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Home Inhaltsverzeichnis : Umgang mit der Demokratie

Deutschland und seine Migranten

Inhaltsverzeichnis:

01 Hinführung zum Thema
02 Deutsche und andere hier lebende Menschen
03 Das deutsche Volk
04 Gemeinsame Sprache
05 Gemeinsame Kultur
06 Der Mensch ist ein Kulturwesen
07 Kulturdegeneration und Demokratieverfall
08 Das ethnische deutsche Volk
09 Das arische deutsche Volk
10 Das Volk aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts
11 Kollektive Regression
12 Zusammenhalt durch Leitkultur?
13 Die Niederländer haben den Mehrheitswillen bereits durchgesetzt
14 Signalwirkung auch für Europa
15 Europa und Deutschland am Abgrund
16 Das Problem mit der Wirklichkeit
17 Flüchtlingsströme nach Griechenland
18 Demokratieverfall in Deutschland und in Europa
19 Reinigung des Verstandes
20 Quellen

01 Hinführung zum Thema

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Das Deutschland ein Staat ist, daran zu zweifeln, lässt der gesunde Menschenverstand nicht zu. Das wissen auch viele Asylanten und Immigranten zu schätzen, denn dieser Staat verfügt immer noch über gute Sozialsysteme, obwohl die Leistungsfähigkeit dieser Systeme ihre Belastungsgrenzen bereits überschritten haben. Die große Anzahl der Immigranten hat zwischenzeitlich auch ein Ausmaß erreicht, das viele daran zweifeln lässt, ob es sich bei diesem Staat überhaupt noch um den Staat des deutschen Volkes handelt, denn mit dieser Sprachfigur ist eine Vorstellung eines weitgehend homogenen Volkes verbunden, eine Sichtweise, die bis in die 1970er Jahre noch vertreten werden konnte. Heute scheint diese Sprachfigur nicht mehr hinnehmbar zu sein, denn allein das Wort Volk ist konservativ-rechts konnotiert..

Online-Lexikon der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg: Der Begriff „Volk“ bezeichnet zumeist eine aufgrund unterschiedlicher Kriterien zusammengehörende beziehungsweise als zusammengehörend imaginierte Großgruppe von Menschen. In der heutigen politischen Sprache bezeichnet das Wort insbesondere:

  • a) die „unteren Schichten“ („plebs“) in Abgrenzung zu den Herrschenden,

  • b) die gleichberechtigten Staatsbürger („demos“) in der Demokratie sowie

  • c) die Angehörigen einer aufgrund von Abstammung, Sprache, Religion, Kultur, „Rasse“ oder ähnlichen Kategorien zusammengehörenden beziehungsweise zusammengedachten Gemeinschaft („ethnos“) [En01].

    Und was die Herstellung der Kriegsfähigkeit anbelangt, die notwendig ist, um einen schon für das Jahr 2029 zu erwartenden Angriff der Russen abwehren zu können, lässt entweder verängstigte oder sprachlose Bürger zurück.

    Ich gehöre eher zu den Sprachlosen.

    Warum?

    Die Großen spielen gerne Schach mit der Welt.

    Es ist ihr größtes Spiel.

    Die Banker brauchen Höhen und Tiefen und Kriege, um Geld zu verdienen.

    Das Militär braucht Kriege, um zu existieren.

    Die Politiker brauchen beides, Geld und Kriege, um sich in Demokratien dauerhaft an der Macht zu halten, zumal ein Land in Kriegszeiten selten ihre Führer wechselt.

    Und nichts ist für den Politiker wichtiger, als eine weitere Amtszeit zu gewinnen, was voraussetzt, dass die Freiheiten einer Bevölkerung, erforderlichenfalls sogar das Wahlrecht (siehe Ukraine) eingeschränkt oder ausgesetzt werden muss. Während die Bürger gegen den Verlust ihrer Freiheiten in normalen Zeiten Einwände erheben, sind sie sowohl in Kriegszeiten als auch schon in Vorkriegszeiten dazu bereit, Freiheiten zumindest „vorübergehend“ aufzugeben, „zum Wohle des Landes“.

    Dazu sind die Menschen sogar in Friedenszeiten bereit gewesen, siehe Covid-Krise. Es dürfte in diesem Sachzusammenhang gesehen auch wenig überraschend sein, dass verlorene Freiheiten nach einem Krieg selten wieder eingeführt werden. Was gleichermaßen wichtig ist, sollte ebenfalls jeder bedenken. Verlieren wird den Krieg immer das Land, dem zuerst das Geld ausgeht, denn kein Unternehmen ist teuerer als ein Krieg.

Wie dem auch immer sei: Heute haftet dem Wort Volk, aber auch seinen Symbolen, wozu auch die Bundesflagge gehört, eine Aura an, die in einer Zeit vor 2015 vielleicht noch akzeptiert werden konnte, in der Realität von heute aber einfach nicht mehr zeitgemäß erscheint.

In einer Meldung der Mitteldeutschen Zeitung vom 2.6.2025 heißt es zum Beispiel:

MZ.de vom 2.6.2025: Dessau: AfD will Dauerbeflaggung vor Rathaus. Stadträtin will weniger deutsche Flaggen, denn dadurch könnten Ausländer beleidigt werden. Um die Frage einer ständigen Beflaggung öffentlicher Gebäude in Dessau-Roßlau ist eine wilde Diskussion entbrannt. Der Stadtrat lehnte den AfD-Vorschlag ab. Eine Stadträtin findet, es wehen jetzt schon zu viele schwarz-rot-goldene Fahnen.

An anderer Stelle heißt es:

Es ist erschreckend, wie oft in Dessau-Roßlau eine Deutschlandfahne hängt. Für ausländische Mitbürger kann das beleidigend wirken, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, sagte sie [gemeint ist die Dessauer Stadträtin] und erntete Kopfschütteln – nicht nur aus dem rechten Lager [En02].

Das Grundgesetz scheint renovierungsbedürftig zu sein, denn bei der oben geschilderten Sichtweise ist es ein Grundgesetz, das nicht mehr der Zeit entspricht.

Artikel 22 Abs. 2 GG
(2) Die Bundesflagge ist
schwarz-rot-gold.

Obwohl der Absatz 2 des Artikels 22 GG nur von der Bundesflagge spricht, erstreckt sich die Regelung auch auf die Bundesfarben im Allgemeinen. Darüber hinausgehend setzt Absatz 2 auch das Recht des Staates voraus, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole wie zum Beispiel der Bundesflagge zu bedienen, die die Identifikation des Staates mit seinen Bürgern fordern sollen. Diese Symbole sind sozusagen als sichtbare Zeichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzusehen.

Zwar sind nach geltender Rechtslage Länder und Kommunen nicht dazu verpflichtet, überhaupt oder bei bestimmten Anlässen neben ihren eigenen Symbolen die Bundesflagge zu zeigen. Andererseits ist das Zeigen der Bundesflagge ein Jedermann-Recht, das in der Wirklichkeit von heute dazu führen kann, dass im Garten des einen Nachbarn die Bundesflagge dauerhaft gehisst ist und im Garten des Nachbarn dauerhaft die Regenbogenfahne weht. In solchen Fällen dürfte es der Wirklichkeit entsprechen, dass diese Nachbarn sich wohl kaum grüßen werden, wenn sie sich begegnen.

Die oben angedeutete Spaltung innerhalb von Nachbarschaften auf der Grundlage unterschiedlicher Beflaggungen dürfte durch eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im 2025 bereits auf einer ganz andere Ebene angekommen sein.

Was ist gemeint?

Auf Spiegel.de vom 2.7.2025 wird Bundeskanzler Friedrich März zur Regenbogenfahne auf dem Deutschen Bundestag anlässlich des Christopher Street Day in Berlin, wie folgt zitiert:

»Der Bundestag ist kein Zirkuszelt.«

An anderer Stelle heißt es:

Zum Berliner CSD wird in diesem Jahr keine Regenbogenflagge auf dem Bundestag wehen. Bundestagspräsidentin Klöckner hat dem Zeichen für Vielfalt eine Absage erteilt. Der Kanzler stärkt seiner Parteifreundin den Rücken [En03].

Der Protest auf dieses Statement ließ nicht lange auf sich warten. Noch am gleichen Tag hieß es auf Spiegel.de:

Spiegel.de vom 2.7.2025: Debatte über Regenbogenfahne: Empörung nach Merz’ »Zirkuszelt«-Spruch. Die CDU stemmt sich gegen das Hissen der Regenbogenflagge am Bundestag, Kanzler Merz äußerte sich besonders schnodderig. Die Opposition – aber auch CDU-Politikerinnen – reagieren verärgert.

An anderer Stelle wird der queerpolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Deutschen Bundestag wie folgt zitiert:

Sebastian Walter: »Die CDU offenbart ein überkommenes Gesellschaftsbild, das queere Menschen zu Clowns, Freaks und Exoten herabwürdigt«, sagte etwa der queerpolitische Sprecher der Grünenfraktion im Parlament, Sebastian Walter, der Nachrichtenagentur dpa. »Friedrich Merz übernimmt damit die queerfeindliche Rhetorik eines Donald Trump.« Offensichtlich sollten queere Menschen und ihre Symbole wieder unsichtbar gemacht und ihre Rechte wieder infrage gestellt werden. »Dem stellen wir uns entschieden entgegen.« [En04]

Auch der Koalitionspartner SPD war über dieses Kanzlerstatement alles andere als begeistert. Boris Reitschuster hat sogar von einer „Schnappatmung bei der SPD“ gesprochen, die dann sozusagen reflexartig „die  Empörungsmaschine heiß laufen ließ“ [En05].

Was das mit der Überschrift dieses Aufsatzes zu tun hat, das wird im Laufe der Erörterung deutlich werden.

