Deutschland und seine
Migranten
Inhaltsverzeichnis:
01
Hinführung zum Thema 02 Deutsche und andere
hier lebende Menschen 03 Das deutsche Volk
04 Gemeinsame Sprache 05
Gemeinsame Kultur 06 Der Mensch ist ein
Kulturwesen 07 Kulturdegeneration und
Demokratieverfall 08 Das ethnische deutsche
Volk 09 Das arische deutsche Volk 10
Das Volk aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts
11 Kollektive Regression 12
Zusammenhalt durch Leitkultur? 13 Die
Niederländer haben den Mehrheitswillen bereits durchgesetzt
14 Signalwirkung auch für Europa 15
Europa und Deutschland am Abgrund 16
Das Problem mit der Wirklichkeit 17
Flüchtlingsströme nach Griechenland 18
Demokratieverfall in Deutschland und in Europa
19 Reinigung des Verstandes 20
Quellen
01
Hinführung zum Thema
TOP
Das Deutschland ein
Staat ist, daran zu zweifeln, lässt der gesunde Menschenverstand
nicht zu. Das wissen auch viele Asylanten und Immigranten zu
schätzen, denn dieser Staat verfügt immer noch über gute Sozialsysteme,
obwohl die Leistungsfähigkeit dieser Systeme ihre
Belastungsgrenzen bereits überschritten haben. Die große Anzahl
der Immigranten hat zwischenzeitlich auch ein Ausmaß erreicht, das
viele daran zweifeln lässt, ob es sich bei diesem Staat
überhaupt noch um den Staat des deutschen Volkes handelt, denn
mit dieser Sprachfigur ist eine Vorstellung eines weitgehend
homogenen Volkes verbunden, eine Sichtweise, die bis in die 1970er Jahre noch
vertreten werden konnte. Heute scheint diese Sprachfigur nicht
mehr hinnehmbar zu sein, denn allein das Wort Volk ist
konservativ-rechts konnotiert..
Online-Lexikon der Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg:
Der Begriff
„Volk“ bezeichnet zumeist eine aufgrund unterschiedlicher
Kriterien zusammengehörende beziehungsweise als zusammengehörend
imaginierte Großgruppe von Menschen. In der heutigen politischen
Sprache bezeichnet das Wort insbesondere:
-
a)
die „unteren Schichten“ („plebs“) in Abgrenzung zu den
Herrschenden,
-
b)
die gleichberechtigten Staatsbürger („demos“) in der
Demokratie sowie
-
c) die
Angehörigen einer aufgrund von Abstammung, Sprache,
Religion, Kultur, „Rasse“ oder ähnlichen Kategorien
zusammengehörenden beziehungsweise zusammengedachten
Gemeinschaft („ethnos“) [En01].
Und was
die Herstellung der Kriegsfähigkeit anbelangt, die notwendig
ist, um einen schon für das Jahr 2029 zu erwartenden Angriff der
Russen abwehren zu können, lässt entweder verängstigte oder
sprachlose Bürger zurück.
Ich
gehöre eher zu den Sprachlosen.
Warum?
Die
Großen spielen gerne Schach mit der Welt.
Es ist
ihr größtes Spiel.
Die
Banker brauchen Höhen und Tiefen und Kriege, um Geld zu
verdienen.
Das
Militär braucht Kriege, um zu existieren.
Die
Politiker brauchen beides, Geld und Kriege, um sich in
Demokratien dauerhaft an der Macht zu halten, zumal ein Land in
Kriegszeiten selten ihre Führer wechselt.
Und
nichts ist für den Politiker wichtiger, als eine weitere
Amtszeit zu gewinnen, was voraussetzt, dass die Freiheiten einer
Bevölkerung, erforderlichenfalls sogar das Wahlrecht (siehe
Ukraine) eingeschränkt oder ausgesetzt werden muss. Während die
Bürger gegen den Verlust ihrer Freiheiten in normalen Zeiten
Einwände erheben, sind sie sowohl in Kriegszeiten als auch schon
in Vorkriegszeiten dazu bereit, Freiheiten zumindest
„vorübergehend“ aufzugeben, „zum Wohle des Landes“.
Dazu sind
die Menschen sogar in Friedenszeiten bereit gewesen, siehe
Covid-Krise.
Es dürfte in diesem Sachzusammenhang gesehen auch wenig
überraschend sein, dass verlorene Freiheiten nach einem Krieg
selten wieder eingeführt werden. Was gleichermaßen wichtig ist,
sollte ebenfalls jeder bedenken. Verlieren wird den Krieg immer
das Land, dem zuerst das Geld ausgeht, denn kein Unternehmen ist
teuerer als ein Krieg.
Wie dem auch immer sei:
Heute haftet dem Wort Volk, aber auch seinen Symbolen, wozu auch
die Bundesflagge gehört, eine Aura an, die in einer Zeit vor
2015 vielleicht noch akzeptiert werden konnte, in der Realität
von heute aber einfach nicht mehr zeitgemäß erscheint.
In einer
Meldung der
Mitteldeutschen
Zeitung vom 2.6.2025 heißt es zum Beispiel:
MZ.de
vom 2.6.2025:
Dessau: AfD will Dauerbeflaggung vor Rathaus. Stadträtin will
weniger deutsche
Flaggen,
denn dadurch könnten Ausländer beleidigt werden. Um die Frage
einer ständigen Beflaggung öffentlicher Gebäude in
Dessau-Roßlau
ist eine wilde Diskussion entbrannt. Der Stadtrat lehnte den
AfD-Vorschlag ab. Eine Stadträtin findet, es wehen jetzt schon
zu viele schwarz-rot-goldene Fahnen.
An
anderer Stelle heißt es:
„Es
ist erschreckend, wie oft in Dessau-Roßlau eine Deutschlandfahne
hängt. Für ausländische Mitbürger kann das beleidigend wirken,
das ist einfach nicht mehr zeitgemäß“, sagte sie [gemeint ist
die Dessauer Stadträtin] und erntete Kopfschütteln – nicht nur
aus dem rechten Lager
[En02].
Das Grundgesetz scheint renovierungsbedürftig zu sein, denn bei
der oben geschilderten Sichtweise ist es ein Grundgesetz, das
nicht mehr der Zeit entspricht.
Artikel 22 Abs. 2 GG (2) Die
Bundesflagge ist
schwarz-rot-gold.
Obwohl
der Absatz 2 des Artikels 22 GG nur von der Bundesflagge
spricht, erstreckt sich die Regelung auch auf
die Bundesfarben im Allgemeinen. Darüber hinausgehend setzt
Absatz 2 auch das Recht des Staates voraus, sich zu seiner
Selbstdarstellung solcher Symbole wie zum Beispiel der Bundesflagge zu
bedienen, die die Identifikation des Staates mit seinen Bürgern
fordern sollen. Diese Symbole sind sozusagen als sichtbare Zeichen der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung anzusehen.
Zwar
sind nach geltender Rechtslage Länder und Kommunen nicht dazu
verpflichtet, überhaupt oder bei bestimmten Anlässen neben ihren
eigenen Symbolen die Bundesflagge zu zeigen. Andererseits ist
das Zeigen der Bundesflagge ein Jedermann-Recht, das in der
Wirklichkeit von heute dazu führen kann, dass im Garten des
einen Nachbarn die Bundesflagge dauerhaft gehisst ist und im Garten des
Nachbarn dauerhaft die Regenbogenfahne weht. In solchen Fällen dürfte es
der Wirklichkeit entsprechen, dass diese Nachbarn sich
wohl kaum grüßen werden, wenn sie sich begegnen.
Die oben
angedeutete Spaltung innerhalb von Nachbarschaften auf der
Grundlage unterschiedlicher Beflaggungen dürfte durch eine
Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im 2025
bereits auf einer ganz andere Ebene angekommen sein.
Was
ist gemeint?
Auf
Spiegel.de
vom 2.7.2025 wird Bundeskanzler Friedrich März zur
Regenbogenfahne auf dem Deutschen Bundestag anlässlich des
Christopher Street Day in Berlin, wie folgt zitiert:
»Der
Bundestag ist kein Zirkuszelt.«
An
anderer Stelle heißt es:
Zum
Berliner CSD wird in diesem Jahr keine Regenbogenflagge auf dem
Bundestag wehen. Bundestagspräsidentin Klöckner hat dem Zeichen
für Vielfalt eine Absage erteilt. Der Kanzler stärkt seiner
Parteifreundin den Rücken
[En03].
Der Protest
auf dieses Statement ließ nicht lange auf sich warten. Noch am
gleichen Tag hieß es auf
Spiegel.de:
Spiegel.de
vom 2.7.2025:
Debatte über Regenbogenfahne: Empörung nach Merz’
»Zirkuszelt«-Spruch. Die CDU stemmt sich gegen das Hissen der
Regenbogenflagge am Bundestag, Kanzler Merz äußerte sich
besonders schnodderig. Die Opposition – aber auch
CDU-Politikerinnen – reagieren verärgert.
An
anderer Stelle wird der queerpolitische Sprecher der Fraktion
der Grünen im Deutschen Bundestag wie folgt zitiert:
Sebastian Walter:
»Die CDU
offenbart ein überkommenes Gesellschaftsbild, das queere
Menschen zu Clowns, Freaks und Exoten herabwürdigt«, sagte etwa
der queerpolitische Sprecher der Grünenfraktion im Parlament,
Sebastian Walter, der Nachrichtenagentur dpa. »Friedrich Merz
übernimmt damit die queerfeindliche Rhetorik eines Donald
Trump.« Offensichtlich sollten queere Menschen und ihre Symbole
wieder unsichtbar gemacht und ihre Rechte wieder infrage
gestellt werden. »Dem stellen wir uns entschieden entgegen.«
[En04]
Auch der
Koalitionspartner SPD war über dieses Kanzlerstatement alles
andere als begeistert. Boris Reitschuster hat sogar von einer
„Schnappatmung bei der SPD“ gesprochen, die dann sozusagen
reflexartig „die Empörungsmaschine heiß laufen ließ“
[En05].
Was das mit
der Überschrift dieses Aufsatzes zu tun hat, das wird im Laufe
der Erörterung deutlich werden.
Bereits jetzt lässt
es die Phantasie zu,
dass eine glaubwürdige Antwort auf die Frage: wer oder was ist
das deutsche Volk, voraussetzt, zu akzeptieren, dass
es in Deutschland viele Comunities gibt, die das Wort Volk am
liebsten ganz aus dem Wortschatz der deutschen Sprache entfernen
würden und, um beim oben skizzierten Beispiel zu bleiben, die
Regenbogenfahne für das einzig glaubwürdige Symbol halten,
gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Ausdruck bringen zu können,
denn diese Fahne grenzt niemanden - im Gegensatz zur Bundesfahne
– aus, denn allein die Farben „schwarz-rot-gold“,
die Farben der Bundesfahne, die ja nur Einheit, Freiheit und
Demokratie symbolisieren sollen, gehören ins 19. Jahrhundert.
