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Home Inhaltsverzeichnis : Umgang mit der Demokratie

Demokratie ohne Verstand?

Inhaltsverzeichnis:

01 Die Wortbedeutung von Verstand?
02 Worte, die die Realität
verändern
03 Worte, die einen Rechtsstaat beschädigen
können
04 Gesichert rechtsextrem
05 Erklärung der AfD zum deutschen Staatsvolk
06 Gegen Hass und Hetze mit Hass und Hetze
07 Hans-Georg
Maaßen zur Einstufung der AfD durch das BfV
08 US-Senator will Zusammenarbeit mit BfV
beenden
09 Mahnung des Richterbundes
10 AfD-Verbotsdebatte ist eine
Fata Morgana
11 AfD-Parteienverbot sofort –
Keine Ausreden mehr!
12 Papst Leo XIV zum Kommunikationsstil von heute
13 Was Cicero schon
wusste
14 Politikwechsel in England vers. Regierungserklärung Bundeskanzler Merz
15 Quellen

01 Die Wortbedeutung von Verstand?

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Verstand, dazu gehören: Denkfähigkeit, Geisteskraft, Gescheitheit, Klugheit, Intelligenz und Urteilsvermögen und natürlich auch Vernunft, die, wenn sie richtig angewendet wird, die Einsichtsfähigkeit voraussetzt, dass ideologische Wahrheiten und für alternativlos gehaltene Überzeugungen nichts anderes sind als zu hinterfragende Trugbilder.

Natürlich hat die einzufordernde Toleranz gegenüber Andersdenkenden auch ihre Grenzen. Andreas Rödder, ein deutscher Historiker, hält es deshalb für erforderlich, die Brandmauer zur AfD einzureißen, um sie durch rote Linien zu ersetzen.

Interview mit Andreas Rödder

Eine rote Linie überschreitet zum Beispiel wer:

  • Einen Führerstaat oder

  • ein Kalifat einfordert,

  • die Scharia einführen oder

  • Frauenrechte beschneide will,

  • die Gewaltenteilung abschaffen und

  • Menschenrechte nur noch Staatsbürgern gewähren möchte,

  • das Asylrecht ganz abschaffen,

  • die freie Meinungsäußerung auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze einschränken,

  • einen Gottesstaat aus Deutschland machen, oder

  • zwischen Herren- und Untermenschen unterscheiden will. oder

  • einen gewaltsamen Umsturz plant.

02 Worte, die die Realität verändern

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Bereits Lucius Annaeus Seneca, genannt Seneca der Jüngere (1 bis 65 n. Chr., ein römischer Philosoph und ein einflussreicher Politiker), gehörte zur Zeit Neros (37 bis 68 n. Chr.) zu den meistgelesenen Schriftstellern seiner Zeit. Obwohl seine Reden verloren gegangen sind, gilt das für die vielen Briefe, die er an seinen Freund Lucilius nach seinem Rückzug aus der Politik (etwa 62 n. Chr.) geschrieben hat, nicht.

Im 114. Brief äußerte sich Seneca zum Verfall der Sprache und deren destruktiven Wirkung auf den Verfall von Kultur und Politik, die seiner Erfahrung nach, als deutlich erkennbare Zeichen des gesellschaftlichen Zusammenbruchs anzusehen sind. Die ausgewählten in Blau zitierten Sätze stammen aus diesem langen 114. Brief, die in Normalschrift eingefügten Sätze habe ich hinzugefügt, um deutlich zu machen, dass schon vor fast 2000 Jahren die Wahrheit der menschlichen Vernunft zugänglich gewesen ist.

Aber entscheiden Sie selbst. Wie in allen 124 Briefen beginnt Seneca auch diesen Brief wie folgt:

Seneca grüßt seinen Lucilius.

Warum zu manchen Zeiten ein entarteter Redestil aufgekommen ist, danach fragst du? [Hier die Antwort:] Der Redestil der Leute entspricht ihrem Lebensstil.

Warum?

Es kann nicht die Grundstimmung des praktischen Verstandes so und die der Seele anders sein. Denn wenn die Seele gesund, wohlgeordnet, gefestigt und maßvoll ist, dann ist auch der Verstand trocken und nüchtern. Ist jener aber dem Laster verfallen [oder dem ununterbrochenen Framing von Politik, Presse und Wissenschaft ausgesetzt und erlegen, die, in Verbindung mit NGOs die Zivilgesellschaft in ihrem Sinne erziehen wollen und auch wohl schon haben], dann wird auch dieser [gemeint ist der noch gesunde Menschenverstand] davon angesteckt.

Sobald sich der Geist daran gewöhnt hat, überlieferte Gebräuche abzulehnen, und das Gewohnte für ihn verächtlich ist, [dazu gehören Wörter wie: Volk, Nation, Vaterland, Heimat, Vater und Mutter und sogar Mann und Frau], dann sucht er auch in der Rede das, was neuartig ist, greift bald auf antiquierte und aus der Mode gekommenen Wörter zurück [Nazi, Faschisten, Rassisten, Sexisten, Extremisten u.a.] und verwendet sie [oftmals ohne zu wissen, was sie eigentlich bedeuten] und erfindet bald neue und verfällt auf bis dahin unbekannte. Bald wird die Verwegenheit und Häufung der neuen Metaphern als Verschönerung gewertet [zum Beispiel die stereotype Verwendung des Mems „gesichert rechtsextrem“ im Zusammenhang mit der AfD oder das Modewort „Delegitimierung des Staates“ um daraus – noch moderner – die Sprachfigur der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates zu machen]. Da gibt es sogar Leute, die ihre Gedanken abbrechen und dafür noch Beifall erhoffen, wenn die Aussage in der Schwebe bleibt und die Deutung des Sinns dem Zuhörer überlassen bleibt. [Gemeint sind Behauptungen, die in einem Gutachten nachzulesen sind, dass beweisen soll, dass die AfD nicht nur extrem rechtsextrem, sondern auch verfassungsfeindlich sein soll, dass aber der Geheimhaltung unterliegt].

Daher gibt es wohl keinen Zweifel: Überall dort, wo du Gefallen am Stilverfall erkennst, ist auch die Moral vom rechten Wege abgekommen. Wie Prachtaufwand bei Gelagen und bei Kleidung Anzeichen für eine krank gewordene Gesellschaft sind, so beweist die Zügellosigkeit des Stils, dass auch die Seelen, von denen die Worte ausgehen, allen Halt verloren haben. Du darfst dich freilich nicht wundern, dass ein verdorbener Geschmack nicht nur bei einer recht großen Zuhörerschaft, sondern auch bei gebildeten Schichten zu finden ist. Denn diese unterscheiden sich voneinander nur durch ihre Toga, nicht aber durch ihr Urteil.

Bedenke:

Wenn die Seele gesund und im Vollbesitz ihrer Kraft ist, dann ist auch die Rede kraftvoll, zupackend und männlich, wenn sie ihren Halt verloren hat, dann folgt alles andere dem Zusammenbruch [En01].

Exakt an dieser Stelle lohnt es sich, sich mit dem Zustand der Demokratie in Deutschland auseinanderzusetzen.

03 Worte, die einen Rechtsstaat beschädigen können

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Die nachfolgende Auflistung von Wörtern und Sprachfiguren, fordern zu einem Nachdenken über den Zustand des bundesdeutschen Rechtsstaates auf.

Die Aufzählung der Worte, über die nachzudenken wäre, ist nicht abschließend:

  • Gesichert rechtsextrem

  • Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis als mit dem Grundgesetz unvereinbar

  • Delegitimierung des Staates

  • Hass und Hetze.

Diese Sprachfiguren werden im Folgenden erörtert.

04 Gesichert rechtsextrem

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Auszug aus der Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 02.05.2025:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die „Alternative für Deutschland“ (AfD) seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen. Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden [En02].