Bereits jetzt lässt es die Phantasie zu, dass eine glaubwürdige Antwort auf die Frage: wer oder was ist das deutsche Volk, voraussetzt, zu akzeptieren, dass es in Deutschland viele Comunities gibt, die das Wort Volk am liebsten ganz aus dem Wortschatz der deutschen Sprache entfernen würden und, um beim oben skizzierten Beispiel zu bleiben, die Regenbogenfahne für das einzig glaubwürdige Symbol halten, gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Ausdruck bringen zu können, denn diese Fahne grenzt niemanden - im Gegensatz zur Bundesfahne – aus, denn allein die Farben „schwarz-rot-gold“, die Farben der Bundesfahne, die ja nur Einheit, Freiheit und Demokratie symbolisieren sollen, gehören ins 19. Jahrhundert.

Daraus folgt zwangsläufig, dass die Bundesfarben nicht mehr zeitgemäß sein können.

Warum?

Schwarz: Steht für die dunkle Zeit der Unterdrückung und für den Kampf um Freiheit.

Rot: Steht für das vergossene Blut bei den Kämpfen um Freiheit des deutschen Volkes in der Revolution von 1848/49.

Gold (bzw. Gelb): Steht für das erstrebte goldene Zeitalter der Freiheit und des Wohlstands, also für die Demokratie.

Das, was heute zeitgemäß wäre, so zumindest die Sichtweise derjenigen, die sogar das Grundgesetz am liebsten gendern würden, lässt sich in drei  Wörtern zusammenfassen: Regenbogenfahne - Diversität und Migration.

Und was hat das mit der Suche nach Antworten auf die Frage zu tun, was unter einem „Staatsvolk“ zu verstehen ist?

Hier der Versuch einer Antwort:

Ohne eine positive Vorstellung von nationaler Einheit - eine Vorstellung, die die Regenbogenfahne gar nicht vermitteln will und auch nicht vermitteln kann  – besteht die intuitive Reaktion vieler Deutscher immer noch darin, am Konzept des Volkes und auch an dessen Symbolik festzuhalten. Selbst in Kenntnis der Schrecken der Nazidiktatur ist das immer noch so.

Und: Eine Nation kann sich nicht reformieren, wenn sie nicht stolz auf sich selbst ist. Sie braucht deshalb eine Identität, an der sie sich erfreut, über die sie nachdenkt und versucht, ihr zu entsprechen. Und dass auch die ungezählten kleinen Nationalflaggen, die anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland geschwenkt wurden, um diese „Freude auslösende Identität mit Deutschland“ zum Ausdruck gebracht zu haben, dürfte unbestreitbar sein. Diese Begeisterung ist auch anlässlich der Fußballeuropameisterschaft der Frauen in der Schweiz erkennbar, denn auch dort schwenken deutsch Fußballfans begeistert ihre Wimpel in den Nationalfarben, und beim Sieg der deutschen Frauenfußballnationalmannschaft über die dänische Frauenmannschaft sprach Trainer Christian Wück sogar von hohem Kampfgeist und lobte „deutsche Tugenden, die diesen Sieg ermöglicht hatten". Ob das bei der Europameisterschaft der Männer, die im Juni 2025 in Deutschland ausgetragen wird, so sein wird, bleibt abzuwarten. Zumindest sollen die Streifenwagen der Polizei in einigen Bundesländern mit Austragungsorten nicht mehr mit Wimpeln in den Nationalfarben ausgestattet werden, wie das anlässlich der WM 2006 noch der Fall gewesen ist.

Zeit.de vom 21.4.2024: Auch in Berlin sind die Flaggen an Dienstfahrzeugen tabu. Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. In Ländern wie Bayern, Hessen, Baden-Württembergoder Sachsen, wo ebenfalls EM-Spiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung [En06].

Auch die Polizei In Nordrhein-Westfalen wird darauf verzichten. Angeblich wird durch solch eine „Beflaggung“ das Neutralitätsverbot verletzt.

Legal Tribune Online - LTO.de vom 22.3.2024: Die zur Rechtfertigung der dienstlichen Anordnung angeführten Gründe überzeugen nicht. Insbesondere übersieht die Berliner Polizeiführung, dass das Neutralitätsgebot nicht gegenüber dem Staat gilt und durch das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung begrenzt wird. Die Beamtinnen und Beamten sind ihrem Dienstherrn gegenüber zur Treue verpflichtet. Das Zeigen der in Art. 22 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verankerten Bundesflagge zeugt nicht von fehlender Neutralität, sondern betont die im Beamtenverhältnis bestehenden engen Bindungen. Daran ändern auch die besonderen Umstände eines internationalen Fußballturniers nichts [En07].

Wie dem auch immer sei: Die bisherigen Ausführungen machen eines deutlich: Es fehlt allerorten an Identität mit der „besten Demokratie aller Zeiten“, um einen viel zitierten Satz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu verwenden. Die gleiche Irritation hinsichtlich deutscher Identität ist zu erwarten, wenn im Folgenden versucht wird, aufzuzeigen, was es heißt, eine „Deutschin“ bzw. ein Deutscher zu sein.

02 Deutsche und andere hier lebende Menschen

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Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, denn nur die dokumentiert die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat. Diese Zugehörigkeit ist ein Rechtsverhältnis, das Rechte und Pflichten begründet. Diese Rechtseigenschaft, und nur die ist es, die im Rechtssinn den Bürger mit seinem Staat, im hier zu erörternden Sachzusammenhang ist das Deutschland, verbindet.

Anzahl deutscher Staatsbürger: Die genaue Anzahl der „Deutschen mit deutscher Staatsbürgerschaft“ in Deutschland beruht auf Schätzungen, die von einer Größenordnung von etwa 83,5 Millionen Einwohnern ausgeht.

  • Ohne Migrationshintergrund: etwa 58,9 Millionen

  • Mit Migrationshintergrund: ca. 24,9 Millionen

Ausländische Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Ende 2024 waren rund 14 Millionen ausländische Personen mit Wohnort in Deutschland im Ausländerzentralregister erfasst. Die Anzahl dieser Personen ist nicht identisch mit der Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen.

Illegale Einwanderer: Genaue Zahlen stehen nicht zur Verfügung. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass es sich um mehrere hunderttausend Menschen handelt, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus – also illegal – in Deutschland aufhalten. Die Dunkelziffer dürfte hoch sein.

Im Jahr 2023 wurden laut "Mediendienst Integration" rund 127.549 Feststellungen irregulärer Einreisen durch die Bundespolizei oder andere Behörden gezählt, das ist ein Anstieg von 38,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Meldedienst-Integration.de: Nicht zu verwechseln ist die Zahl der irregulären Migrant*innen mit der Zahl der „unerlaubt eingereisten Personen“. Denn: Alle Personen, die ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen, gelten zunächst als „unerlaubt eingereist“. Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die in Deutschland Schutz suchen. Sie befinden sich aber nur solange in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität, wie sie noch kein Asylgesuch ausgesprochen haben. Sobald sie einen Asylantrag stellen, sind diese Personen nicht mehr irregulär, sondern erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Zeit des Asylverfahrens [En08].

Statista schätzt, dass es bis Mai 2025 rund 25.300 unerlaubte Einreisen nach Deutschland gab, hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2025 wären dies dann ca. 60.700.

Die ethnische Vielfalt der in Deutschland lebenden Menschen lässt sich anhand folgender Zahlen erkennen:

  • Die türkische Bevölkerungsgruppe stellt die größte Gruppe von Ausländern in Deutschland dar. In Deutschland leben zurzeit rund 2,9 Millionen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund.

  • Derzeit leben rund 1,26 Millionen Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Die meisten davon sind Kriegsflüchtlinge.

  • In Deutschland leben derzeit rund eine Million Menschen mit syrischer Staatsangehörigkeit.

  • Zum 31. Dezember 2024 lebten circa 442.000 Afghanen in Deutschland.

Auch die Zahl der Syrer ist aufgrund der Flüchtlingsbewegung nach Deutschland größer geworden. Wie dem auch immer sei: Es gibt über 200 verschiedene Nationalitäten, die in Deutschland leben, aber die türkische Staatsangehörigkeit ist die häufigste.

BAMF Januar 2025: Die mit Abstand meisten Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben, kommen im laufenden Jahr 2025 (einschließlich Mai) aus Syrien (13.278 Antragstellende), Afghanistan (9.758) und der Türkei (5.681) [En09].

Die demografische Entwicklung lässt es zu, bereits heute von der Annahme ausgehen zu können, dass die ethnischen Deutschen sich bereits in einigen Jahren Jahre im eigenen Land in der Minderheit befinden werden. Dass diese Zukunftsaussicht Widerstände in den Bevölkerungsteilen auslösen muss, die Deutschland mit einem Deutschsein verbinden, das über ein bloßes Rechtsverhältnis hinausgeht, das liegt in der Natur der Sache, denn Veränderungen, die besorgniserregend werden, führen ganz automatisch zu Widerständen bei denen, für die Deutschland entweder noch gar nicht bunt genug, bereits viel zu multikulti geworden ist. Der letzte Halbsatz macht es erforderlich, sich mit dem Deutschsein näher auseinanderzusetzen.

03 Das deutsche Volk

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Im Laufe der Geschichte hat der Begriff „Volk“ verschiedene Bedeutungen angenommen. Im Allgemeinen bezeichnet diese Sprachfigur eine Gruppe von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie Kultur, Sprache, Abstammung oder Staatsangehörigkeit miteinander verbunden sind.

04 Gemeinsame Sprache

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Hinsichtlich des Ursprungs der deutschen Sprache heißt es in einem Buch von Wilhelm Scherer aus dem Jahr 1910 wie folgt:

Zu Straßburg am 14. Februar 842 legten die Westfranken Karls des Kahlen einen Eid in französischer Sprache ab, die Ostfranken Ludwig des Deutschen in deutscher Sprache. Und erst seit dem Vertrage zu Verdun von 843 gab es ein Deutsches Reich. Die Muttersprache Karls des Großen war Hochdeutsch. Er selbst, seine Familie und sein Hof sprachen überwiegend hochdeutsch; und diesem Umstand verdankt die hochdeutsche Mundart den Vorrang, den sie von jener Zeit an fast ohne Unterbrechung, wenn auch in wechselnden Machtkreisen behauptete. Unter Karl dem Großen treffen wir zuerst den Ausdruck „deutsch“ d. h. volkstümlich (von deot „Volk“) als Bezeichnung der Volkssprache germanischer Abkunft im Gegensatz Lateinischen und Romanischen [En10].

