Demokratie ohne
Verstand?
Inhaltsverzeichnis:
01 Die
Wortbedeutung von Verstand?
02 Worte, die die Realität
verändern
03 Worte, die einen Rechtsstaat beschädigen
können 04
Gesichert rechtsextrem 05 Erklärung der AfD
zum deutschen Staatsvolk 06 Gegen Hass und
Hetze mit Hass und Hetze
07 Hans-Georg
Maaßen zur Einstufung der AfD durch das BfV
08 US-Senator will Zusammenarbeit mit BfV
beenden 09
Mahnung des Richterbundes
10 AfD-Verbotsdebatte ist eine
Fata Morgana
11 AfD-Parteienverbot sofort –
Keine
Ausreden mehr! 12
Papst Leo XIV zum Kommunikationsstil von heute
13 Was Cicero schon
wusste 14 Politikwechsel in
England vers. Regierungserklärung Bundeskanzler Merz 15 Quellen
01
Die Wortbedeutung von Verstand?
TOP
Verstand, dazu gehören:
Denkfähigkeit, Geisteskraft, Gescheitheit, Klugheit, Intelligenz
und Urteilsvermögen und natürlich auch Vernunft, die, wenn sie
richtig angewendet wird, die Einsichtsfähigkeit voraussetzt,
dass ideologische Wahrheiten und für alternativlos gehaltene
Überzeugungen nichts anderes sind als zu hinterfragende
Trugbilder.
Natürlich hat die einzufordernde Toleranz gegenüber
Andersdenkenden auch ihre Grenzen. Andreas
Rödder,
ein deutscher Historiker, hält es deshalb für erforderlich,
die Brandmauer zur AfD einzureißen, um sie durch rote Linien zu
ersetzen.
Interview mit Andreas
Rödder
Eine rote Linie
überschreitet zum Beispiel wer:
-
Einen Führerstaat oder
-
ein Kalifat einfordert,
-
die Scharia einführen oder
-
Frauenrechte beschneide will,
-
die Gewaltenteilung abschaffen
und
-
Menschenrechte nur noch
Staatsbürgern gewähren möchte,
-
das Asylrecht ganz abschaffen,
-
die freie Meinungsäußerung auch
unterhalb der Strafbarkeitsgrenze einschränken,
-
einen Gottesstaat aus Deutschland
machen, oder
-
zwischen Herren- und
Untermenschen unterscheiden will. oder
-
einen gewaltsamen Umsturz plant.
02
Worte, die die Realität verändern
TOP
Bereits Lucius
Annaeus
Seneca, genannt Seneca der Jüngere (1 bis 65 n.
Chr.,
ein römischer Philosoph und ein einflussreicher Politiker),
gehörte zur Zeit Neros (37 bis 68 n.
Chr.) zu
den meistgelesenen Schriftstellern seiner Zeit. Obwohl seine
Reden verloren gegangen sind, gilt das für die vielen Briefe,
die er an seinen Freund
Lucilius
nach seinem Rückzug aus der Politik (etwa 62 n.
Chr.)
geschrieben
hat, nicht.
Im 114. Brief äußerte
sich Seneca zum Verfall der Sprache und deren destruktiven Wirkung auf den
Verfall von Kultur und Politik, die seiner Erfahrung nach, als
deutlich erkennbare Zeichen des gesellschaftlichen Zusammenbruchs
anzusehen sind. Die ausgewählten in Blau zitierten Sätze stammen
aus diesem langen 114. Brief, die in Normalschrift eingefügten
Sätze habe ich hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass schon
vor fast 2000 Jahren die Wahrheit der menschlichen Vernunft
zugänglich gewesen ist.
Aber entscheiden Sie
selbst. Wie in allen 124 Briefen beginnt Seneca auch diesen
Brief wie folgt:
Seneca grüßt seinen Lucilius.
Warum zu
manchen Zeiten ein entarteter Redestil aufgekommen ist, danach
fragst du?
[Hier die Antwort:]
Der
Redestil der Leute entspricht ihrem Lebensstil.
Warum?
Es kann
nicht die Grundstimmung des praktischen Verstandes so und die
der Seele anders sein. Denn wenn die Seele gesund, wohlgeordnet,
gefestigt und maßvoll ist, dann ist auch der Verstand trocken
und nüchtern. Ist jener aber dem Laster verfallen
[oder dem
ununterbrochenen Framing von Politik, Presse und Wissenschaft
ausgesetzt und erlegen, die, in Verbindung mit NGOs die Zivilgesellschaft in
ihrem Sinne erziehen wollen und auch wohl schon haben],
dann wird auch dieser
[gemeint
ist der noch gesunde Menschenverstand]
davon angesteckt.
Sobald sich
der Geist daran gewöhnt hat, überlieferte Gebräuche abzulehnen,
und das Gewohnte für ihn verächtlich ist,
[dazu
gehören Wörter wie: Volk, Nation, Vaterland, Heimat, Vater und
Mutter und sogar Mann und Frau],
dann
sucht er
auch in der Rede das, was neuartig ist, greift bald auf
antiquierte und aus der Mode gekommenen Wörter zurück
[Nazi,
Faschisten, Rassisten, Sexisten, Extremisten u.a.]
und
verwendet sie
[oftmals
ohne zu wissen, was sie eigentlich bedeuten]
und erfindet bald
neue
und verfällt auf bis dahin unbekannte. Bald wird die
Verwegenheit und Häufung der neuen Metaphern als Verschönerung
gewertet
[zum
Beispiel die stereotype Verwendung des Mems „gesichert
rechtsextrem“ im Zusammenhang mit der AfD oder das Modewort
„Delegitimierung des Staates“ um daraus – noch moderner – die
Sprachfigur der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des
Staates zu machen].
Da gibt es sogar Leute, die ihre Gedanken abbrechen und dafür
noch Beifall erhoffen, wenn die Aussage in der Schwebe bleibt
und die Deutung des Sinns dem Zuhörer überlassen bleibt.
[Gemeint
sind Behauptungen, die in einem Gutachten nachzulesen sind, dass
beweisen soll, dass die AfD nicht nur extrem rechtsextrem,
sondern auch verfassungsfeindlich sein soll, dass aber der
Geheimhaltung unterliegt].
Daher
gibt es wohl keinen Zweifel: Überall dort, wo du Gefallen am
Stilverfall erkennst, ist auch die Moral vom rechten Wege
abgekommen. Wie Prachtaufwand bei Gelagen und bei Kleidung
Anzeichen für eine krank gewordene Gesellschaft sind, so beweist
die Zügellosigkeit des Stils, dass auch die Seelen, von denen
die Worte ausgehen, allen Halt verloren haben. Du darfst dich
freilich nicht wundern, dass ein verdorbener Geschmack nicht nur
bei einer recht großen Zuhörerschaft, sondern auch bei
gebildeten Schichten zu finden ist. Denn diese unterscheiden
sich voneinander nur durch ihre Toga, nicht aber durch ihr
Urteil.
Bedenke:
Wenn die
Seele gesund und im Vollbesitz ihrer Kraft ist, dann ist auch
die Rede kraftvoll, zupackend und männlich, wenn sie ihren Halt
verloren hat, dann folgt alles andere dem Zusammenbruch
[En01].
Exakt an
dieser Stelle lohnt es sich, sich mit dem Zustand der Demokratie
in Deutschland auseinanderzusetzen.
03 Worte, die einen Rechtsstaat beschädigen
können
TOP
Die
nachfolgende Auflistung von Wörtern und Sprachfiguren, fordern
zu einem Nachdenken über den Zustand des bundesdeutschen
Rechtsstaates auf.
Die
Aufzählung der Worte, über die nachzudenken wäre, ist nicht
abschließend:
Diese
Sprachfiguren werden im Folgenden erörtert.
04 Gesichert rechtsextrem
TOP
Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesamtes für
Verfassungsschutz vom 02.05.2025:
Das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen
Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden,
extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert
rechtsextremistische Bestrebung ein.
Das in
der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige
Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte
Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten
gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht
verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen
damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret
betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit
Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als
gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch
definierten deutschen Volkes.
Dieses
ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische
Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte
Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert
und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung
ihnen gegenüber geschürt werden [En02].
Gesichert
rechtsextrem:
Anfang
Mai 2025 berichteten die deutschen Medien sozusagen pausenlos
und ausführlich über die Einstufung der AfD durch den
Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“. Fast alle Medien
beschränken sich darauf, die Entscheidung und deren Begründung
zu melden – unkommentiert und ohne sie zu hinterfragen.
Lediglich die WELT machte hier eine Ausnahme. Unter Verweis auf
ein 1100 Seiten umfassenden Gutachtens des Bundesamtes für
Verfassungsschutz, das vor der Veröffentlichung nicht einmal
geprüft worden war.
Viel
Platz in den Medien erhielten auch Stimmen, die weitere Schritte
fordern – vom möglichen Verbot der Partei über Konsequenzen für
AfD-Mitglieder im Staatsdienst bis zur Idee, der AfD die
staatlichen Gelder zu streichen. Sogar in Kirchenkreisen wurde
darüber nachgedacht, ob AfD-Mitglieder überhaupt noch zur
Gemeinde gehören können.
Die Kritik
an dieser Veröffentlichung und auch an der Ausgrenzung so
genannter "Rechtsgläubiger", vorgetragen durch ausgewiesene
Fachleute, llässt sich zum Beispiel
aus der Sicht von Prof. Dietrich
Murswiek,
emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in einem Satz
zusammenfassen:
Wie der
Verfassungsschutz vorgegangen ist, das ist strafbar.
Prof. Dr.
Murswiek:
Diese öffentliche Bekanntgabe der Bewertung „gesichert
rechtsextremistisch“ ist ein Eingriff in die Grundrechte der
AfD. Wer solch einem Eingriff ausgesetzt wird, der muss doch
zuvor erst einmal rechtliches Gehör bekommen [En03].
Die
Entscheidung wirft darüber hinausgehend weitere juristische
Fragen auf. So obliegt die Fachaufsicht über den
Verfassungsschutz dem Bundesinnenministerium und man kann und
muss von einem Ministerium erwarten, dass von nachgeordneten
Stellen gelieferte Ergebnisse (Gutachten mit 1100 Seiten Umfang)
vor der Veröffentlichung des Ergebnisses vorher geprüft wurden.