Daraus folgt zwangsläufig, dass die Bundesfarben nicht mehr
zeitgemäß sein können.
Warum?
Schwarz:
Steht für die dunkle Zeit der Unterdrückung und für den Kampf um
Freiheit.
Rot:
Steht für
das vergossene Blut bei den Kämpfen um Freiheit des deutschen
Volkes in der Revolution von 1848/49.
Gold (bzw. Gelb):
Steht für das erstrebte goldene Zeitalter der Freiheit und des
Wohlstands, also für die Demokratie.
Das, was
heute zeitgemäß wäre, so zumindest die Sichtweise derjenigen,
die sogar das Grundgesetz am liebsten gendern würden, lässt sich
in drei Wörtern zusammenfassen: Regenbogenfahne - Diversität
und Migration.
Und was
hat das mit der Suche nach Antworten auf die Frage zu tun, was
unter einem „Staatsvolk“ zu verstehen ist?
Hier der
Versuch einer Antwort:
Ohne
eine positive Vorstellung von nationaler Einheit - eine
Vorstellung, die die Regenbogenfahne gar nicht vermitteln will
und auch nicht vermitteln kann –
besteht die intuitive Reaktion vieler Deutscher immer noch
darin, am Konzept des Volkes und auch an dessen Symbolik
festzuhalten. Selbst in Kenntnis der Schrecken der Nazidiktatur
ist das immer noch so.
Und:
Eine Nation kann sich nicht reformieren, wenn sie nicht stolz
auf sich selbst ist. Sie braucht deshalb eine Identität, an der
sie sich erfreut, über die sie nachdenkt und versucht, ihr zu
entsprechen. Und dass auch die ungezählten kleinen
Nationalflaggen, die anlässlich der Fußballweltmeisterschaft
2006 in Deutschland geschwenkt wurden, um diese „Freude
auslösende Identität mit Deutschland“ zum Ausdruck gebracht zu
haben, dürfte unbestreitbar sein. Diese Begeisterung ist auch
anlässlich der Fußballeuropameisterschaft der Frauen in der
Schweiz erkennbar, denn auch dort schwenken deutsch Fußballfans
begeistert ihre Wimpel in den Nationalfarben, und beim Sieg der
deutschen Frauenfußballnationalmannschaft über die dänische
Frauenmannschaft sprach Trainer Christian
Wück
sogar von hohem Kampfgeist und lobte „deutsche Tugenden, die
diesen Sieg ermöglicht hatten". Ob das bei der
Europameisterschaft der Männer, die im Juni 2025 in Deutschland
ausgetragen wird, so sein wird, bleibt abzuwarten. Zumindest sollen die
Streifenwagen der Polizei in einigen Bundesländern mit
Austragungsorten nicht mehr mit Wimpeln in den Nationalfarben
ausgestattet werden, wie das anlässlich der WM 2006 noch der
Fall gewesen ist.
Zeit.de
vom 21.4.2024:
Auch in Berlin sind die Flaggen an Dienstfahrzeugen tabu.
Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie
Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. In Ländern wie Bayern,
Hessen, Baden-Württembergoder Sachsen, wo ebenfalls EM-Spiele
geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung [En06].
Auch die
Polizei In Nordrhein-Westfalen wird darauf verzichten. Angeblich
wird durch solch eine „Beflaggung“ das Neutralitätsverbot
verletzt.
Legal Tribune
Online - LTO.de
vom 22.3.2024:
Die zur Rechtfertigung der dienstlichen Anordnung angeführten
Gründe überzeugen nicht. Insbesondere übersieht die Berliner
Polizeiführung, dass das Neutralitätsgebot nicht gegenüber dem
Staat gilt und durch das Bekenntnis zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung begrenzt wird. Die Beamtinnen und
Beamten sind ihrem Dienstherrn gegenüber zur Treue verpflichtet.
Das Zeigen der in Art. 22 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verankerten
Bundesflagge zeugt nicht von fehlender Neutralität, sondern
betont die im Beamtenverhältnis bestehenden engen Bindungen.
Daran ändern auch die besonderen Umstände eines internationalen
Fußballturniers nichts [En07].
Wie dem auch immer sei:
Die bisherigen Ausführungen machen eines deutlich: Es fehlt
allerorten an Identität mit der „besten Demokratie aller
Zeiten“, um einen viel zitierten Satz von Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu verwenden. Die gleiche Irritation
hinsichtlich deutscher Identität ist
zu erwarten, wenn im Folgenden versucht wird, aufzuzeigen, was
es heißt, eine „Deutschin“ bzw. ein Deutscher zu sein.
02 Deutsche und andere hier lebende Menschen
TOP
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, denn
nur die dokumentiert die rechtliche Zugehörigkeit einer Person
zu einem bestimmten Staat. Diese Zugehörigkeit ist ein
Rechtsverhältnis, das Rechte und Pflichten begründet. Diese
Rechtseigenschaft, und nur die ist es, die im Rechtssinn den
Bürger mit seinem Staat, im hier zu erörternden
Sachzusammenhang ist das Deutschland, verbindet.
Anzahl deutscher Staatsbürger:
Die genaue
Anzahl der „Deutschen mit deutscher Staatsbürgerschaft“ in
Deutschland beruht auf Schätzungen, die von einer Größenordnung
von etwa 83,5 Millionen Einwohnern ausgeht.
-
Ohne Migrationshintergrund:
etwa 58,9 Millionen
-
Mit Migrationshintergrund:
ca. 24,9 Millionen
Ausländische Personen ohne deutsche
Staatsbürgerschaft:
Ende 2024
waren rund 14 Millionen ausländische Personen mit Wohnort in
Deutschland im Ausländerzentralregister erfasst. Die Anzahl
dieser Personen ist nicht identisch mit der Anzahl der Menschen
mit Migrationshintergrund, die über die deutsche
Staatsbürgerschaft verfügen.
Illegale Einwanderer:
Genaue Zahlen stehen nicht zur Verfügung. Es kann jedoch davon
ausgegangen werden, dass es sich um mehrere hunderttausend
Menschen handelt, die sich ohne legalen Aufenthaltsstatus – also
illegal – in Deutschland aufhalten. Die Dunkelziffer dürfte hoch
sein.
Im Jahr
2023 wurden laut "Mediendienst Integration" rund 127.549
Feststellungen irregulärer Einreisen durch die Bundespolizei
oder andere Behörden gezählt, das ist ein Anstieg von 38,7 % im
Vergleich zum Vorjahr.
Meldedienst-Integration.de:
Nicht zu verwechseln ist die Zahl der irregulären
Migrant*innen
mit der Zahl der „unerlaubt eingereisten Personen“. Denn: Alle
Personen, die ohne gültiges Visum oder Aufenthaltstitel nach
Deutschland einreisen, gelten zunächst als „unerlaubt
eingereist“. Dies betrifft etwa Flüchtlinge, die in Deutschland
Schutz suchen. Sie befinden sich aber nur solange in der
aufenthaltsrechtlichen Illegalität, wie sie noch kein Asylgesuch
ausgesprochen haben. Sobald sie einen Asylantrag stellen, sind
diese Personen nicht mehr irregulär, sondern erhalten eine
Aufenthaltsgestattung für die Zeit des Asylverfahrens [En08].
Statista
schätzt, dass es bis Mai 2025 rund 25.300 unerlaubte Einreisen
nach Deutschland gab, hochgerechnet auf das Gesamtjahr 2025
wären dies dann ca. 60.700.
Die
ethnische Vielfalt der in Deutschland lebenden Menschen lässt
sich anhand folgender Zahlen erkennen:
-
Die
türkische Bevölkerungsgruppe stellt die größte Gruppe von
Ausländern in Deutschland dar. In Deutschland leben zurzeit
rund 2,9 Millionen Menschen mit türkischem
Migrationshintergrund.
-
Derzeit leben rund 1,26 Millionen Menschen mit ukrainischer
Staatsangehörigkeit in Deutschland. Die meisten davon sind
Kriegsflüchtlinge.
-
In
Deutschland leben derzeit rund eine Million Menschen mit
syrischer Staatsangehörigkeit.
-
Zum
31. Dezember 2024 lebten circa 442.000 Afghanen in
Deutschland.
Auch die
Zahl der Syrer ist aufgrund der Flüchtlingsbewegung nach
Deutschland größer geworden. Wie dem auch immer sei: Es gibt über 200 verschiedene
Nationalitäten, die in Deutschland leben, aber die türkische
Staatsangehörigkeit ist die häufigste.
BAMF Januar 2025:
Die mit Abstand meisten Menschen, die in Deutschland einen
Antrag auf Asyl gestellt haben, kommen im laufenden Jahr 2025
(einschließlich Mai) aus Syrien (13.278 Antragstellende),
Afghanistan (9.758) und der Türkei (5.681) [En09].
Die
demografische Entwicklung lässt es zu, bereits heute von der
Annahme ausgehen zu können, dass die ethnischen Deutschen sich
bereits in einigen Jahren Jahre im eigenen Land in der
Minderheit befinden werden. Dass diese Zukunftsaussicht
Widerstände in den Bevölkerungsteilen auslösen muss, die
Deutschland mit einem Deutschsein verbinden, das über ein bloßes
Rechtsverhältnis hinausgeht, das liegt in der Natur der Sache,
denn Veränderungen, die besorgniserregend werden, führen ganz
automatisch zu Widerständen bei denen, für die Deutschland
entweder noch gar nicht bunt genug, bereits viel zu multikulti
geworden ist. Der letzte Halbsatz macht es
erforderlich, sich mit dem Deutschsein näher
auseinanderzusetzen.
03 Das deutsche Volk
TOP
Im Laufe
der Geschichte hat der Begriff „Volk“ verschiedene Bedeutungen
angenommen. Im Allgemeinen bezeichnet diese Sprachfigur eine
Gruppe von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale wie Kultur,
Sprache, Abstammung oder Staatsangehörigkeit miteinander
verbunden sind.
04 Gemeinsame Sprache
TOP
Hinsichtlich des Ursprungs der deutschen Sprache heißt es in
einem Buch von Wilhelm Scherer aus dem Jahr 1910 wie folgt:
Zu
Straßburg am 14. Februar 842 legten die Westfranken Karls des
Kahlen einen Eid in französischer Sprache ab, die Ostfranken
Ludwig des Deutschen in deutscher Sprache. Und erst seit dem
Vertrage zu Verdun von 843 gab es ein Deutsches Reich. Die
Muttersprache Karls des Großen war Hochdeutsch. Er selbst, seine
Familie und sein Hof sprachen überwiegend hochdeutsch; und
diesem Umstand verdankt die hochdeutsche Mundart den Vorrang,
den sie von jener Zeit an fast ohne Unterbrechung, wenn auch in
wechselnden Machtkreisen behauptete. Unter Karl dem Großen
treffen wir zuerst den Ausdruck „deutsch“ d. h. volkstümlich
(von
deot
„Volk“) als Bezeichnung der Volkssprache germanischer Abkunft im
Gegensatz Lateinischen und Romanischen [En10].
