Unliebsame
Meinungsfreiheit
Inhaltsverzeichnis:
01 Meinungsfreiheit, ein
unverzichtbares Grundrecht 02 Niederlage der
Bundesregierung vor dem BVerfG 03
Einreiseverbot für Martin
Sellner 04 Spottplakate in
Bayern 05
Islamistentreffen in
Hamburg
geduldet 06
Ist
Södolf
eine Beleidigung 07
Palästina-Kongresses in
Berlin
verboten 08
Versammlungsraum von
Polizei
abgesperrt 09 In Brüssel wurden Grenzen
überschritten 10
Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden 11
Zusammenfassung 12 Quellen
01 Meinungsfreiheit,
ein unverzichtbares Grundrecht
TOP
Die Richter des
Bundesverfassungsgerichts haben in einer Vielzahl von
Entscheidungen sich zu dem Grundrecht der Meinungsfreiheit
positioniert. Im hier zu erörternden Sachzusammenhang möchte ich
aus gegebenem Anlass nur aus dem Beschluss des BVerfG vom 9.
Februar 2022 zitieren, bei dem es um den Gebrauch der
Meinungsfreiheit geht, die sich gegen die Staatsmacht und ihre
Vertreter richtet.
BVerfG 2022:
Leitsatz 3. Bei der Gewichtung der grundrechtlichen Interessen
ist dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik Rechnung zu
tragen. Hierzu gehört die Freiheit der Bürger, Amtsträger ohne
Furcht vor Strafe grundsätzlich auch in anklagender und
personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung
angreifen zu können. Auch der Gesichtspunkt der Machtkritik
bleibt allerdings in eine Abwägung eingebunden und erlaubt nicht
jede ins Persönliche gehende Beschimpfung von Amtsträgern.
Leitsatz
4. Bezüglich der Form und der Begleitumstände einer Äußerung
kann von Bedeutung sein, ob sie ad hoc in einer hitzigen
Situation oder mit Vorbedacht gefallen ist und ob für die
betreffende Äußerung ein konkreter und nachvollziehbarer Anlass
bestand. So ist es im Kontext rechtlicher Auseinandersetzungen
grundsätzlich erlaubt, auch besonders starke und eindringliche
Ausdrücke zu benutzen, um Anliegen zu unterstreichen
(sogenannter „Kampf ums Recht“).
BVerfG,
Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1
BvR
2588/20
Hinweis:
Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung lässt sich die oben
vom Bundesverfassungsgericht konkretisierte Form des Gebrauchs
der Meinungsfreiheit auch auf Äußerungen anwenden, die sozusagen
als „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“
verstanden werden können und die deshalb, um die Demokratie zu
schützen, so der Wille der Bundesinnenministerin Nancy
Faeser
(SPD), die diesbezüglich vom Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Thomas
Haldenwang
(CDU), unterstützt wird. Die nachfolgenden Beispiele machen
deutlich, dass unerwünschte Meinungen, auch wenn sie äußerst
provokativ sind, noch längst nicht als Straftaten anzusehen
sind, die eine Begrenzung der Meinungsfreiheit nach sich ziehen.
Diesbezüglich heißt im Leitsatz 2 des oben genannten Beschlusses
wie folgt:
BVerfG 2022:
2. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit findet seine Schranken in
den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch die Strafvorschrift des
§ 185 StGB gehört. Dessen Anwendung erfordert grundsätzlich eine
die konkreten Umstände des Falles berücksichtigende Abwägung
zwischen der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich
Äußernden einerseits und der persönlichen Ehre des von der
Äußerung Betroffenen andererseits droht. Bei der
Abwägungsentscheidung kommt der Meinungsfreiheit kein genereller
Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsschutz zu.
BVerfG,
Beschluss vom 9. Februar 2022 - 1
BvR
2588/20
Die
folgenden Beispiele, die sich alle in den Monaten Januar bis
April 2024 ereignet haben, machen deutlich, dass
Meinungsfreiheit in einer offenen Gesellschaft etwas anderes
ist, als sich das der „woke“ Zeitgeist nicht nur wünscht,
sondern auch durchzusetzen versucht.
02
Niederlage der Bundesregierung vor dem BVerfG
TOP
Diesbezüglich heißt es auf
Kontrafunk.de
vom 16.4.2024 wie folgt:
Der
ehemalige Bild-Chefredakteur und der heutige Betreiber des
Nachrichtenmagazins
NIUS,
Julian
Reichelt,
hat vor dem Bundesverfassungsgericht in höchster Instanz einen
Rechtsstreit gegen die Bundesregierung gewonnen. Diese wollte
ihm eine Äußerung verbieten lassen, die er im August 2023 auf
der Plattform X getätigt hatte.