Das von Karl dem Großen gesprochene Hochdeutsch ist als Beginn der althochdeutschen Zeit einzuordnen.

Wilhelm Scherer: Unter Karl dem Großen finden wir die ersten zusammenhängenden Aufzeichnungen in deutscher Sprache, und zwar augenscheinlich durch das Bedürfnis christlicher Lehrer hervorgerufen. Unter seinen Nachfolgern entstehen ausführliche christliche Gedichte.

An anderer Stelle heißt es:

Um die Bibel in deutscher Sprache zu gewinnen, geschah wenig. Nur das Leben Christie wollte man besitzen: Dafür genügte jedoch ein Evangelium, und das des Matthäus wurde gewählt. Die Übersetzung klingt schön und würdevoll [En11].

Hier die Fassung des Vaterunsers auf althochdeutsch nach Matthäus:

Mt 6,9–13: Fater unseer, thu pist in himile, uuihi namun dinan, qhueme rihhi diin, uuerde uuillo diin so in himile, sosa in erdu. prooth unseer emezzihic kip uns hiutu. oblaz uns sculdi unseero, so uuir oblazem uns sculdikem. enti ni unsih firleiti in khorunka. uzzer losi unsih fona ubile [En12].

Und so hört sich der Text auf Althochdeutsch an:

Audiofassung:

Dass sich diese Sprache im Laufe der Jahrhunderte verändert hat, liegt in der Natur der Sache, denn sowohl die Sprache, als auch die Kultur, die sich ohne Sprache gar nicht bilden könnte, unterliegt dem steten Wandel.

Anders ausgedrückt: Eine Sprache entwickelt sich so lange aufwärts, bis sie einen Punkt erreicht hat, von dem an sie degeneriert. Dieser Verfall in die Bedeutungslosigkeit sprachlicher Schönheit hat heute bereits ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht.

05 Gemeinsame Kultur

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Ein vielzitiertes Böckenförde-Diktum lautet: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“.

Man möchte hinzufügen: Die er aber [gemeint sind die Voraussetzungen] verteidigen muss, wenn die Gesellschaft nicht auseinanderfallen sollte und die Menschen, die in ihr leben, dadurch Schaden erleiden würden. Dazu gehört auch der Erhalt der Kultur, auch wenn diese einem ständigen Wandel unterliegt, abgesehen von den Wurzeln dieser Kultur, denn wenn die verlorengehen, dann hat auch die so genannte „regelbasierte Ordnung“, wie es heute so schön im Neusprech heißt, ihr Ende erreicht.

Anders ausgedrückt: Kultur, das ist ein Sammelbegriff der die Gesamtheit menschlicher Schöpfungen, Vorstellungen und Verhaltensweisen umfasst, die im hier zu erörternden Sachzusammenhang im europäischen Kulturkreis entstanden sind, die sowohl materielle als auch immaterielle Aspekte einschließen, wie zum Beispiel: Religion, Kunst, Musik, Literatur, Traditionen, Bräuche, Sprache, Religion und Wirtschaft.

Und was die Zivilisation im oben skizzierten Kulturkreis von heute anbelangt, die lässt sich ohne die vorangegangenen kulturellen Leistungen von Jahrhunderten gar nicht verstehen, denn bei den Lebensumstände von heute handelt es sich ja bloß um die Ergebnisse von Fortschritt, Wissenschaft, Technik und kultureller Entwicklungen der letzten 250 Jahre.

Die westliche Kultur und auch deren Zivilisation ist aber viel älter.

Übrigens: Diese Zivilisation, die heute auch das Werteverständnis in Deutschland prägt, lässt sich ohne die kulturelle Leistung vorhergehender Generationen gar nicht erklären, denn kennzeichnend sowohl für die europäische und natürlich auch die deutsche Kultur ist ein bestimmtes Menschenbild, nämlich das christliche Menschenbild, auch wenn der woke Zeitgeist das nicht wahrhaben will.

Wie dem auch immer sei: Das traditionelle Menschenbild geht von der Vorstellung aus, dass der Mensch nicht nur eine Natur hat, die es zu respektieren gilt, sondern dieses Menschenbild auch davon zu überzeugen vermag, dass dieser Mensch vernunft- und wahrheitsfähig ist und sogar über einen freien Willen verfügt.

Bevor sich ein Staat von alldem verabschiedet, sollte er folglich die sich daraus ergebenden Konsequenzen durchdenken.

Bereits im 1. Satz des Grundgesetzes heißt es: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Frage, die sich allein aus dem ersten Halbsatz der Präambel ergibt, lautet: Wie gelang Gott überhaupt in das Grundgesetz? Wie konnte das geschehen nach Auschwitz, einem Menschheitsverbrechen, das ein dem Menschen gut gesinnter Gott sicherlich verhindert hätte, sollte es ihn überhaupt geben?

Die Antwort auf diese Frage hat der erste Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) bereits 1949 gegeben, als über den Wortlaut der Präambel im Parlamentarischen Rat diskutiert wurde:

Theodor Hübner: Er [Theodor Heuss = AR] warnte vor der Gefahr einer nur »historisch-leitartikelmäßigen Darstellung«, die der Präambel etwas von der Würde des Bleibenden, Überzeitlichen raube, und fuhr fort: »In der Theologie gibt es das Wort von dem »Numinosen«, von dem, was das Geheimnisvolle, das Zeichenhafte ist. Und etwas Numinoses muss in der Präambel drin sein; um Gottes willen nicht in der ganzen Verfassung, denn dann verunklart es die Rechtsdinge, aber gehobene Sprache, feierlicher Duktus der Worte, Kadenz der Sätze. Die Präambel muss eine gewisse Magie des Wortes besitzen. Man könnte auch von einer profanen Liturgie sprechen, die in einem solchen Staatsgrundgesetz ihren Platz finden will. Das Numinos flieht aber vor einer Ortsbezeichnung wie Bonn, vor einer Datumsbezeichnung wie dem 1. September 1948 [erste Sitzung des Parlamentarischen Rates = AR] und vor der Bezeichnung »Parlamentarischer Rat«. Parlamentarischer Rat ist eine ganz nette Bezeichnung; aber sie ist doch eigentlich eine historische Notiz und markiert nur die geschichtliche Situation. Das alles ist ohne das Sakrale zu wenig [En13].

06 Der Mensch ist ein Kulturwesen

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Das gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für andere Nationalitäten. Bereits bei Arnold Gehlen kann nachgelesen werden, dass der Mensch „von Natur aus ein Kulturwesen“ ist, d. h. schon die phylogenetisch entstandenen Programme seines Verhaltens sind auf das Vorhandensein einer Kultur abgestellt.

Darunter ist die stammesgeschichtliche Entwicklung aller Lebewesen und ihrer Verwandtschaftsgruppen anzusehen, zu denen auch die Gattung Mensch gehört.

Der Begriff „Phylogenese“ wird aber auch dazu verwendet, um die Weiterentwicklung einzelner Merkmale im Verlauf der Entwicklungsgeschichte zu charakterisieren. Arnold Gehlen spricht in diesem Sachzusammenhang von der Kulturzugehörigkeit von Menschen, der dadurch versucht, den Mangel seiner Individualität durch die Kulturzugehörigkeit auszugleichen.

Zum Begriff des „Mängelwesens“ heißt es bei Arnold Gehlen wie folgt:

Arnold Gehlen: Der Begriff „Mängelwesen“, soll ... „nur darauf aufmerksam (…) machen, wie der Mensch in jeder natürlichen Umwelt lebensunfähig ist, aus Mangel an spezialisierten Organen und Instinkten. Ohne eine artspezifische Umwelt, in die er eingepaßt wäre, ohne angeborene zweckmäßige Bewegungs- und Verhaltensmuster (und das bedeutet bei Tieren ‚Instinkt‘), aus Mangel also an spezifischen Organen und Instinkten, sinnesarm, waffenlos, nackt (…) ist er auf die Handlung gestellt, auf die intelligente Veränderung der beliebigen vorgefundenen Naturumstände. Hände und Gehirn mögen als spezialisierte Organe des Menschen angesprochen werden, aber sie sind es in anderem Sinne als die tierischen: verwendungsvieldeutig, spezialisiert für unspezialisierte Aufgaben und Leistungen, gewachsen daher den unvorhersehbaren Problemen der offenen Welt. Das Kunststück eines so riskierten Wesens, sich am Leben zu erhalten, kann in der elementaren Schicht nur in einer Überbietung und Kompensation seiner Mängelausstattung bestehen, und wo wir die frühesten Kulturen ausgraben, finden wir denn auch die lebensnotwendigen Werkzeuge, die Faustkeile, Feuersteinmesser, Lanzenspitzen (…)“ [En14].

Anders ausgedrückt: Ohne Kultur können Menschen dauerhaft nicht überleben.

Und dass für den Kulturerwerb das Vorhandensein einer Sprache erforderlich ist, versteht sich wohl von selbst. Folglich geht auch Noam Chomskys in seiner Theorie des Spracherwerbs davon aus, dass die Strukturen des menschlichen Gehirns die Fähigkeit zum Erlernen und Verwenden von Sprachen auf natürliche Weise ermöglichen.

Anders ausgedrückt: Chomsky geht davon aus, dass die Regeln für den Spracherwerb angeboren sind und sich mit dem Wachstum und der Entwicklung des Menschen auf natürliche Weise verstärken, weshalb auch die Identität eines Menschen untrennbar mit seinem Spracherwerb verbunden ist. Dies gilt vor allem für den Erwerb der Muttersprache.