Das von
Karl dem Großen gesprochene Hochdeutsch ist als Beginn der
althochdeutschen Zeit einzuordnen.
Wilhelm Scherer:
Unter Karl dem Großen finden wir die ersten zusammenhängenden
Aufzeichnungen in deutscher Sprache, und zwar augenscheinlich
durch das Bedürfnis christlicher Lehrer hervorgerufen. Unter
seinen Nachfolgern entstehen ausführliche christliche Gedichte.
An
anderer Stelle heißt es:
Um die
Bibel in deutscher Sprache zu gewinnen, geschah wenig. Nur das
Leben Christie wollte man besitzen: Dafür genügte jedoch ein
Evangelium, und das des Matthäus wurde gewählt. Die Übersetzung
klingt schön und würdevoll [En11].
Hier die
Fassung des Vaterunsers auf althochdeutsch nach Matthäus:
Mt 6,9–13:
Fater unseer, thu pist in himile, uuihi namun dinan, qhueme
rihhi diin, uuerde uuillo diin so in himile, sosa in erdu.
prooth unseer emezzihic kip uns hiutu. oblaz uns sculdi unseero,
so uuir oblazem uns sculdikem. enti ni unsih firleiti in
khorunka. uzzer losi unsih fona ubile
[En12].
Und so
hört sich der Text auf Althochdeutsch an:
Audiofassung:
Dass
sich diese Sprache im Laufe der Jahrhunderte verändert hat,
liegt in der Natur der Sache, denn sowohl die Sprache, als auch
die Kultur, die sich ohne Sprache gar nicht bilden könnte, unterliegt
dem steten Wandel.
Anders ausgedrückt:
Eine Sprache entwickelt sich so lange aufwärts, bis sie einen
Punkt erreicht hat, von dem an sie degeneriert. Dieser Verfall
in die Bedeutungslosigkeit sprachlicher Schönheit hat heute
bereits ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht.
05 Gemeinsame Kultur
TOP
Ein
vielzitiertes
Böckenförde-Diktum
lautet: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von
Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“.
Man möchte hinzufügen:
Die er aber [gemeint sind die Voraussetzungen] verteidigen muss, wenn die Gesellschaft nicht
auseinanderfallen sollte und die Menschen, die in ihr leben,
dadurch Schaden erleiden würden. Dazu gehört auch der Erhalt der
Kultur, auch wenn diese einem ständigen Wandel unterliegt,
abgesehen von den Wurzeln dieser Kultur, denn wenn die
verlorengehen, dann hat auch die so genannte „regelbasierte
Ordnung“, wie es heute so schön im Neusprech heißt, ihr Ende
erreicht.
Anders ausgedrückt:
Kultur, das ist ein Sammelbegriff der die Gesamtheit
menschlicher Schöpfungen, Vorstellungen und Verhaltensweisen
umfasst, die im hier zu erörternden Sachzusammenhang im
europäischen Kulturkreis entstanden sind, die sowohl materielle als auch immaterielle Aspekte
einschließen, wie zum Beispiel: Religion, Kunst, Musik,
Literatur, Traditionen, Bräuche, Sprache, Religion und
Wirtschaft.
Und was die Zivilisation im oben skizzierten Kulturkreis von heute anbelangt, die
lässt sich ohne die vorangegangenen kulturellen Leistungen von
Jahrhunderten gar nicht verstehen, denn bei den Lebensumstände
von heute handelt es sich ja bloß um die Ergebnisse von
Fortschritt, Wissenschaft, Technik und kultureller Entwicklungen
der letzten 250 Jahre.
Die westliche Kultur und auch deren
Zivilisation ist aber viel älter.
Übrigens:
Diese Zivilisation, die heute auch das Werteverständnis in
Deutschland prägt, lässt sich ohne die kulturelle Leistung
vorhergehender Generationen gar nicht erklären, denn
kennzeichnend sowohl für die europäische und natürlich auch die
deutsche Kultur ist ein bestimmtes Menschenbild, nämlich das
christliche Menschenbild, auch wenn der
woke
Zeitgeist das nicht wahrhaben will.
Wie dem auch immer sei:
Das traditionelle Menschenbild geht von der Vorstellung aus,
dass der Mensch nicht nur eine Natur hat, die es zu respektieren
gilt, sondern dieses Menschenbild auch davon zu überzeugen
vermag, dass dieser Mensch
vernunft- und wahrheitsfähig ist und sogar über einen freien
Willen verfügt.
Bevor sich ein Staat von alldem verabschiedet,
sollte er folglich die sich daraus ergebenden Konsequenzen
durchdenken.
Bereits im 1. Satz des Grundgesetzes heißt
es:
Im
Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von
dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem
vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das
Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz gegeben.
Die
Frage, die sich allein aus dem ersten Halbsatz der Präambel ergibt,
lautet: Wie gelang Gott überhaupt in das Grundgesetz? Wie konnte
das geschehen nach Auschwitz, einem Menschheitsverbrechen, das
ein dem Menschen gut gesinnter Gott sicherlich verhindert hätte,
sollte es ihn überhaupt geben?
Die
Antwort auf diese Frage hat der erste Bundespräsident Theodor
Heuss (FDP) bereits 1949 gegeben, als über den Wortlaut der
Präambel im Parlamentarischen Rat diskutiert wurde:
Theodor Hübner:
Er [Theodor Heuss = AR] warnte vor der Gefahr einer nur
»historisch-leitartikelmäßigen Darstellung«, die der Präambel
etwas von der Würde des Bleibenden, Überzeitlichen raube, und
fuhr fort: »In der Theologie gibt es das Wort von dem
»Numinosen«, von dem, was das Geheimnisvolle, das Zeichenhafte
ist. Und etwas Numinoses muss in der Präambel drin sein; um
Gottes willen nicht in der ganzen Verfassung, denn dann
verunklart es die Rechtsdinge, aber gehobene Sprache,
feierlicher Duktus der Worte, Kadenz der Sätze. Die Präambel
muss eine gewisse Magie des Wortes besitzen. Man könnte auch von
einer profanen Liturgie sprechen, die in einem solchen
Staatsgrundgesetz
ihren Platz finden will. Das
Numinos
flieht aber vor einer Ortsbezeichnung wie Bonn, vor einer
Datumsbezeichnung wie dem 1. September 1948 [erste Sitzung des
Parlamentarischen Rates = AR] und vor der Bezeichnung
»Parlamentarischer Rat«. Parlamentarischer Rat ist eine ganz
nette Bezeichnung; aber sie ist doch eigentlich eine historische
Notiz und markiert nur die geschichtliche Situation. Das alles
ist ohne das Sakrale zu wenig [En13].
06 Der Mensch ist ein Kulturwesen
TOP
Das gilt
nicht nur für Deutsche, sondern auch für andere Nationalitäten.
Bereits bei Arnold Gehlen kann nachgelesen werden, dass der
Mensch „von Natur aus ein Kulturwesen“ ist, d. h. schon die
phylogenetisch entstandenen Programme seines Verhaltens sind auf
das Vorhandensein einer Kultur abgestellt.
Darunter ist die
stammesgeschichtliche Entwicklung aller Lebewesen und ihrer
Verwandtschaftsgruppen anzusehen, zu denen auch die Gattung
Mensch gehört.
Der Begriff „Phylogenese“ wird aber auch dazu
verwendet, um die Weiterentwicklung einzelner Merkmale im
Verlauf der Entwicklungsgeschichte zu charakterisieren. Arnold
Gehlen spricht in diesem Sachzusammenhang von der
Kulturzugehörigkeit von Menschen, der dadurch versucht, den
Mangel seiner Individualität durch die Kulturzugehörigkeit
auszugleichen.
Zum Begriff des „Mängelwesens“ heißt es bei
Arnold Gehlen wie folgt:
Arnold Gehlen:
Der Begriff
„Mängelwesen“, soll ... „nur darauf aufmerksam (…) machen, wie
der Mensch in jeder natürlichen Umwelt lebensunfähig ist, aus
Mangel an spezialisierten Organen und Instinkten. Ohne eine
artspezifische Umwelt, in die er eingepaßt wäre, ohne angeborene
zweckmäßige Bewegungs- und Verhaltensmuster (und das bedeutet
bei Tieren ‚Instinkt‘), aus Mangel also an spezifischen Organen
und Instinkten, sinnesarm, waffenlos, nackt (…) ist er auf die
Handlung gestellt, auf die intelligente Veränderung der
beliebigen vorgefundenen Naturumstände. Hände und Gehirn mögen
als spezialisierte Organe des Menschen angesprochen werden, aber
sie sind es in anderem Sinne als die tierischen:
verwendungsvieldeutig, spezialisiert für unspezialisierte
Aufgaben und Leistungen, gewachsen daher den unvorhersehbaren
Problemen der offenen Welt. Das Kunststück eines so riskierten
Wesens, sich am Leben zu erhalten, kann in der elementaren
Schicht nur in einer Überbietung und Kompensation seiner
Mängelausstattung bestehen, und wo wir die frühesten Kulturen
ausgraben, finden wir denn auch die lebensnotwendigen Werkzeuge,
die Faustkeile, Feuersteinmesser, Lanzenspitzen (…)“ [En14].
Anders ausgedrückt: Ohne Kultur können Menschen
dauerhaft nicht überleben.
Und dass
für den Kulturerwerb das Vorhandensein einer Sprache
erforderlich ist, versteht sich wohl von selbst. Folglich geht
auch
Noam
Chomskys in seiner Theorie des Spracherwerbs davon aus, dass die
Strukturen des menschlichen Gehirns die Fähigkeit zum Erlernen
und Verwenden von Sprachen auf natürliche Weise ermöglichen.
Anders ausgedrückt:
Chomsky geht davon aus, dass die Regeln für den Spracherwerb
angeboren sind und sich mit dem Wachstum und der Entwicklung des
Menschen auf natürliche Weise verstärken, weshalb auch die
Identität eines Menschen untrennbar mit seinem Spracherwerb
verbunden ist. Dies gilt vor allem für den Erwerb der
Muttersprache.
Im Hinblick auf die vielen Migranten, die Aufnahme in
Deutschland gefunden haben, aber in vielen Fällen der deutschen
Sprache gar nicht mächtig sind, macht deutlich, dass es sehr
schwer sein wird, diese Menschen in die Deutsche Kultur zu
integrieren. Zurzeit gibt es sogar in den Grundschulen Klassen,
in denen gar nicht mehr deutsch gesprochen wird, weil dieses
Sprachvermögen sich noch gar nicht hat ausbilden können.