Gesichert rechtsextrem:

Anfang Mai 2025 berichteten die deutschen Medien sozusagen pausenlos und ausführlich über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“. Fast alle Medien beschränken sich darauf, die Entscheidung und deren Begründung zu melden – unkommentiert und ohne sie zu hinterfragen.

Lediglich die WELT machte hier eine Ausnahme. Unter Verweis auf ein 1100 Seiten umfassenden Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das vor der Veröffentlichung nicht einmal geprüft worden war.

Viel Platz in den Medien erhielten auch Stimmen, die weitere Schritte fordern – vom möglichen Verbot der Partei über Konsequenzen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst bis zur Idee, der AfD die staatlichen Gelder zu streichen. Sogar in Kirchenkreisen wurde darüber nachgedacht, ob AfD-Mitglieder überhaupt noch zur Gemeinde gehören können.

Die Kritik an dieser Veröffentlichung und auch an der Ausgrenzung so genannter "Rechtsgläubiger", vorgetragen durch ausgewiesene Fachleute, llässt sich zum Beispiel aus der Sicht von Prof. Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in einem Satz zusammenfassen:

Wie der Verfassungsschutz vorgegangen ist, das ist strafbar.

Prof. Dr. Murswiek: Diese öffentliche Bekanntgabe der Bewertung „gesichert rechtsextremistisch“ ist ein Eingriff in die Grundrechte der AfD. Wer solch einem Eingriff ausgesetzt wird, der muss doch zuvor erst einmal rechtliches Gehör bekommen [En03].

Die Entscheidung wirft darüber hinausgehend weitere juristische Fragen auf. So obliegt die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz dem Bundesinnenministerium und man kann und muss von einem Ministerium erwarten, dass von nachgeordneten Stellen gelieferte Ergebnisse (Gutachten mit 1100 Seiten Umfang) vor der Veröffentlichung des Ergebnisses vorher geprüft wurden. Auch verbietet es geltendes Recht, ein als Verschlusssache eingestuftes Gutachten wohl an ausgewählte Leitmedien, nicht aber an die AfD selbst zur Verfügung zu stellen.

Wie dem auch immer sei: Ein paar Tage später wurde das Gutachten des BfV in Gänze im Internet von so genannten alternativen Medien publiziert, obwohl es sich bei dem Zurverfügungstellen eines Gutachtens an die Medien, das nur für den Dienstgebrauch bestimmt ist, als Geheimnisverrat zu bewerten ist.

Ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis:

Diesbezüglich überzeugende Vorgaben enthält nicht das Gutachten des BfV, wohl aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachzulesen im NPD-Verbotsverfahren aus dem Jahr 2017.

Es dürfte bekannt sein, dass das Bundesverfassungsgericht, das 2017 über den Antrag, die NPD als verfassungsfeindlich zu verbieten, gescheitert ist. Die Auseinandersetzung mit den Inhalten dieses Urteils hinsichtlich der Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit der Einleitung eines „landauf und landab“ von Politikern und der so genannten Zivilgesellschaft eingeforderten sofortigen Parteienverbotsverfahrens dürfte aber erkennbar machen, wie dünn das Eis sein wird, um dieses Ziel überhaupt erreichen zu können, zumal es sich bei der AfD heute, neuen Umfragen folgend, bereits um die stärkste Partei, gemessen am Wahlerfolg 2025 um die zweitstärkste Partei in Deutschland handelt.

In den ersten Leitsätzen des Urteils heißt es im Hinblick auf die Verletzung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, die für ein Parteienverbot nachzuweisen wäre, wie folgt:

BVerfG 2017: Dass eine Partei die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben.

Die Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei politisch anstrebt.

Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind.

Zuzurechnen ist einer Partei zunächst einmal die Tätigkeit ihrer Organe, besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre. Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder ist eine Zurechnung nur möglich, wenn diese in einem politischen Kontext stehen und die Partei sie gebilligt oder geduldet hat. Bei Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist grundsätzlich eine Beeinflussung oder Billigung ihres Verhaltens durch die Partei notwendige Bedingung für die Zurechenbarkeit. Eine pauschale Zurechnung von Straf- und Gewalttaten ohne konkreten Zurechnungszusammenhang kommt nicht in Betracht. Der Grundsatz der Indemnität schließt eine Zurechnung parlamentarischer Äußerung nicht aus.

Eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung einer Partei reicht für die Anordnung eines Parteiverbots nicht aus. Vielmehr muss die Partei auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung „ausgehen“.

Ein solches „Ausgehen“ setzt begrifflich ein aktives Handeln voraus. Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.

Es muss ein planvolles Vorgehen gegeben sein, das im Sinne einer qualifizierten Vorbereitungshandlung auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder auf die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist.

Dass dadurch eine konkrete Gefahr für die durch Art. 21 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter begründet wird, ist nicht erforderlich. Allerdings bedarf es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen.

Die Anwendung von Gewalt ist bereits für sich genommen hinreichend gewichtig, um die Annahme der Möglichkeit erfolgreichen Agierens gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG zu rechtfertigen. Gleiches gilt, wenn eine Partei in regional begrenzten Räumen eine „Atmosphäre der Angst“ herbeiführt, die geeignet ist, die freie und gleichberechtigte Beteiligung aller am Prozess der politischen Willensbildung nachhaltig zu beeinträchtigen.

[...].

Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet [En04].

Hinweis: Die für dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlichen Anträge für ein NPD-Verbotsverfahren wurden Angang der 2000er Jahre von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder, bei weitgehender Federführung durch den Innenminister Otto Schily, sowie dem Bundestag und dem Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.

Für das Urteil benötigten die Richter des Bundesverfassungsgerichts gut 17 Jahre. Keine guten Aussichten für diejenigen, die jetzt und sofort die AfD verbieten wollen.

Wie dem auch immer sei: Die folgenden Zitate aus dem Urteil dürften auch für die Diskussion von heute im Hinblick auf die Meinungsfindung hilfreich sein. Vorab eine diesem Urteil entsprechende Kurzfassung, formuliert von Rupert Scholz, Universitätsprofessor und Bundesminister a.D..

Dieser Staatsrechtler geht von einem Nationenbegriff aus, der zuerst einmal vorverfassungsrechtlich ist, weil es ihn schon im 19. Jahrhundert gab und aus dem sich zwei Richtungen ableiten lassen:

Rupert Scholz: Zum einen der ethnische Nationenbegriff, bei dem es um Abstammung geht, und zum anderen um die Kulturnation, bei der es um Einbürgerungen geht. Der ethnische Nationsbegriff ist insofern selbstverständlich mit der Verfassung vereinbar. Problematisch wird es lediglich, wenn dieser ethnische Nationsbegriff als allein gültig dargestellt wird. Doch auch eine solche Auffassung ist nicht per se verfassungswidrig. Bei der AfD lässt sich meines Erachtens auch nicht erkennen, dass insgesamt in diese Richtung gedacht oder argumentiert wird. In ihrem Programm steht ausdrücklich, dass sie jeden, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, gleich behandelt – egal, ob ethnisch oder qua Einbürgerung. [..]. Es gibt nun mal eben Deutsche, die als solche geboren wurden, und Deutsche, die im Laufe ihres Lebens eingebürgert werden. Rechtlich sind beide absolut gleichgestellt. Ich sehe nicht, dass die AfD die Gleichheit vor dem Gesetz hier grundsätzlich in Frage stellen würde [En05].

Und nun zu den Zitaten aus dem NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017.

Zitate aus dem NPD-Urteil 2017 zum Volksbegriff

Auch damals wurde der NPD vorgehalten, einen ethnischen Volksbegriff durchsetzen zu wollen, der gegen die Menschenwürde verstoßen würde.