Reichelt
schrieb in der Kurznachricht, dass Deutschland in den letzten
zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban
gezahlt habe.
Die
Bundesregierung beantragte daraufhin beim Berliner
Kammergericht, die Aussage zu verbieten. Begründet wurde dies
damit, dass sie eine unwahre Tatsachenbehauptung sei. Das
Kammergericht gab dem Antrag statt.
Das
Bundesverfassungsgericht hat nun angeführt, dass diese
Entscheidung
Reichelt
in seinem Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit verletzt hätte.
Der Staat habe auch scharfe und gelegentlich auch polemische
Kritik auszuhalten.
In der
Pressemitteilung Nr. 37/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom
gleichen Tag heißt es:
BVerfG 2024:
Die Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich begründet. Die
angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in
seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG.
1. a)
Dem
Staat kommt kein grundrechtlich fundierter
Ehrenschutz
zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische
Kritik auszuhalten. Zwar dürfen grundsätzlich auch staatliche
Einrichtungen vor verbalen Angriffen geschützt werden, da sie
ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre
Funktion nicht zu erfüllen vermögen. Ihr Schutz darf indessen
nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche
Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen,
die von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit in besonderer Weise
gewährleistet werden soll, und der zudem das Recht des Staates
gegenübersteht, fehlerhafte Sachdarstellungen oder
diskriminierende Werturteile klar und unmissverständlich
zurückzuweisen. Das Gewicht des für die
freiheitlich-demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden
Grundrechts der Meinungsfreiheit ist dann besonders hoch zu
veranschlagen, da es gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis
der Machtkritik erwachsen ist und darin unverändert seine
Bedeutung findet.
b)
Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Äußerungen ist,
dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Auszugehen ist
stets vom Wortlaut der Äußerung. Dieser legt ihren Sinn aber
nicht abschließend fest. Er wird vielmehr auch von dem
sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und
den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit
diese für die Rezipienten erkennbar waren. Bedeutung und
Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn die Gerichte
eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung,
Formalbeleidigung oder Schmähkritik im verfassungsrechtlichen
Sinne einstufen mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß
am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Werturteile ohne
beleidigenden oder schmähenden Charakter.
2.
Hieran gemessen, verstößt die Entscheidung des Kammergerichts
gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit, da sie den Sinn der
angegriffenen Äußerung und deren Charakter einer
Meinungsäußerung erkennbar verfehlt.
a) Aus
der Sicht eines Durchschnittslesers war es bereits angesichts
der wiedergegebenen Vorschau des verlinkten Artikels ein
hervorstechendes Anliegen des Beschwerdeführers, zwischen seiner
Kurznachricht und einem hiermit verlinkten Nachrichtenartikel
einen inhaltlichen Bezug herzustellen. Wird für die
Kontextbestimmung einer Äußerung eine hierin für den Rezipienten
erkennbar in Bezug genommene, inhaltlich sogar unmittelbar
wahrnehmbare Schlagzeile eines Nachrichtenartikels ausgeblendet,
verfehlt bereits dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen
an die Deutung umstrittener Äußerungen. Das war hier der Fall.
b) Indem
das Kammergericht für seine Beurteilung die in der Kurznachricht
wiedergegebene Schlagzeile „Deutschland zahlt wieder
Entwicklungshilfe für Afghanistan“ ausblendet, verharrt seine
Sinndeutung auf einer isolierten Betrachtung des
Kurznachrichtentextes. Auch zieht es nicht in Erwägung, ob die
Annahme einer Tatsachenbehauptung angesichts der wiedergegebenen
Schlagzeile „Deutschland zahlt wieder Entwicklungshilfe für
Afghanistan“ als fernliegend auszuscheiden und aus der Sicht
eines Durchschnittslesers allein die zugespitzte
Meinungsäußerung anzunehmen sei, mit einer Zahlung von
„Entwicklungshilfe für Afghanistan“ zahle Deutschland faktisch
„Entwicklungshilfe an die Taliban“. Zugleich verliert das
Kammergericht aus dem Blick, dass die Kritik an der
Bundesregierung als Äußerung, die durch Elemente der
Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt ist, auch
dann als Meinungsäußerung geschützt wird, wenn sich in ihr
Tatsachen und Meinungen vermengten, und dass weder die
Bundesregierung Zahlungen von Entwicklungshilfe „für
Afghanistan“ in Abrede stellt, noch die angegriffene
Entscheidung in Zweifel zieht, dass die Gefahr ihres mittelbaren
Zugutekommens an die Machthaber in Afghanistan besteht.