Auch verbietet es geltendes Recht, ein als Verschlusssache
eingestuftes Gutachten wohl an ausgewählte Leitmedien, nicht
aber an die AfD selbst zur Verfügung zu stellen.
Wie dem auch immer sei: Ein paar Tage später wurde das Gutachten
des BfV in Gänze im Internet von so genannten alternativen
Medien publiziert, obwohl es sich bei dem Zurverfügungstellen
eines Gutachtens an die Medien, das nur für den Dienstgebrauch
bestimmt ist, als Geheimnisverrat zu bewerten ist.
Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis:
Diesbezüglich überzeugende Vorgaben enthält nicht das Gutachten
des BfV, wohl aber das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachzulesen im
NPD-Verbotsverfahren aus dem Jahr 2017.
Es
dürfte bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht, das 2017
über den Antrag, die NPD als verfassungsfeindlich zu verbieten,
gescheitert ist. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten dieses
Urteils hinsichtlich der Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit
der Einleitung eines „landauf und landab“ von Politikern und der
so genannten Zivilgesellschaft eingeforderten
sofortigen Parteienverbotsverfahrens dürfte aber erkennbar machen, wie dünn
das Eis sein wird, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können, zumal es sich
bei der AfD heute, neuen Umfragen folgend, bereits um die
stärkste Partei, gemessen am Wahlerfolg 2025 um die
zweitstärkste Partei in Deutschland handelt.
In den
ersten Leitsätzen des Urteils heißt es im Hinblick auf die
Verletzung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die für
ein Parteienverbot nachzuweisen wäre, wie folgt:
BVerfG 2017:
Dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich
aus ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben.
Die
Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei
politisch anstrebt.
Anhänger
sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich
zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind.
Zuzurechnen ist einer Partei zunächst einmal die Tätigkeit ihrer
Organe, besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre.
Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder ist eine
Zurechnung nur möglich, wenn diese in einem politischen Kontext
stehen und die Partei sie gebilligt oder geduldet hat. Bei
Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist grundsätzlich
eine Beeinflussung oder Billigung ihres Verhaltens durch die
Partei notwendige Bedingung für die Zurechenbarkeit. Eine
pauschale Zurechnung von Straf- und Gewalttaten ohne konkreten
Zurechnungszusammenhang kommt nicht in Betracht. Der Grundsatz
der Indemnität schließt eine Zurechnung parlamentarischer
Äußerung nicht aus.
Eine
gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete
Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines
Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die
Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung „ausgehen“.
Ein
solches „Ausgehen“ setzt begrifflich ein aktives Handeln voraus.
Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder
Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der
Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung durch die Partei.
Es muss
ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer
qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung
oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
oder auf die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik
Deutschland gerichtet ist.
Dass
dadurch eine konkrete Gefahr für die durch Art. 21 Abs. 2 GG
geschützten Rechtsgüter begründet wird, ist nicht erforderlich.
Allerdings bedarf es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die
einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland
gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen.
Die
Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend
gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens
gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen.
Gleiches gilt, wenn eine Partei in regional begrenzten Räumen
eine „Atmosphäre der Angst“ herbeiführt, die geeignet ist, die
freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der
politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen.
[...].
Nach diesen
Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet
[En04].
Hinweis:
Die für dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts
erforderlichen Anträge für ein NPD-Verbotsverfahren wurden
Angang der 2000er Jahre von der Bundesregierung unter
Bundeskanzler Gerhard Schröder, bei weitgehender Federführung
durch den Innenminister Otto Schily, sowie dem Bundestag und dem
Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.
Für das Urteil benötigten die Richter des
Bundesverfassungsgerichts gut 17 Jahre. Keine guten Aussichten
für diejenigen, die jetzt und sofort die AfD verbieten wollen.
Wie dem auch immer sei:
Die folgenden Zitate aus dem Urteil dürften auch für die
Diskussion von heute im Hinblick auf die Meinungsfindung
hilfreich sein. Vorab eine diesem Urteil entsprechende
Kurzfassung, formuliert von Rupert Scholz, Universitätsprofessor
und Bundesminister a.D..
Dieser
Staatsrechtler geht von einem Nationenbegriff aus, der zuerst
einmal
vorverfassungsrechtlich
ist, weil es ihn schon im 19. Jahrhundert gab und aus dem sich
zwei Richtungen ableiten lassen:
Rupert Scholz:
Zum einen der ethnische Nationenbegriff, bei dem es um
Abstammung geht, und zum anderen um die Kulturnation, bei der es
um Einbürgerungen geht. Der ethnische Nationsbegriff ist
insofern selbstverständlich mit der Verfassung vereinbar.
Problematisch wird es lediglich, wenn dieser ethnische
Nationsbegriff als allein gültig dargestellt wird. Doch auch
eine solche Auffassung ist nicht per se verfassungswidrig. Bei
der AfD lässt sich meines Erachtens auch nicht erkennen, dass
insgesamt in diese Richtung gedacht oder argumentiert wird. In
ihrem Programm steht ausdrücklich, dass sie jeden, der die
deutsche Staatsangehörigkeit hat, gleich behandelt – egal, ob
ethnisch oder qua Einbürgerung. [..]. Es gibt nun mal eben
Deutsche, die als solche geboren wurden, und Deutsche, die im
Laufe ihres Lebens eingebürgert werden. Rechtlich sind beide
absolut gleichgestellt. Ich sehe nicht, dass die AfD die
Gleichheit vor dem Gesetz hier grundsätzlich in Frage stellen
würde [En05].
Und nun
zu den Zitaten aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
aus dem Jahr 2017.
Zitate aus dem
NPD-Urteil 2017 zum Volksbegriff
Auch
damals wurde der NPD vorgehalten, einen ethnischen Volksbegriff
durchsetzen zu wollen, der gegen die Menschenwürde verstoßen
würde.
Der Parteienverbotsantrag wird wie folgt begründet:
24
(1) Art.
21 Abs. 2 GG verbiete es politischen Parteien, ein gegen die
Garantie der Menschenwürde verstoßendes politisches Programm zu
verfolgen. Die Würde des Menschen sei ein allen Menschen
unabhängig von ihrer Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit
zustehendes Menschenrecht. Sie sei zugleich der Ausgangspunkt
nicht nur aller weiteren Grundrechte, sondern auch des
Legitimationsanspruchs aller durch das Grundgesetz zu
legitimierenden Herrschaft.
28
Art. 20
Abs. 2 Satz 1 GG schließe eine ethnische Konzeption des
deutschen Volkes aus, die es dem Gesetzgeber verwehren würde,
die Staatsangehörigkeit offen auszugestalten. Die Zugehörigkeit
zum deutschen Volk werde vom Grundgesetz weder als etwas
Naturwüchsiges noch als unvermeidliche Konsequenz einer
historischen Entwicklung verstanden, sondern vielmehr als
Ergebnis einer demokratischen Entscheidung. Jedwede Konzeption
von „Volksherrschaft“, die anstelle eines politischen
Volksbegriffs einen anderen, namentlich einen ethnischen
Volksbegriff zur Anwendung bringen wolle, sei damit
ausgeschlossen. Es müssten alle Menschen eingebürgert werden und
damit gleiche staatsbürgerliche Rechte erwerben können. Ein
ethnischer Volksbegriff würde bereits eingebürgerte Deutsche zu
Staatsbürgern zweiter Klasse degradieren und ihr Recht auf
demokratische Gleichheit verletzen.
43
Der
ethnische Personenbegriff als Basis für die völkische Welt- und
Rechtsanschauung der Antragsgegnerin stelle als Verstoß gegen
die Menschenwürde (1) zugleich eine Beeinträchtigung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar.
44
Die
Antragsgegnerin verfolge ein politisches Programm, das gegen die
Garantie der Menschenwürde verstoße. Dreh- und Angelpunkt ihrer
Ideologie sei ein ethnischer Volksbegriff, verdichtet und
operationalisiert in Kategorien wie der „nationalen Identität“
oder der „Volksgemeinschaft“. Ziel ihrer Politik sei die
Herstellung nationaler Identität durch ein ethnisch homogenes
Volk.
45
Das
ethnische Verständnis des Volksbegriffs führe zu einem kaum
verschleierten Ausschluss einzelner Gruppen von der
Grundrechtsberechtigung.
46
Der
ethnische Volksbegriff der Antragsgegnerin sei Ausdruck eines
menschenverachtenden Rassismus. [...]. Dabei stünden nicht
religiöse, sondern ethnisch-biologistische Aspekte im
Vordergrund.
Die
Ergänzungen des Antragstellers zu Ausführungen, die vom
Antragsgegner - der NPD - vorgetragen wurden, werden hier nicht
zitiert, zumal es sich dabei nur um sprachliche Ergänzungen
handelt.
Position des BVerfG
633
Nach
diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet. Die
Antragsgegnerin strebt zwar nach ihren Zielen und dem Verhalten
ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung an. Da aber konkrete Anhaltspunkte von Gewicht
fehlen, die ein Erreichen der von der Antragsgegnerin verfolgten
Ziele zumindest möglich erscheinen lassen, fehlt es an einem
„Darauf Ausgehen“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG.
Gründe die für ein Verbot sprechen:
634
Die
Antragsgegnerin missachtet die Grundprinzipien, die für den
freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar
sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen
gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und
weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen
Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der Antragsgegnerin
ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung gerichtet.
635
Das
politische Konzept der Antragsgegnerin ist mit der Garantie der
Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Sie
akzeptiert die Würde des Menschen als obersten und zentralen
Wert der Verfassung nicht, sondern bekennt sich zum Vorrang
einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“. Der von ihr
vertretene Volksbegriff negiert den sich aus der Menschenwürde
ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur
Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht
der ethnischen „Volksgemeinschaft“ angehören. Ihr Politikkonzept
ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende
Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen, Juden und
weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Dabei
mögen einzelne
Äußerungen für sich genommen die Grenze der Missachtung der
Menschenwürde durch die Antragsgegnerin nicht überschreiten.