Im Hinblick auf die vielen Migranten, die Aufnahme in Deutschland gefunden haben, aber in vielen Fällen der deutschen Sprache gar nicht mächtig sind, macht deutlich, dass es sehr schwer sein wird, diese Menschen in die Deutsche Kultur zu integrieren. Zurzeit gibt es sogar in den Grundschulen Klassen, in denen gar nicht mehr deutsch gesprochen wird, weil dieses Sprachvermögen sich noch gar nicht hat ausbilden können.

07 Kulturdegeneration und Demokratieverfall

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Alle Dinge – und dazu gehört auch die Kultur eines Landes – verändern sich im Laufe der Zeit und wenn ihr Höhepunkt überschritten ist, löst sich der Ordnungsrahmen auf, der eine Gesellschaft zusammenhält.

Anders ausgedrückt: Das Zweite Gesetz der Thermodynamik wirkt sich, ebenso wie das in der physischen Welt der Fall ist, auch auf politische Systeme aus. Alles degeneriert und löst sich auf, wenn der Höhepunkt der Entwicklung überschritten ist. Die Sprachfigur des „Verfassungspatrioten“ vermag daran auch nichts zu ändern, denn wenn ein Staatsvolk sich nicht mehr als eine der gleichen Kultur verpflichteten Gemeinschaft versteht, dann lässt sich ihr Verfall nicht mehr aufhalten, es sei denn, dass es der Gesellschaft gelingt, diesen Prozess umzukehren.

Wie dem auch immer sei: Wenn heute -  was den Zuwachs der AfD an Wählerinnen und Wählern anbelangt - Politiker der so genannten Mitte von besorgniserregenden Zuständen sprechen, die bereits in der Weimarer Republik aus einer Demokratie eine Diktatur haben werden lassen, übersieht dabei, dass die Ursache für das Scheitern der Weimarer Republik auch in der Dekadenz der damaligen Zeit und in ihren wirtschaftlichen Krisen zu finden sind. Übrigens: Die NSDAP hat in keiner Wahl mehr als 38 Prozent der Wählerstimmen erreicht.

Man macht es sich somit zu einfach, die Ursachen des Zusammenbruchs der ersten deutschen Demokratie allein einer Partei anzuhängen.

Als Beleg für diese These möchte ich aus den lesenswerten Erinnerungen von Stefan Zweig (1881 bis 1942) zitieren. In seinem Buch „Die Welt von Gestern“ beschreibt der Dichter seine Eindrücke, die er anlässlich eines Besuches seines Freundes Walther Rathenau (1867 bis 1922) dem Außenminister der Weimarer Republik, den Zweit kurz vor dessen tödlichen Attentats im Berlin im Jahr 1922 gemacht hat.

Stefan Zweig: Alle Werte waren verändert und nicht nur im Materiellen: Die Verordnungen des Staates wurden verlacht, keine Sitte, keine Moral respektiert. Berlin verwandelte sich in das Babel der Welt. Bars, Rummelplätze und Schnapsbuden schossen auf wie Pilze. Den Kurfürstendamm entlang promenierten geschminkte Jungen mit künstlichen Taillen und nicht nur Professionelle, jeder Gymnasiast wollte sich etwas verdienen, und in den verdunkelten Bars sah man Staatssekretäre und hohe Finanzleute ohne Scham betrunkene Matrosen zärtlich hofieren. Selbst das Rom des Suction hat keine solchen Orgien gekannt wie die Berliner Transvestitenbälle, wo hunderte von Männern in Frauenkleidern und Frauen in Männerkleidung unter den wohlwollenden Blicken der Polizei tanzten. Eine Art Irrsinn, ergriff im Sturz aller Werte gerade die bürgerlichen, in ihrer Ordnung bisher unerschütterlichen Kreise. Die jungen Mädchen rühmten sich stolz, pervers zu sein. [...]. Aber das Widerwärtigste an dieser pathetischen Erotik war ihre grauenhafte Unechtheit. [...]. Überall war unverkennbar, dass dem ganzen Volke diese Überhitzung unerträglich war [...] und dass dieses eigentlich nur nach Ordnung, Ruhe, nach ein bisschen Sicherheit und Bürgerlichkeit sich sehnte. [...]. Wer diese apokalyptischen Monate, diese Jahre miterlebt, selbst abgestoßen und erbittert, der fühlte: Hier muss ein Rückschlag kommen, eine grauenhafte Reaktion [En15].

Im Deutschland von heute lassen sich durchaus nicht nur die von Stefan Zweig skizzierten Unechtheiten, sondern auch die von ihm beschriebene Überhitzung erkennen, die sowohl der Weimarer Republik ihre Lebenskraft genommen hat und auch der deutschen Demokratie von heute erneut irreparablen Schaden zufügen wird, wenn ein in Aussicht gestellter Politikwandel unterbleibt.

Warum?

Ein Beispiel soll ausreichen, um das Ausmaß woker Schamlosigkeit auch für Menschen nachvollziehbar zu machen, die eine Kirche nur selten von innen sehen.

Der Paderborner Dom Mitte Mai 2025:

BZ-Berlin vom 29.5.2025: Halbnackte Aufführung mit Hähnchen in Windeln vor dem Altar – Christen toben! Dieser Tanz sorgt weltweit für Empörung unter Christen: Halbnackte Männer und Suppenhühner in Windeln hüpften vor dem Altar des Paderborner Doms herum. Die Tanz-Performance war Teil des Festaktes zu 1250 Jahren Westfalen mit höchstkarätigen Gästen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (69), Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (49, CDU) und Erzbischof Udo Markus Bentz (58) [En16].

Einige Tage später nahm Alexander Kissler, ein deutscher Journalist und Betreiber des Videocasts „Kissler Kompakt“, diese Performance zum Anlass, sich zu diesem Vorfall zu äußern, durch den, so seine These, deutlich wird, dass auch die Kirche bereits ihren Glauben und damit wohl auch ihre Zukunft verloren hat.

Hünchen im Dom und Tanz am Altar

Was bewirken solche Auftritte, deren Geschmacklosigkeit auch von Nichtchristen als solche bezeichnet wurden?

Im Übrigen lässt sich Schamlosigkeit auch auf viele andere Auftritte übertragen, zum Beispiel auf den Tanzauftritt von Dragqueens im Deutschen Bundestag. Anlässlich der „2. Queerpolitischen Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion“ tanzten am Freitag, den 27. September 2025, Dragqueens über die Bühne – mitten im Parlament und in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf Scholz und SPD-Chefin Saskia Esken.

Dragqueen-Performens im Deutschen Bundestag

Eine Gesellschaft, die das für normal hält, muss sich wirklich fragen lassen, ob sie noch alle Tassen im Schrank hat. Natürlich kann jeder seine Sexualität in diesem Land so ausleben, wie ihm das gefällt. Zumindest nach der hier vertretenen Meinung hat das Ausleben sexueller Besonderheiten aber dort eine Grenze erreicht, wo die öffentliche Ordnung beginnt. Diese, dem Polizeirecht zugehörige Sprachfigur, zählt seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts zur öffentlichen Ordnung. Sie umfasst all die Normen, die nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben der innerhalb eines Polizeibezirks wohnenden Menschen befolgt werden müssen. Das ist das sogenannte ethische Minimum.

Zu den Schutzgütern der öffentlichen Ordnung zählen:

  • Die ungestörte Religionsausübung

  • Die Achtung der den Toten geschuldeten Pietät

  • Mindestanforderungen an Anstand, Ethik, Sittlichkeit und Moral.

08 Das ethnische deutsche Volk

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Mit dem Wort „Volk“ geht das Grundgesetz geradezu verschwenderisch um. Die Wortkombination das „Deutsche Volk“ wird viermal verwendet, das Wort „Volk/Volke/Volkes“ siebzehnmal und in Kombination mit anderen Worten, wie zum Beispiel Volkssouveränität, Volksvertretung, Volksschule, Volksentscheid und Volksbefragung macht das GG an vielen anderen Stellen deutlich, dass das Volk im Grundgesetz eine zentrale Rolle einnimmt.

Wie aber lässt sich, aus der Erfahrung der Hitlerdiktatur, die Sprachfigur des „deutschen Volkes“ überhaupt noch verwenden, zumal der ethnische Volksbegriff zugleich auch untrennbar mit der Perversion des nationalsozialistischen Rassismus verbunden ist. Einem Denken, das es so genannten Herrenmenschen erlaubt, eine minderwertige Rasse – die Juden – vernichten zu dürfen, nein: vernichten zu müssen, im Interesse des deutschen Volkes. Zur Reinhaltung des arischen Blutes.

Anders ausgedrückt: Rassismus ist ein Wort, das eines der Urübel der Menschheit zum Ausdruck bringt, nämlich die Fähigkeit des Menschen zum Bösen. Deshalb wird das Wort Rasse im Deutschland von heute zumindest im offiziellen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt, es sei denn, um den politischen Gegner zu verletzten oder der Polizei vorzuhalten, dass der in ihr wirkende „latente Rassismus“ nicht nur weiterhin lebt, sondern von ihr sogar auf eine unerträgliche Art und Weise ausgeübt wird. Racical Profiling heißt das dazu passende Zauberwort.

Verschwiegen werden darf im hier zu erörternden Zusammenhang betrachtet natürlich auch nicht die Tatsache, dass im Deutschen Reich des Nationalsozialismus der Rassismus sozusagen zur bestimmenden Staatstheorie erklärt wurde und im Namen der rassischen Überlegenheit des deutschen Volkes und zur „Reinhaltung des deutschen Blutes“ alles getan werden musste, um einer ansonsten drohenden Rassenschande ein für alle Mal ein Ende zu bereiten.

Bekanntermaßen kostete diese Staatsideologie nicht nur mehr als 6 Millionen Juden, sondern auch vielen Sinti, Roma, Behinderten und natürlich auch politischen Gegnern das Leben.