Der Parteienverbotsantrag wird wie folgt begründet:

24

(1) Art. 21 Abs. 2 GG verbiete es politischen Parteien, ein gegen die Garantie der Menschenwürde verstoßendes politisches Programm zu verfolgen. Die Würde des Menschen sei ein allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, Ethnie oder Staatsangehörigkeit zustehendes Menschenrecht. Sie sei zugleich der Ausgangspunkt nicht nur aller weiteren Grundrechte, sondern auch des Legitimationsanspruchs aller durch das Grundgesetz zu legitimierenden Herrschaft.

28

Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG schließe eine ethnische Konzeption des deutschen Volkes aus, die es dem Gesetzgeber verwehren würde, die Staatsangehörigkeit offen auszugestalten. Die Zugehörigkeit zum deutschen Volk werde vom Grundgesetz weder als etwas Naturwüchsiges noch als unvermeidliche Konsequenz einer historischen Entwicklung verstanden, sondern vielmehr als Ergebnis einer demokratischen Entscheidung. Jedwede Konzeption von „Volksherrschaft“, die anstelle eines politischen Volksbegriffs einen anderen, namentlich einen ethnischen Volksbegriff zur Anwendung bringen wolle, sei damit ausgeschlossen. Es müssten alle Menschen eingebürgert werden und damit gleiche staatsbürgerliche Rechte erwerben können. Ein ethnischer Volksbegriff würde bereits eingebürgerte Deutsche zu Staatsbürgern zweiter Klasse degradieren und ihr Recht auf demokratische Gleichheit verletzen.

43

Der ethnische Personenbegriff als Basis für die völkische Welt- und Rechtsanschauung der Antragsgegnerin stelle als Verstoß gegen die Menschenwürde (1) zugleich eine Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar.

44

Die Antragsgegnerin verfolge ein politisches Programm, das gegen die Garantie der Menschenwürde verstoße. Dreh- und Angelpunkt ihrer Ideologie sei ein ethnischer Volksbegriff, verdichtet und operationalisiert in Kategorien wie der „nationalen Identität“ oder der „Volksgemeinschaft“. Ziel ihrer Politik sei die Herstellung nationaler Identität durch ein ethnisch homogenes Volk.

45

Das ethnische Verständnis des Volksbegriffs führe zu einem kaum verschleierten Ausschluss einzelner Gruppen von der Grundrechtsberechtigung.

46

Der ethnische Volksbegriff der Antragsgegnerin sei Ausdruck eines menschenverachtenden Rassismus. [...]. Dabei stünden nicht religiöse, sondern ethnisch-biologistische Aspekte im Vordergrund.

Die Ergänzungen des Antragstellers zu Ausführungen, die vom Antragsgegner - der NPD - vorgetragen wurden, werden hier nicht zitiert, zumal es sich dabei nur um sprachliche Ergänzungen handelt.

Position des BVerfG

633

Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet. Die Antragsgegnerin strebt zwar nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Da aber konkrete Anhaltspunkte von Gewicht fehlen, die ein Erreichen der von der Antragsgegnerin verfolgten Ziele zumindest möglich erscheinen lassen, fehlt es an einem „Darauf Ausgehen“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG.

Gründe die für ein Verbot sprechen:

634

Die Antragsgegnerin missachtet die Grundprinzipien, die für den freiheitlichen demokratischen Verfassungsstaat unverzichtbar sind. Ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger verstoßen gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips und weisen Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus auf. Die Programmatik der Antragsgegnerin ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet.

635

Das politische Konzept der Antragsgegnerin ist mit der Garantie der Menschenwürde im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Sie akzeptiert die Würde des Menschen als obersten und zentralen Wert der Verfassung nicht, sondern bekennt sich zum Vorrang einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“. Der von ihr vertretene Volksbegriff negiert den sich aus der Menschenwürde ergebenden Achtungsanspruch der Person und führt zur Verweigerung elementarer Rechtsgleichheit für alle, die nicht der ethnischen „Volksgemeinschaft“ angehören. Ihr Politikkonzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende Rechtlosstellung von Ausländern, Migranten, Muslimen, Juden und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Dabei mögen einzelne Äußerungen für sich genommen die Grenze der Missachtung der Menschenwürde durch die Antragsgegnerin nicht überschreiten. Die Vielzahl der diffamierenden und die menschliche Würde missachtenden Positionierungen dokumentieren in der Gesamtschau aber, dass es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern um eine charakteristische Grundtendenz handelt.

646

Vor allem aber zielt das Parteiprogramm auf einen rechtlich abgewerteten, nahezu rechtlosen Status aller, die der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ im Sinne der Antragsgegnerin nicht angehören. Grundlage ist der Ausschluss der Nichtdeutschen aus dem Geltungsbereich der Grundrechte.

653

Das von ihr vertretene Konzept ethnischer Definition der „Volksgemeinschaft“ hat das Bekenntnis zum Vorrang dieser Gemeinschaft als obersten Wert und die rassistische Ausgrenzung aller ethnisch Nichtdeutschen zur Folge. Gleichzeitig beinhaltet die Programmatik der Antragsgegnerin auch das Ziel einer Rückführung eingebürgerter Deutscher mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer.

654

Der von der Antragsgegnerin vertretene ethnische Volksbegriff wird in der vom Parteivorstand im April 2012 in 2. Auflage herausgegebenen Broschüre „Wortgewandt – Argumente für Mandats- und Funktionsträger“[...] wie folgt beschrieben:

Deutscher ist, wer deutscher Herkunft ist und damit in die ethnischkulturelle Gemeinschaft des deutschen Volkes hineingeboren wurde. [...] Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert, die für die Ausprägung körperlicher, geistiger und seelischer Merkmale von Einzelmenschen und Völkern verantwortlich sind. [...] Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben. Sie mutieren durch die Verleihung eines Passes ja nicht zu Deutschen. […]

Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat, also wer deutscher Abstammung ist. Deutsch ist eine ethnische Herkunftsbezeichnung und keine Bezeichnung des zufälligen Geburtsortes, momentanen Wohnortes oder des Passes. […] Deutscher ist man von Geburt – oder eben nicht; aber man wird es nicht durch Annahme der Staatsbürgerschaft. […] [D]ie Staatsbürgerschaft muß an die Volkszugehörigkeit gebunden sein. Wie sagt auch der Volksmund: Blut ist dicker als Tinte. [...]

Heute haben fast neun Millionen Nichtdeutsche die deutsche Staatsbürgerschaft und können so wirkungsvoll ihre Interessen gegen die Deutschen durchsetzen. […] „Deutsche afrikanischer Herkunft“ oder „Afro-Deutsche“ kann es sowenig geben wie schwangere Jungfrauen. Staatsangehörigkeit muß an Volkszugehörigkeit gebunden sein – für Europäer kann es Ausnahmen geben. (S. 18 ff.)

688

Die Antragsgegnerin vertritt also das Konzept einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft und eines rechtlich abgewerteten und mit der Menschenwürdegarantie unvereinbaren Status aller, die dieser Gemeinschaft abstammungsmäßig nicht angehören.

690

Der von der Antragsgegnerin vertretene Volksbegriff ist verfassungsrechtlich unhaltbar. Das Grundgesetz kennt einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht.

Aber:

Einen davon abweichender Volksbegriff lässt das GG somit durchaus zu und zwar einen Volksbegriff, der „nicht ausschließlich an ethnischen Kategorien“ gebunden sein muss, siehe auch Randnummer 691.

690

Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, „von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 gleichgestellten Personen“ (BVerfGE 83, 37 <51>) gebildet wird. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk und den daraus sich ergebenden staatsbürgerlichen Status ist demgemäß die Staatsangehörigkeit von entscheidender Bedeutung.

691

Demgemäß kommt bei der Bestimmung des „Volkes“ im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes.