Die
Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde
missachtenden Positionierungen dokumentieren in der Gesamtschau
aber, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um
eine charakteristische Grundtendenz handelt.
646
Vor
allem aber zielt das Parteiprogramm auf einen rechtlich
abgewerteten, nahezu rechtlosen Status aller, die der ethnisch
definierten „Volksgemeinschaft“ im Sinne der Antragsgegnerin
nicht angehören. Grundlage ist der Ausschluss der Nichtdeutschen
aus dem Geltungsbereich der Grundrechte.
653
Das von
ihr vertretene Konzept ethnischer Definition der
„Volksgemeinschaft“ hat das Bekenntnis zum Vorrang dieser
Gemeinschaft als obersten Wert und die rassistische Ausgrenzung
aller ethnisch Nichtdeutschen zur Folge. Gleichzeitig beinhaltet
die Programmatik der Antragsgegnerin auch das Ziel einer
Rückführung eingebürgerter Deutscher mit Migrationshintergrund
in ihre Herkunftsländer.
654
Der von der
Antragsgegnerin vertretene ethnische Volksbegriff wird in der
vom Parteivorstand im April 2012 in 2. Auflage herausgegebenen
Broschüre „Wortgewandt – Argumente für Mandats- und
Funktionsträger“[...]
wie
folgt beschrieben:
Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die
ethnischkulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes
hineingeboren wurde. [...] Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale
wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten
Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen
verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und
seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern
verantwortlich sind. [...] Angehörige anderer Rassen bleiben
deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper,
egal, wie lange sie in Deutschland leben. Sie mutieren durch die
Verleihung eines Passes ja nicht zu Deutschen. […]
Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat, also wer deutscher
Abstammung ist. Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung
und keine Bezeichnung des zufälligen Geburtsortes, momentanen
Wohnortes oder des Passes. […] Deutscher ist man von Geburt –
oder eben nicht; aber man wird es nicht durch Annahme der
Staatsbürgerschaft. […] [D]ie Staatsbürgerschaft muß an die
Volkszugehörigkeit gebunden sein. Wie sagt auch der Volksmund:
Blut ist dicker als Tinte. [...]
Heute haben fast neun Millionen Nichtdeutsche die deutsche
Staatsbürgerschaft und können so wirkungsvoll ihre Interessen
gegen die Deutschen durchsetzen. […] „Deutsche afrikanischer
Herkunft“ oder „Afro-Deutsche“ kann es sowenig geben wie
schwangere Jungfrauen. Staatsangehörigkeit muß an
Volkszugehörigkeit gebunden sein – für Europäer kann es
Ausnahmen geben. (S. 18 ff.)
688
Die
Antragsgegnerin vertritt also das Konzept einer ethnisch
definierten Volksgemeinschaft und eines rechtlich abgewerteten
und mit der Menschenwürdegarantie unvereinbaren Status aller,
die dieser Gemeinschaft abstammungsmäßig nicht angehören.
690
Der von
der Antragsgegnerin vertretene Volksbegriff ist
verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen
ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des
Volkes nicht.
Aber:
Einen davon abweichender Volksbegriff lässt das GG somit
durchaus zu und zwar einen Volksbegriff, der „nicht
ausschließlich an ethnischen Kategorien“ gebunden sein muss,
siehe auch Randnummer 691.
690
Insoweit
hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass gemäß Art.
20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der
Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen
Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1
gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird.
Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich
ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die
Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.
691
Demgemäß
kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes
ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die
deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der
Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des
Volkes.
693
Dies
führt aber nicht dazu, dass der Volksbegriff des Grundgesetzes
sich vor allem oder auch nur überwiegend nach ethnischen
Zuordnungen bestimmt. Vielmehr erhält Art. 116 GG als
Kriegsfolgenrecht erst dadurch Sinn, dass der Träger der
deutschen Staatsgewalt im Ausgangspunkt durch die Gesamtheit der
deutschen Staatsangehörigen zu definieren ist (vgl. BVerfGE 83,
37 <51>).
698
Die aus
der Vorstellung einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“
sich ableitende Missachtung der Menschenwürde wird durch
zahlreiche, der Antragsgegnerin zurechenbare Positionierungen
gegenüber Ausländern (aa), Migranten (bb) und Minderheiten (cc)
belegt.
Ein
Beispiel unter anderen:
702
Ist
es nicht mehr als gerechtfertigt, von einer gezielten Invasion
zu sprechen? In den Großstädten ist die Situation bereits so,
daß man auf den Straßen auf Schritt und Tritt Schwarzafrikanern
(Negern) begegnet. Nicht etwa arbeitend mit einem Besen in der
Hand; nein sie gehen spazierengehen oder „shopping“ oder „girls
watching“!
[...].
Sie
wurden geholt, um unser Volk, unsere Ethnie, endgültig zu
zerstören! Deutsche Frauen und Mädchen, laßt euch nicht mit
Negern ein! Ihr vergeht euch sonst auf das Schwerste an eurem
Volk!
Warum
kein Verbot?
845
Einem
Verbot der Antragsgegnerin steht aber entgegen, dass das
Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ im Sinne von Art. 21
Abs. 2 Satz 1 GG nicht erfüllt ist. Die Antragsgegnerin bekennt
sich zwar zu ihren gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung gerichteten Zielen und arbeitet planvoll und mit
hinreichender Intensität auf deren Erreichung hin, so dass sich
ihr Handeln als qualifizierte Vorbereitung der von ihr
angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung darstellt. Es fehlt jedoch an konkreten
Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen
lassen, dass dieses Handeln der Antragsgegnerin zum Erfolg
führt.
Die
dargelegten Anforderungen an die Feststellung der
Verfassungswidrigkeit einer Partei sind mit den Vorgaben, die
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner
Rechtsprechung zu Parteiverboten aus der Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
abgeleitet hat, vereinbar.
Nach
diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet:
Die
Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer
Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden
Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen
„Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“.
Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller,
die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist
mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.
Die
Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die
Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung gerichteten Ziele hin.
Es fehlt
jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest
möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.
Urteil im Volltext
BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13
Dieses
Urteil umfasst 210 Seiten. Die von mir ausgewählten Zitate
dürften für die Entscheidungsfindung aber wohl ausschlaggebend
gewesen sein.
05 Erklärung der AfD zum deutschen Staatsvolk
TOP
Im
Grundsatzbeschluss des Bundesvorstands der AfD zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung heißt es in der
„Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen
Identität“ aus dem Jahr 2021 wie folgt.
Aus dem Grundsatzbeschluss:
Als
Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum
deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen
ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange
seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist
vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit
Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben
Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und
zweiter Klasse gibt es für uns nicht.
II.
Gleichwohl ist es ein völlig legitimes politisches Ziel, welches
sowohl dem Geist als auch den Buchstaben des Grundgesetzes
entspricht, das deutsche Volk, seine Sprache und seine
gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen. Damit
befinden wir uns im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgericht,
welches in einem Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass die
Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität als
politisches Ziel nicht gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung verstößt.
III.
Gerade
weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der
ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich
unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb
der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das
deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge
Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere
Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach
dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in
Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die
Integrationskraft der Deutschen Gesellschaft nicht übersteigt,
bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen
Kultur und Identität.
Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität
06 Gegen Hass und Hetze mit Hass und Hetze
TOP
Gegen
Hass und Hetze, wer könnte sich dem moralischen und
wünschenswerten Inhalt dieser vier Wörter verweigern.
Bedauerlicherweise geht es in der politischen Auseinandersetzung
beim Gebrauch dieser Sprachfigur aber nicht um die Verbesserung
menschlichen Verhaltens im Allgemeinen, sondern um die
Stigmatisierung von Menschen, die anders denken als diejenigen,
die diese Sprachfigur benutzen, um den gemeinsam ausgemachten
Gegner abzuwerten, auszugrenzen bzw. zu kriminalisieren.
Die
beiden folgenden Beispiele zeigt auf, dass Hass und Hetze, auch
wenn die so genannten guten Demokraten sich dieses Mittels
bedienen, keine probaten Rezepte in einer Demokratie sein
können, um diese dauerhaft zu erhalten.
Beispiel 1:
In der Rheinischen Post vom 17.1.2024 „Wir
hassen die AfD“ heißt es:
Tausende demonstrieren in Berlin und Freiburg
[unter dem Motto] „Ganz Berlin hasst die AfD“. [...]. Olaf Scholz begrüßte, dass
es in immer mehr deutschen Städten Demonstrationen gegen
„Rassismus und Hetze“ gibt [En06].
Über den
folgenden Link kann ein kurzes Video aufgerufen werden, in dem
von diesen Gutmenschen genau das stakkatohaft wiederholen, was
sie zu bekämpfen vorgeben:
Wir hassen die AfD.
Man mag
zu Björn Höcke (AfD) stehen wie man will. Was meine Person
anbelangt, würde ich weder ihn, noch die AfD wählen. Dennoch
halte ich es in einer Demokratie für geboten, auch den so
genannten „politischen Gegner“ (bei Björn Höcke dürfte die
Bezeichnung „politischer Feind“) für die meisten wohl schon gebräuchlicher sein,
mit Respekt und mit gebotener Würde zu behandeln. Dazu gehört
auch ein Sprachgebrauch, der auf Ekelerzeugung verzichtet.
Beispiel 2:
Anlässlich
von Äußerungen, die Björn Höcke (AfD) zum Gutachten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz gemacht hat, heißt es in einer
Meldung auf
Deutschlandfunk.de
wie folgt:
Deutschlandfunk.de
vom 5.5.2025:
AfD-Bewertung; Gewerkschaft der Polizei nennt Höcke-Äußerungen
zum Verfassungsschutz „widerlich“.
Der
GDP-Vorsitzende
[...]
kritisierte insbesondere Äußerungen des thüringischen
AfD-Landesvorsitzenden Höcke über das Bundesamt für
Verfassungsschutz als „widerlich“. Höcke hatte erklärt, die
Verfassungsschützer sollten sich eine neue Arbeit suchen. Sonst
werde es am Ende wie immer in der Geschichte heißen:
Mitgehangen
– mitgefangen [En07].
Björn
Höcke ist wirklich nicht der Erste, der eine Auflösung des
Bundesamtes für Verfassungsschutz für dringend geboten hält.
