Betroffener Betroffener einer Ordnungswidrigkeit (OWi) ist die Person, gegen die sich bei einem bestehenden Tatverdacht das Ordnungswidrigkeitenverfahren richtet. Wird eine Person auf frischer Tat bei der Begehung einer OWi betroffen und zur Verfolgung der festgestellten OWi von der Polizei angehalten, dann geschieht das auf der Grundlage von § 163b StPO (Identitätsfeststellung), weil die Identität des „Betroffenen“ benötigt wird, um gegen ihn ein OWi-Verfahren einleiten zu können. Zu diesem Zweck finden die Befugnisse der StPO entsprechend Anwendung, siehe § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren). Danach gelten im Bußgeldverfahren die Vorschriften der StPO, soweit sie sich für die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eignen. § 46 OWiG (Anwendung der Vorschriften über das Strafverfahren)
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