Ja, und richtig ist auch, dass Polizei-Bataillone nach Polen entsandt wurden, um dort Massenerschießungen durchzuführen. Organisiert und zusammengestellt wurden diese Polizei-Bataillone in der Villa ten Hompel in Münster, heute eine Erinnerungs-, Forschungs- und Bildungsstätte. Im Dritten Reich aber war diese Villa der Sitz des Befehlshabers der Ordnungspolizei für Rheinland + Westfalen.

Mit anderen Worten: In der Villa ten Hompel in Münster wurde die gesamte „Deportation unwerten Lebens“ in die Vernichtungslager im Osten organisiert. Das gehörte damals zu den Aufgaben der Ordnungspolizei. Diese Form von Rassismus liegt hinter uns. Hoffentlich für immer.

Aber: Vergessen sollte die Polizei ihre Willfährigkeit für einen Unrechtsstaat gefälligst nie.

09 Das arische deutsche Volk

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Ein solches Volk hat es nie gegeben.

Eine Vorstellung, die im Übrigen schon im Dritten Reich nicht aufrechterhalten werden konnte, denn als Wissenschaftler damals nach Beweisen für die arische Abstammung der Deutschen suchten, um die dem Arier zustehende „Herrenrolle“ wissenschaftlich begründen zu können, stellten sie zu ihrer Überraschung fest, dass es diesbezüglich ein erhebliches Gefälle zwischen den im Norden, im Süden und im Osten des Deutschen Reiches lebenden Deutschen gab.

Die im Norden waren arischer als die im Süden und die wiederum arischer als die im Osten. Die Folge dieser Erkenntnis war, dass es bei dieser Beweislage ausreichen musste, dass Deutsche überhaupt Restbestände arischen Blutes besaßen. Das, was fehlte, sollte dann durch „passende Verpaarungen“ wieder „aufgebaut“ werden.

Der Germanist und Indogermanist Hermann Hiert (1865 bis 1936) kam zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass Arier im deutschsprachigen Raum nur höchsten 6 bis 8 Prozent der Bevölkerung ausmachten.

Im deutsch-völkischen Jahrbuch aus dem Jahre 1920 heißt es: Wir Deutschen bilden also eine generative Einheit, eine Abstammungsgemeinschaft oder „Vitalrasse“; und als solche einen wirklichen Volkskörper, eine physiologische Einheit, die hergestellt ist durch das Netz der bei allen Mitgliedern im Großen und Ganzen gleichen Erbmasse [En17].

Es klingt wie ein schlechter Witz, wenn dieser Unfug heute wieder „aufgebrüht“ werden soll, um aus Deutschland erneut ein von stolzen Deutschen bewohntes starkes Deutschland werden zu lassen, sozusagen eine „starke deutschstämmige Demokratie“. Allein die Vorstellung daran überfordert den Verstand.

Dennoch: Zu leugnen, dass trotz der Vermischung einer Vielzahl von Völkern im deutschsprachigen Raum in den zurückliegenden Jahrhunderten, einschließlich der Vertreibungen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, die 15 Millionen Menschen dazu zwang, ihre angestammte Heimat im Osten zu verlassen, um im Westen Schutz zu suchen, es keine Deutschstämmigen mehr gibt, das entspricht auch nicht der Wahrheit.

Was aber gesagt werden kann und muss, ist, dass sich in der Tiefenstruktur einer Gesellschaft weiterhin Vorstellungen und Überzeugungen befinden, die die Zeit sozusagen überlebt haben, denn das, was Gesellschaften in ihrem Innern wirklich bewegt, ist der Analyse nicht zugänglich.

Diese Kräfte wirken im Verborgenen und wir können nur darauf vertrauen, dass unser Verstand uns noch rechtzeitig daran erinnert, dass beim Wachsen und Werden einer Demokratie zumindest die unverzeihlichen Fehler vermieden werden müssen, die schon in der Vergangenheit die Weimarer Republik haben scheitern lassen.

In Zeiten von Demokratieverfall, das ist ein Zustand, der von Soziologen der Demokratie in Deutschland schon seit Jahren zugesprochen wird, vermag nur ein Politikwechsel zu verhindern, dass diese Demokratie sich zu etwas entwickelt, was nur noch vom Namen her eine Demokratie sein kann.

Und wenn die Migrationsfrage - so wie das zurzeit in den USA geschieht, gemeint ist die massenhafte Abschiebung bzw. das Inhaftieren von Tausenden illegal sich in den USA aufhaltenden Personen in so genannten Abschiebezentren – sogar unter Anwendung staatlicher Gewalt auch in Deutschland realisiert werden sollte – was wirklich niemand sich wünschen darf – dann dürfte es um das christliche Menschenbild vollends geschehen sein, nicht aber um die „regelbasierte Ordnung“, denn per Gesetz lässt sich bekanntermaßen alles regeln.

Wie heißt es doch so schön bei Johann Wolfgang von Goethe:

Dass ich erkenne, was die Welt
Im Innersten zusammenhält,
Schau´alle Wirkenskraft und Samen,

Und
tu´ nicht mehr in Worten kramen.

Dieses Zitat aus Goethes Faust drückt den Wunsch nach tiefgreifender Erkenntnis aus, die über das bloße Reden hinausgeht und Überzeugungen Platz zu machen hat, die vernünftig erscheinen. Ob sich die Vernunft tatsächlich durchsetzen wird, darüber werden in der Zukunft wohl nur Historiker urteilen können.

10 Das Volk aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts

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Wegen der sehr umfangreichen Rechtssprechung dazu wird hier nur aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 zitiert:

BVerfG 2017: Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, das gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (...) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.

Dabei überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung tragen (...). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der Gesetzgeber sei bei der Konzeption des Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze.

Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende [ausschließende = AR] Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.

An anderer Stelle heißt es:

Zwar erweitert Art. 116 GG als Ausdruck der Pflicht, die Einheit des deutschen Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zu bewahren (...), die Eigenschaft als Deutscher auf die sogenannten „Statusdeutschen“ (...). Dies führt aber nicht dazu, dass der Volksbegriff des Grundgesetzes sich vor allem oder auch nur überwiegend nach ethnischen Zuordnungen bestimmt.

Vielmehr erhält Art. 116 GG als Kriegsfolgenrecht erst dadurch Sinn, dass der Träger der deutschen Staatsgewalt im Ausgangspunkt durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu definieren ist.

Urteil im Volltext

BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13

Persönliche Anmerkung: Ich vermag nicht nachzuvollziehen, was an dieser höchstrichterlichen Vorstellung unklar oder unverständlich ist, zumal es dem Gesetzgeber möglich ist, geltendes Recht so zu modifizieren, um es dem Zeitgeist anzupassen. Das gilt für alle Gesetze, die den Bereich der Zuwanderung regeln, etwa das Einwanderungsgesetz, das Asylgesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Ausländergesetz und natürlich auch das zurzeit gültige Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 22. März 2024 in Kraft getreten ist.

Anders ausgedrückt: Es gibt in Deutschland keine Arier. Die hat es auch zur Zeit des Nationalsozialismus und auch nicht in der Zeit gegeben, als völkische Ideologien solche Vorstellungen ausformulierten.

Natürlich verfügen auch diejenigen Deutschen, die über einen langen Stammbaum als Deutsche verfügen, über die deutsche Staatsbürgerschaft. Das gilt natürlich auch für deren Nachkommen, sobald durch Ausfertigung einer Geburtsurkunde deren Existenz sozusagen amtlich beurkundet wurde.

Und was die vielen Zugewanderten, die aufgenommenen Flüchtlinge und die anerkannten Asylersuchenden anbelangt ist festzustellen, dass diese Personen, sobald sie eingebürgert wurden, über die gleiche Staatsbürgerschaft verfügen wie diejenigen, die schon seit Generationen in Deutschland leben.

Vorstellungen, eingebürgerten Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen zu können, lässt das Grundgesetz dennoch zu.

Artikel 16 Abs. 1 GG
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Ausgehend von dieser Regelung konnte sich im Januar 2025, also vor der Wahl, der Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz(CDU) noch vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen.

Auch wenn die sich damals noch im Amt befindende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) solch eine Forderung für unverhältnismäßig und verfassungswidrig hielt, vertreten die Richter des Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich eine andere Rechtsauffassung:

Leitsätze zum Urteil des BVerfG vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 669/04:

  1. Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nicht grundsätzlich aus.

  2. Eine Auslegung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der das Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit sich auch auf den Fall der erschlichenen Einbürgerung erstreckte, entspricht nicht dem Willen des Verfassungsgebers; sie liegt außerhalb des Schutzzwecks der Norm.

  3. Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage

Wie dem auch immer sei: In einem Rechtsstaat definiert der Gesetzgeber, wie zeitgemäßes Recht auszusehen hat..

11 Kollektive Regression

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Unter kollektiver Regression verstehe ich im hier zu erörternden Sachzusammenhang einen gesellschaftlichen Prozess, der in Erkenntnis bzw. in Kenntnis der negativen Folgen von Freiheiten dazu führt, in den Köpfen vieler Menschen das dort vorhandene kollektive Gedächtnis zu aktivieren, in denen restriktive Ordnungsvorstellungen enthalten sind, wenn die gemäßigte Kräfte nicht dazu in der Lage sind, ein gesellschaftlich erkanntes Übermaß an Freiheit so zu beschränken, dass Sicherheit, Wohlstand und gesellschaftlicher Fortschritt wieder erlebt werden kann, die zurzeit verloren zu gehen scheint bzw. schon verloren gegangen ist.

Der Begriff kollektives Gedächtnis bezeichnet eine gemeinsame (kollektive) Gedächtnisleistung einer Gruppe von Menschen, wie zum Beispiel die Vorstellungen über ein richtiges Leben in einer Gesellschaft, denn das kollektive Gedächtnis bildet die Basis für gruppenspezifisches Verhalten zwischen ihren Angehörigen, die es den Einzelnen ermöglichen, im gemeinschaftlichen (Gruppen)Interesse zu denken, zu handeln oder sich zu organisieren.