BVerfG:
Pressemitteilung Nr. 37/2024 vom 16. April 2024 BVerfG,
Beschluss vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23
03 Einreiseverbot für Martin
Sellner
TOP
Sie
erinnern sich: Anfang Januar 2024 wurde in den Medien über ein
Geheimtreffen rechtsradikal gesinnter Personen in der Villa
Adlon in Potsdam berichtet. Dort sollen angeblich – Beweise
dafür wurden bisher nicht vorgelegt – Pläne beraten worden sein,
wie 15 Millionen Ausländer dazu gebracht werden können,
Deutschland zu verlassen. Das Wort
Remigration,
das dafür von Martin
Sellner,
einem österreichischen Identitären und einem der Hauptredner auf
diesem Treffen verwendet wurde, dürfte auch heute, bedingt durch
die Berichterstattung über dieses Geheimtreffen, noch von vielen
gleichbedeutend mit dem Wort Deportation verbunden sein, obwohl
Remigration
nichts anderes ist als das Gegenteil von Emigration. Beiden
Sprachfiguren haftet die Freiwilligkeit an, die Personen dazu
bringt, Deutschland zu verlassen (Remigration)
oder in Deutschland eine neue Heimat zu suchen (Emigration).
Wie dem auch immer sei:
Die Ausführungen von Martin Sellner anlässlich des
Geheimtreffens in Potsdam sollen, und da waren sich alle
Meinungsmacher einig, so demokratiefeindlich gewesen sein, dass
von der Stadt Potsdam gegen Martin Sellner sogar ein
Einreiseverbot in die Bundesrepublik Deutschland erlassen wurde.
Dass dadurch auch die Redefreiheit von Martin
Sellner
in Deutschland eingeschränkt wurde, ergibt sich zwangsweise aus
dem Einreiseverbot. Dieses Verbot vermag jedoch nicht zu
verhindern, dass Martin Sellner in Deutschland seine politischen
Vorstellungen verbreitet.
Wie ist
das möglich?
Sein im
Antajos-Verlag
erschienenes Buch „Regime Change von rechts - eine strategische
Skizze“ ist zurzeit in der 5. Auflage erschienen.
Sein
Buch „Remigration. Ein Vorschlag“, dass am 1. März 2024, also
nur wenige Tage nach der Berichterstattung über das
Geheimtreffen in Potsdam
erschienen, befindet sich bereits vier Wochen Später in der 3. Auflage.
Wie dem auch immer sei:
Meinungen zu verbieten ist nicht einfach.
04
Spottplakate in Bayern
TOP
Noch im
Februar 2024 heißt es auf
Bild.de
wie folgt:
Für
Spottplakate, die sich gegen
Die
Grünen/Bündnis 90 richteten, und die ein Unternehmer
(CSU-Mitglied) auf seinem Grundstück hatte aufrichten lassen,
sollte der Unternehmer 6000 Euro Strafe wegen Beleidigung
bezahlen. Der Strafantrag war von der Außenministerin Annalena
Baerbock (Die Grünen/Bündnis 90) unterzeichnet worden.
Auf einem
der beiden aufgestellten Plakate ist Grünen-Chefin Ricarda Lang
auf einer Dampfwalze zu sehen. Neben ihr stehen die
Parteifreunde Landwirtschaftsminister Cem Özdemir,
Wirtschaftsminister Robert
Habeck
und Außenministerin Annalena Baerbock. Darüber ist der Satz zu
lesen: „Wir machen alles platt.“ Am Fuß des Plakats prangt das
Habeck-Zitat „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.
Link zu den beiden Plakaten
Die
bayerische Justiz reagierte schnell und hart. Ein beantragter
Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro wurde vom Amtsgericht Miesbach
erlassen. In der mündlichen Verhandlung entschied aber derselbe
Richter, der den Strafbefehl erlassen hatte, auf Freispruch,
denn nach der Beweisaufnahme kam der Richter zu dem Schluss:
Die
Plakate sind vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt, auch die
persönliche Ehre der Grünen-Politiker wurde nicht verletzt.