07 Kulturdegeneration und Demokratieverfall
TOP
Alle
Dinge – und dazu gehört auch die Kultur eines Landes – verändern
sich im Laufe der Zeit und wenn ihr Höhepunkt überschritten ist,
löst sich der Ordnungsrahmen auf, der eine Gesellschaft
zusammenhält.
Anders ausgedrückt:
Das
Zweite
Gesetz der Thermodynamik wirkt sich, ebenso wie das in der
physischen Welt der Fall ist, auch auf politische Systeme aus.
Alles degeneriert und löst sich auf, wenn der Höhepunkt der
Entwicklung überschritten ist. Die Sprachfigur des
„Verfassungspatrioten“ vermag daran auch nichts zu ändern, denn
wenn ein Staatsvolk sich nicht mehr als eine der gleichen Kultur
verpflichteten Gemeinschaft versteht, dann lässt sich ihr
Verfall nicht mehr aufhalten, es sei denn, dass es der
Gesellschaft gelingt, diesen Prozess umzukehren.
Wie dem auch immer sei:
Wenn heute - was den Zuwachs der AfD an Wählerinnen und Wählern
anbelangt - Politiker der so genannten Mitte von besorgniserregenden Zuständen
sprechen,
die bereits in der Weimarer Republik aus einer Demokratie eine
Diktatur haben werden lassen, übersieht dabei, dass die Ursache
für das Scheitern der Weimarer Republik auch in der Dekadenz der
damaligen Zeit und in ihren wirtschaftlichen Krisen zu finden
sind. Übrigens: Die NSDAP hat in keiner Wahl mehr als 38 Prozent
der Wählerstimmen erreicht.
Man macht es sich somit zu einfach, die Ursachen des
Zusammenbruchs der ersten deutschen Demokratie allein einer
Partei anzuhängen.
Als
Beleg für diese These möchte ich aus den lesenswerten
Erinnerungen von Stefan Zweig (1881 bis 1942) zitieren. In
seinem Buch „Die Welt von Gestern“ beschreibt der Dichter seine
Eindrücke, die er anlässlich eines Besuches seines Freundes
Walther Rathenau (1867 bis 1922) dem Außenminister der Weimarer
Republik, den Zweit kurz vor dessen tödlichen Attentats im Berlin im
Jahr 1922 gemacht hat.
Stefan Zweig:
Alle Werte waren verändert und nicht nur im Materiellen: Die
Verordnungen des Staates wurden verlacht, keine Sitte, keine
Moral respektiert. Berlin verwandelte sich in das Babel der
Welt. Bars, Rummelplätze und Schnapsbuden schossen auf wie
Pilze. Den Kurfürstendamm entlang promenierten geschminkte
Jungen mit künstlichen Taillen und nicht nur Professionelle,
jeder Gymnasiast wollte sich etwas verdienen, und in den
verdunkelten Bars sah man Staatssekretäre und hohe Finanzleute
ohne Scham betrunkene Matrosen zärtlich hofieren. Selbst das Rom
des
Suction
hat keine solchen Orgien gekannt wie die Berliner
Transvestitenbälle, wo hunderte von Männern in Frauenkleidern
und Frauen in Männerkleidung unter den wohlwollenden Blicken der
Polizei tanzten. Eine Art Irrsinn, ergriff im Sturz aller Werte
gerade die bürgerlichen, in ihrer Ordnung bisher
unerschütterlichen Kreise. Die jungen Mädchen rühmten sich
stolz, pervers zu sein. [...]. Aber das Widerwärtigste an dieser
pathetischen Erotik war ihre grauenhafte Unechtheit. [...].
Überall war unverkennbar, dass dem ganzen Volke diese
Überhitzung unerträglich war [...]
und
dass dieses eigentlich nur nach Ordnung, Ruhe, nach ein bisschen
Sicherheit und Bürgerlichkeit sich sehnte. [...]. Wer diese
apokalyptischen Monate, diese Jahre miterlebt, selbst abgestoßen
und erbittert, der fühlte: Hier muss ein Rückschlag kommen, eine
grauenhafte Reaktion [En15].
Im
Deutschland von heute lassen sich durchaus nicht nur die von
Stefan Zweig skizzierten
Unechtheiten,
sondern auch die von ihm beschriebene Überhitzung erkennen, die
sowohl der
Weimarer
Republik
ihre Lebenskraft genommen hat und auch der deutschen Demokratie von heute
erneut irreparablen Schaden zufügen wird, wenn ein in Aussicht
gestellter Politikwandel unterbleibt.
Warum?
Ein
Beispiel soll ausreichen, um das Ausmaß
woker
Schamlosigkeit auch für Menschen nachvollziehbar zu machen, die
eine Kirche nur selten von innen sehen.
Der Paderborner Dom Mitte Mai 2025:
BZ-Berlin vom 29.5.2025:
Halbnackte Aufführung mit Hähnchen in Windeln vor dem Altar –
Christen toben! Dieser Tanz sorgt weltweit für Empörung unter
Christen: Halbnackte Männer und Suppenhühner in Windeln hüpften
vor dem Altar des Paderborner Doms herum. Die Tanz-Performance
war Teil des Festaktes zu 1250 Jahren Westfalen mit
höchstkarätigen Gästen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
(69), Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik
Wüst
(49, CDU) und Erzbischof Udo Markus Bentz (58) [En16].
Einige Tage
später nahm Alexander
Kissler,
ein deutscher Journalist und Betreiber des
Videocasts
„Kissler Kompakt“, diese Performance zum Anlass, sich zu diesem
Vorfall zu äußern, durch den, so seine These, deutlich wird,
dass auch die Kirche bereits ihren Glauben und damit wohl auch
ihre Zukunft verloren hat.
Hünchen im Dom und Tanz am Altar
Was
bewirken solche Auftritte, deren Geschmacklosigkeit auch von
Nichtchristen als solche bezeichnet wurden?
Im Übrigen
lässt sich Schamlosigkeit auch auf viele andere Auftritte
übertragen, zum Beispiel auf den Tanzauftritt von Dragqueens im
Deutschen Bundestag. Anlässlich der „2. Queerpolitischen
Menschenrechtskonferenz der SPD-Bundestagsfraktion“ tanzten am
Freitag, den 27. September 2025, Dragqueens über die Bühne –
mitten im Parlament und in Anwesenheit von Bundeskanzler Olaf
Scholz und SPD-Chefin Saskia
Esken.
Dragqueen-Performens im Deutschen Bundestag
Eine Gesellschaft,
die das für normal hält, muss sich wirklich fragen lassen, ob
sie noch alle Tassen im Schrank hat. Natürlich kann jeder seine
Sexualität in diesem Land so ausleben, wie ihm das gefällt.
Zumindest nach der hier vertretenen Meinung hat das Ausleben
sexueller Besonderheiten aber dort eine Grenze erreicht, wo die
öffentliche Ordnung beginnt. Diese, dem Polizeirecht zugehörige
Sprachfigur, zählt seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts zur
öffentlichen Ordnung. Sie umfasst all die Normen, die nach den jeweils
herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als
unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Zusammenleben
der innerhalb eines Polizeibezirks wohnenden Menschen befolgt
werden müssen. Das ist das sogenannte ethische Minimum.
Zu den
Schutzgütern der öffentlichen Ordnung zählen:
-
Die
ungestörte Religionsausübung
-
Die
Achtung der den Toten geschuldeten Pietät
-
Mindestanforderungen an Anstand, Ethik, Sittlichkeit und
Moral.
08 Das ethnische deutsche Volk
TOP
Mit dem
Wort „Volk“ geht das Grundgesetz geradezu verschwenderisch um.
Die Wortkombination das „Deutsche Volk“ wird viermal verwendet,
das Wort „Volk/Volke/Volkes“ siebzehnmal und in Kombination mit
anderen Worten, wie zum Beispiel Volkssouveränität,
Volksvertretung, Volksschule, Volksentscheid und Volksbefragung
macht das GG an vielen anderen Stellen deutlich, dass das Volk
im Grundgesetz eine zentrale Rolle einnimmt.
Wie aber
lässt sich, aus der Erfahrung der Hitlerdiktatur, die
Sprachfigur des „deutschen Volkes“ überhaupt noch verwenden,
zumal der ethnische Volksbegriff zugleich auch untrennbar mit
der Perversion des nationalsozialistischen Rassismus verbunden
ist. Einem Denken, das es so genannten Herrenmenschen erlaubt,
eine minderwertige Rasse – die Juden – vernichten zu dürfen,
nein: vernichten zu müssen, im Interesse des deutschen Volkes.
Zur Reinhaltung des arischen Blutes.
Anders ausgedrückt:
Rassismus
ist ein Wort, das eines der
Urübel
der Menschheit zum Ausdruck bringt, nämlich die Fähigkeit des
Menschen zum Bösen. Deshalb wird das Wort Rasse im Deutschland
von heute zumindest im offiziellen Sprachgebrauch nicht mehr
benutzt, es sei denn, um den politischen Gegner zu verletzten
oder der Polizei vorzuhalten, dass der in ihr wirkende „latente
Rassismus“ nicht nur weiterhin lebt, sondern von ihr sogar auf
eine unerträgliche Art und Weise ausgeübt wird. Racical
Profiling heißt das dazu passende Zauberwort.
Verschwiegen werden darf im hier zu erörternden Zusammenhang
betrachtet natürlich auch nicht die Tatsache, dass im Deutschen
Reich des Nationalsozialismus der Rassismus sozusagen zur
bestimmenden Staatstheorie erklärt wurde und im Namen der
rassischen Überlegenheit des deutschen Volkes und zur
„Reinhaltung des deutschen Blutes“ alles getan werden musste, um
einer ansonsten drohenden Rassenschande ein für alle Mal ein
Ende zu bereiten.
Bekanntermaßen kostete diese Staatsideologie nicht nur mehr als
6 Millionen Juden, sondern auch vielen Sinti, Roma, Behinderten
und natürlich auch politischen Gegnern das Leben.
Ja, und
richtig ist auch, dass Polizei-Bataillone nach Polen entsandt
wurden, um dort Massenerschießungen durchzuführen. Organisiert
und zusammengestellt wurden diese Polizei-Bataillone in der
Villa
ten Hompel
in Münster, heute eine Erinnerungs-, Forschungs- und
Bildungsstätte. Im Dritten Reich aber war diese Villa der Sitz
des Befehlshabers der Ordnungspolizei für Rheinland + Westfalen.