Das kollektive Gedächtnis aktiviert mit Blick auf die kulturelle Vergangenheit auch historische Erinnerungen an eine Zeit, in der alles angeblich viel besser war.

Für das kollektive Gedächtnis gibt es keine allgemeinverbindliche Definition, wohl aber die Annahme, dass eine Nation oder ein Volk über ein solches kollektives Gedächtnis verfügt. Maurice Halbwachs (1877 bis 1945) war nach meinem Kenntnisstand der Erste, der sich zum kollektiven Gedächtnis geäußert hat. Der französische Soziologe ging von der Annahme aus, dass Erinnerungsmilieus zuerst im sozialen Umfeld entstehen, um sich dann auf staatlicher bez. nationaler Ebene auszubreiten.

Halbwachs bezog auch kulturelle Vergegenständlichungen in seine Überlegungen mit ein. Zum Beispiel schilderte er einen imaginären Stadtspaziergang durch London, um diese Stadt nicht aus seiner Perspektive als Einzelperson, sondern aus der Perspektive ganz unterschiedlicher Gruppenmitglieder wahrzunehmen, um dann festzustellen, dass auch andere Menschen viele seiner Erinnerungen teilten [En18].

Würde Maurice Halbwachs heute durch London oder durch Berlin, Frankfurt, Duisburg oder andere Städte gehen, würde ihm auffallen, dass sich dort, in der Zeit nach seiner Zeit, viele Menschen aus fremden Kulturen angesiedelt haben, die nicht nur in den oben genannten Städten das vertraute Lebensgefühl, das noch vor 100 Jahren vorhanden war, bereits so unübersehbar überlebt haben, dass an die Stelle traditioneller Erinnerungen eine heute Diversität getreten ist, die auf der einen Seite große Teile der Bevölkerung verunsichert, gleichzeitig aber auf der anderen Seite den Wunsch nach noch mehr Diversität hat entstehen lassen, um den neuen Menschen, den zeitgemäßen Menschen endlich Wirklichkeit werden zu lassen:

Gemeint ist der Weltbürger, der Antirassist, der sich einen grenzenlosen Weltstaat wünscht, um eine noch buntere, gerechtere, sozialere, gleichere Welt entstehen zu lassen. Natürlich auf Kosten der Welt, die gerade unterzugehen scheint.

Wie dem auch immer sei: Das kollektive Gedächtnis bezieht sich auf die Erinnerungen und Überzeugungen einer Gruppe oder einer Gesellschaft an die Werte, die deren Identität und und deren Selbstverständnis geprägt haben. Das kollektive Gedächtnis umfasst folgende Elemente:

  • Es trägt dazu bei, eine gemeinsame Identität ausbilden zu können

  • Es ist nicht statisch, sondern wandelbar

  • Es verknüpft Individuen und Gruppen

  • Es wirkt sich auf das individuelle Gedächtnis jedes Mitglieds der Gruppe aus und beeinflusst seine Wahrnehmung und sein Handeln

  • Es umfasst auch die nationale Identität sowie Traditionen und Rituale und natürlich auch den jeweils spezifischen Glauben an unterschiedliche Religionen

  • Die Familie kann als die Keimzelle des kollektiven Gedächtnisses bezeichnet werden.

Aber auch das kollektive Gedächtnis von Organisationen, Vereinen oder politischen Parteien kann durch gemeinsame Ziele, gemeinsame Werte und natürlich auch durch gemeinsame Erfahrungen geprägt sein.

Maurice Halbwachs gilt als der Begründer der Gedächtnisforschung zum kollektiven Gedächtnis. Er betonte, dass Erinnerungen immer an soziale Kontexte gebunden sind und dass das individuelle Gedächtnis ohne soziale Bezugsrahmen nicht existieren kann. Um dem kollektiven Gedächtnis der zwischenzeitlich multikulturell gewordenen Bundesrepublik Deutschland sozusagen auf die Spur kommen zu können, wird in konservativen Kreisen – im Angesicht einer kontinuierlich anwachsenden Zahl von Menschen aus anderen Kulturkreisen – deshalb von den Hinzugekommenen die Akzeptanz und die Anerkennung einer so genannten Leitkultur eingefordert, an die sich die Hinzugekommenen entweder anzupassen, oder Deutschland verlassen müssen, wenn ihnen das nicht möglich ist.

12 Zusammenhalt durch Leitkultur?

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Diesbezüglich heißt es im Wahlprogramm der CDU aus dem Jahr 2025 wie folgt:

Wahlprogramm 2025: Deutschland lebt davon, dass wir uns verstehen und füreinander einstehen. Es ist neue Heimat für viele Menschen geworden. Wir sehen jede und jeden Einzelnen – und wissen zugleich: Ohne gewisse Verbindlichkeiten und ein einendes Band kann eine vielfältige Gesellschaft nicht funktionieren. Wir bringen Deutschland wieder nach vorne.

Bekenntnis zu unseren Werten: Wer sich für unser Land entscheidet, entscheidet sich auch für unsere Werte und unsere freiheitliche Demokratie. Wir verlangen hierzu ein klares Bekenntnis. Die Anerkennung des Existenzrechts Israels und die Ablehnung von Antisemitismus in jeder Form gehören für uns dazu [En19].

Diese Vorstellungen unterscheiden sich kaum von dem Volksbegriff, der von der AfD vertreten wird. Im Grundsatzbeschluss des Bundesvorstands der AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung heißt es in der „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ aus dem Jahr 2021 wie folgt.

Aus dem Grundsatzbeschluss: Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.

An anderer Stelle heißt es:

Gerade weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die Integrationskraft der Deutschen Gesellschaft nicht übersteigt, bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen Kultur und Identität.

Dass solche Vorstellungen – die den inneren Zusammenhalt eines Staatsvolkes betreffen – von den Teilen der Gesellschaft nicht geteilt werden, die sowohl das Wort Volk als auch die Sprachfigur der Leitfigur ablehnen, das sei an dieser Stelle nur festgestellt.

Wie sich diese unterschiedlichen Weltbilder für alle erträglich befrieden lassen, das wird eine Aufgabe sein, die die Bereitschaft aller Beteiligten voraussetzt – gemeint sind insbesondere die Parteien – sich diesbezüglich über vorhandene gesellschaftliche Probleme offen auszutauschen, um dann, mit anderen gemeinsam, nach praktikablen Lösungen zu suchen. Zumindest mir scheint dies die einzige Möglichkeit zu sein, die gemeinsame Verpflichtung aller Parteien, sich für den Erhalt des Allgemeinwohls einzusetzen, Wirklichkeit werden zu lassen. Sollte sich dabei ein Gefühl einer gemeinsamen Identität einstellen, dann wäre das ein wirklicher Gewinn für eine Demokratie, die zu verfallen droht, wenn alles so bleibt, wie es ist.

Diese Bereitschaft lässt sich in der Parteienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland zurzeit aber nicht einmal ansatzweise erkennen. Das, was zählt, ist der eigene Standpunkt und die eigene Ideologie. Das macht es fast schon unmöglich, Regelungen treffen zu können, die dazu geeignet sind, vorhandene, gesellschaftsbedrohende Entwicklungen neu zu ordnen, als da sind:

  • Migration

  • Sozialsysteme

  • Bildung

  • Rente

  • Pflege

  • Rezession und

  • Verteidigungsfähigkeit.

Diese Auflistung ließe sich problemlos erweitern. Festzustellen ist, dass es nicht ausreichen wird, von erforderlich werdenden Reformen auch dann noch lediglich zu sprechen, wenn ein sofortiges Handeln erforderlich wäre, um den sich vergrößernden Problemstellungen überhaupt noch „Herr“ werden zu können.

13 Die Niederländer haben den Mehrheitswillen durchgesetzt

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Was die Migrationsfrage anbelangt, hat das niederländische Parlament im Juli 2025 zum Beispiel Neuregelungen erlassen, die deutliche Hürden beim Familiennachzug, die Strafbarkeit des illegalen Aufenthalts und Ermittlungsbefugnisse gegenüber möglichen Helfern zulassen.

Anders ausgedrückt: Künftig können in den Niederlanden auch NGOs und Aktivisten ins Visier der Justiz geraten, sofern sie Personen ohne Aufenthaltstitel unterstützen.

Für Geert Wilders, einem niederländischen Politiker der rechtspopulistischen Partij voor de Vrijheid, der diese Neuerungen hat Wirklichkeit werden lassen, steht eines außer Zweifel fest, dass die Bevölkerung genug hat von Symbolpolitik und gescheiterten Integrationsmodellen.

Das niederländische Parlament hat einer deutlichen Verschärfung des Asylrechts zugestimmt.

Welt.de vom 4.7.2025: Künftig soll es[ in den Niederlanden] zwei Arten von Asylstatus geben: Flüchtlinge aus Kriegs- oder Katastrophengebieten sowie Menschen, die aus individuellen Gründen - wie etwa ethnische Herkunft – verfolgt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung soll von fünf auf drei Jahre verkürzt und auch der Familiennachzug drastisch eingeschränkt werden.

Künftig soll es zwei Arten von Asylstatus geben: Flüchtlinge aus Kriegs- oder Katastrophengebieten sowie Menschen, die aus individuellen Gründen - wie etwa ethnische Herkunft – verfolgt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung soll von fünf auf drei Jahre verkürzt und auch der Familiennachzug drastisch eingeschränkt werden [En20].

Solche Regelungen sind im Deutschland von heute nicht durchsetzbar, weil beim Bekanntwerden solcher Vorstellungen sofort Hunderttausende auf die Straße gehen würden, um gegen unmenschliche Einreisebeschränkungen zu protestieren.

Wie komplex und kompliziert der Umgang mit Personen ist, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, dazu reicht es aus, die nachfolgend zitierte Stelle aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2025 zu zitieren.

