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Einsatzfahrt und Sonderrechte
OLG Hamm 2018: Wer sich auf
das Vorliegen einer Einsatzfahrt beruft, ist für die Voraussetzungen
darlegungs- und beweisbelastet. Hierfür reicht die bloße Vorlage des
Einsatzprotokolls in der Regel nicht.
OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2018 - 7 U 37/17
OLG
Düsseldorf 2010: Für die Beurteilung, ob es sich um eine
Einsatzfahrt iSd § 35 Abs. 5a StVO [Rettungsdienst] handelt, kommt es
nicht auf die spätere objektive Betrachtung nach Beendigung der
Einsatzfahrt, die der Einsatzfahrer nicht anstellen konnte, an. Vielmehr
ist allein entscheidend, ob der Fahrer sich nach der ihm bekannten Lage
aufgrund des Inhalts des Einsatzbefehls [...] Für berechtigt halten
durfte, die Sonderrechte aus § 35 Abs. 5a StVO in Anspruch zu nehmen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2010
- IV-3 RBs 95/09
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