Mit anderen Worten:
In der Villa
ten Hompel
in Münster wurde die gesamte „Deportation unwerten Lebens“ in
die Vernichtungslager im Osten organisiert. Das gehörte damals
zu den Aufgaben der Ordnungspolizei. Diese Form von Rassismus
liegt hinter uns. Hoffentlich für immer.
Aber:
Vergessen sollte die Polizei ihre Willfährigkeit für einen
Unrechtsstaat gefälligst nie.
09 Das arische deutsche Volk
TOP
Ein
solches Volk hat es nie gegeben.
Eine
Vorstellung, die im Übrigen schon im Dritten Reich nicht
aufrechterhalten werden konnte, denn als Wissenschaftler damals
nach Beweisen für die arische Abstammung der Deutschen suchten,
um die dem Arier zustehende „Herrenrolle“ wissenschaftlich
begründen zu können, stellten sie zu ihrer Überraschung fest,
dass es diesbezüglich ein erhebliches Gefälle zwischen den im
Norden, im Süden und im Osten des Deutschen Reiches lebenden
Deutschen gab.
Die im
Norden waren arischer als die im Süden und die wiederum arischer
als die im Osten. Die Folge dieser Erkenntnis war, dass es bei
dieser Beweislage ausreichen musste, dass Deutsche überhaupt
Restbestände arischen Blutes
besaßen.
Das, was fehlte, sollte dann durch „passende Verpaarungen“
wieder „aufgebaut“ werden.
Der
Germanist und Indogermanist Hermann
Hiert
(1865 bis 1936) kam zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass Arier im
deutschsprachigen Raum nur höchsten 6 bis 8 Prozent der
Bevölkerung ausmachten.
Im deutsch-völkischen Jahrbuch aus dem
Jahre 1920 heißt es:
Wir
Deutschen bilden also eine generative Einheit, eine
Abstammungsgemeinschaft oder „Vitalrasse“; und als solche einen
wirklichen Volkskörper, eine physiologische Einheit, die
hergestellt ist durch das Netz der bei allen Mitgliedern im
Großen und Ganzen gleichen Erbmasse [En17].
Es
klingt wie ein schlechter Witz, wenn dieser Unfug heute wieder
„aufgebrüht“ werden soll, um aus Deutschland erneut ein von
stolzen Deutschen bewohntes starkes Deutschland werden zu
lassen, sozusagen eine „starke deutschstämmige Demokratie“.
Allein die Vorstellung daran überfordert den Verstand.
Dennoch:
Zu leugnen, dass trotz der Vermischung einer Vielzahl von
Völkern im deutschsprachigen Raum in den zurückliegenden
Jahrhunderten, einschließlich der Vertreibungen nach dem Ende
des Zweiten Weltkrieges, die 15 Millionen Menschen dazu zwang,
ihre angestammte Heimat im Osten zu verlassen, um im Westen Schutz zu suchen, es keine
Deutschstämmigen mehr gibt, das entspricht auch nicht der Wahrheit.
Was aber
gesagt werden kann und muss, ist, dass sich in der
Tiefenstruktur einer Gesellschaft weiterhin Vorstellungen und
Überzeugungen befinden, die die Zeit sozusagen überlebt haben,
denn das, was Gesellschaften in ihrem Innern wirklich bewegt,
ist der Analyse nicht zugänglich.
Diese
Kräfte wirken im Verborgenen und wir können nur darauf
vertrauen, dass unser Verstand uns noch rechtzeitig daran
erinnert, dass beim Wachsen und Werden einer Demokratie
zumindest die unverzeihlichen Fehler vermieden werden müssen,
die schon in der Vergangenheit die Weimarer Republik haben
scheitern lassen.
In Zeiten von Demokratieverfall, das ist ein
Zustand, der von Soziologen der Demokratie in Deutschland schon
seit Jahren zugesprochen wird, vermag nur ein Politikwechsel zu
verhindern, dass diese Demokratie sich zu etwas entwickelt, was
nur noch vom Namen her eine Demokratie sein kann.
Und wenn
die Migrationsfrage - so wie das zurzeit in den USA geschieht,
gemeint ist die massenhafte Abschiebung bzw. das Inhaftieren von
Tausenden illegal sich in den USA aufhaltenden Personen in so
genannten
Abschiebezentren
– sogar unter Anwendung staatlicher Gewalt auch in Deutschland
realisiert werden sollte – was wirklich niemand sich wünschen
darf – dann dürfte es um das christliche Menschenbild vollends
geschehen sein, nicht aber um die „regelbasierte Ordnung“, denn
per Gesetz lässt sich bekanntermaßen alles regeln.
Wie
heißt es doch so schön bei Johann Wolfgang von Goethe:
Dass ich
erkenne, was die Welt Im
Innersten zusammenhält, Schau´alle Wirkenskraft und Samen, Und
tu´ nicht mehr
in Worten kramen.
Dieses
Zitat aus Goethes Faust drückt den Wunsch nach tiefgreifender
Erkenntnis aus, die über das bloße Reden hinausgeht und
Überzeugungen Platz zu machen hat, die vernünftig erscheinen. Ob
sich die Vernunft tatsächlich durchsetzen wird, darüber werden
in der Zukunft wohl nur Historiker urteilen können.
10 Das Volk aus Sicht des
Bundesverfassungsgerichts
TOP
Wegen
der sehr umfangreichen Rechtssprechung dazu wird hier nur aus
einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017
zitiert:
BVerfG 2017:
Das
Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien
orientierten Begriff des Volkes nicht. Insoweit hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, das gemäß Art. 20 Abs. 2
Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der
Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen
Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1
gleichgestellten Personen“ (...)
gebildet
wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus
sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die
Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.
Dabei
überlässt das Grundgesetz dem Gesetzgeber, wie sich aus Art. 73
Abs. 1 Nr. 2 und Art. 116 Abs. 1 GG ergibt, die Regelung der
Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der
Staatsangehörigkeit. Er kann insbesondere bei einer erheblichen
Zunahme des Anteils der Ausländer an der Gesamtbevölkerung des
Bundesgebietes dem Ziel einer Kongruenz zwischen den Inhabern
demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft staatlicher
Herrschaft Unterworfenen durch eine Erleichterung des Erwerbs
der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer, die sich
rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Rechnung
tragen (...). Die Auffassung der Antragsgegnerin, der
Gesetzgeber sei bei der Konzeption des
Staatsangehörigkeitsrechts streng an den Abstammungsgrundsatz
gebunden, findet demgegenüber im Grundgesetz keine Stütze.
Demgemäß
kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes
ethnischen Zuordnungen keine exkludierende [ausschließende = AR]
Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist
aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen
Herkunft Teil des Volkes.
An
anderer Stelle heißt es:
Zwar
erweitert Art. 116 GG als Ausdruck der Pflicht, die Einheit des
deutschen Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts nach
Möglichkeit zu bewahren (...), die Eigenschaft als Deutscher auf
die sogenannten „Statusdeutschen“ (...). Dies führt aber nicht
dazu, dass der Volksbegriff des Grundgesetzes sich vor allem
oder auch nur überwiegend nach ethnischen Zuordnungen bestimmt.
Vielmehr
erhält Art. 116 GG als Kriegsfolgenrecht erst dadurch Sinn, dass
der Träger der deutschen Staatsgewalt im Ausgangspunkt durch die
Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu definieren ist.
Urteil im Volltext
BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13
Persönliche Anmerkung:
Ich vermag nicht nachzuvollziehen, was an dieser
höchstrichterlichen Vorstellung unklar oder unverständlich ist,
zumal es dem Gesetzgeber möglich ist, geltendes Recht so zu
modifizieren, um es dem Zeitgeist anzupassen.
Das gilt für alle Gesetze, die den Bereich der Zuwanderung
regeln, etwa das Einwanderungsgesetz, das Asylgesetz, das
Aufenthaltsgesetz, das Ausländergesetz und natürlich auch das
zurzeit gültige Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 22. März 2024
in Kraft getreten ist.
Anders ausgedrückt:
Es gibt in
Deutschland keine Arier. Die hat es auch zur Zeit des
Nationalsozialismus und auch nicht in der Zeit gegeben, als
völkische Ideologien solche Vorstellungen ausformulierten.
Natürlich verfügen auch diejenigen Deutschen, die über einen
langen Stammbaum als Deutsche verfügen, über die deutsche
Staatsbürgerschaft. Das gilt natürlich auch für deren
Nachkommen, sobald durch Ausfertigung einer Geburtsurkunde deren
Existenz sozusagen amtlich beurkundet wurde.
Und was
die vielen Zugewanderten, die aufgenommenen Flüchtlinge und die
anerkannten Asylersuchenden anbelangt ist festzustellen, dass
diese Personen, sobald sie eingebürgert wurden, über die gleiche
Staatsbürgerschaft verfügen wie diejenigen, die schon seit
Generationen in Deutschland leben.
Vorstellungen, eingebürgerten Menschen die deutsche
Staatsbürgerschaft wieder entziehen zu können, lässt das
Grundgesetz dennoch zu.
Artikel 16 Abs. 1 GG
(1) Die
deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der
Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines
Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann
eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Ausgehend von dieser Regelung konnte sich im Januar 2025, also
vor der Wahl, der Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz(CDU) noch
vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche
Staatsbürgerschaft abzuerkennen.
Auch wenn
die sich damals noch im Amt befindende Bundesinnenministerin
Nancy
Faeser
(SPD) solch eine Forderung für unverhältnismäßig und
verfassungswidrig hielt, vertreten die Richter des
Bundesverfassungsgerichts diesbezüglich eine andere
Rechtsauffassung:
Leitsätze zum Urteil des BVerfG vom 24. Mai 2006 – 2 BvR 669/04:
-
Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG schließt die Rücknahme einer
erschlichenen Einbürgerung nicht grundsätzlich aus.
-
Eine Auslegung des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG, nach der das
Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit sich auch auf
den Fall der erschlichenen Einbürgerung erstreckte,
entspricht nicht dem Willen des Verfassungsgebers; sie liegt
außerhalb des Schutzzwecks der Norm.
-
Für den Fall der zeitnahen Rücknahme einer Einbürgerung,
über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst
getäuscht hat, bietet § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz für
Baden-Württemberg eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage
Wie dem auch immer sei: In einem
Rechtsstaat definiert der Gesetzgeber, wie zeitgemäßes Recht
auszusehen hat..
11 Kollektive Regression
TOP
Unter
kollektiver Regression verstehe ich im hier zu erörternden
Sachzusammenhang einen gesellschaftlichen Prozess, der in
Erkenntnis bzw. in Kenntnis der negativen Folgen von Freiheiten
dazu führt, in den Köpfen vieler Menschen das dort vorhandene
kollektive Gedächtnis zu aktivieren, in denen restriktive
Ordnungsvorstellungen enthalten sind, wenn die gemäßigte Kräfte
nicht dazu in der Lage sind, ein gesellschaftlich erkanntes
Übermaß an Freiheit so zu beschränken, dass Sicherheit,
Wohlstand und gesellschaftlicher Fortschritt wieder erlebt
werden kann, die zurzeit verloren zu gehen scheint bzw. schon
verloren gegangen ist.