Eine solche Forderung als widerlich zu kennzeichnen, weil sie
mit der Sprachfigur „Mitgehangen – mitgefangen“ verbunden ist,
macht es - um den unangemessenen Sprachgebrauch herausstellen zu
können - erforderlich, nicht nur die Bedeutung des
Wortes „widerlich“ näher zu bestimmen, sondern im Anschluss
daran sich auch bewusst zu machen, ob diese Bezeichnung
„widerlich“ für die Sprachfigur „Mitgefangen – mitgehangen“
überhaupt in Betracht kommen kann, ohne sich dabei im Ton zu
vergreifen.
Wortbedeutung widerlich:
Aus einer
Vielzahl in Betracht kommender Synonymen sollte die folgende
Auswahl ausreichen: abscheuerregend, ekelhaft, widerwärtig,
einen Brechreiz auslösend, entsetzlich, abstoßend, unerträglich,
verabscheuungswürdig, einfach zum Kotzen.
Mitgehangen, mitgefangen:
Die ursprüngliche Reihenfolge von mitgegangen, mitgefangen,
mitgehangen – also bei einem Verbrechen zugegen gewesen zu sein
bzw. gemeinsam mit dem oder den Tätern ergriffen worden zu sein,
was die gemeinsame Bestrafung zur Folge hat, ist eine
sprichwörtliche Redewendung, und zwar auch dann, wenn sie in
verkürzten Wendungen zur Anwendung kommt, wie das zum Beispiel
bei „mitgehangen, mitgefangen“ der Fall ist.
So kann es im
Wörterbuch des
Deutschen
Wortschatzes, das einen Zeitraum von 1600 bis heute umfasst,
nachgelesen werden. Dort heißt es auch zur Erklärung dieser
Redewendung: Wer an einer schlechten Sache oder einer schlimmen
Tat (auch nur durch seine (zufällige) Anwesenheit) beteiligt
ist, muss die Konsequenzen mittragen
[En08].
Wer
diese Sprachfigur (mitgehangen, mitgefangen), die anlassbezogen
durch Björn Höcke verwendet wurde, weil sowohl seine Person
selbst, als auch Parteifreunde Verfassungsfeindlichkeit
vorgeworfen wurde, als „widerlich“ beschreibt,
der sollte mit seiner Sprache angemessener umgehen, um sich
nicht selbst dem Vorwurf „zu hassen und zu hetzen“, auszusetzen.
Und was die
Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz anbelangt?, da
ist Björn Höcke nicht der Erste, der das einfordert. Mathias
Brodkorb
hat dies in seinem wirklich lesenswerten Buch „Gesinnungspolizei
im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe
der Politik“ auf durchaus überzeugende Art und Weise dargelegt.
Mathias
Brodkorb:
Gehörten der Behörde [gemeint ist das
BfV]
auf Bundesebene im Umfeld ihrer Gründung [1950] [En09]
nur knapp 100 Personen an, waren es 2002 schon mehr als 2.000.
In nur 20 Jahren hat sich diese Zahl noch einmal auf rund 4.000
verdoppelt. Hinzu kommt, dass der Verfassungsschutz bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen problemlos in die Staatskasse
greifen und sich die besten und teuersten Anwälte der Republik
leisten kann. Eigentlich wäre es daher fair, zumindest bei
Parteien im letztinstanzlichen Erfolgsfall deren Anwaltskosten
zu erstatten – bis zur Höhe anwaltlicher oder vergleichbarer
Kosten auf staatlicher Seite. So ließe sich ein indirekter
Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien durch
Vermögensschäden vermeiden. Ergänzend zu diesen Maßnahmen wären
auch die jüngsten Änderungen des
Bundesverfassungsschutzgesetzes
wieder rückgängig zu machen und das Beobachtungsobjekt
Delegitimierung außer Funktion zu nehmen. Einzelpersonen sollten
nur dann unter Beobachtung gestellt werden dürfen, wenn von
ihnen Gewalt oder eine erhebliche Bedrohung der
verfassungsmäßigen Ordnung ausgeht.
Und auch
der renommierte Staatsrechtler Dietrich
Murswiek
hat in seiner Studie „Verfassungsschutz und Demokratie“
festgestellt, dass der Inlandsgeheimdienst selbst eine eminente
Gefährdung für die freiheitlich-plurale Ordnung darstellt.
Zurück zu
Mathias
Brodkorb.
Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit des
BfV
in den sozialen Netzwerken heißt es in seinem Buch wie folgt:
Mathias
Brodkorb:
Weil die Prangerwirkung des öffentlichen Raumes und damit des
Verfassungsschutzes unter den neuen Bedingungen zugenommen hat,
kommt es auch zur Intensivierung von Grundrechtseingriffen und
damit zu einem Schaden an der Demokratie. Um dies zu vermeiden,
hätte der Verfassungsschutz seine Öffentlichkeitsarbeit
drastisch einzuschränken und gerade nicht immer mehr
auszuweiten.
Eine solche
behutsame Reform des Verfassungsschutzes wäre zwar ein
deutlicher Fortschritt, aber inkonsequent. Eie würde lediglich
eine Begrenzung jener Schäden bedeuten, die eine ganz
grundsätzlich falsche Konstruktion verursacht. Konsequenter wäre
es, die falsche Konstruktion gleich ganz aufzugeben und sich
damit jenem Stand anzugleichen, der in westlichen Demokratien
üblich ist
[En10].
Da es in
allen anderen westlichen Demokratien keinen
„Inlandsgeheimdienst“ gibt, würde das bedeuten, dass das
Bundesamt für Verfassungsschutz aufzulösen wäre, wenn die
Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich genauso demokratisch
sein möchte, wie das andere westliche Demokratien bereits sind.
Im
besten Deutschland aller Zeiten scheint es aber wohl wieder so
weit zu sein, das das Bundesamt für Verfassungsschutz, das sich
selbst als ein Frühwarnsystem versteht, alle Möglichkeiten, die
sich diesem Amt bieten, auszuschöpft, um unliebsame politische
Kräfte auszuschalten, zumindest aber zu neutralisieren, bzw. zu
diskreditieren.
Im
Koalitionsvertrag der zwischen der CDU/CSU und der SPD
vereinbart wurde und der den Titel „Verantwortung für
Deutschland“ trägt, werden folgende Verbesserungen gegen den
Kampf gegen "rechts" und "linksaußen" vorgeschlagen:
2890
bis 2895
Im
Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den
Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen
Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass
und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den
Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen,
inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im
Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und
extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen,
eingeführt werden kann.
Umgang mit Desinformation:
3927
bis 3936
Gezielte
Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche
Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere
Demokratie, ihre Institutionen und den gesellschaftlichen
Zusammenhalt. Die bewusste Verbreitung falscher
Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht
gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter
Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher
Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze
vorgehen können. Systematisch eingesetzte manipulative
Verbreitungstechniken wie der massenhafte und koordinierte
Einsatz von Bots und Fake Accounts müssen verboten werden. Wir
werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten
hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht
nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen.
Anders ausgedrückt:
Sollten diese Forderungen tatsächlich in Gänze umgesetzt werden,
dann wird es zu einer Fülle von Strafverfahren kommen, die
sicherlich die Anzahl derjenigen Fälle überschreiten wird - wohl
mehr als 1500 Strafverfahren - die
heute schon auf der Grundlage von § 188 StGB und § 130 StGB
eingeleitet wurden.
Allein
wegen Majestätsbeleidigung wurden weit über 1000 Strafverfahren
gegen Personen eingeleitet, die sich in den sozialen Medien auf
eine Art und Weise geäußert haben, die davon betroffene Personen
zum Anlass nahmen, gegen diese „Majestätsbeleidiger“
Strafverfahren einzuleiten. Das Wort „Schwachkopf“ oder ein
Plakat in den Händen der ehemaligen Bundesinnenministerin mit
der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“, reichten dafür aus.
07
Hans-Georg Maaßen zur Einstufung der
AfD durch das BfV
TOP
Es würde
diesen Aufsatz überfrachten, alle Meinungen von ausgewiesenen
Fachleuten, die sich zur Einstufung der AfD „gesichert
rechtsextrem zu sein", zu Wort gemeldet haben, würden diesen
Aufsatz überfrachten. Bemerkenswert dürfte in diesem
Zusammenhang ein Interview sein, das der ehemalige Präsident des
Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2012 bis 2018, Hans-Georg
Maaßen,
mit einem Redakteur der schweizerischen Wochenzeitschrift „Die
Weltwoche“ Anfang Mai 2025 führte. In der Einleitung zum
Interview heißt es:
Hans-Georg
Maaßen:
Es findet hier eine offensichtliche Zusammenarbeit zwischen
Regierungsstellen und Linken und linksradikalen Journalisten
statt und das Ziel ist die Diskreditierung der AfD und das hat
mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.
Es ist
so, die Opposition soll mundtot gemacht werden.
Jetzt
noch so zu tun, als ob dies noch ein Land wäre, in dem
Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit wie noch vor 20 Jahren
gelten, das ist eigentlich scheinheilig.
25:14
bis 30:00
Diese
Leute maßen sich an, anderen zu sagen, sie seien Extremisten und
sie hätten in unserer Verfassungsordnung keinen Platz. Diese
Leute maßen sich das an, mit einem völlig falschen Verständnis
von Demokratie. Demokratie besteht nicht darin, dass Einzelne
sich als besonders weise und klug ansehen und der Bevölkerung
vorschreiben, was sie zu wählen hat, wie sie zu denken hat, wen
sie letztendlich wählen darf. Das ist nicht Demokratie, aber
diese Tendenz in Deutschland gibt es heute leider schon seit
vielen Jahren. Diese Borniertheit und Arroganz von Politikern
gegenüber dem Volk ... gegenüber dem Wähler.