Auf der
Website
BR24.de
hieß es:
BR24.de
vom 21.3.2024:
Der Sitzungssaal des
Miesbacher
Amtsgerichts war bis auf den letzten Platz gefüllt, als der
Richter das Urteil verkündete: Freispruch für den 52-Jährigen.
Laut Aussage des Gerichts sei auch Satire durch die
Meinungsfreiheit gedeckt. Gerade Politiker in hohen Ämtern
müssten Kritik aushalten. Kritik an den Mächtigen sei nicht per
se ehrverletzend [En01].
Am 3.4.2024
heißt es in einer Meldung auf
Bild.de,
dass das Urteil zwischenzeitlich rechtswirksam geworden ist
[En02].
05
Islamistentreffen in Hamburg geduldet
TOP
Was die
„Rechten“ nicht dürfen, das dürfen die „Islamisten“.
Diesbezüglich heißt es in einer Meldung der Bildzeitung wie
folgt:
Bild.de
vom 8.4.2024: Sie wollen
Kalifat gründen: Geheim-Treffen von Islamisten in Hamburg. Ein
Mann geht ganz offen mit „Kalifat“-Kapuzenjacke zum
Islamisten-Treffen.
Bild eines Teilnehmers
Ermittler
nennen die Männer „radikale Pop-Islamisten“: Sie haben
ausrasierte Nacken, fahren Protz-Autos, hassen Israel und würden
in Deutschland am liebsten die Scharia, das islamische
„Steinzeit“-Recht, und ein Kalifat einführen. Hunderte
Mitglieder und Anhänger der umstrittenen Gruppierung „Muslim
Interaktiv“ haben sich mehrfach im Hamburger Stadtteil
Allermöhe
im „Elite-Eventhouse“ getroffen. Das letzte Mal vergangenen
Donnerstag. Zuerst berichtete über die Treffen die „Hamburger
Morgenpost“.
Der
Hamburger Verfassungsschutz beobachtet die Treffen und warnt:
Derzeit werde dort vor allem das Thema Nahost-Konflikt genutzt,
um Kontakte zu neuen jungen Mitgliedern zu suchen und diese
anzuwerben [En03].
Bereits
ein paar Tage zuvor hieß es in der Onlineausgabe der neuen
Züricher Zeitung wie folgt:
NZZ.ch
vom 3.4.2024:
In Hamburg treffen sich ungestört Hunderte Islamisten und die
Politik schweigt – das ist ein Fehler.
Hamburg
gilt seit Jahren als Hochburg von Islamisten. Gegen das
«Islamische Zentrum Hamburg» leitete das Bundesinnenministerium
im November 2023 Ermittlungen ein.
Was wirkt
bedrohlicher: wenn Vertreter der AfD sich in Potsdam die Ideen
eines Vordenkers der
Neuen
Rechten anhören, bei denen es um die
Ausschaffung
«nichtassimilierter Eingebürgerter» geht, oder wenn sich in
Hamburg-Billbrook
Hunderte Menschen versammeln, um den Ideen eines bekannten
Salafisten zu lauschen? Die Antwort ist jedem selbst überlassen.
Von der zweiten Veranstaltung dürften bisher allerdings weit
weniger Bundesbürger erfahren haben als vom berüchtigten
Potsdamer Treffen [En04].
06 Ist Södolf
eine Beleidigung
TOP
Markus
Söder (CSU) gehört sicherlich nicht zu den Politikern, die in
ihrer Wortwahl im politischen Meinungsstreit Zurückhaltung üben.
Ganz anders reagiert Markus Söder aber dann, wenn er als
„Södolf“ bezeichnet wird.
FAZ.de vom 15.4.2024:
Prozess wegen Beleidigung :
War Södolf oder Södolph
gemeint? Das Verfahren gegen den Satiriker und
früheren FPÖ-Politiker Gerald Grosz geht in die nächste Runde.
Er hatte Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder verspottet.