693

Dies führt aber nicht dazu, dass der Volksbegriff des Grundgesetzes sich vor allem oder auch nur überwiegend nach ethnischen Zuordnungen bestimmt. Vielmehr erhält Art. 116 GG als Kriegsfolgenrecht erst dadurch Sinn, dass der Träger der deutschen Staatsgewalt im Ausgangspunkt durch die Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen zu definieren ist (vgl. BVerfGE 83, 37 <51>).

698

Die aus der Vorstellung einer ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ sich ableitende Missachtung der Menschenwürde wird durch zahlreiche, der Antragsgegnerin zurechenbare Positionierungen gegenüber Ausländern (aa), Migranten (bb) und Minderheiten (cc) belegt.

Ein Beispiel unter anderen:

702

Ist es nicht mehr als gerechtfertigt, von einer gezielten Invasion zu sprechen? In den Großstädten ist die Situation bereits so, daß man auf den Straßen auf Schritt und Tritt Schwarzafrikanern (Negern) begegnet. Nicht etwa arbeitend mit einem Besen in der Hand; nein sie gehen spazierengehen oder „shopping“ oder „girls watching“!

[...].

Sie wurden geholt, um unser Volk, unsere Ethnie, endgültig zu zerstören! Deutsche Frauen und Mädchen, laßt euch nicht mit Negern ein! Ihr vergeht euch sonst auf das Schwerste an eurem Volk!

Warum kein Verbot?

845

Einem Verbot der Antragsgegnerin steht aber entgegen, dass das Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG nicht erfüllt ist. Die Antragsgegnerin bekennt sich zwar zu ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Zielen und arbeitet planvoll und mit hinreichender Intensität auf deren Erreichung hin, so dass sich ihr Handeln als qualifizierte Vorbereitung der von ihr angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt. Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln der Antragsgegnerin zum Erfolg führt.

Die dargelegten Anforderungen an die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei sind mit den Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Rechtsprechung zu Parteiverboten aus der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) abgeleitet hat, vereinbar.

Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet:

Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.

Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.

Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.

Urteil im Volltext

BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13

Dieses Urteil umfasst 210 Seiten. Die von mir ausgewählten Zitate dürften für die Entscheidungsfindung aber wohl ausschlaggebend gewesen sein.

05 Erklärung der AfD zum deutschen Staatsvolk

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Im Grundsatzbeschluss des Bundesvorstands der AfD zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung heißt es in der „Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität“ aus dem Jahr 2021 wie folgt.

Aus dem Grundsatzbeschluss: Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltlos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.

II.

Gleichwohl ist es ein völlig legitimes politisches Ziel, welches sowohl dem Geist als auch den Buchstaben des Grundgesetzes entspricht, das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen. Damit befinden wir uns im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgericht, welches in einem Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität als politisches Ziel nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

III.

Gerade weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die Integrationskraft der Deutschen Gesellschaft nicht übersteigt, bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen Kultur und Identität.

Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität

06 Gegen Hass und Hetze mit Hass und Hetze

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Gegen Hass und Hetze, wer könnte sich dem moralischen und wünschenswerten Inhalt dieser vier Wörter verweigern. Bedauerlicherweise geht es in der politischen Auseinandersetzung beim Gebrauch dieser Sprachfigur aber nicht um die Verbesserung menschlichen Verhaltens im Allgemeinen, sondern um die Stigmatisierung von Menschen, die anders denken als diejenigen, die diese Sprachfigur benutzen, um den gemeinsam ausgemachten Gegner abzuwerten, auszugrenzen bzw. zu kriminalisieren.

Die beiden folgenden Beispiele zeigt auf, dass Hass und Hetze, auch wenn die so genannten guten Demokraten sich dieses Mittels bedienen, keine probaten Rezepte in einer Demokratie sein können, um diese dauerhaft zu erhalten.

Beispiel 1:

In der Rheinischen Post vom 17.1.2024 „Wir hassen die AfD“ heißt es: Tausende demonstrieren in Berlin und Freiburg [unter dem Motto] „Ganz Berlin hasst die AfD“. [...]. Olaf Scholz begrüßte, dass es in immer mehr deutschen Städten Demonstrationen gegen „Rassismus und Hetze“ gibt [En06].

Über den folgenden Link kann ein kurzes Video aufgerufen werden, in dem von diesen Gutmenschen genau das stakkatohaft wiederholen, was sie zu bekämpfen vorgeben:

Wir hassen die AfD.

Man mag zu Björn Höcke (AfD) stehen wie man will. Was meine Person anbelangt, würde ich weder ihn, noch die AfD wählen. Dennoch halte ich es in einer Demokratie für geboten, auch den so genannten „politischen Gegner“ (bei Björn Höcke dürfte die Bezeichnung „politischer Feind“) für die meisten wohl schon gebräuchlicher sein, mit Respekt und mit gebotener Würde zu behandeln. Dazu gehört auch ein Sprachgebrauch, der auf Ekelerzeugung verzichtet.

Beispiel 2:

Anlässlich von Äußerungen, die Björn Höcke (AfD) zum Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemacht hat, heißt es in einer Meldung auf Deutschlandfunk.de wie folgt:

Deutschlandfunk.de vom 5.5.2025: AfD-Bewertung; Gewerkschaft der Polizei nennt Höcke-Äußerungen zum Verfassungsschutz „widerlich“.

Der GDP-Vorsitzende [...] kritisierte insbesondere Äußerungen des thüringischen AfD-Landesvorsitzenden Höcke über das Bundesamt für Verfassungsschutz als „widerlich“. Höcke hatte erklärt, die Verfassungsschützer sollten sich eine neue Arbeit suchen. Sonst werde es am Ende wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mitgefangen [En07].

Björn Höcke ist wirklich nicht der Erste, der eine Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für dringend geboten hält. Eine solche Forderung als widerlich zu kennzeichnen, weil sie mit der Sprachfigur „Mitgehangen – mitgefangen“ verbunden ist, macht es - um den unangemessenen Sprachgebrauch herausstellen zu können - erforderlich, nicht nur die Bedeutung des Wortes „widerlich“ näher zu bestimmen, sondern im Anschluss daran sich auch bewusst zu machen, ob diese Bezeichnung „widerlich“ für die Sprachfigur „Mitgefangen – mitgehangen“ überhaupt in Betracht kommen kann, ohne sich dabei im Ton zu vergreifen.

Wortbedeutung widerlich: Aus einer Vielzahl in Betracht kommender Synonymen sollte die folgende Auswahl ausreichen: abscheuerregend, ekelhaft, widerwärtig, einen Brechreiz auslösend, entsetzlich, abstoßend, unerträglich, verabscheuungswürdig, einfach zum Kotzen.

Mitgehangen, mitgefangen: Die ursprüngliche Reihenfolge von mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen – also bei einem Verbrechen zugegen gewesen zu sein bzw. gemeinsam mit dem oder den Tätern ergriffen worden zu sein, was die gemeinsame Bestrafung zur Folge hat, ist eine sprichwörtliche Redewendung, und zwar auch dann, wenn sie in verkürzten Wendungen zur Anwendung kommt, wie das zum Beispiel bei „mitgehangen, mitgefangen“ der Fall ist.

So kann es im Wörterbuch des Deutschen Wortschatzes, das einen Zeitraum von 1600 bis heute umfasst, nachgelesen werden. Dort heißt es auch zur Erklärung dieser Redewendung: Wer an einer schlechten Sache oder einer schlimmen Tat (auch nur durch seine (zufällige) Anwesenheit) beteiligt ist, muss die Konsequenzen mittragen [En08].