Bei der
Beobachtung geht es um etwas ganz Fundamentales. Das ganz
Fundamentale ist: Verfassungsgegner ist, wer die
freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will. Die
freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet, das
Infragestellen von Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit ... also
von Volkssouveränität, von der Herrschaft des Rechts und von den
grundlegenden Menschenrechten. Wer das in Frage stellt und
stattdessen eine totalitäre Gesellschaftsform will, in der von
oben nach unten entschieden wird, ist ein Verfassungsfeind. So:
Und was offensichtlich der Verfassungsschutz hier ... wie auch
in der Vergangenheit macht, ist ... er arbeitet sich nicht an
diesen Vorgaben ab, denn er hätte erklären müssen, in welchen
Fällen die AfD die Überwindung der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung verlangt. In wie vielen Fällen hat sie gesagt: Wir
wollen wieder eine Nazidiktatur, in wie vielen Fällen hat sie
gesagt: Wir lehnen Wahlen ab, weil wir es besser können, denn
wir folgen einem Führer. Mir ist jedenfalls kein Zitat bekannt.
Stattdessen geht der Verfassungsschutz ... wie ich das immer
wieder erlebt habe ... in der Art und Weise vor, indem er sagte:
Ja die AfD ist viel zu klug, um das zu sagen, was sie denkt. Sie
tut das nicht, deshalb müssen wir zwischen den Zeilen lesen. Und
dann wird dann Kaffeesatzleserei betrieben, indem dann gesagt
wird: Die AfD hat zwar nicht gesagt, wir wollen hier einen
Führerstaat, aber ... wenn die AfD sagt, es gibt ethnische
Deutsche und andere Deutsche, dann bringt die AfD im Grunde
genommen damit zum Ausdruck, dass sie doch insgeheim einen
Führerstaat will, was sie nie gesagt hat, weil sie einfach zu
klug ist. [...]. Da muss man sich wirklich die Frage stellen, ob
der Verfassungsschutz nicht eine Gefahr ist für unsere
freiheitliche Demokratie.
Das ist
kein Kavaliersdelikt, Parteien zu beobachten. Es ist kein
Kavaliersdelikt. Es muss Konsequenzen haben ... auch für die
handelnden Personen, wenn Parteien ungerechtfertigt beobachtet
werden.
38:50
Rubio
wie auch Vance haben den Finger in unsere Wunde gelegt. Und die
Wunde: Meinungsfreiheit in Deutschland und politische
Verfolgung. Wir haben hier ein zentrales Problem. Die Amerikaner
sehen es, die Deutschen wollen es nicht sehen. Und ich fand es
auch sehr gut, wie Vizeaußenminister Landau Rubio noch zur Seite
sprang, als Rubio vom Auswärtigen Amt kritisiert worden war für
seine Äußerung. Das deutsche Auswärtige Amt hat Rubio zu seiner
Kritik gesagt, dass ... in Deutschland ist Demokratie und die
Deutschen hätten aus ihrer Geschichte gelernt, und der
Vizeaußenminister der USA Landau reagierte darauf, indem er
sagte: Das ist nicht nur euere Geschichte, sondern auch unsere.
Und ihr habt uns zu verdanken, dass am 8. Mai 1945 Deutschland
befreit worden ist. Und Landau erinnerte an seinen Vater, der
geflohen war vor den Nazis ... und er war nicht geflohen vor den
Nazis ... schrieb er ... weil es in Deutschland ein Zuviel an
Meinungsfreiheit gegeben hatte, sondern einfach ein Zuviel an
Zensur und an politischer Verfolgung.
Frage der Redaktion:
Muss
Amerika Deutschland wieder auf den richtigen Pfad der Demokratie
bringen, wie damals von 80 Jahren? Ist es nötig, dass das
Ausland interveniert?
Hans-Georg
Maaßen:
Ich hoffe nicht, dass wir Unterstützung von unseren
amerikanischen Freunden brauchen. Ich glaube ... es ist unser
Problem: Wir haben Deutschland wieder freiheitlich ...
rechtsstaatlich zu machen ... der Meinungsfreiheit wieder eine
Gasse zu bahnen. Das ist in erster Linie unsere eigene Aufgabe.
Und das ist die Aufgabe eigentlich aller in Deutschland ...
zunächst einmal zu begreifen, was in diesem Land los ist. Was
für Fehlentwicklungen wir haben ... die insbesondere von der
politischen Linken über viele Jahre betrieben worden waren ...
und man muss jetzt sagen, einen Höhepunkt schon erreichen ...
und dass wir in einem zweiten Schritt selbst etwas unternehmen,
diese Leute aus ihren Ämtern zu wählen, um Deutschland wieder
vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Interview in der Weltwoche: Dauer 43 Minuten
Kritik
an der Vorgehensweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
dem Bundesinnenministerium, ohne deren Weisung solch ein
Vorgehen schlichtweg undenkbar gewesen wäre, kommt auch aus dem
Ausland, sowohl aus Europa als auch aus den USA.
08 US-Senator will Zusammenarbeit mit BfV
beenden
TOP
Grund dafür
ist nicht nur die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“, sondern die
Überwachung einer Oppositionspartei mit geheimdienstlichen
Mitteln. In dem Schreiben des US-Senators Tom Cotton an den für
die Geheimdienstkoordination in den USA zuständige Tulsi
Gabbard
heißt es:
Tom Cotton:
Am 2. Mai stufte der deutsche Verfassungsschutz (BfV) die
Alternative für Deutschland (AFD) als „erwiesen
rechtsextremistische Organisation“ ein. Nach deutschem Recht
erlaubt diese Entscheidung dem BfV, die Überwachung der AfD
durch die Sammlung von Informationen und den Einsatz verdeckter
Informanten zu intensivieren, um ein mögliches Parteiverbot zu
unterstützen. Mit anderen Worten: Der deutsche Geheimdienst kann
nun Deutschlands größte Oppositionspartei und ihren
zweitstärksten Wähler bei den jüngsten Wahlen abhören,
überwachen und infiltrieren. Man würde solche
Polizeistaatsaktivitäten in Diktaturen wie dem kommunistischen
China und Russland erwarten – nicht in Westeuropas größtem Land.
Ich verstehe, dass liberale Eliten auf beiden Seiten des
Atlantiks die AfD verabscheuen, aber ihr Programm hat bei vielen
Deutschen Anklang gefunden. Das ist nicht überraschend, da eine
Agenda für starke Grenzen, Energieunabhängigkeit und
Wirtschaftswachstum unsere eigenen Wähler und viele andere
westliche Demokratien anspricht. Während die neue deutsche
Regierung versucht, die AfD mit den Mitteln autoritärer Staaten
zu unterminieren, wäre sie vielleicht besser beraten, sich mit
den Gründen für den anhaltenden Zuwachs der AfD bei den
Wählerstimmen auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie die
deutsche Regierung auf die berechtigten Sorgen ihrer Bürger
eingehen kann. Solange die deutsche Regierung die AfD nicht als
legitime Oppositionspartei sondern als „rechtsextremistische
Organisation“ betrachtet, bitte ich Sie, unsere Geheimdienste
anzuweisen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
-
Die Weitergabe von Informationen
an das BfV, die zur Bekämpfung der AfD verwendet werden
könnten, einzustellen.
-
Anfragen des BfV, zur Unterstützung der Überwachung der AfD
und ihrer Mitglieder, abzulehnen.
-
Zu
prüfen, ob unsere Geheimdienste unter der Biden-Regierung
mit deutschen Anfragen zur Überwachung der AfD oder anderer
Oppositionsparteien kooperiert haben, und den Senat über die
Ergebnisse der Prüfung zu informieren.
Brief im Originasl
Der oben
zitierte Text wurde durch KI übersetzt.
09 Mahnung des Richterbundes
TOP
Die
Besorgnis über Fehlentwicklungen in der Rechtswirklichkeit der
Bundesrepublik Deutschland hat, aus den oben nur kurz
skizzierten Gründen, sogar den
Deutschen
Richterbund dazu bewogen, zu dieser Entwicklung Stellung zu
nehmen, weil ein dringender Reformbedarf bestehe, um Personen
vor politischem Missbrauch der Justiz zu schützen.
Auf
N-TV.de
vom 4.5.2025 heißt es:
Dringende
Reformen angemahnt: Richterbund warnt vor politischem Missbrauch
der Justiz. Der Deutsche Richterbund hat die künftige
Bundesregierung dazu aufgerufen, die Justiz besser vor
autoritären Kräften zu schützen. [...]. Konkret warnte der
Bundesgeschäftsführer des
Deutschen
Richterbundes, Sven
Rebehn,
vor einem politischen Missbrauch der Strafverfolgung. Die
„gesetzlichen Einfallstore“ für einen politischen Missbrauch der
Strafverfolgung müssten „dringend geschlossen“ werden. [...].
Die neue Bundesregierung solle dem Beispiel Österreichs folgen
und den Justizminister aus der Weisungskette bei der
Strafverfolgung herausnehmen. „In den falschen Händen wäre ein
politisches Durchgriffsrecht auf konkrete Strafverfahren fatal“,
warnte der Richterbund-Geschäftsführer [En11].
Auch auf
Zeit.de
vom 4.5.2025 heißt es in Bezug auf den Vertrauensverlust der
Menschen in eine objektive Strafjustiz im Hinblick auf das
Weisungsrecht des Bundesjustizministers, die Staatsanwaltschaft
betreffend, wie folgt:
Zeit.de
vom 4.5.2025:
Das „aus dem vorletzten Jahrhundert stammende“ Weisungsrecht sei
„Gift für das Vertrauen der Menschen in eine objektive
Strafjustiz“ [En12].
10 AfD-Verbotsdebatte ist eine Fata Morgana
TOP
Eine
Fata Morgana ist eine Wahrnehmungstäuschung, ein Trugbild bzw.
eine Wahnvorstellung.
Das Gegensatzwort zur Fata Morgana heißt:
Realität.
Vorausgesetzt, dass sich die Richter des
Bundesverfassungsgerichts nicht den Wunschvorstellungen
derjenigen anpassen wollen, die nicht ertragen können, dass mehr
als zehn Millionen Wählerinnen und Wähler nicht so denken, wie
sie das einfordern und sogar höchstrichterlich erzwingen
wollen, werden dann wohl nach einem langjährigen Verfahren zur
Kenntnis nehmen müssen, dass das Verbotsverfahren gescheitert
und der durch das Verfahren angerichtete Schaden für die
Demokratie Deutschlands nur noch größer geworden ist.