BGH 2025: Ein Verstoß gegen ein Aufenthaltsverbot liegt nicht vor, wenn der Ausländer einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erteilung der Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat; dies ist von den Strafgerichten selbständig zu prüfen (...). Der Ausländer bleibt allerdings strafbar, wenn die Ursache für die (gesetzwidrige) Untätigkeit der Ausländerbehörde (Nichterteilung der Duldungsentscheidung nach § 60a Abs. 2 AufenthG) allein im Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, weil er beispielsweise abgetaucht ist oder jeden Kontakt mit der Ausländerbehörde meidet, da eine - auch hypothetische - Erteilung einer Duldung stets voraussetzt, dass die Ausländerbehörde Kenntnis von dem Aufenthalt des Ausländers hat (...). Dies gilt bei einem Verbleib im Inland trotz Ausweisung und vollziehbarer Ausreisepflicht sowohl für eine mögliche Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG als auch für eine solche nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) Var. 1 AufenthG bei einem zusätzlichen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG angeordneten Aufenthaltsverbot (...), sofern man bei einem Verbleib im Inland entgegen einem Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG eine Strafbarkeit - jenseits von § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) Var. 1 AufenthG überhaupt für möglich hält (...).

BGH, Beschluss vom 24.04.2025 - 2 StR 171/25

Wer diese Textpassage liest, wird möglicherweise einen Eindruck davon bekommen, wie schwierig es für den deutschen Rechtsstaat ist, eine Entwicklung einzuhegen, die sich über die Jahre hinweg zu einem ernsthaften gesellschaftlichen Problem entwickelt hat.

Ergänzt werden lassen sich die oben nur skizzierten rechtlichen Problemstellungen auch dadurch verdeutlichen, indem zur Kenntnis genommen wird, dass die Gerichte zurzeit durch Klagen betroffener Asylersuchenden nicht nur überlastet, sondern bereits an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind.

Anders ausgedrückt: Richter schlagen wegen hoher Zahl an Asylklagen Alarm. Am 2. Juni 2025 heißt es auf Jungefreiheit.de, dass allein von Januar bis März 2025 fast 46.500 Klagen gegen Ablehnungsbescheide und Eilverfahren vor Gericht eingingen. Und auch auf Bild.de vom 1.6.2025 heißt es in der Überschrift ihrer Meldung wie folgt: Asyl: Klagewelle gegen Ablehnungsbescheide legt Gerichte lahm.

Das solche Klagewellen von Rechtsanwälten auf Ersuchen ihrer Mandanten initiiert werden, das sei an dieser Stelle mit dem Hinweis verbunden, dass rund um Flüchtlinge und Asylersuchen sich eine Milliardenindustrie daran beteiligter NGOs gebildet hat, die wirklich kein Interesse daran haben, auf diesen „Wachstumsmarkt“ zu verzichten. Wo kämen wir denn hin, wenn von heute auf morgen Tausende von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten arbeitslos würden und andere, am Geschäft mit den Asylanten beteiligten Personen, ebenfalls um ihre Einkünfte bangen müssten?

14 Signalwirkung auch für Europa

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Mit dem Beschluss in Den Haag ist auch die europäische Dimension mit dem Umgang von Asylsuchenden wieder in das Zentrum der Debatte gerückt:

Unzensiert.de vom 4. Juli 2025: Der niederländische Vorstoß zeigt: Restriktive Asylpolitik kann parlamentarisch durchgesetzt werden. Europaweit registrieren dies rechte Parteien anerkennend, während die Linke in Panik gerät. Wilders prägt damit politisch derzeit nicht nur Den Haag, sondern ein ganzes Lager. In vielen Staaten wächst weiterhin die Unzufriedenheit mit den bisherigen Antworten auf die Migrationsfrage. Die Niederlande könnten nun zum Vorbild für einen pragmatischeren, entschlosseneren Kurs werden [En21].

15 Europa und Deutschland am Abgrund

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Ein Deutschland, in dem an den Grenzen von der Bundespolizei Asylsuchende zurückgewiesen werden, dafür aber immer mehr illegale Migranten per Flugzeug nach Deutschland kommen, befindet sich in einem bemerkenswerten Zustand. Sogar auf Bild.de war zu lesen, dass in den vergangenen zwölf Monaten 12.858 Personen aus dem Schengenraum unerlaubt per Flugzeug nach Deutschland einreisten, allein im Mai 2025 waren es 977 Fälle.

Anders ausgedrückt: Jede fünfte illegale Einreise erfolgte zwischenzeitlich über einen Flughafen.

Aber worüber soll man sich aufregen? In die freien Gesellschaften des Westens, zu denen ja auch Deutschland gehört, sind in den letzten Jahrzehnten Millionen Menschen eingewandert. Auch aus Kulturen, in deren Gewalt immer noch als probates Konfliktlösungsmittel gilt: sei es in der Familie, sei es in der Gesellschaft.

Und auch wenn sich die Flüchtlingszahlen in Deutschland im letzten Jahr halbiert haben, die zunehmende Wut derjenigen, die sich ein Deutschland eine Kultur wünschen, die sich an traditionellen Werten orientiert, wird stärker. Das gilt auch für die in anderen europäischen Ländern lebenden Menschen. Man kann sie verstehen.

Deutschland gleicht 2025 einem Vaterland, dessen Töchter und Söhne sich vor Jahren eine andere Freiheit wünschten. Eine Freiheit, losgelöst von bürgerlichen Zwängen, eine Gesellschaft, in der Freiheit bis zum Äußersten ausgelebt werden konnte, eine radikale Freiheit, die nur Individuen kannte und denen das Recht zustand und weiterhin zusteht, losgelöst von den Ansprüchen anderer, nach eigener Fasson glücklich zu werden. Ein solchermaßen in der Freiheit verlorener Mensch, das wussten schon die alten Griechen, verprasst dabei sein Wesen und verliert dadurch natürlich auch seine Identität. Der Mensch, der so lebt, lebt letztendlich in der Lüge, denn von seinem Wesen her gehört er in ein Miteinander, denn seine Freiheit ist immer auch geteilte Freiheit.

Jetzt aber, am sichtbar werdenden Ende dieser ausgelebten Freiheit, wenn die negativen Folgen des extensiven Freiheitsgebrauchs nicht mehr übersehen werden können – und dazu gehört auch die massenhafte Einwanderung von Menschen aus anderen Kulturen – entsteht der Wunsch, dies „Nichtgewollte“ wieder umkehren zu wollen, denn der Verlorene beginnt nunmehr zu begreifen, was er verloren hat.

Anders ausgedrückt: Seine Umkehr, seine „Bekehrung“ besteht darin, dass er die Folgen seines extensiven Freiheitsgebrauchs nicht nur erkennt, sondern auch seine Entfremdung von dem begreift, was früher einmal Vaterland hieß.

Dieser Verlust wiegt in den Köpfen derjenigen Menschen schwer, die sich wünschen, die verloren gegangene Heimat wieder entstehen zu lassen. Und je größer dieser Wunsch nach verlorengegangener Normalität wird, umso klarer nimmt der einzuschlagende Weg in die Zukunft Konturen an.

Dieser Weg heißt: Zurück zur Wahrheit der deutschen, aber auch zurück zur Wahrheit der europäischen Kultur. Ob das gelingen wird, dürfte aber wohl mehr als fraglich sein.

Es wird den in Europa und in Deutschland lebenden Menschen wohl nichts anderes übrig bleiben, als sich zusammenzuraufen, und gemeinsam ein Vaterland – oder wie auch immer man die damit verbundene Vorstellung benennen will – aufzubauen, in denen ein friedliches Miteinander einer Vielzahl von Ethnien dauerhaft möglich ist.

16 Das Problem mit der Wirklichkeit

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Es würde zu weit führen, alle Probleme im Hier und im Jetzt auch nur aufzulisten, die zurzeit einer Lösung bedürfen.

Deshalb muss es ausreichen, die Verweigerungshaltung der Politik, die Integrationsfrage von Migranten betreffend, an dieser Stelle kurz zu thematisieren. Festzustellen ist, dass die Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte nicht für eine Integration in das Bestehende, sondern eher für die Verdrängung des Bestehenden gesorgt hat, denn Deutschland ist nicht nur bunter, sondern für viele auch viel fremder geworden.

Das aber will die Politik nicht wahrhaben. Sie zieht es vor, weiter in ihrer Integrationsillusion zu leben, obwohl Politiker, wie jeder das sehen kann, der sich auf die Suche nach glaubwürdigen Informationen begibt, dass überall die Angst vor der bereits alltäglich gewordenen Ausländergewalt anwächst:

  • In den Schulen

  • In den Freibädern

  • Auf der Straße

  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Und was die Anzahl von Rückführungen von Migranten im ersten Halbjahr 2025 in andere EU-Länder anbelangt kann festgestellt werden, dass von den 20.600 möglichen Rückführungen von Migranten in andere europäische Länder, das lediglich in 3.100 Fällen gelang.

Festzustellen ist auch, dass im Jahr 2024 rund 251.000 Menschen um Asyl in Deutschland ersuchten. Im laufenden Jahr 2025 sind es bislang circa 63.000. Wie hoch die Dunkelziffer ist, das weiß niemand.

Und was die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) von Migranten anbelangt, die in Deutschland um Asyl ersuchen, bestätigt sogar das Bundesinnenministerium die hohe Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger. Die Belastung ist teils um das 75-fache höher als die der deutschen Wohnbevölkerung. Syrer, Afghanen und Iraker werden besonders häufig straffällig. Hinzu kommen Nordafrikaner, Migranten aus den Balkanstaaten und auch Flüchtlinge aus der Ukraine.

17 Flüchtlingsströme nach Griechenland

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Das, was zurzeit in Griechenland geschieht, kann durchaus als eine kriegerische Vorbereitungshandlung angesehen, deren Ziel es ist, erforderlichenfalls gewaltsam Migranten an der Einreise zu hindern, denn Griechenland hat das Asylrecht ausgesetzt und eine Politik der Abschreckung angekündigt.