Wer diese Sprachfigur (mitgehangen, mitgefangen), die anlassbezogen durch Björn Höcke verwendet wurde, weil sowohl seine Person selbst, als auch Parteifreunde Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen wurde, als „widerlich“ beschreibt, der sollte mit seiner Sprache angemessener umgehen, um sich nicht selbst dem Vorwurf „zu hassen und zu hetzen“, auszusetzen.

Und was die Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz anbelangt?, da ist Björn Höcke nicht der Erste, der das einfordert. Mathias Brodkorb hat dies in seinem wirklich lesenswerten Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“ auf durchaus überzeugende Art und Weise dargelegt.

Mathias Brodkorb: Gehörten der Behörde [gemeint ist das BfV] auf Bundesebene im Umfeld ihrer Gründung [1950] [En09] nur knapp 100 Personen an, waren es 2002 schon mehr als 2.000. In nur 20 Jahren hat sich diese Zahl noch einmal auf rund 4.000 verdoppelt. Hinzu kommt, dass der Verfassungsschutz bei gerichtlichen Auseinandersetzungen problemlos in die Staatskasse greifen und sich die besten und teuersten Anwälte der Republik leisten kann. Eigentlich wäre es daher fair, zumindest bei Parteien im letztinstanzlichen Erfolgsfall deren Anwaltskosten zu erstatten – bis zur Höhe anwaltlicher oder vergleichbarer Kosten auf staatlicher Seite. So ließe sich ein indirekter Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien durch Vermögensschäden vermeiden. Ergänzend zu diesen Maßnahmen wären auch die jüngsten Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes wieder rückgängig zu machen und das Beobachtungsobjekt Delegitimierung außer Funktion zu nehmen. Einzelpersonen sollten nur dann unter Beobachtung gestellt werden dürfen, wenn von ihnen Gewalt oder eine erhebliche Bedrohung der verfassungsmäßigen Ordnung ausgeht.

Und auch der renommierte Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat in seiner Studie „Verfassungsschutz und Demokratie“ festgestellt, dass der Inlandsgeheimdienst selbst eine eminente Gefährdung für die freiheitlich-plurale Ordnung darstellt.

Zurück zu Mathias Brodkorb. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit des BfV in den sozialen Netzwerken heißt es in seinem Buch wie folgt:

Mathias Brodkorb: Weil die Prangerwirkung des öffentlichen Raumes und damit des Verfassungsschutzes unter den neuen Bedingungen zugenommen hat, kommt es auch zur Intensivierung von Grundrechtseingriffen und damit zu einem Schaden an der Demokratie. Um dies zu vermeiden, hätte der Verfassungsschutz seine Öffentlichkeitsarbeit drastisch einzuschränken und gerade nicht immer mehr auszuweiten.

Eine solche behutsame Reform des Verfassungsschutzes wäre zwar ein deutlicher Fortschritt, aber inkonsequent. Eie würde lediglich eine Begrenzung jener Schäden bedeuten, die eine ganz grundsätzlich falsche Konstruktion verursacht. Konsequenter wäre es, die falsche Konstruktion gleich ganz aufzugeben und sich damit jenem Stand anzugleichen, der in westlichen Demokratien üblich ist [En10].

Da es in allen anderen westlichen Demokratien keinen „Inlandsgeheimdienst“ gibt, würde das bedeuten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz aufzulösen wäre, wenn die Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich genauso demokratisch sein möchte, wie das andere westliche Demokratien bereits sind.

Im besten Deutschland aller Zeiten scheint es aber wohl wieder so weit zu sein, das das Bundesamt für Verfassungsschutz, das sich selbst als ein Frühwarnsystem versteht, alle Möglichkeiten, die sich diesem Amt bieten, auszuschöpft, um unliebsame politische Kräfte auszuschalten, zumindest aber zu neutralisieren, bzw. zu diskreditieren.

Im Koalitionsvertrag der zwischen der CDU/CSU und der SPD vereinbart wurde und der den Titel „Verantwortung für Deutschland“ trägt, werden folgende Verbesserungen gegen den Kampf gegen "rechts" und "linksaußen" vorgeschlagen:

2890 bis 2895

Im Rahmen der Resilienzstärkung unserer Demokratie regeln wir den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung. Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und dazu insbesondere den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen. Wir prüfen, inwiefern eine Strafbarkeit für Amtsträger und Soldaten, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen, eingeführt werden kann.

Umgang mit Desinformation:

3927 bis 3936

Gezielte Einflussnahme auf Wahlen sowie inzwischen alltägliche Desinformation und Fake News sind ernste Bedrohungen für unsere Demokratie, ihre Institutionen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können. Systematisch eingesetzte manipulative Verbreitungstechniken wie der massenhafte und koordinierte Einsatz von Bots und Fake Accounts müssen verboten werden. Wir werden durchsetzen, dass Online-Plattformen ihren Pflichten hinsichtlich Transparenz und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht nachkommen, sowie eine verschärfte Haftung für Inhalte prüfen.

Anders ausgedrückt: Sollten diese Forderungen tatsächlich in Gänze umgesetzt werden, dann wird es zu einer Fülle von Strafverfahren kommen, die sicherlich die Anzahl derjenigen Fälle überschreiten wird - wohl mehr als 1500 Strafverfahren - die heute schon auf der Grundlage von § 188 StGB und § 130 StGB eingeleitet wurden.

Allein wegen Majestätsbeleidigung wurden weit über 1000 Strafverfahren gegen Personen eingeleitet, die sich in den sozialen Medien auf eine Art und Weise geäußert haben, die davon betroffene Personen zum Anlass nahmen, gegen diese „Majestätsbeleidiger“ Strafverfahren einzuleiten. Das Wort „Schwachkopf“ oder ein Plakat in den Händen der ehemaligen Bundesinnenministerin mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“, reichten dafür aus.

07 Hans-Georg Maaßen zur Einstufung der AfD durch das BfV

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Es würde diesen Aufsatz überfrachten, alle Meinungen von ausgewiesenen Fachleuten, die sich zur Einstufung der AfD „gesichert rechtsextrem zu sein", zu Wort gemeldet haben, würden diesen Aufsatz überfrachten. Bemerkenswert dürfte in diesem Zusammenhang ein Interview sein, das der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2012 bis 2018, Hans-Georg Maaßen, mit einem Redakteur der schweizerischen Wochenzeitschrift „Die Weltwoche“ Anfang Mai 2025 führte. In der Einleitung zum Interview heißt es:

Hans-Georg Maaßen: Es findet hier eine offensichtliche Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen und Linken und linksradikalen Journalisten statt und das Ziel ist die Diskreditierung der AfD und das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun.

Es ist so, die Opposition soll mundtot gemacht werden.

Jetzt noch so zu tun, als ob dies noch ein Land wäre, in dem Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit wie noch vor 20 Jahren gelten, das ist eigentlich scheinheilig.

25:14 bis 30:00

Diese Leute maßen sich an, anderen zu sagen, sie seien Extremisten und sie hätten in unserer Verfassungsordnung keinen Platz. Diese Leute maßen sich das an, mit einem völlig falschen Verständnis von Demokratie. Demokratie besteht nicht darin, dass Einzelne sich als besonders weise und klug ansehen und der Bevölkerung vorschreiben, was sie zu wählen hat, wie sie zu denken hat, wen sie letztendlich wählen darf. Das ist nicht Demokratie, aber diese Tendenz in Deutschland gibt es heute leider schon seit vielen Jahren. Diese Borniertheit und Arroganz von Politikern gegenüber dem Volk ... gegenüber dem Wähler.