Die Zeit
wird es schon richten, denn ein Verbotsverfahren ist langwierig.
Im Falle des NPD-Verfahrens waren das 17 Jahre, von 2000 bis
2017.
Wie dem auch immer sei:
Es dürfte mindestens Wahlperioden vergangen sein, die den
Souverän ... also dem Volk ... [gemeint sind die
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, denn das Volk wählt ja
gar nicht] die Möglichkeit bietet, darüber
zu entscheiden, was sie von ihrer Demokratie erwarten und wie
sie sich diese Demokratie vorstellen.
Übrigens:
Auch das Eilverfahren, das von der AfD angestrebt worden ist und
in dem vor dem Verwaltungsgericht Köln zu entscheiden sein wird,
ob es sich bei der AfD um eine „gesichert
rechtsextremistische Partei“
handelt
oder nicht, dauert mindestens ein Jahr. Und auch wenn die
Erstinstanz, also das Verwaltungsgericht Köln die Beschwerde
ablehnt, ist damit noch längst keine Rechtsverbindlichkeit
verbunden, denn dann wird wohl das OLG Münster und im Anschluss
daran das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch zu hören
sein.
11 AfD-Parteienverbot
sofort –
Keine
Ausreden mehr!
TOP
Unter
diesem Motto fanden in zahlreichen Städten im Bundesgebiet
Anfang Mai 2025 Demonstrationen statt, zu denen zivilgesellschaftliche Bündnisse
aufgerufen hatten.
Mit anderen Worten:
Der NGO-Komplex hatt dazu
aufgerufen, ein sofortiges Parteienverbot der AfD zum Schutz der
Demokratie einzufordern. Viele waren diesem Aufruf gefolgt, wenn
auch nur marginal im Vergleich zu den Hunderttausenden, die im
Januar 2015 gegen ein Geheimtreffen in Potsdam auf die Straße
gegangen waren, wo angeblich Pläne zur
Remigration
von Millionen in Deutschland lebender Ausländer verabredet
worden sein sollte. Auch im Vergleich zu den „Demonstrationen gegen
rechts“ vor der Bundestagswahl, war die Beteiligung gegen
"gesichert rechtsextrem" gering.
Sueddeutsche.de
vom 11. Mai 2025:
In Berlin beteiligten sich an einer Kundgebung am Brandenburger
Tor nach Polizeiangaben vom späten Nachmittag rund 4000
Menschen, in Dresden Beobachtern zufolge zwischen 350 und 550
Personen. In Hannover gingen laut Polizei rund 600, in Bremen
rund 200 und in Mainz rund 350 Menschen auf die Straße. In
München kamen nach Veranstalterangaben rund 3200 Demonstrierende
zusammen, in Essen zogen nach Veranstalterangaben etwa 2500
Menschen mit Transparenten durch die Innenstadt. In Göttingen
nahmen nach Polizeiangaben rund 600, in Hildesheim rund 250
Menschen an den Protesten teil [En13].
Natürlich
steht es in Deutschland einem jedermann zu, von der
Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Eine ganz andere Frage
stellt sich in diesem Sachzusammenhang gesehen aber auch, wenn
diese Frage lautet: Lässt es das Grundgesetz zu, dass
zivilgesellschaftliche Bündnisse, besser bekannt unter der
Abkürzung NGO (Non-governmental
Organization)
mit Steuergeldern finanziert, sich für den Erhalt der
Demokratie einzusetzen, wenn das im Sinne der Geldgeber für
geboten und erforderlich gehalten wird?
Prof.
Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig hat
diesbezüglich in der F.A.Z. deutlich Kritik an der staatlichen
Förderung politisch handelnder NGOs geltend gemacht und auch
eine nachvollziehbare Antwort darüber gegeben, warum die
bisherige NGO-Förderpraxis verfassungswidrig ist.
Es lohnt
sich, drei Minuten seiner Argumentation zu folgen, warum ohne
gesetzliche Grundlage die staatliche Förderung von NGOs als eine
Gefahr für den Staat und seine Neutralitätspflicht anzusehen
ist, wenn er politische Aktionen von NGOs unterstützt.
49:00 bis 52:40
Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
Dass
diese Sichtweise nicht von allen geteilt wird, das kann der
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Marc
Reinhardt, Landtagsabgeordneter der CDU in
Mecklenburg-Vorpommern, entnommen werden, der von der rot-roten
Landesregierung Auskunft über die „Politische Neutralität
staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“
bekommen wollte.
In der 94-seitigen Antwort der Landesregierung,
so heißt es auf Apollo News vom 11.5.2025, äußert sich die
Landesregierung in einer Vorbemerkung zu der generellen Frage
der Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen wie folgt.
Antwort der Landesregierung MV:
Ein freiheitlicher demokratischer Verfassungsstaat kann nur dann
Bestand haben, wenn eine engagierte Zivilgesellschaft ihn aktiv
mitträgt“, stellt die Landesregierung fest. Die
Zivilgesellschaft „ist das Fundament eines friedlichen,
respektvollen Miteinanders und zugleich Verteidigung gegen
menschen- und demokratiefeindliche Strömungen.“ Aus diesem Grund
argumentiert die Landesregierung, dass es „nicht nur eine
moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung des
Staates gibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit
Entschlossenheit zu verteidigen. Dazu gehört nicht zuletzt,
bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement
gezielt zu fördern – sei es durch finanzielle Unterstützung
gemäß der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern oder
durch steuerliche Erleichterungen nach §§ 51 ff. der
Abgabenordnung (AO) [En14].
12 Papst Leo XIV zum Kommunikationsstil von
heute
TOP
In
seiner Ansprache an Medienschaffende sagte Papst Leo XIV Anfang
Mai 2025, kurz nach seiner Wahl zum Papst, zu den
versammelten Medienschaffenden:
Papst Leo XIV:
Danke,
liebe Freunde, für euren Dienst an der Wahrheit. [...]. Heute
besteht eine der wichtigsten Herausforderungen darin, eine
Kommunikation zu fördern, die uns aus dem „Turm zu Babel“
herausführt, in dem wir uns manchmal befinden, aus der
Verwirrung liebloser Sprachen, die oft ideologisch oder
parteiisch sind. Daher ist Ihr Dienst mit den Worten, die Sie
verwenden, und dem Stil, den Sie wählen, von entscheidender
Bedeutung.
An
anderer Stelle heißt es:
Befreien
wir die Kommunikation von allen Vorurteilen und Ressentiments,
von Fanatismus und von Hass; befreien wir sie von Aggression.
Wir brauchen keine laute, gewaltsame Kommunikation – wir
brauchen eine Kommunikation, die zuhören kann und die Stimmen
der Schwachen, die keine Stimme haben, hörbar macht [En15].
Auch die
evangelische und auch die katholische Kirche in Deutschland
sollten über diese mahnenden Worte von Papst Leo XIV nachdenken,
denn auch zu ihrer Rhetorik und zu ihrer Kommunikation, egal ob
am evangelischen Kirchentag in Hannover oder gar von der Kanzel
verkündet, klingt es befremdend, Andersdenkende ausgrenzen zu
wollen, weil sie anders denken ... ihnen sogar die Zugehörigkeit
zur christlichen Gemeinde absprechen wollen.
Gleiches
gilt auch für das ZDF und „Die Zeit“, die, so heißt es auf der
Website von
Exxpress.at
vom 12.5.2025, sich als willige Vollstrecker des
Verfassungsschutzes verstehen, denn: Wer die Regierung
kritisiert, wird in Deutschland wieder verfolgt.
Exxpress.at
vom 12.5.2025:
In Deutschland ist es wieder so weit gekommen, dass Menschen mit
unerwünschten Meinungen vom Staat und seinem Geheimdienst
überwacht und kriminalisiert werden. Ausgerechnet die Medien,
die eigentlich solche einer Demokratie unwürdigen Missstände
anprangern und aufdecken sollten, nehmen in Teilen die Rolle des
willigen Vollstreckers staatlicher Zersetzungsmethoden ein.
[...]. Das Benennen der Wirklichkeit steht unter
Extremismus-Verdacht [En16].
Ob das
dem Gemeinwohl förderlich ist, kann bezweifelt werden. Warum das
so ist, das kann bereits bei Cicero nachgelesen werden.
13 Was Cicero schon wusste
TOP
In seinem
philosophischen Werk „Der Staat“, beschreibt Marcus Tullius
Cicero (106 bis 43 v. Chr.)
einen
Musterstaat, in dem Menschen in einer
res
publica
(einem Staat) leben, in dem die Regierenden den Bedürfnissen des
Volkes Rechnung tragen, also dem Willen des Volkes entsprechend
regieren. Denn, so heißt es sinngemäß bei Cicero: Wer kann einen
Staat eine
res
publica
nennen, also eine Gemeinschaft, eine Volkssache, eine
res
populi,
als das Volk selbst. Wo aber Kräfte wirken, die nur das
akzeptieren wollen, was ihrer Sicht der Dinge entspricht, wirken
wie Tyrannen, die ja auch nichts anderes tun, als bedingungslose
Unterordnung einzufordern. In solch einer Gemeinschaft kann von
einer geordneten Verfassung nicht mehr die Rede sein, weil solch
eine „Gemeinschaft“ einfach kein geordneter Staat mehr ist.
Cicero:
Darum hat
im Grunde die Freiheit in keinem anderen Staat ihre eigentliche
Heimat, als wo das Volk Souverän ist. Sie ist für den Menschen
der süßeste aller Genüsse, aber sie verdient diesen Namen nicht,
wenn sie nicht mit Gleichheit der Rechte verbunden ist.
An
anderer Stelle:
Denn was
ist ein Staat anders, als ein Verein zum Genusse gleicher Rechte
[En17].
Im
dritten Buch, in dem es unter anderem um Bedingungen geht, die
den dauerhaften Bestand eines Staates garantieren, heißt es:
Cicero:
Und wo kein Volk ist, ist auch keine Volkssache, sondern die
Sätze irgendeiner Menschenmasse, die den Namen Volk nicht würdig
ist. Daraus also, wenn ein Staat (res
publica)
Volkssache ist, eine
Menschenmasse
aber
kein Volk ist, die nicht durch ein verabredetes Recht verbunden
ist, ein Recht aber nicht ist, wo keine Gerechtigkeit ist,
lässt
sich ohne Zweifel schließen, dass, wo keine Gerechtigkeit ist,
auch kein Staat ist, Gerechtigkeit ist ja die Tugend, die einem
Jeden zuteilt, was ihm gebührt [En18].