Der Begriff
kollektives Gedächtnis bezeichnet eine
gemeinsame
(kollektive) Gedächtnisleistung einer Gruppe von Menschen, wie zum Beispiel die Vorstellungen über ein richtiges Leben in
einer Gesellschaft, denn das kollektive Gedächtnis bildet die Basis
für gruppenspezifisches Verhalten zwischen ihren Angehörigen,
die es den Einzelnen ermöglichen, im gemeinschaftlichen
(Gruppen)Interesse zu denken, zu handeln oder sich zu
organisieren.
Das kollektive Gedächtnis aktiviert mit Blick auf
die kulturelle Vergangenheit auch historische Erinnerungen an
eine Zeit, in der alles angeblich viel besser war.
Für das
kollektive Gedächtnis gibt es keine allgemeinverbindliche
Definition, wohl aber die Annahme, dass eine Nation oder ein
Volk über ein solches kollektives Gedächtnis verfügt. Maurice
Halbwachs (1877 bis 1945) war nach meinem Kenntnisstand der
Erste, der sich zum kollektiven Gedächtnis geäußert hat. Der
französische Soziologe ging von der Annahme aus, dass
Erinnerungsmilieus zuerst im sozialen Umfeld entstehen, um sich
dann auf staatlicher bez. nationaler Ebene auszubreiten.
Halbwachs
bezog auch kulturelle Vergegenständlichungen in seine
Überlegungen mit ein. Zum Beispiel schilderte er einen
imaginären Stadtspaziergang durch London, um diese Stadt nicht
aus seiner Perspektive als Einzelperson, sondern aus der
Perspektive ganz unterschiedlicher Gruppenmitglieder
wahrzunehmen, um dann festzustellen, dass auch andere Menschen
viele seiner Erinnerungen teilten
[En18].
Würde
Maurice Halbwachs heute durch London oder durch Berlin,
Frankfurt, Duisburg oder andere Städte gehen, würde ihm
auffallen, dass sich dort, in der Zeit nach seiner Zeit, viele
Menschen aus fremden Kulturen angesiedelt haben, die nicht nur
in den oben genannten Städten das vertraute Lebensgefühl, das
noch vor 100 Jahren vorhanden war, bereits so unübersehbar überlebt haben,
dass
an die Stelle traditioneller Erinnerungen eine heute Diversität
getreten ist, die auf der einen Seite große Teile der
Bevölkerung verunsichert, gleichzeitig aber auf der anderen
Seite den Wunsch nach noch mehr Diversität hat
entstehen lassen, um den neuen Menschen, den zeitgemäßen
Menschen endlich Wirklichkeit werden zu lassen:
Gemeint
ist der Weltbürger, der Antirassist, der sich einen grenzenlosen
Weltstaat wünscht, um eine noch buntere, gerechtere, sozialere,
gleichere Welt entstehen zu lassen. Natürlich auf Kosten der
Welt, die gerade unterzugehen scheint.
Wie dem auch immer sei:
Das kollektive Gedächtnis bezieht sich auf die Erinnerungen und
Überzeugungen einer Gruppe oder einer Gesellschaft an die Werte, die deren
Identität und und deren Selbstverständnis geprägt haben. Das
kollektive Gedächtnis umfasst folgende Elemente:
-
Es
trägt dazu bei, eine gemeinsame Identität ausbilden zu
können
-
Es
ist nicht statisch, sondern wandelbar
-
Es
verknüpft Individuen und Gruppen
-
Es
wirkt sich auf das individuelle Gedächtnis jedes Mitglieds
der Gruppe aus und beeinflusst seine Wahrnehmung und sein
Handeln
-
Es
umfasst auch die nationale Identität sowie Traditionen und
Rituale und natürlich auch den jeweils spezifischen Glauben
an unterschiedliche Religionen
-
Die
Familie kann als die Keimzelle des kollektiven Gedächtnisses
bezeichnet werden.
Aber
auch das kollektive Gedächtnis von Organisationen, Vereinen oder
politischen Parteien kann durch gemeinsame Ziele, gemeinsame
Werte und natürlich auch durch gemeinsame Erfahrungen geprägt
sein.
Maurice
Halbwachs gilt als der Begründer der Gedächtnisforschung zum
kollektiven Gedächtnis. Er betonte, dass Erinnerungen immer an
soziale Kontexte gebunden sind und dass das individuelle
Gedächtnis ohne soziale Bezugsrahmen nicht existieren kann. Um
dem kollektiven Gedächtnis der zwischenzeitlich multikulturell
gewordenen Bundesrepublik Deutschland sozusagen auf die Spur
kommen zu können, wird in konservativen Kreisen – im Angesicht
einer kontinuierlich anwachsenden Zahl von Menschen aus anderen
Kulturkreisen – deshalb von den Hinzugekommenen die Akzeptanz und die
Anerkennung einer so genannten Leitkultur eingefordert, an die
sich die Hinzugekommenen entweder anzupassen, oder Deutschland
verlassen müssen, wenn ihnen das nicht möglich ist.
12 Zusammenhalt durch Leitkultur?
TOP
Diesbezüglich heißt es im Wahlprogramm der CDU aus dem Jahr 2025
wie folgt:
Wahlprogramm 2025:
Deutschland lebt davon, dass wir uns verstehen und füreinander
einstehen. Es ist neue Heimat für viele Menschen geworden. Wir
sehen jede und jeden Einzelnen – und wissen zugleich: Ohne
gewisse Verbindlichkeiten und ein einendes Band kann eine
vielfältige Gesellschaft nicht funktionieren. Wir bringen
Deutschland wieder nach vorne.
Bekenntnis zu unseren Werten:
Wer sich für unser Land entscheidet, entscheidet sich auch für
unsere Werte und unsere freiheitliche Demokratie. Wir verlangen
hierzu ein klares Bekenntnis. Die Anerkennung des Existenzrechts
Israels und die Ablehnung von Antisemitismus in jeder Form
gehören für uns dazu [En19].
Diese
Vorstellungen unterscheiden sich kaum von dem Volksbegriff, der
von der AfD vertreten wird. Im Grundsatzbeschluss des
Bundesvorstands der AfD zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung heißt es in der „Erklärung zum deutschen Staatsvolk
und zur deutschen Identität“ aus dem Jahr 2021 wie folgt.
Aus dem Grundsatzbeschluss:
Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum
deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen
ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange
seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist
vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit
Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben
Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und
zweiter Klasse gibt es für uns nicht.
An
anderer Stelle heißt es:
Gerade
weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der
ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich
unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb
der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das
deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge
Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere
Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach
dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in
Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die
Integrationskraft der Deutschen Gesellschaft nicht übersteigt,
bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen
Kultur und Identität.
Dass
solche Vorstellungen – die den inneren Zusammenhalt eines
Staatsvolkes betreffen – von den Teilen der Gesellschaft nicht
geteilt werden, die sowohl das Wort Volk als auch die
Sprachfigur der Leitfigur ablehnen, das sei an dieser Stelle nur
festgestellt.
Wie sich
diese unterschiedlichen Weltbilder für alle erträglich befrieden
lassen, das wird eine Aufgabe sein, die die Bereitschaft aller
Beteiligten voraussetzt – gemeint sind insbesondere die Parteien
– sich diesbezüglich über vorhandene gesellschaftliche Probleme
offen auszutauschen, um dann, mit anderen gemeinsam, nach
praktikablen Lösungen zu suchen. Zumindest mir scheint dies die
einzige Möglichkeit zu sein, die gemeinsame Verpflichtung aller
Parteien, sich für den Erhalt des Allgemeinwohls einzusetzen,
Wirklichkeit werden zu lassen. Sollte sich dabei ein Gefühl
einer gemeinsamen Identität einstellen, dann wäre das ein
wirklicher Gewinn für eine Demokratie, die zu verfallen droht,
wenn alles so bleibt, wie es ist.
Diese
Bereitschaft lässt sich in der Parteienlandschaft der
Bundesrepublik Deutschland zurzeit aber nicht einmal ansatzweise
erkennen. Das, was zählt, ist der eigene Standpunkt und die
eigene Ideologie. Das macht es fast schon unmöglich, Regelungen
treffen zu können, die dazu geeignet sind, vorhandene,
gesellschaftsbedrohende Entwicklungen neu zu ordnen, als da
sind:
-
Migration
-
Sozialsysteme
-
Bildung
-
Rente
-
Pflege
-
Rezession und
-
Verteidigungsfähigkeit.
Diese
Auflistung ließe sich problemlos erweitern. Festzustellen ist,
dass es nicht ausreichen wird, von erforderlich werdenden
Reformen auch dann noch lediglich zu sprechen, wenn ein
sofortiges Handeln erforderlich wäre, um den sich vergrößernden
Problemstellungen überhaupt noch „Herr“ werden zu können.
13 Die Niederländer haben den Mehrheitswillen
durchgesetzt
TOP
Was die
Migrationsfrage anbelangt, hat das niederländische Parlament im
Juli 2025 zum Beispiel Neuregelungen erlassen, die deutliche
Hürden beim Familiennachzug, die Strafbarkeit des illegalen
Aufenthalts und Ermittlungsbefugnisse gegenüber möglichen
Helfern zulassen.
Anders ausgedrückt:
Künftig können in den
Niederlanden auch NGOs und Aktivisten ins Visier der Justiz
geraten, sofern sie Personen ohne Aufenthaltstitel unterstützen.
Für
Geert
Wilders, einem niederländischen Politiker der
rechtspopulistischen
Partij voor de
Vrijheid,
der diese Neuerungen hat Wirklichkeit werden lassen, steht eines
außer Zweifel fest, dass die Bevölkerung genug hat von
Symbolpolitik und gescheiterten Integrationsmodellen.
Das
niederländische Parlament hat einer deutlichen Verschärfung des
Asylrechts zugestimmt.
Welt.de
vom 4.7.2025:
Künftig
soll es[ in den Niederlanden] zwei Arten von Asylstatus geben:
Flüchtlinge aus Kriegs- oder Katastrophengebieten sowie
Menschen, die aus individuellen Gründen - wie etwa ethnische
Herkunft – verfolgt werden. Die Aufenthaltsgenehmigung soll von
fünf auf drei Jahre verkürzt und auch der Familiennachzug
drastisch eingeschränkt werden.
Künftig
soll es zwei Arten von Asylstatus geben: Flüchtlinge aus Kriegs-
oder Katastrophengebieten sowie Menschen, die aus individuellen
Gründen - wie etwa ethnische Herkunft – verfolgt werden. Die
Aufenthaltsgenehmigung soll von fünf auf drei Jahre verkürzt und
auch der Familiennachzug drastisch eingeschränkt werden
[En20].