Nur als was? Jüngst hat das Amtsgericht Deggendorf eine
Geldstrafe gegen den österreichischen früheren FPÖ-Politiker
Gerald Grosz verhängt, unter anderem, weil er 2023 beim
politischen Aschermittwoch der AfD in Osterhofen den
CSU-Vorsitzenden Markus Söder beleidigt und „in die Nähe des
nationalsozialistischen Regimes“ gerückt habe. Genau genommen
hatte er gesagt: „Die Maskenpflicht ist nicht effizient, sondern
dient nur jenen, die die Masken produzieren. Danke, Södolf!“
Oder: „Er ist kein Landesvater, er ist ein Landesverräter.“ Das
werde er jetzt „dem Södolf“ ausrichten. Oder müsste es
heißen: Södolph? Diese Schreibweise legt Grosz’ Verteidiger Holm
Putzke nahe, der nun mit Kollegen Berufung gegen das Urteil
eingelegt hat. In ihrer Pressemitteilung heißt es, der Polizei
sei bei der Transkription von Grosz’ Rede „ein grober Fehler
unterlaufen“, der sich „nur durch einseitige Ermittlungen und
Voreingenommenheit“ erklären lasse. Der „Sachbearbeiter“ habe
„Södolf“ geschrieben, obwohl es genauso gut „Södolph“ sein
könne. Der geschriebene Unterschied sei relevant: Polizei und
Staatsanwaltschaft hätten die Behauptung aufgestellt, „Södolf“
sei eine Kombination aus „Söder“ und „Adolf“, woraus sich eine
Gleichstellung mit Hitler ergeben solle. Das jedoch, schreiben
Putzke et al., sei „nicht stimmig“. „Denn basierend auf der
These einer Hitler-Analogie hätte eher eine Kombination der
Nachnamen nahegelegen, was ,Sötler‘ oder ,Södler‘ ergeben
hätte [En04a].“
07
Palästina-Kongresses in Berlin verboten
TOP
Einreiseverbot für
Yanis Varoufakis,
den ehemaligen Finanzminister Griechenlands, der in Berlin eine
Rede halten wollte.
TAZ.de
vom 15.4.2024:
„Palästina-Kongress“ in Berlin: Einreiseverbot für Janis
Varoufakis.
Deutschland wollte Griechenlands Ex-Finanzminister daran
hindern, an der umstrittenen Veranstaltung teilzunehmen. Wie war
zunächst unklar.
Deutschland
hat ein Einreiseverbot gegen den ehemaligen griechischen
Finanzminister
Yanis Varoufakis
verhängt. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Sonntag aus
Sicherheitskreisen. Janis
Varoufakis,
Generalsekretär der linken paneuropäischen Partei „Democracy in
Europe Movement 2025“, sollte am Freitag auf dem umstrittenen
„Palästina-Kongress“ in Berlin sprechen, der kurz nach Beginn
von der Polizei aufgelöst und verboten wurde.
Wer
„islamistische Propaganda und Hass gegen Jüdinnen und Juden“
verbreite, müsse wissen, dass solche Straftaten schnell und
konsequent verfolgt würden, erklärte eine Sprecherin des
Bundesinnenministeriums am Montag gegenüber der taz.
„Antisemitische und islamistische Straftaten werden nicht
geduldet.“ Was dem 63-jährigen griechischen
Wirtschaftswissenschaftler, Politiker und Ex-Finanzminister
konkret vorgeworfen wird, wollte das BMI nicht sagen. Eine
Auskunft zu „Einzelfällen“ sei „nicht möglich“.
Varoufakis
ist kein Einzelfall. Gegen zwei weitere Teilnehmer des
verhinderten „Palästina-Kongresses“, den 86-jährigen
palästinensischen Autor Salman Abu
Sitta
und den Arzt
Ghassan
Abu
Sittah
(55), Rektor der Universität Glasgow, hat das Innenministerium
jeweils „Betätigungsverbote“ ausgesprochen.
Ghassan
Abu
Sittah
wurde am Freitag am Flughafen in Berlin die Einreise verwehrt,
er musste nach einem dreistündigen Gespräch den Rückflug
antreten.
Varoufakis
war nicht der einzige prominente Gast, der nicht bei der
Konferenz sprechen konnte. Angekündigt war auch die frühere
spanische Gleichstellungsministerin Irene
Montero
von der linken Partei
Podemos.
Die
Berliner Polizei hatte den umstrittenen „Palästina-Kongress“ am
Freitag kurz nach Beginn abgebrochen. Die Veranstalter hatten
gerade den Autor Salman Abu
Sitta
als Redner zugeschaltet. Dieser habe ein politisches
Betätigungsverbot, erklärte die Polizei zur Begründung, warum
sie den Saal stürmte, den Strom abschaltete und bald darauf die
Versammlung auflöste [En05].