Dazu
gehört, wenn diese Vorstellungen auf das heute übertragen
werden, auch der Respekt vor anderen Meinungen, soweit sie
geltendes Recht nicht verletzen. I
m Übrigen gehört zu den
Ursprüngen der Vorstellungen darüber, was eine Republik
voraussetzt, das Wort Gemeinwohl. Dieses Wort steht sogar
im Zentrum der Wortbedeutung von „Republik“. Gerechtigkeit in die Tat
umzusetzen, prägte zumindest die Vorstellungen über die
Staatsform der Republik bis ins 19. Jahrhundert. Erst in der
modernen Staatslehre impliziert das Wort Republik lediglich die
Vorstellung, dass es sich bei dem Staatsoberhaupt eines solchen
Staates nicht mehr um einen Monarchen, sondern um eine
Zivilperson handeln muss.
Das
Grundgesetz verwendet das Wort Republik auch nur im Zusammenhang
mit der Namensgebung des Staates, in dem das Grundgesetz gelten
soll. Gemeint ist die Bundesrepublik Deutschland.
Lediglich der Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes stellt
fest, dass der bundesdeutsche Staat „republikanisch“ sein muss.
Artikel 28 GG (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den
Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen.
Was
unter einem republikanischen Staat zu verstehen ist, dazu
enthält das Grundgesetz keine weiteren Ausführungen. Das ist
bedauerlich, denn hätten die „Mütter und Väter des
Grundgesetzes“ die „Republik“ näher beschrieben, dann wäre es
nicht möglich gewesen, auf das Wort „Gemeinwohl“ zu verzichten,
das aber auch bei intensivem Lesen im Grundgesetz nicht gefunden
werden kann.
Wie dem auch immer sei:
Es dürfte wieder an der Zeit sein, sich bewusst zu machen, was
unter einer Republik zu verstehen ist, denn dass Deutschland
eine Republik ist, das lässt sich allein aus dem Namen dieses
Staates ableiten. Dieses Thema werde ich in Kürze aufgreifen und
vertiefen.
An
dieser Stelle soll zuerst einmal der Hinweis genügen, dass der Politikwechsel
in England, der die Zuwanderung betrifft, erkennen lässt, dass
zur Wiederherstellung des Gemeinwohls in dieser Republik Maßnahmen getroffen werden
müssen, um einen unerträglich gewordenen Missstand zu
beseitigen.
Im Anschluss daran
werden die kurzen Ausführungen zur
Migrationsproblematik in der Regierungserklärung von
Bundeskanzler Friedrich März vom 14. Mai 2025 im Deutschen
Bundestag zitiert.
14 Politikwechsel in England versus
Regierungserklärung Bundeskanzler Merz
TOP
Im Mai
2025 wurde von der britischen Regierung zur „Wiederherstellung
der Kontrolle über das Einwanderungssystem“ ein 76 Seiten
umfassendes White Paper erlassen, das dem Ziel dient, das durch
die britische Migrationspolitik der vergangenen Jahre außer Kontrolle geratene Gemeinwohl
wiederherzustellen. Die nachfolgenden Zitate aus diesem White
Paper würden in Deutschland als ultra-extrem-rechts eingestuft
und auch wohl
Hunderttausende dazu bewegen, auf die Straße zu gehen, um die
Regierung zum Rücktritt aufzufordern.
Aber entscheiden Sie
selbst:
Restoring Control over the Immigration System Presented to
Parliament by the Secretary of State for the Home Department by
Command of His Majesty May 2025
Vorwort des Premierministers
Im Jahr
2023, unter der vorherigen Regierung, explodierte die
Zuwanderung auf über eine Million Menschen pro Jahr – viermal so
viel wie 2019. Dies war eine politische Entscheidung, die dem
britischen Volk nie vorgelegt wurde. Im Gegenteil: Die vorherige
Regierung versprach wiederholt, die Zuwanderung unter Kontrolle
zu bringen. Stattdessen wurde Großbritannien zu einem Experiment
offener Grenzen. Der Schaden, den dies unserem Land zugefügt
hat, ist unermesslich. Öffentliche Dienstleistungen und der
Zugang zu Wohnraum wurden übermäßig unter Druck gesetzt. Unsere
Wirtschaft wurde durch perverse Anreize, Arbeitskräfte zu
importieren, anstatt in unsere eigenen Fähigkeiten zu
investieren, verzerrt. In Sektoren wie dem Ingenieurwesen
beispielsweise hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze fast
halbiert, während sich die Zahl der Visa verdoppelt hat. Noch
schlimmer ist jedoch die Wunde, die dieses Versagen im Hinblick
auf das Vertrauen in die Politik gerissen hat. Wie ich bereits
an meinem ersten Tag als Premierminister sagte, kann diese Wunde
nur durch Taten, nicht durch Worte geheilt werden. Genau das
will dieses White Paper [das ist eine Information der Regierung
an das Volk]. Wir werden die Kontrolle über unsere Grenzen
wiederherstellen. Seit dem Amtsantritt dieser Regierung sind die
Visaanträge um fast 40 % zurückgegangen. Doch jetzt ist es an
der Zeit, noch weiter zu gehen und schneller voranzukommen. Um
der britischen Bevölkerung zu versichern, dass das Experiment
vorbei ist. Und dass diese Regierung die Migrationspolitik
wieder auf den gesunden Menschenverstand zurückführen wird. Im
Mittelpunkt steht eine schlichte Botschaft der Fairness.
Migration ist Teil der britischen Geschichte und ein
wesentlicher Bestandteil einer starken Wirtschaft. Doch wenn
Menschen nach Großbritannien kommen wollen, um ein neues Leben
zu beginnen, müssen sie ihren Beitrag leisten, unsere Sprache
lernen und sich integrieren. Und wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer
aus dem Ausland holen wollen, müssen sie auch in die
Qualifikationen der bereits in Großbritannien ansässigen
Arbeitnehmer investieren. Wir wissen, dass Tausende britische
Unternehmen dies bereits tun – unsere Strategie wird sie dabei
unterstützen. Doch dieses White Paperläutet auch eine neue Ära ein.
Wir werden weiterhin wettbewerbsfähig sein und die besten
Talente der Welt anziehen. Gleichzeitig werden wir unsere
Volkswirtschaft von der Abhängigkeit von billigen Arbeitskräften
aus dem Ausland befreien. Das Endergebnis wird ein reformiertes
Einwanderungssystem sein, das die Millionen von Menschen, die
sich eine Ausbildung und einen Beitrag wünschen, nicht länger
ignoriert. Und das gibt unseren jungen Menschen die Hoffnung auf
gute, gut bezahlte Arbeitsplätze in ihrer Gemeinde. Das ist es,
was unsere Wirtschaft braucht. Das ist es, was die Menschen
wollen. Und genau das wird dieses White Paperzusammen mit meinem
Plan für den Wandel leisten.
Auf den
letzten Seiten des White Paperes werden Konse4quenzen benannt, mit denen
Migranten zu rechnen haben, wenn sie gegen geltendes Recht
verstoßen und die selbstverständlich auch das mögliche Handeln
der Sicherheitsbehörden betreffen.
Diesbezüglich heißt es zum
Beispiel auf Seite 74 des White Paperes wie folgt:
-
Die Regeln
müssen respektiert und durchgesetzt werden - von unserem
Vorgehen gegen illegale Schwarzarbeit bis hin zur
Abschiebung krimineller Ausländer.
-
Wir werden
die Regeln verschärfen, die wir sowohl an den Grenzen als
auch innerhalb unseres Einwanderungssystems verschärfen, um
es einfacher zu machen, denjenigen Personen die Einreise
oder das Asyl zu verweigern, die gegen die Regeln oder
unsere Gesetze verstoßen.
-
Wir führen
Maßnahmen ein, damit dort, wo Menschen gegen die Regeln oder
gegen unsere Gesetze verstoßen, die Sicherheitsbehörden
stärkere Befugnisse anwenden können, um diese Personen
aufzuspüren, zu verhaften und aus unserem Land zu entfernen.
-
Wir werden
die Regeln und Verfahren für die Ausweisung ausländischer
Straftäter vereinfachen und weitere gezielte Maßnahmen gegen
Neuankömmlinge ergreifen, die im Vereinigten Königreich
Straftaten begehen, bevor diese eskalieren können.
Restoring
Control over the
Immigration System (Original)
Vergleichbare Ausführungen wie oben zitiert lassen sich im
Zusammenhang mit der Migrationsgeschichte Deutschlands –
formuliert durch Vertreter der AfD – nicht einmal in dem Gutachten des
Bundesamtes für Verfassungsschutz finden. Den
Verfassungsschützern
des BfV reichten für ihre Einstufung „gesichert rechtsextrem“
bereits Aussagen aus, die deutlich unterhalb der „Erkenntnisse
der Regierung“
liegen, die in England einen Politikwechsel herbeiführen werden.
Auf
Seite 1014 des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz
heißt im Fazit, das die Grundposition der AfD gegenüber der
Migrationsfrage betrifft, unter anderem wie folgt:
Gutachten Seite 1014:
Die AfD unterscheidet unverändert zwischen ethnisch Deutschen
und solchen mit Migrationsgeschichte in einer Weise, die
letztere
herabwürdigt. Durch die Migration drohe, so der pauschale
Vorwurf, ein irreversibler Heimatverlust und eine nicht mehr
korrigierbare Überfremdung. Die Partei beschränkt sich nicht auf
eine zumindest in Ansätzen sachbezogene Kritik an vermeintlichen
oder tatsächlichen Problemen im Zusammenhang mit Einwanderung
und Integration, sondern sieht bereits in der bloßen Präsenz
einer hohen Anzahl von Menschen mit Migrationsgeschichte eine
nicht hinnehmbare Zumutung für einheimische Deutsche. [...].