Bei der Beobachtung geht es um etwas ganz Fundamentales. Das ganz Fundamentale ist: Verfassungsgegner ist, wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedeutet, das Infragestellen von Demokratie, von Rechtsstaatlichkeit ... also von Volkssouveränität, von der Herrschaft des Rechts und von den grundlegenden Menschenrechten. Wer das in Frage stellt und stattdessen eine totalitäre Gesellschaftsform will, in der von oben nach unten entschieden wird, ist ein Verfassungsfeind. So: Und was offensichtlich der Verfassungsschutz hier ... wie auch in der Vergangenheit macht, ist ... er arbeitet sich nicht an diesen Vorgaben ab, denn er hätte erklären müssen, in welchen Fällen die AfD die Überwindung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt. In wie vielen Fällen hat sie gesagt: Wir wollen wieder eine Nazidiktatur, in wie vielen Fällen hat sie gesagt: Wir lehnen Wahlen ab, weil wir es besser können, denn wir folgen einem Führer. Mir ist jedenfalls kein Zitat bekannt.

Stattdessen geht der Verfassungsschutz ... wie ich das immer wieder erlebt habe ... in der Art und Weise vor, indem er sagte: Ja die AfD ist viel zu klug, um das zu sagen, was sie denkt. Sie tut das nicht, deshalb müssen wir zwischen den Zeilen lesen. Und dann wird dann Kaffeesatzleserei betrieben, indem dann gesagt wird: Die AfD hat zwar nicht gesagt, wir wollen hier einen Führerstaat, aber ... wenn die AfD sagt, es gibt ethnische Deutsche und andere Deutsche, dann bringt die AfD im Grunde genommen damit zum Ausdruck, dass sie doch insgeheim einen Führerstaat will, was sie nie gesagt hat, weil sie einfach zu klug ist. [...]. Da muss man sich wirklich die Frage stellen, ob der Verfassungsschutz nicht eine Gefahr ist für unsere freiheitliche Demokratie.

Das ist kein Kavaliersdelikt, Parteien zu beobachten. Es ist kein Kavaliersdelikt. Es muss Konsequenzen haben ... auch für die handelnden Personen, wenn Parteien ungerechtfertigt beobachtet werden.

38:50

Rubio wie auch Vance haben den Finger in unsere Wunde gelegt. Und die Wunde: Meinungsfreiheit in Deutschland und politische Verfolgung. Wir haben hier ein zentrales Problem. Die Amerikaner sehen es, die Deutschen wollen es nicht sehen. Und ich fand es auch sehr gut, wie Vizeaußenminister Landau Rubio noch zur Seite sprang, als Rubio vom Auswärtigen Amt kritisiert worden war für seine Äußerung. Das deutsche Auswärtige Amt hat Rubio zu seiner Kritik gesagt, dass ... in Deutschland ist Demokratie und die Deutschen hätten aus ihrer Geschichte gelernt, und der Vizeaußenminister der USA Landau reagierte darauf, indem er sagte: Das ist nicht nur euere Geschichte, sondern auch unsere. Und ihr habt uns zu verdanken, dass am 8. Mai 1945 Deutschland befreit worden ist. Und Landau erinnerte an seinen Vater, der geflohen war vor den Nazis ... und er war nicht geflohen vor den Nazis ... schrieb er ... weil es in Deutschland ein Zuviel an Meinungsfreiheit gegeben hatte, sondern einfach ein Zuviel an Zensur und an politischer Verfolgung.

Frage der Redaktion:

Muss Amerika Deutschland wieder auf den richtigen Pfad der Demokratie bringen, wie damals von 80 Jahren? Ist es nötig, dass das Ausland interveniert?

Hans-Georg Maaßen: Ich hoffe nicht, dass wir Unterstützung von unseren amerikanischen Freunden brauchen. Ich glaube ... es ist unser Problem: Wir haben Deutschland wieder freiheitlich ... rechtsstaatlich zu machen ... der Meinungsfreiheit wieder eine Gasse zu bahnen. Das ist in erster Linie unsere eigene Aufgabe. Und das ist die Aufgabe eigentlich aller in Deutschland ... zunächst einmal zu begreifen, was in diesem Land los ist. Was für Fehlentwicklungen wir haben ... die insbesondere von der politischen Linken über viele Jahre betrieben worden waren ... und man muss jetzt sagen, einen Höhepunkt schon erreichen ... und dass wir in einem zweiten Schritt selbst etwas unternehmen, diese Leute aus ihren Ämtern zu wählen, um Deutschland wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.

Interview in der Weltwoche: Dauer 43 Minuten

Kritik an der Vorgehensweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz und dem Bundesinnenministerium, ohne deren Weisung solch ein Vorgehen schlichtweg undenkbar gewesen wäre, kommt auch aus dem Ausland, sowohl aus Europa als auch aus den USA.

08 US-Senator will Zusammenarbeit mit BfV beenden

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Grund dafür ist nicht nur die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“, sondern die Überwachung einer Oppositionspartei mit geheimdienstlichen Mitteln. In dem Schreiben des US-Senators Tom Cotton an den für die Geheimdienstkoordination in den USA zuständige Tulsi Gabbard heißt es:

Tom Cotton: Am 2. Mai stufte der deutsche Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AFD) als „erwiesen rechtsextremistische Organisation“ ein. Nach deutschem Recht erlaubt diese Entscheidung dem BfV, die Überwachung der AfD durch die Sammlung von Informationen und den Einsatz verdeckter Informanten zu intensivieren, um ein mögliches Parteiverbot zu unterstützen. Mit anderen Worten: Der deutsche Geheimdienst kann nun Deutschlands größte Oppositionspartei und ihren zweitstärksten Wähler bei den jüngsten Wahlen abhören, überwachen und infiltrieren. Man würde solche Polizeistaatsaktivitäten in Diktaturen wie dem kommunistischen China und Russland erwarten – nicht in Westeuropas größtem Land. Ich verstehe, dass liberale Eliten auf beiden Seiten des Atlantiks die AfD verabscheuen, aber ihr Programm hat bei vielen Deutschen Anklang gefunden. Das ist nicht überraschend, da eine Agenda für starke Grenzen, Energieunabhängigkeit und Wirtschaftswachstum unsere eigenen Wähler und viele andere westliche Demokratien anspricht. Während die neue deutsche Regierung versucht, die AfD mit den Mitteln autoritärer Staaten zu unterminieren, wäre sie vielleicht besser beraten, sich mit den Gründen für den anhaltenden Zuwachs der AfD bei den Wählerstimmen auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie die deutsche Regierung auf die berechtigten Sorgen ihrer Bürger eingehen kann. Solange die deutsche Regierung die AfD nicht als legitime Oppositionspartei sondern als „rechtsextremistische Organisation“ betrachtet, bitte ich Sie, unsere Geheimdienste anzuweisen, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Die Weitergabe von Informationen an das BfV, die zur Bekämpfung der AfD verwendet werden könnten, einzustellen.

  • Anfragen des BfV, zur Unterstützung der Überwachung der AfD und ihrer Mitglieder, abzulehnen.

  • Zu prüfen, ob unsere Geheimdienste unter der Biden-Regierung mit deutschen Anfragen zur Überwachung der AfD oder anderer Oppositionsparteien kooperiert haben, und den Senat über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.

Brief im Originasl

Der oben zitierte Text wurde durch KI übersetzt.

09 Mahnung des Richterbundes

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Die Besorgnis über Fehlentwicklungen in der Rechtswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland hat, aus den oben nur kurz skizzierten Gründen, sogar den Deutschen Richterbund dazu bewogen, zu dieser Entwicklung Stellung zu nehmen, weil ein dringender Reformbedarf bestehe, um Personen vor politischem Missbrauch der Justiz zu schützen.