Tichyseinblick.de vom 10.7.2025: Konfrontiert mit einer neuen Invasion von illegalen Migranten, will der griechische Premier Kyriakos Mitsotakis das Asylrecht deutlich verschärfen. Sein Asylminister meint, dass die Stimmung in der EU sich gewandelt habe, und beschreibt eine Politik der Abschreckung und des Grenzschutzes. Griechenland nimmt für zunächst drei Monate keine Asylanträge von Migranten an, die das Land auf schwimmenden Untersätzen von Nordafrika aus erreichen. [...]. Eine entsprechende Novelle zum Migrationsgesetz des Landes wurde noch am Mittwochabend (7.7.2025) im Parlament eingebracht und soll am Donnerstag verabschiedet werden. Mitsotakis sagte: „Diese Personen werden ohne Registrierung in ihr Ursprungs- oder Herkunftsland zurückgeführt.“ [...]. „Alle Migranten, die illegal einreisen“, so der Premier weiter, „werden festgenommen und inhaftiert.“

Zuletzt kündigt der Migrationsminister Thanos Plevris ein neues Gesetz an, das abgelehnten Asylbewerbern die Ausreise verpflichtend vorschreibt. Das Verbleiben im Lande wäre dann eine „Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren ohne Bewährung geahndet wird“. [...]. „„Wir müssen zu einer Politik von mehr Grenzschutz und Abschreckung übergehen. Griechenland werde keine kontinuierliche Invasion aus Nordafrika hinnehmen.“ [En22]

Solche Perspektiven lassen erahnen, dass sich nicht nur an den europäischen Außengrenzen, sondern auch an den europäischen Binnengrenzen die „regelbasierte Ordnung“, auf die alle bisher so stolz waren, einer neuen „regelbasierten Ordnung“ wohl wird Platz machen müssen. Die Frage, die sich in diesem Sachzusammenhang stellt lautet:

Hält eine Demokratie westlichen Zuschnitts das überhaupt aus?

18 Demokratieverfall in Deutschland und in Europa

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In einem Artikel auf Exxpress.at, einem österreichischen Nachrichtenmagazin, wird der Zustand der Demokratie in Europa und auch in Deutschland, wie folgt beschrieben:

Exxpress.at vom 5.7.2025: Die jüngste Umfrage der TUI-Stiftung zur Jugend Europas liefert Zahlen, die alarmieren: Nur 57 Prozent der jungen Menschen zwischen 16 und 26 Jahren in sieben europäischen Ländern halten die Demokratie für die beste Regierungsform. Ganze 21 Prozent sind sogar offen für autoritäre Regime – unter bestimmten Umständen.

In Deutschland ist das Vertrauen in die Demokratie mit 71 Prozent noch vergleichsweise hoch [En23].

Diese Zahlen geben wirklich keinen Anlass zur Freude, denn in einer aktuellen repräsentativen Umfrage der Körber-Stiftung, die 2024 durchgeführt wurde, wird von einer anhaltenden pessimistischen Grundstimmung gesprochen:

Körber-Stiftung: Das Vertrauen der Deutschen in die Demokratie bleibt gering. Nach den Europawahlen 2024 gaben nur noch 46 Prozent an, großes oder sehr großes Vertrauen in die Demokratie zu haben. Eine knappe Mehrheit von 51 Prozent hat wenig oder geringes Vertrauen in die Demokratie und ihre Prozesse. Die globale Krisenentwicklung, deren Auswirkungen auch in Deutschland spürbar sind, führt zu einer insgesamt eher pessimistischen Zukunftserwartung [En24].

19 Schlusssätze

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Auch die leistungsfähigsten Staaten können nicht mehr bewältigen als ihnen das zumutbar und möglich ist. Deshalb bedürfen Staaten – und Deutschland bildet hier keine Ausnahme – kontinuierlich einer Reinigung, die ebenso schmerzliche wie nötige Veränderungen herbeiführen muss, um die Gegenwart wieder erträglich werden zu lassen, denn was allzu groß geworden ist oder außer Kontrolle zu geraten droht, muss wieder dem menschlich vertretbaren Maß angepasst werden.

Nur durch solche Vorgänge können sich Staaten dauerhaft erhalten.

Schon im Weinstock-Gleichnis des Evangelisten Johannes heißt es, dass Reinigung und Frucht eines Weinberges zusammengehören. Diese Metapher lässt sich auch auf Staaten übertragen, denn dort, wo ein staatliches Gemeinwesen nicht mehr so gepflegt wird, wie das für den Erhalt erforderlich ist, wird die Demokratie dieses Gemeinwesens verfallen, denn wenn die Frucht, also der Wohlstand einer Gesellschaft so bleiben, besser noch wachsen soll, werden Entscheidungen zu treffen sein, die nicht nur einen Perspektivenwechsel, sondern wohl auch einen Wertewandel einfordert.

20 Quellen

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Endnote_01
Onlinelexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/volk
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Endnote_02
MZ.de vom 2.6.2025: Dessauer Stadträtin will weniger deutsche Flaggen: Könnte Ausländer „beleidigen“.
https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/dessauer-stadtratin-will-
weniger-deutsche-flaggen-konnte-auslander-beleidigen-4059733
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Endnote_03
Spiegel.de vom 2.7.2025: Merz über Regenbogenflagge: »Der Bundestag ist kein Zirkuszelt«.
https://www.spiegel.de/politik/friedrich-merz-ueber-regenbogenflagge-
am-csd-der-bundestag-ist-kein-zirkuszelt-a-8ad8cbfd-c30f-4a13-bd0e-0970a45bad32
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Endnote_04
Spiegel.de vom 2.7.2025: Debatte über Regenbogenfahne. Empörung nach Merz’ »Zirkuszelt«-Spruch.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-zirkuszelt-
spruch-ruft-massive-empoerung-hervor-a-9c6eeea2-165f-4811-bf71-9b68d1af527c
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Endnote_05
Reitschuster.de vom 3. Juli 2025: Merz spricht von „Zirkuszelt“ – und löst damit Schnappatmung bei SPD aus Empörung bis zur Selbstparodie.
https://reitschuster.de/post/merz-spricht-von-zirkuszelt-
und-loest-damit-schnappatmung-bei-spd-aus/
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Endnote_06
Zeit.de vom 21.4.2024: Europameisterschaft: Keine Deutschlandfahnen an Polizeiautos während EM.
https://www.zeit.de/news/2024-04/21/
keine-deutschlandfahnen-an-polizeiautos-waehrend-em
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Endnote_07
Legal Tribune Online - LTO.de vom 22.3.2024: Keine Deutschlandfahnen während der Fußball-EM Polizei muss Flagge zeigen dürfen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polizei-flagge-
deutschland-fahne-regenbogen-lgtbq-erlaubt-neutralitaet-staat
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Endnote_08
Meldedienst-Integration.de:
https://mediendienst-integration.de/migration/irregulaere.html
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Endnote_09
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - aktuelle Zahlen Januar 2025.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/
aktuelle-zahlen-januar-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2
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Endnote_10
Wilhelm Scherer: Geschichte der Deutschen Literatur. Berlin Weidmannsche Buchhandlung 1910, Seite 41
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Endnote_11
Ebd. Wilhelm Scherer, Seite 42, 43
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Endnote_12
Die Bibel auf Althochdeutsch – das St. Galler Paternoster: Der österreichische Bibelübersetzer.
https://bibeluebersetzer.badw.de/der-klang-der-
bibel/die-bibel-auf-althochdeutsch.html
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Endnote_13
Parlamentarischer Rat: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Entwürfe, Bonn 1948/49, Seite 75. Zitiert nach: Kurt Hübner, Das Nationale
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Endnote_14
Arnold Gehlen: „Die Technik in der Sichtweise der Anthropologie“, S.151-163
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Endnote_15
Stefan Zweig: Die Welt von gestern – Erinnerungen eines Europäers. Anaconda-Verlag 2024, Seite 415 bis 416
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Endnote_16
B.Z. Die Stimme Berlins: Halbnackte Aufführung mit Hähnchen in Windeln vor dem Altar – Christen toben!
https://www.bz-berlin.de/deutschland/
dom-paderborn-tanz-auffuehrung
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Endnote_17
Vgl. Stefan Breuer: Die Völkischen in Deutschland: WGB 2010 - Seite 120
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Endnote_18
Maurice Halbwachs. Das kollektive Gedächtnis. Fischer Wissenschaft 1985
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Endnote_19
Wahlprogramm der CDU 2025: https://www.cdu.de/themen/leitkultur/
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Endnote_20
Welt.de vom 4.7.2025: Niederländisches Parlament stimmt für Wilders „strengstes Asylgesetz aller Zeiten“.
https://www.welt.de/politik/ausland/article256346238/
migrationspolitik-niederlaendisches-parlament-stimmt-
fuer-wilders-strengstes-asylgesetz-aller-zeiten.html
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Endnote_21
Unzensiert.de vom 4.7.2025; Wilders setzt mit neuem Asylgesetz Zeichen für Wende in Migrationspolitik.
https://unzensuriert.de/302511-wilders-setzt-mit-neuem-
asylgesetz-zeichen-fuer-wende-in-migrationspolitik/
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Endnote_22
Tichyseinblick.de vom 10.7.2025: Griechenland setzt Asylrecht aus und kündigt Politik der Abschreckung an.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/
griechenland-setzt-asylrecht-aus-und-kuendigt-politik-der-abschreckung-an/
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Endnote_23
Exxpress.at vom 5.7.2025: Nur 57 Prozent der Jugend für Demokratie – Europa am Abgrund?
https://exxpress.at/politik/nur-57-prozent-der-
jugend-fuer-demokratie-europa-am-abgrund/.
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Endnote_24
Körber-Stiftung: Demokratie in der Vertrauenskrise: https://koerber-stiftung.de/projekte/demokratie-in-der-krise-umfrage-2024/
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