Nicht zuletzt wird in einer Vielzahl von AfD-Aussagen in
menschenwürdewidriger Weise insbesondere männlichen Migranten
eine pauschale und gleichsam ethnokulturell bedingte Neigung zu
Gewalt und Kriminalität unterstellt.
Fazit:
Würde sich die deutsche Bundesregierung zur Migrationsfrage
genauso positionieren, wie das zurzeit in England der Fall ist,
hätte das sicherlich eine Revolution, zumindest aber das Ende
der gerade gewählten Bundesregierung zur Folge.
Es wird
wohl noch viel Wasser durch die Spree fließen müssen, bevor es
der politischen Elite in Deutschland wieder gelingt, dem
Verstand mehr zu vertrauen, als der Ideologie des: „Wir schaffen
das ... heute etwas gemildert durch: Wir können das schaffen.“
In der
Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz am
14.5.2025 im Deutschen Bundestag heißt es, die Migrationsfrage
betreffen, wie folgt:
Bundeskanzler
Friedrich Merz:
Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon von der Verantwortung
der offenen Gesellschaft gesprochen. Verantwortung für die
offene Gesellschaft bedeutet auch, dass wir anerkennen ... die
in weiten Teilen ungesteuerte Migration hat unsere Gesellschaft
in den letzten Jahren überfordert.
Ich sage gleichwohl in aller
Deutlichkeit ... Deutschland ist ein Einwanderungsland.
Das war
so, das ist so, und das bleibt auch so. Wir wollen ein
freundliches und respektvolles Land bleiben, gerade gegenüber
denjenigen, die zu uns gekommen sind, die bei uns leben, die bei
uns arbeiten, die deutsche Staatsbürger geworden sind und die
fester Teil unseres Landes und unserer Gesellschaft sind. Sie sind
ein fester und unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und
unseres Landes.
Doch die Entwicklung in den letzten
10 Jahren hat auch gezeigt ... wir haben zu viel ungesteuerte
Einwanderung zugelassen und zu viel geringqualifizierte
Migration in unseren Arbeitsmarkt und vor allem in unsere
sozialen Sicherungssysteme.
Wir ordnen Migration ... mit mehr
Begrenzung ... mehr Zurückweisungen ... mehr Steuerung ... mehr
Rückführungen.
Wir machen dabei keinen nationalen
Alleingang, im Gegenteil ... wir verhalten uns im Einklang mit
europäischem Recht. Und mit den europäischen Nachbarn sind wir
uns einig, die Außengrenzen konsequent zu schützen. Und bei
dieser Aufgabe werden wir die Außengrenzstaaten ... zu denen wir
nicht gehören ... aber wir werden die Außengrenzstaaten
unterstützen. Wir setzen die EU-Asylreform konsequent um und wir
wollen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern auch die
Voraussetzungen für Asylverfahren in Drittstaaten schaffen.
Meine Damen und Herren! Wir werden
Integrtion ermöglichen ... aber auch einfordern. Denn auch dort,
wo Menschen in Freiheit zusammenleben, braucht es einen
gemeinsamen Horizont von Werten und eine gemeinsame Sprache. Wir
werden es deshalb zur Priorität machen, dass die Menschen, die
bei uns bleiben, schnellstmöglich in Arbeit und Beschäftigung
kommen. Für gut integrierte Geduldete, die, die für ihren
Lebensunterhalt selbst aufkommen und deutsch sprechen können,
schaffen wir ein Bleiberecht. Unsere neue Migrationspolitik ...
liebe Kolleginnen und Kollegen ... ist ein Zeichen der
Verantwortung ... klar, gerecht und am Wohle unseres Landes
orientiert.
Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Ob die staatsmännischen Worte zur Migragion des Bundeskanzlers,
zumindest was die unkontrollierte Zuwanderung anbelangt, die ja
nicht nur die Sozialsysteme, sondern auch den
Wohnungsmarkt und erwiesenermaßen auch in bedeutendem Umfang die Kriminalitätsstatistik betrifft, ausreichen, der Wirklichkeit in
Deutschland gerecht zu werden, bleibt abzuwarten. Möglicherweise
sind die Erkenntnisse des britischen Premierministers, enthalten
in dem oben genannten White Paper, ehrlicher.
Was die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) anbelangt, die
erstmalig in der PKS 2024 ausgewiesen wird und in der
verschiedene Deliktbereiche nicht nur nach Herkunft der
Tatverdächtigen aufgeschlüsselt sind, sondern diese auch mit dem
Kriminalitätsverhalten von Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit gesetzt werden,
spricht eine deutliche Sprache:
In der PKS 2024 heißt es:
7.5 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit:
Die 913.196 nichtdeutschen
Tatverdächtigen (41,8 Prozent an allen Tatverdächtigen) hatten
folgende Staatsangehörigkeiten:
-
Syrien 114.889 - 12,6 % im Vergleich zu deutschen
Tatverdächtigen
-
Türkei 93.253 - 10,2 % im Vergleich zu deutschen
Tatverdächtigen
-
Rumänien 65.041 - 7,1 % im Vergleich zu deutschen
Tatverdächtigen
-
Ukraine 55.669 - 6,1 % im Vergleich zu deutschen
Tatverdächtigen
-
Afghanistan 49.427 - 5,4 % im Vergleich zu deutschen
Tatverdächtigen
-
Polen 47.771 - 5,2 % im Vergleich
zu deutschen Tatverdächtigen
Die Auflistung ist nicht
abschließend.
Diese Zahlen müssen, um ihre Aussagekraft überhaupt richtig einschätzen zu können,
mit den Tatverdächtigenbelastungszahl von Personen mit deutscher
Staatsangehörigkeit verglichen werden. Erst
dann wird deutlich, das Kriminalität und Migration nicht
schöngeredet werden können und dürfen, denn nichtdeutsche
Tatverdächtige sind statistisch gesehen, im Vergleich zu den
Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, als eine Minderheit
anzusehen, die trotzdem so viele Straftaten begeht, wie die
"gesellschaftliche Mehrheit deutscher Tatverdächtiger". Dies
gilt insbesondere für die Gewaltdelikte.
PKS 2024 - Seite 53
15 Quellen
TOP
Endnote_01 Zitiert
nach: Seneca. Briefe an Lucilius: Reclam Bibliothek 2014
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Endnote_02
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für
Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html
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Endnote_03 Weltwoche.ch vom 5.5.2025: «Wie der
Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar»: Prof. Dietrich
Murswiek über das AfD-Gutachten und die Demokratie.
https://weltwoche.ch/daily/wie-der-verfassungsschutz-vorgeht-ist-strafbar-
prof-dietrich-murswiek-ueber-das-afd-gutachten-und-die-demokratie/
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Endnote_04 Auszug
aus den Leitsätzen BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB
1/13. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/
Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html
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Endnote_05
Apollo-News.net vom 9.5.2025: Verfassungsschutz-Argumentation
auf Basis des ethnischen Volksbegriffs ist „völliger Unsinn“ –
Interview mit Rupert Scholz.
https://apollo-news.net/kernargumentation-auf-basis-des-
ethnischen-volksbegriffs-ist-voelliger-unsinn-interview-mit-rupert-scholz/
Zurück
Endnote_06
Rheinische Post vom 17.1.2025: Tausende demonstrieren in Berlin
und Freiburg „Ganz Berlin hasst die AfD“.
https://rp-online.de/politik/deutschland/ganz-berlin-hasst-
die-afd-tausende-demonstrieren-gegen-afd_aid-105314703
Zurück
Endnote_07
Deutschlandfunk.de vom 5.5.2025: AfD-BewertungGewerkschaft der
Polizei nennt Höcke-Äußerungen zum Verfassungsschutz
„widerlich“.
https://www.deutschlandfunk.de/gewerkschaft-der-polizei-
nennt-hoecke-aeusserungen-zum-verfassungsschutz-widerlich-100.html
Zurück
Endnote_08 DWDS -
Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute: mitgegangen,
mitgefangen, mitgehangen.
https://www.dwds.de/wb/mitgegangen%2C%20mitgefangen%2C%20mitgehangen
Zurück
Endnote_09 Das
Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 durch
die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy,
Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet aufgrund des
Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet
(Wikipedia). Zurück
Endnote_10
Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der
Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik, zu Klampen
Verlag 2.14, Seite 204 und 205 Zurück
Endnote_11
NTV.de vom 4.5.2025: Richterbund warnt vor politischem
Missbrauch der Justiz
https://www.n-tv.de/politik/Richterbund-warnt-vor-politischem-
Missbrauch-der-Justiz-article25743923.html
Zurück
Endnote_12 Zeit.de vom 4.5.2025: Richterbund
fordert von neuer Regierung besseren Schutz der Justiz
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/richterbund-
bundesverfassungsgericht-schutz-vor-politischem-missbrauch
Zurück
Endnote_13
Süddeutsche.de vom 11.5.2025: Bundesweit Demonstrationen für ein
AfD-Verbot.
https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-demonstrationen-afd-verbot-li.3250998
Zurück
Endnote_14
Apollo-News vom 12.5.2025: „Rechtliche Verpflichtung des
Staates“, NGOs zu finanzieren, behauptet Mecklenburg-Vorpommern.
https://apollo-news.net/rechtliche-verpflichtung-des-staates-ngos-
zu-finanzieren-behauptet-mecklenburg-vorpommern/
Zurück
Endnote_15
Vaticannews.va vom 12.5.2025: Wortlaut: Ansprache von Papst Leo
XIV. an Medienschaffende
https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2025-05/wortlaut-medien-
audienz-papst-leo-xiv-ki-journalisten-vatikan.html
Zurück
Endnote_16
Exxpress.at vom 12.5.2025: ZDF und „Zeit“ als willige
Vollstrecker des Verfassungsschutzes: Wer die Regierung
kritisiert, wird in Deutschland wieder verfolgt.
https://exxpress.at/news/wer-die-regierung-kritisiert-
wird-in-deutschland-wieder-verfolgt/
Zurück
Endnote_17 Marcus Tullius Cicero: Vom Staat.
E-Artnow – 2018, Seite 28 und 29
Zurück
Endnote_18 Ebd. Vom Staat, Seite 64
Zurück
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