In einer
Nachricht des ZDF vom 15.4.2024 heißt es zu dem umstrittenen
Palästina-Kongress wie folgt:
ZDF.de
vom 15.4.2024:
Polizei löst umstrittenen Palästina-Kongress auf. Die Polizei
hatte den „Palästina-Kongress“ am Freitag rund zwei Stunden nach
Beginn aufgelöst. Die bis zu 250 Kongressteilnehmer wurden am
frühen Abend aufgefordert, den Saal zu verlassen.
Als Grund
nannte die Versammlungsbehörde eine per Video übertragene Rede
eines Mannes, für den in Deutschland wegen Hasstiraden gegen
Israel und gegen Juden ein politisches Betätigungsverbot gilt.
Als der Mann sprach, schritt die Polizei mit etlichen Beamten
ein, kappte die Übertragung und schaltete den Strom zeitweise
ab. Die Veranstalter kritisierten den Abbruch scharf [En06].
Die Rede,
die
Yanis Varoufakis
in Berlin nicht halten durfte kann auf der Webseite des
schweizerischen Onlinemagazins
INFOsperber
nachgelesen werden, einem Magazin, das sich selbst wie folgt
definiert:
INFOsperber
sieht, was andere übersehen.
Rede, die in Berlin nicht gehalten werden durfte.
08
Versammlungsraum von Polizei abgesperrt
TOP
Auch in
Brüssel wird von der Polizei eine Konferenz erheblich
beeinträchtigt. Diesbezüglich heißt es in einer Meldung auf
Watson.ch
– einem schweizerischen Nachrichtenportal wie folgt:
Watson.ch
vom 16.4.2024:
Wie
in Brüssel die Konferenz der Ultrarechten gecancelt und so erst
recht zum Erfolg wurde.
Knapp
zwei Stunden nach Konferenzstart, als gerade Nigel Farage auf
der Bühne stand und Anekdoten aus seiner Zeit als
EU-Parlamentarier zum Besten gab, fuhr die Polizei auf und
teilte mit: Fertig. Der Bürgermeister der Gemeinde Saint Josse
verbiete die Veranstaltung. Als Begründung nannte er die
Gefährdung der öffentlichen Ordnung, da linke Organisatoren eine
Protestkundgebung angekündigt hätten und man die Sicherheit
nicht garantieren könne.
Polizei-Chaos beschert der Konferenz so viel Aufmerksamkeit wie
möglich.
Die
nachfolgenden Reden und Paneldiskussionen, sei es zur
vermeintlichen Überlegenheit der westlichen Zivilisation oder
den
sinkenden
Geburtenrate
im Westen gerieten ob der ganzen Aufregung über den
Polizeieinsatz schnell zur Nebensache. Stattdessen ging es ums
Prinzipielle: sich gegen den Zensurversuch der «liberalen
Eliten» aufzulehnen. Ein Steilpass für die
National-Konservativen.
Ob sich das
Spektakel auch am zweiten Tag fortsetzen wird, wenn die Rede von
Star-Gast Viktor
Orban
ansteht, ist ungewiss. Dass ein Brüsseler Bürgermeister einem
amtierenden EU-Staats- und Regierungschef den Auftritt
verbietet, scheint aber zumindest schwer vorstellbar [En07].
Auf
Tichyseinblick.de
vom wird die italienische Ministerpräsidentin Giorgia
Meloni
wie folgt zitiert:
Tichyseinblick.de
vom 16.4.2024:
Was in Brüssel passiert, lässt uns ungläubig und bestürzt
zurück. Der Bürgermeister einer Gemeinde der belgischen
Hauptstadt hat eine Konferenz verboten, an der Regierungschefs
sowie nationale und europäische Parlamentarier teilnehmen
sollen. Aufgrund der Anordnung hinderte die Polizei Gäste und
Redner physisch daran, die Konferenz zu betreten. Ich habe den
belgischen Ministerpräsidenten Alexander De Croo sofort gebeten,
die Ereignisse weiterzuverfolgen.
Auf der
Konferenz sind Mitglieder der
Europäischen
Konservativen und Reformer, deren Parteichefin
Meloni
ist.
Der
Versuch, eine demokratische, friedliche Versammlung von
Intellektuellen und Politikern nicht nur zu sabotieren, sondern
auch einzuschüchtern und zu blockieren, dazu mit einem
internationalen Publikum, ist in der jüngeren europäischen
Geschichte einmalig.