Auf N-TV.de vom 4.5.2025 heißt es: Dringende Reformen angemahnt: Richterbund warnt vor politischem Missbrauch der Justiz. Der Deutsche Richterbund hat die künftige Bundesregierung dazu aufgerufen, die Justiz besser vor autoritären Kräften zu schützen. [...]. Konkret warnte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, vor einem politischen Missbrauch der Strafverfolgung. Die „gesetzlichen Einfallstore“ für einen politischen Missbrauch der Strafverfolgung müssten „dringend geschlossen“ werden. [...]. Die neue Bundesregierung solle dem Beispiel Österreichs folgen und den Justizminister aus der Weisungskette bei der Strafverfolgung herausnehmen. „In den falschen Händen wäre ein politisches Durchgriffsrecht auf konkrete Strafverfahren fatal“, warnte der Richterbund-Geschäftsführer [En11].

Auch auf Zeit.de vom 4.5.2025 heißt es in Bezug auf den Vertrauensverlust der Menschen in eine objektive Strafjustiz im Hinblick auf das Weisungsrecht des Bundesjustizministers, die Staatsanwaltschaft betreffend, wie folgt:

Zeit.de vom 4.5.2025: Das „aus dem vorletzten Jahrhundert stammende“ Weisungsrecht sei „Gift für das Vertrauen der Menschen in eine objektive Strafjustiz“ [En12].

10 AfD-Verbotsdebatte ist eine Fata Morgana

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Eine Fata Morgana ist eine Wahrnehmungstäuschung, ein Trugbild bzw. eine Wahnvorstellung.

Das Gegensatzwort zur Fata Morgana heißt: Realität.

Vorausgesetzt, dass sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht den Wunschvorstellungen derjenigen anpassen wollen, die nicht ertragen können, dass mehr als zehn Millionen Wählerinnen und Wähler nicht so denken, wie sie das einfordern und sogar höchstrichterlich erzwingen wollen, werden dann wohl nach einem langjährigen Verfahren zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Verbotsverfahren gescheitert und der durch das Verfahren angerichtete Schaden für die Demokratie Deutschlands nur noch größer geworden ist.

Die Zeit wird es schon richten, denn ein Verbotsverfahren ist langwierig. Im Falle des NPD-Verfahrens waren das 17 Jahre, von 2000 bis 2017.

Wie dem auch immer sei: Es dürfte mindestens Wahlperioden vergangen sein, die den Souverän ... also dem Volk ... [gemeint sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, denn das Volk wählt ja gar nicht] die Möglichkeit bietet, darüber zu entscheiden, was sie von ihrer Demokratie erwarten und wie sie sich diese Demokratie vorstellen.

Übrigens: Auch das Eilverfahren, das von der AfD angestrebt worden ist und in dem vor dem Verwaltungsgericht Köln zu entscheiden sein wird, ob es sich bei der AfD um eine „gesichert rechtsextremistische Partei“ handelt oder nicht, dauert mindestens ein Jahr. Und auch wenn die Erstinstanz, also das Verwaltungsgericht Köln die Beschwerde ablehnt, ist damit noch längst keine Rechtsverbindlichkeit verbunden, denn dann wird wohl das OLG Münster und im Anschluss daran das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch zu hören sein.

11 AfD-Parteienverbot sofort – Keine Ausreden mehr!

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Unter diesem Motto fanden in zahlreichen Städten im Bundesgebiet Anfang Mai 2025 Demonstrationen statt, zu denen zivilgesellschaftliche Bündnisse aufgerufen hatten.

Mit anderen Worten: Der NGO-Komplex hatt dazu aufgerufen, ein sofortiges Parteienverbot der AfD zum Schutz der Demokratie einzufordern. Viele waren diesem Aufruf gefolgt, wenn auch nur marginal im Vergleich zu den Hunderttausenden, die im Januar 2015 gegen ein Geheimtreffen in Potsdam auf die Straße gegangen waren, wo angeblich Pläne zur Remigration von Millionen in Deutschland lebender Ausländer verabredet worden sein sollte. Auch im Vergleich zu den „Demonstrationen gegen rechts“ vor der Bundestagswahl, war die Beteiligung gegen "gesichert rechtsextrem" gering.

Sueddeutsche.de vom 11. Mai 2025: In Berlin beteiligten sich an einer Kundgebung am Brandenburger Tor nach Polizeiangaben vom späten Nachmittag rund 4000 Menschen, in Dresden Beobachtern zufolge zwischen 350 und 550 Personen. In Hannover gingen laut Polizei rund 600, in Bremen rund 200 und in Mainz rund 350 Menschen auf die Straße. In München kamen nach Veranstalterangaben rund 3200 Demonstrierende zusammen, in Essen zogen nach Veranstalterangaben etwa 2500 Menschen mit Transparenten durch die Innenstadt. In Göttingen nahmen nach Polizeiangaben rund 600, in Hildesheim rund 250 Menschen an den Protesten teil [En13].

Natürlich steht es in Deutschland einem jedermann zu, von der Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen. Eine ganz andere Frage stellt sich in diesem Sachzusammenhang gesehen aber auch, wenn diese Frage lautet: Lässt es das Grundgesetz zu, dass zivilgesellschaftliche Bündnisse, besser bekannt unter der Abkürzung NGO (Non-governmental Organization) mit Steuergeldern finanziert, sich  für den Erhalt der Demokratie einzusetzen, wenn das im Sinne der Geldgeber für geboten und erforderlich gehalten wird?

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig hat diesbezüglich in der F.A.Z. deutlich Kritik an der staatlichen Förderung politisch handelnder NGOs geltend gemacht und auch eine nachvollziehbare Antwort darüber gegeben, warum die bisherige NGO-Förderpraxis verfassungswidrig ist.

Es lohnt sich, drei Minuten seiner Argumentation zu folgen, warum ohne gesetzliche Grundlage die staatliche Förderung von NGOs als eine Gefahr für den Staat und seine Neutralitätspflicht anzusehen ist, wenn er politische Aktionen von NGOs unterstützt.

49:00 bis 52:40

Prof. Dr. Hubertus Gersdorf

Dass diese Sichtweise nicht von allen geteilt wird, das kann der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Marc Reinhardt, Landtagsabgeordneter der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, entnommen werden, der von der rot-roten Landesregierung Auskunft über die „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern“ bekommen wollte.

In der 94-seitigen Antwort der Landesregierung, so heißt es auf Apollo News vom 11.5.2025, äußert sich die Landesregierung in einer Vorbemerkung zu der generellen Frage der Finanzierung der Nichtregierungsorganisationen wie folgt.

Antwort der Landesregierung MV: Ein freiheitlicher demokratischer Verfassungsstaat kann nur dann Bestand haben, wenn eine engagierte Zivilgesellschaft ihn aktiv mitträgt“, stellt die Landesregierung fest. Die Zivilgesellschaft „ist das Fundament eines friedlichen, respektvollen Miteinanders und zugleich Verteidigung gegen menschen- und demokratiefeindliche Strömungen.“ Aus diesem Grund argumentiert die Landesregierung, dass es „nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung des Staates gibt, die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Entschlossenheit zu verteidigen. Dazu gehört nicht zuletzt, bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement gezielt zu fördern – sei es durch finanzielle Unterstützung gemäß der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern oder durch steuerliche Erleichterungen nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO) [En14].

12 Papst Leo XIV zum Kommunikationsstil von heute

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In seiner Ansprache an Medienschaffende sagte Papst Leo XIV Anfang Mai 2025, kurz nach seiner Wahl zum Papst, zu den versammelten Medienschaffenden:

Papst Leo XIV: Danke, liebe Freunde, für euren Dienst an der Wahrheit. [...]. Heute besteht eine der wichtigsten Herausforderungen darin, eine Kommunikation zu fördern, die uns aus dem „Turm zu Babel“ herausführt, in dem wir uns manchmal befinden, aus der Verwirrung liebloser Sprachen, die oft ideologisch oder parteiisch sind. Daher ist Ihr Dienst mit den Worten, die Sie verwenden, und dem Stil, den Sie wählen, von entscheidender Bedeutung.