Solche
Regelungen sind im Deutschland von heute nicht durchsetzbar,
weil beim Bekanntwerden solcher Vorstellungen sofort
Hunderttausende auf die Straße gehen würden, um gegen unmenschliche
Einreisebeschränkungen zu protestieren.
Wie
komplex und kompliziert der Umgang mit Personen ist, die in
Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, dazu reicht es aus,
die nachfolgend zitierte Stelle aus dem Beschluss des
Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2025 zu zitieren.
BGH 2025:
Ein Verstoß
gegen ein Aufenthaltsverbot liegt nicht vor, wenn der Ausländer
einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erteilung der
Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat; dies
ist von den Strafgerichten selbständig zu prüfen (...). Der
Ausländer bleibt allerdings strafbar, wenn die Ursache für die
(gesetzwidrige) Untätigkeit der Ausländerbehörde (Nichterteilung
der Duldungsentscheidung nach § 60a Abs. 2 AufenthG) allein im
Verantwortungsbereich des Ausländers liegt, weil er
beispielsweise abgetaucht ist oder jeden Kontakt mit der
Ausländerbehörde meidet, da eine - auch hypothetische -
Erteilung einer Duldung stets voraussetzt, dass die
Ausländerbehörde Kenntnis von dem Aufenthalt des Ausländers hat
(...). Dies gilt bei einem Verbleib im Inland trotz Ausweisung
und vollziehbarer Ausreisepflicht sowohl für eine mögliche
Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG als auch für eine
solche nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) Var. 1 AufenthG bei
einem zusätzlichen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG angeordneten
Aufenthaltsverbot (...), sofern man bei einem Verbleib im Inland
entgegen einem Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1 Satz 1
AufenthG eine Strafbarkeit - jenseits von § 95 Abs. 1 Nr. 2
AufenthG - nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) Var. 1 AufenthG
überhaupt für möglich hält (...).
BGH,
Beschluss vom 24.04.2025 - 2 StR 171/25
Wer
diese Textpassage liest, wird möglicherweise einen Eindruck
davon bekommen, wie schwierig es für den deutschen Rechtsstaat
ist, eine Entwicklung einzuhegen, die sich über die Jahre hinweg
zu einem ernsthaften gesellschaftlichen Problem entwickelt hat.
Ergänzt werden lassen sich die oben nur skizzierten rechtlichen
Problemstellungen auch dadurch verdeutlichen, indem zur Kenntnis
genommen wird, dass die Gerichte zurzeit durch Klagen
betroffener Asylersuchenden nicht nur überlastet, sondern
bereits an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind.
Anders ausgedrückt:
Richter schlagen wegen hoher Zahl an
Asylklagen Alarm.
Am 2. Juni 2025 heißt es auf
Jungefreiheit.de,
dass allein von Januar bis März 2025 fast 46.500 Klagen gegen
Ablehnungsbescheide und Eilverfahren vor Gericht eingingen. Und
auch auf
Bild.de
vom 1.6.2025 heißt es in der Überschrift ihrer Meldung wie
folgt: Asyl: Klagewelle gegen Ablehnungsbescheide legt Gerichte
lahm.
Das
solche Klagewellen von Rechtsanwälten auf Ersuchen ihrer
Mandanten initiiert werden, das sei an dieser Stelle mit
dem Hinweis verbunden, dass rund um Flüchtlinge und Asylersuchen
sich eine Milliardenindustrie daran beteiligter NGOs gebildet
hat, die wirklich kein Interesse daran haben, auf diesen „Wachstumsmarkt“
zu verzichten. Wo kämen wir denn hin, wenn von heute auf morgen
Tausende von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten arbeitslos
würden und andere, am Geschäft mit den Asylanten beteiligten
Personen, ebenfalls um ihre Einkünfte bangen müssten?
14 Signalwirkung auch für Europa
TOP
Mit dem
Beschluss in Den Haag ist auch die europäische Dimension mit dem
Umgang von Asylsuchenden wieder in das Zentrum der Debatte
gerückt:
Unzensiert.de
vom 4. Juli 2025:
Der niederländische Vorstoß zeigt: Restriktive Asylpolitik kann
parlamentarisch durchgesetzt werden. Europaweit registrieren
dies rechte Parteien anerkennend, während
die Linke
in Panik gerät. Wilders prägt damit politisch derzeit nicht nur
Den Haag, sondern ein ganzes Lager. In vielen Staaten wächst
weiterhin die Unzufriedenheit mit den bisherigen Antworten auf
die Migrationsfrage. Die Niederlande könnten nun zum Vorbild für
einen pragmatischeren, entschlosseneren Kurs werden [En21].
15 Europa und Deutschland am Abgrund
TOP
Ein
Deutschland, in dem an den Grenzen von der Bundespolizei
Asylsuchende zurückgewiesen werden, dafür aber immer mehr
illegale Migranten per Flugzeug nach Deutschland kommen,
befindet sich in einem bemerkenswerten Zustand. Sogar auf
Bild.de
war zu lesen, dass in den vergangenen zwölf Monaten 12.858
Personen aus dem Schengenraum unerlaubt per Flugzeug nach
Deutschland einreisten, allein im Mai 2025 waren es 977 Fälle.
Anders ausgedrückt:
Jede fünfte illegale Einreise erfolgte zwischenzeitlich über einen Flughafen.
Aber
worüber soll man sich aufregen? In die freien Gesellschaften des
Westens, zu denen ja auch Deutschland gehört, sind in den
letzten Jahrzehnten Millionen Menschen eingewandert. Auch aus
Kulturen, in deren
Gewalt immer noch als probates Konfliktlösungsmittel
gilt: sei es in der Familie, sei es in der Gesellschaft.
Und auch
wenn sich die Flüchtlingszahlen in Deutschland im letzten Jahr
halbiert haben, die zunehmende Wut derjenigen, die sich ein
Deutschland eine Kultur wünschen, die sich an
traditionellen Werten orientiert, wird stärker. Das gilt auch
für die in anderen europäischen Ländern lebenden Menschen. Man
kann sie verstehen.
Deutschland gleicht 2025 einem Vaterland, dessen Töchter und
Söhne sich vor Jahren eine andere Freiheit wünschten. Eine
Freiheit, losgelöst von bürgerlichen Zwängen, eine Gesellschaft,
in der Freiheit bis zum Äußersten ausgelebt werden konnte, eine
radikale Freiheit, die nur Individuen kannte und denen das Recht
zustand und weiterhin zusteht, losgelöst von den Ansprüchen
anderer, nach eigener Fasson glücklich zu werden. Ein
solchermaßen in der Freiheit verlorener Mensch, das wussten
schon die alten Griechen, verprasst dabei sein Wesen und
verliert dadurch natürlich auch seine Identität. Der Mensch, der
so lebt, lebt letztendlich in der Lüge, denn von seinem Wesen
her gehört er in ein Miteinander, denn seine Freiheit ist immer
auch geteilte Freiheit.
Jetzt
aber, am sichtbar werdenden Ende dieser ausgelebten Freiheit,
wenn die negativen Folgen des extensiven Freiheitsgebrauchs
nicht mehr übersehen werden können – und dazu gehört auch die
massenhafte Einwanderung von Menschen aus anderen Kulturen –
entsteht der Wunsch, dies „Nichtgewollte“ wieder umkehren zu
wollen, denn der Verlorene beginnt nunmehr zu begreifen, was er
verloren hat.
Anders ausgedrückt:
Seine Umkehr, seine „Bekehrung“ besteht darin, dass er die
Folgen seines extensiven Freiheitsgebrauchs nicht nur erkennt,
sondern auch seine Entfremdung von dem begreift, was früher
einmal Vaterland hieß.
Dieser
Verlust wiegt in den Köpfen derjenigen Menschen schwer, die sich
wünschen, die verloren gegangene Heimat wieder entstehen zu
lassen. Und je größer dieser Wunsch nach verlorengegangener
Normalität wird, umso klarer nimmt der einzuschlagende Weg in
die Zukunft Konturen an.
Dieser Weg heißt: Zurück zur Wahrheit
der deutschen, aber auch zurück zur Wahrheit der europäischen
Kultur. Ob das gelingen wird, dürfte aber wohl mehr als fraglich
sein.
Es wird
den in Europa und in Deutschland lebenden Menschen wohl nichts
anderes übrig bleiben, als sich zusammenzuraufen, und gemeinsam
ein Vaterland – oder wie auch immer man die damit verbundene
Vorstellung benennen will – aufzubauen, in denen ein friedliches
Miteinander einer Vielzahl von Ethnien dauerhaft möglich ist.
16 Das Problem mit der Wirklichkeit
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Es würde
zu weit führen, alle Probleme im Hier und im Jetzt auch nur
aufzulisten, die zurzeit einer Lösung bedürfen.
Deshalb muss es
ausreichen, die Verweigerungshaltung der Politik, die
Integrationsfrage von Migranten betreffend, an dieser Stelle
kurz zu thematisieren. Festzustellen ist, dass die
Einwanderungspolitik der letzten Jahrzehnte nicht für eine
Integration in das Bestehende, sondern eher für die Verdrängung
des Bestehenden gesorgt hat, denn Deutschland ist nicht nur
bunter, sondern für viele auch viel fremder geworden.
Das aber
will die Politik nicht wahrhaben. Sie zieht es vor, weiter in
ihrer Integrationsillusion zu leben, obwohl Politiker, wie jeder
das sehen kann, der sich auf die Suche nach glaubwürdigen
Informationen begibt, dass überall die Angst vor der bereits
alltäglich gewordenen Ausländergewalt anwächst:
Und was die
Anzahl von Rückführungen von Migranten im ersten Halbjahr 2025
in andere EU-Länder anbelangt kann festgestellt werden, dass von
den 20.600 möglichen Rückführungen von Migranten in andere
europäische Länder, das lediglich in 3.100 Fällen gelang.
Festzustellen ist auch, dass im Jahr 2024 rund 251.000 Menschen
um Asyl in Deutschland ersuchten. Im laufenden Jahr 2025 sind es
bislang circa 63.000. Wie hoch die Dunkelziffer ist, das weiß
niemand.
Und was die Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ)
von Migranten anbelangt, die in Deutschland um Asyl ersuchen,
bestätigt sogar das Bundesinnenministerium die hohe Zahl
nichtdeutscher Tatverdächtiger. Die Belastung ist teils um
das 75-fache höher als die der deutschen Wohnbevölkerung. Syrer,
Afghanen und Iraker werden besonders häufig straffällig. Hinzu
kommen Nordafrikaner, Migranten aus den Balkanstaaten und auch
Flüchtlinge aus der Ukraine.