„Ist
Belgien immer noch eine Demokratie?“, fragt Francesco
Giubilei,
Präsident der Denkfabrik
Nazione
Futura und Mitorganisator der Konferenz. „Es ist nicht nur
verboten, den Veranstaltungsort zu betreten, sondern der
Bürgermeister hat sogar die ersten beiden nationalen
Veranstaltungsorte der Konservatismus-Konferenz abgesagt indem
sie die Polizei schicken. Jetzt ist das Veranstaltungsgelände
von der Polizei umstellt, die niemanden mehr hereinlässt, nicht
einmal Eric Zemmour, der um 16 Uhr sprechen sollte.“
„Während
wir unseren Mund mit ‚pro-europäischen Werten‘ vollstopfen, wird
es uns verwehrt, eine Konferenz mit Gästen abzuhalten, darunter
ein Premierminister, Europaabgeordnete, Parteiführer,
Intellektuelle und Journalisten. Morgen kommen Europaabgeordnete
von Fratelli d’Italia (Nicola Procaccini) und von die Lega
(Marco Campomenosi) sowie der ungarische Premierminister Viktor
Orban und der ehemalige polnische Premierminister Mateusz
Morawiecki, aber wir wissen immer noch nicht, ob das Ereignis
stattfinden kann. Nicht einmal in Diktaturen (geschieht das). Es
ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, Recht und Demokratie“,
schließt
Giubilei
[En08].
09 In
Brüssel wurden Grenzen überschritten
TOP
Was
sollte verhindert werden? Der ordnungsgemäße Ablauf der NATCON,
einer Konferenz der Nationalkonservativen.
Weltweit
gab es gegen diese Form der Einflussnahme massive Kritik. Selbst
der belgische Premier kritisierte die Einschränkung der
Meinungsfreiheit deutlich und ebenso die britische Regierung.
Intellektuelle aus anderen politischen Lagern solidarisierten
sich sogar in einer Erklärung mit den Konferenz-Teilnehmern. In
einem offenen Brief heißt es: „In der Tat glauben wir, dass der
Nationalkonservatismus als politische und ideologische Bewegung
sowohl empirisch als auch normativ an den meisten Fronten
zutiefst falsch liegt“, das ändere aber nichts daran, dass „der
Einsatz von öffentlicher Autorität und Polizeigewalt, um
friedliche Konferenzen und öffentliche Versammlungen zu
schließen, ein Gräuel für eine freie und offene Gesellschaft ist
[En09].
Übrigens:
Sogar der belgische Premierminister Alexander De Croo
bezeichnete den Einsatz der Behörden als schlicht
verfassungswidrig.
Es
verwundert sehr, dass in den deutschen Leitmedien über dieses
Ereignis kaum berichtet wurde.
10
Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden
TOP
Es ist
naheliegend, dass das von Dieter Hallervorden veröffentlichte
Gedicht „Gaza“ nicht auf eine breite Zustimmung stoßen konnte.
Es wurde viel kritisiert und sogar als ein Israel-Hass-Video
bezeichnet.
Aber
entscheiden Sie selbst:
Gaza-Gedicht von Dieter Hallervorden
Die
Reaktion in der Jüdischen Allgemeine vom 18. April 2024 kann
über den folgenden Link aufgerufen werden.
Jüdische-Allgemeine.de vom 18. April 2024
Glosse
Dieter Hallervorden: Mit letzter Finte
Ob
dieses Video die Realität im Gaza-Streifen zu verändern vermag,
dürfte eher unwahrscheinlich sein, obwohl das Video mittlerweile
über eine Million Mal aufgerufen wurde und so jedem
Interessierten die Möglichkeit gibt, sich ein eigenes Bild
machen.
11
Zusammenfassung
TOP
Bei der
Meinungsfreiheit handelt es sich um das wohl wichtigste
politische Grundrecht. Welche Äußerungen damit heute gemeint
sind, das wird im Zeitalter der „Political Correctness“
bedauerlicherweise immer fragwürdiger, denn unliebsame Meinungen
müssen abgewehrt werden, so zumindest die Denkweise vieler
„woken Eliten“, bzw. derjenigen, die sich dazu zählen und die
davon überzeugt sind, im Besitz der Wahrheit zu sein, was zur
Folge hat, dass alle davon abweichenden Meinungen verboten,
verhindert und bei Bedarf auch verfolgt werden müssen.
So, wie die staatlichen Institutionen
aber zurzeit mit der Meinungsfreiheit und ihrer Beschränkung
umgehen, das lässt sich nur mit einem Wort passend ausdrücken.
