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Anhaltezeichen - Missachten als Straftat

Fahrzeugführer, die Anhaltezeichen nicht nur missachten, sondern dabei Halt gebietende Polizeibeamte gefährden oder gar verletzen, können vorwerfbar im Sinne des Strafrechts handeln.

Als Straftaten kommen in Betracht:

§ 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)
§ 211 StGB (Mord)
§ 212 StGB (Totschlag)
§ 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr).

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