17 Flüchtlingsströme nach Griechenland
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Das, was
zurzeit in Griechenland geschieht, kann durchaus als eine kriegerische
Vorbereitungshandlung angesehen, deren Ziel es ist,
erforderlichenfalls gewaltsam Migranten an der Einreise zu
hindern, denn Griechenland hat das Asylrecht ausgesetzt und eine
Politik der Abschreckung angekündigt.
Tichyseinblick.de
vom 10.7.2025:
Konfrontiert mit einer neuen Invasion von illegalen Migranten,
will der griechische Premier
Kyriakos
Mitsotakis
das Asylrecht deutlich verschärfen. Sein Asylminister meint,
dass die Stimmung in der EU sich gewandelt habe, und beschreibt
eine Politik der Abschreckung und des Grenzschutzes.
Griechenland nimmt für zunächst drei Monate keine Asylanträge
von Migranten an, die das Land auf schwimmenden Untersätzen von
Nordafrika aus erreichen. [...]. Eine entsprechende Novelle zum
Migrationsgesetz des Landes wurde noch am Mittwochabend
(7.7.2025) im Parlament eingebracht und soll am Donnerstag
verabschiedet werden.
Mitsotakis
sagte: „Diese Personen werden ohne Registrierung in ihr
Ursprungs- oder Herkunftsland zurückgeführt.“ [...]. „Alle
Migranten, die illegal einreisen“, so der Premier weiter,
„werden festgenommen und inhaftiert.“
Zuletzt
kündigt der Migrationsminister
Thanos Plevris
ein neues
Gesetz an, das abgelehnten Asylbewerbern die Ausreise
verpflichtend vorschreibt. Das Verbleiben im Lande wäre dann
eine „Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren
ohne Bewährung geahndet wird“. [...]. „„Wir müssen zu einer
Politik von mehr Grenzschutz und Abschreckung übergehen.
Griechenland werde keine kontinuierliche Invasion aus Nordafrika
hinnehmen.“ [En22]
Solche
Perspektiven lassen erahnen, dass sich nicht nur an den
europäischen Außengrenzen, sondern auch an den europäischen
Binnengrenzen die „regelbasierte Ordnung“, auf die alle bisher
so stolz waren, einer neuen „regelbasierten Ordnung“ wohl wird
Platz machen müssen. Die Frage, die sich in diesem
Sachzusammenhang stellt lautet:
Hält eine Demokratie westlichen
Zuschnitts das überhaupt aus?
18 Demokratieverfall in Deutschland und in
Europa
TOP
In einem
Artikel auf
Exxpress.at,
einem österreichischen Nachrichtenmagazin, wird der Zustand der
Demokratie in Europa und auch in Deutschland, wie folgt
beschrieben:
Exxpress.at
vom 5.7.2025:
Die
jüngste Umfrage der TUI-Stiftung zur Jugend Europas liefert
Zahlen, die alarmieren: Nur 57 Prozent der jungen Menschen
zwischen 16 und 26 Jahren in sieben europäischen Ländern halten
die Demokratie für die beste Regierungsform. Ganze 21 Prozent
sind sogar offen für autoritäre Regime – unter bestimmten
Umständen.
In
Deutschland ist das Vertrauen in die Demokratie mit 71 Prozent
noch vergleichsweise hoch [En23].
Diese
Zahlen geben wirklich keinen Anlass zur Freude, denn in einer
aktuellen repräsentativen Umfrage der Körber-Stiftung, die 2024
durchgeführt wurde, wird von einer anhaltenden pessimistischen
Grundstimmung gesprochen:
Körber-Stiftung:
Das Vertrauen der Deutschen in die Demokratie bleibt gering.
Nach den Europawahlen 2024 gaben nur noch 46 Prozent an, großes
oder sehr großes Vertrauen in die Demokratie zu haben. Eine
knappe Mehrheit von 51 Prozent hat wenig oder geringes Vertrauen
in die Demokratie und ihre Prozesse. Die globale
Krisenentwicklung, deren Auswirkungen auch in Deutschland
spürbar sind, führt zu einer insgesamt eher pessimistischen
Zukunftserwartung [En24].
19 Schlusssätze
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Auch die
leistungsfähigsten Staaten können nicht mehr bewältigen als
ihnen das zumutbar und möglich ist. Deshalb bedürfen Staaten –
und Deutschland bildet hier keine Ausnahme – kontinuierlich
einer
Reinigung, die ebenso schmerzliche wie nötige
Veränderungen herbeiführen muss, um die Gegenwart wieder
erträglich werden zu lassen, denn was allzu groß geworden ist
oder außer Kontrolle zu geraten droht, muss wieder dem
menschlich vertretbaren Maß angepasst werden.
Nur durch solche
Vorgänge können sich Staaten dauerhaft erhalten.
Schon im
Weinstock-Gleichnis des Evangelisten Johannes heißt es, dass
Reinigung und Frucht eines Weinberges zusammengehören. Diese
Metapher lässt sich auch auf Staaten übertragen, denn dort, wo
ein staatliches Gemeinwesen nicht mehr so gepflegt wird, wie das
für den Erhalt erforderlich ist, wird die Demokratie
dieses Gemeinwesens verfallen, denn wenn die Frucht, also der Wohlstand einer
Gesellschaft so bleiben, besser noch wachsen soll, werden
Entscheidungen zu treffen sein, die nicht nur einen
Perspektivenwechsel, sondern wohl auch einen Wertewandel
einfordert.
20 Quellen
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Endnote_01
Onlinelexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
https://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/volk
Zurück
Endnote_02
MZ.de vom 2.6.2025: Dessauer Stadträtin will weniger deutsche
Flaggen: Könnte Ausländer „beleidigen“.
https://www.mz.de/lokal/dessau-rosslau/dessauer-stadtratin-will-
weniger-deutsche-flaggen-konnte-auslander-beleidigen-4059733
Zurück
Endnote_03
Spiegel.de vom 2.7.2025: Merz über Regenbogenflagge: »Der
Bundestag ist kein Zirkuszelt«.
https://www.spiegel.de/politik/friedrich-merz-ueber-regenbogenflagge-
am-csd-der-bundestag-ist-kein-zirkuszelt-a-8ad8cbfd-c30f-4a13-bd0e-0970a45bad32
Zurück
Endnote_04
Spiegel.de vom 2.7.2025: Debatte über Regenbogenfahne. Empörung
nach Merz’ »Zirkuszelt«-Spruch.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-zirkuszelt-
spruch-ruft-massive-empoerung-hervor-a-9c6eeea2-165f-4811-bf71-9b68d1af527c
Zurück
Endnote_05
Reitschuster.de vom 3. Juli 2025: Merz spricht von „Zirkuszelt“
– und löst damit Schnappatmung bei SPD aus Empörung bis zur
Selbstparodie.
https://reitschuster.de/post/merz-spricht-von-zirkuszelt-
und-loest-damit-schnappatmung-bei-spd-aus/
Zurück
Endnote_06 Zeit.de
vom 21.4.2024: Europameisterschaft: Keine Deutschlandfahnen an
Polizeiautos während EM.
https://www.zeit.de/news/2024-04/21/
keine-deutschlandfahnen-an-polizeiautos-waehrend-em
Zurück
Endnote_07
Legal Tribune Online - LTO.de vom 22.3.2024: Keine
Deutschlandfahnen während der Fußball-EM Polizei muss Flagge
zeigen dürfen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polizei-flagge-
deutschland-fahne-regenbogen-lgtbq-erlaubt-neutralitaet-staat
Zurück
Endnote_08
Meldedienst-Integration.de:
https://mediendienst-integration.de/migration/irregulaere.html
Zurück
Endnote_09
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - aktuelle Zahlen
Januar 2025.
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/
aktuelle-zahlen-januar-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Zurück
Endnote_10
Wilhelm Scherer: Geschichte der Deutschen Literatur. Berlin
Weidmannsche Buchhandlung 1910, Seite 41
Zurück
Endnote_11 Ebd.
Wilhelm Scherer, Seite 42, 43 Zurück
Endnote_12 Die
Bibel auf Althochdeutsch – das St. Galler Paternoster: Der
österreichische Bibelübersetzer.
https://bibeluebersetzer.badw.de/der-klang-der-
bibel/die-bibel-auf-althochdeutsch.html
Zurück
Endnote_13
Parlamentarischer Rat: Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland. Entwürfe, Bonn 1948/49, Seite 75. Zitiert nach:
Kurt Hübner, Das Nationale Zurück
Endnote_14 Arnold
Gehlen: „Die Technik in der Sichtweise der Anthropologie“,
S.151-163 Zurück
Endnote_15 Stefan Zweig: Die Welt von gestern –
Erinnerungen eines Europäers. Anaconda-Verlag 2024, Seite 415
bis 416 Zurück
Endnote_16
B.Z. Die Stimme Berlins: Halbnackte Aufführung mit Hähnchen in
Windeln vor dem Altar – Christen toben!
https://www.bz-berlin.de/deutschland/
dom-paderborn-tanz-auffuehrung Zurück
Endnote_17 Vgl.
Stefan Breuer: Die Völkischen in Deutschland: WGB 2010 - Seite
120 Zurück
Endnote_18
Maurice Halbwachs. Das kollektive Gedächtnis. Fischer
Wissenschaft 1985 Zurück
Endnote_19 Wahlprogramm der CDU 2025:
https://www.cdu.de/themen/leitkultur/
Zurück
Endnote_20 Welt.de
vom 4.7.2025: Niederländisches Parlament stimmt für Wilders
„strengstes Asylgesetz aller Zeiten“.
https://www.welt.de/politik/ausland/article256346238/
migrationspolitik-niederlaendisches-parlament-stimmt-
fuer-wilders-strengstes-asylgesetz-aller-zeiten.html
Zurück
Endnote_21
Unzensiert.de vom 4.7.2025; Wilders setzt mit neuem Asylgesetz
Zeichen für Wende in Migrationspolitik.
https://unzensuriert.de/302511-wilders-setzt-mit-neuem-
asylgesetz-zeichen-fuer-wende-in-migrationspolitik/
Zurück
Endnote_22
Tichyseinblick.de vom 10.7.2025: Griechenland setzt Asylrecht
aus und kündigt Politik der Abschreckung an.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/
griechenland-setzt-asylrecht-aus-und-kuendigt-politik-der-abschreckung-an/
Zurück
Endnote_23
Exxpress.at vom 5.7.2025: Nur 57 Prozent der Jugend für
Demokratie – Europa am Abgrund?
https://exxpress.at/politik/nur-57-prozent-der-
jugend-fuer-demokratie-europa-am-abgrund/.
Zurück
Endnote_24
Körber-Stiftung: Demokratie in der Vertrauenskrise:
https://koerber-stiftung.de/projekte/demokratie-in-der-krise-umfrage-2024/
Zurück
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