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Anhaltezeichen - Missachten als Straftat
Fahrzeugführer, die Anhaltezeichen nicht nur missachten, sondern dabei
Halt gebietende Polizeibeamte gefährden oder gar verletzen, können
vorwerfbar im Sinne des Strafrechts handeln.
Als Straftaten
kommen in Betracht:
§ 113 StGB (Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte) § 211 StGB (Mord) § 212 StGB (Totschlag)
§ 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr).
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