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Einsatzfahrt und Sonderrechte

OLG Hamm 2018: Wer sich auf das Vorliegen einer Einsatzfahrt beruft, ist für die Voraussetzungen darlegungs- und beweisbelastet. Hierfür reicht die bloße Vorlage des Einsatzprotokolls in der Regel nicht.

OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17

OLG Düsseldorf 2010: Für die Beurteilung, ob es sich um eine Einsatzfahrt iSd
§ 35 Abs. 5a StVO [Rettungsdienst] handelt, kommt es nicht auf die spätere objektive Betrachtung nach Beendigung der Einsatzfahrt, die der Einsatzfahrer nicht anstellen konnte, an. Vielmehr ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls [...] Für berechtigt halten durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5a StVO in Anspruch zu nehmen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2010 - IV-3 RBs 95/09

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