Dieses Wort heißt: Torheit. Außerdem löst die sichtbar
gewordene Leichtigkeit der Beeinschränkung der Meinungsfreiheit
Besorgnis aus, denn der Wesenskern einer Demokratie besteht nun
einmal aus der Meinungsfreiheit. Das gilt im Übrigen auch für
Martin Sellner und auch für
den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis
Varoufakis, denn die gegen diese Personen verhängten
Einreiseverbote, die dem Ziel dienen, unliebsame "Meinungen
nicht in die Bundesrepublik einreisen zu lassen", verletzen
sogar die in der EU garantierte Freizügigkeit, die auch das
Recht mit umfasst, in Deutschland politisch missliebige, ja
selbst verfassungswidrige Positionen zu verbreiten. Denn auch
diese fallen unter die in der EU garantierten Freiheiten.
Warum? Meinungs- und Versammlungsfreiheit
sind nicht nur dann zu achten, wenn das politisch opportun
erscheint, sondern - bis auf strafbares Handeln - immer.
Mit anderen Worteni: Es drängt sich sozusagen
der Eindruck auf, dass die politische Elite nicht nur immer
stärker der Rechtsprechung des deutschen Verfassungsgerichts
hinterherhinkt – zum Schaden von Deutschen und EU-Bürgern -
sondern diese möglicherweise gar nicht mehr kennt bzw. nicht
mehr kennen will.
12 Quellen
TOP
Endnote_01
BR24.de vom 21.3.2024:AG Miesbach: Schmähplakate gegen
Grünen-Politiker: Unternehmer freigesprochen.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-
politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o
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Endnote_02 Bild.de vom 3.4.2024: Jetzt rechtskräftig:
Grünen-Spott ist keine Beleidigung!
https://www.bild.de/regional/bayern/muenchen-aktuell/jetzt-rechtskraeftig-anti-gruenen-
plakat-ist-keine-beleidigung-87740718.bild.html
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Endnote_03 Bild.de vom 8.4.2024: Sie wollen Kalifat
gründen: Geheim-Treffen von Islamisten in Hamburg.
https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-regional-politik-und-wirtschaft/
sie-wollen-kalifat-gruenden-geheim-treffen-von-islamisten-in-hamburg-87792870.bild.html
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Endnote_04 NZZ.ch vom 3.4.2024: In Hamburg
treffen sich ungestört Hunderte Islamisten und die Politik
schweigt – das ist ein Fehler
https://www.nzz.ch/der-andere-blick/islamisten-treffen-in-hamburg-das-
schweigen-der-politik-ist-ein-fehler-ld.1824555
Zurück
Endnote_04a
Bundle.de: Prozess wegen Beleidigung: War Södolf oder Södolph
gemeint?
https://www.bundle.app/de/nachrichten/prozess-wegen-beleidigung--war-sodolf-oder-sodolph-gemeint--DDD52798-CD05-4E2E-BB2D-BAE75D05CB98
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Endnote_05 TAZ.de vom 15.4.2024. „Palästina-Kongress“ in
Berlin.
https://taz.de/Palaestina-Kongress-in-Berlin/!6004299/
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Endnote_06 ZDF.de vom 15.4.2024. „Palästina-Kongress“ in
Berlin:Einreiseverbot gegen Varoufakis.
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/einreiseverbot-
varoufakis-palaestina-kongress-israel-100.html
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Endnote_07 Watson.ch vom 16.4.2024: Wie in Brüssel die
Konferenz der Ultrarechten gecancelt und so erst recht zum
Erfolg wurde.
https://www.watson.ch/international/gesellschaft-politik/376714524-
bruessel-die-konferenz-der-ultrarechten-wird-gecancelt-und-so-zum-erfolg
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Endnote_08 Tichyseinblick.de vom 16.4.2024:
„Das ist wie Nazi-Deutschland“. Die radikale Linke will die
Meinungsfreiheit ersticken – dramatische Szenen bei
konservativem Treffen
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/
bruessel-konferenz-konservativer/ Zurück
Endnote_09
Reitschuster.de vom 17.4.2024: Deutsche Medien freuen sich über
Brutalo-Einsatz gegen Meinungsfreiheit in Brüssel Zynismus wie
in finstersten Zeiten.
https://reitschuster.de/post/deutsche-medien-freuen-sich-ueber-
brutalo-einsatz-gegen-meinungsfreiheit-in-bruessel/
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