An anderer Stelle heißt es:

Befreien wir die Kommunikation von allen Vorurteilen und Ressentiments, von Fanatismus und von Hass; befreien wir sie von Aggression. Wir brauchen keine laute, gewaltsame Kommunikation – wir brauchen eine Kommunikation, die zuhören kann und die Stimmen der Schwachen, die keine Stimme haben, hörbar macht [En15].

Auch die evangelische und auch die katholische Kirche in Deutschland sollten über diese mahnenden Worte von Papst Leo XIV nachdenken, denn auch zu ihrer Rhetorik und zu ihrer Kommunikation, egal ob am evangelischen Kirchentag in Hannover oder gar von der Kanzel verkündet, klingt es befremdend, Andersdenkende ausgrenzen zu wollen, weil sie anders denken ... ihnen sogar die Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde absprechen wollen.

Gleiches gilt auch für das ZDF und „Die Zeit“, die, so heißt es auf der Website von Exxpress.at vom 12.5.2025, sich als willige Vollstrecker des Verfassungsschutzes verstehen, denn: Wer die Regierung kritisiert, wird in Deutschland wieder verfolgt.

Exxpress.at vom 12.5.2025: In Deutschland ist es wieder so weit gekommen, dass Menschen mit unerwünschten Meinungen vom Staat und seinem Geheimdienst überwacht und kriminalisiert werden. Ausgerechnet die Medien, die eigentlich solche einer Demokratie unwürdigen Missstände anprangern und aufdecken sollten, nehmen in Teilen die Rolle des willigen Vollstreckers staatlicher Zersetzungsmethoden ein. [...]. Das Benennen der Wirklichkeit steht unter Extremismus-Verdacht [En16].

Ob das dem Gemeinwohl förderlich ist, kann bezweifelt werden. Warum das so ist, das kann bereits bei Cicero nachgelesen werden.

13 Was Cicero schon wusste

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In seinem philosophischen Werk „Der Staat“, beschreibt Marcus Tullius Cicero (106 bis 43 v. Chr.) einen Musterstaat, in dem Menschen in einer res publica (einem Staat) leben, in dem die Regierenden den Bedürfnissen des Volkes Rechnung tragen, also dem Willen des Volkes entsprechend regieren. Denn, so heißt es sinngemäß bei Cicero: Wer kann einen Staat eine res publica nennen, also eine Gemeinschaft, eine Volkssache, eine res populi, als das Volk selbst. Wo aber Kräfte wirken, die nur das akzeptieren wollen, was ihrer Sicht der Dinge entspricht, wirken wie Tyrannen, die ja auch nichts anderes tun, als bedingungslose Unterordnung einzufordern. In solch einer Gemeinschaft kann von einer geordneten Verfassung nicht mehr die Rede sein, weil solch eine „Gemeinschaft“ einfach kein geordneter Staat mehr ist.

Cicero: Darum hat im Grunde die Freiheit in keinem anderen Staat ihre eigentliche Heimat, als wo das Volk Souverän ist. Sie ist für den Menschen der süßeste aller Genüsse, aber sie verdient diesen Namen nicht, wenn sie nicht mit Gleichheit der Rechte verbunden ist.

An anderer Stelle:

Denn was ist ein Staat anders, als ein Verein zum Genusse gleicher Rechte [En17].

Im dritten Buch, in dem es unter anderem um Bedingungen geht, die den dauerhaften Bestand eines Staates garantieren, heißt es:

Cicero: Und wo kein Volk ist, ist auch keine Volkssache, sondern die Sätze irgendeiner Menschenmasse, die den Namen Volk nicht würdig ist. Daraus also, wenn ein Staat (res publica) Volkssache ist, eine Menschenmasse aber kein Volk ist, die nicht durch ein verabredetes Recht verbunden ist, ein Recht aber nicht ist, wo keine Gerechtigkeit ist, lässt sich ohne Zweifel schließen, dass, wo keine Gerechtigkeit ist, auch kein Staat ist, Gerechtigkeit ist ja die Tugend, die einem Jeden zuteilt, was ihm gebührt [En18].

Dazu gehört, wenn diese Vorstellungen auf das heute übertragen werden, auch der Respekt vor anderen Meinungen, soweit sie geltendes Recht nicht verletzen. I

m Übrigen gehört zu den Ursprüngen der Vorstellungen darüber, was eine Republik voraussetzt, das Wort Gemeinwohl. Dieses Wort steht sogar im Zentrum der Wortbedeutung von „Republik“. Gerechtigkeit in die Tat umzusetzen, prägte zumindest die Vorstellungen über die Staatsform der Republik bis ins 19. Jahrhundert. Erst in der modernen Staatslehre impliziert das Wort Republik lediglich die Vorstellung, dass es sich bei dem Staatsoberhaupt eines solchen Staates nicht mehr um einen Monarchen, sondern um eine Zivilperson handeln muss.

Das Grundgesetz verwendet das Wort Republik auch nur im Zusammenhang mit der Namensgebung des Staates, in dem das Grundgesetz gelten soll. Gemeint ist die Bundesrepublik Deutschland.

Lediglich der Artikel 28 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes stellt fest, dass der bundesdeutsche Staat „republikanisch“ sein muss.

Artikel 28 GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.

Was unter einem republikanischen Staat zu verstehen ist, dazu enthält das Grundgesetz keine weiteren Ausführungen. Das ist bedauerlich, denn hätten die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ die „Republik“ näher beschrieben, dann wäre es nicht möglich gewesen, auf das Wort „Gemeinwohl“ zu verzichten, das aber auch bei intensivem Lesen im Grundgesetz nicht gefunden werden kann.

Wie dem auch immer sei: Es dürfte wieder an der Zeit sein, sich bewusst zu machen, was unter einer Republik zu verstehen ist, denn dass Deutschland eine Republik ist, das lässt sich allein aus dem Namen dieses Staates ableiten. Dieses Thema werde ich in Kürze aufgreifen und vertiefen.

An dieser Stelle soll zuerst einmal der Hinweis genügen, dass der Politikwechsel in England, der die Zuwanderung betrifft, erkennen lässt, dass zur Wiederherstellung des Gemeinwohls in dieser Republik Maßnahmen getroffen werden müssen, um einen unerträglich gewordenen Missstand zu beseitigen.

Im Anschluss daran werden die kurzen Ausführungen zur Migrationsproblematik in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich März vom  14. Mai 2025 im Deutschen Bundestag zitiert.

14 Politikwechsel in England versus Regierungserklärung Bundeskanzler Merz

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Im Mai 2025 wurde von der britischen Regierung zur „Wiederherstellung der Kontrolle über das Einwanderungssystem“ ein 76 Seiten umfassendes White Paper erlassen, das dem Ziel dient, das durch die britische Migrationspolitik der vergangenen Jahre außer Kontrolle geratene Gemeinwohl wiederherzustellen. Die nachfolgenden Zitate aus diesem White Paper würden in Deutschland als ultra-extrem-rechts eingestuft und auch wohl Hunderttausende dazu bewegen, auf die Straße zu gehen, um die Regierung zum Rücktritt aufzufordern.

Aber entscheiden Sie selbst:

Restoring Control over the Immigration System Presented to Parliament by the Secretary of State for the Home Department by Command of His Majesty
May 2025

Vorwort des Premierministers

Im Jahr 2023, unter der vorherigen Regierung, explodierte die Zuwanderung auf über eine Million Menschen pro Jahr – viermal so viel wie 2019. Dies war eine politische Entscheidung, die dem britischen Volk nie vorgelegt wurde. Im Gegenteil: Die vorherige Regierung versprach wiederholt, die Zuwanderung unter Kontrolle zu bringen. Stattdessen wurde Großbritannien zu einem Experiment offener Grenzen. Der Schaden, den dies unserem Land zugefügt hat, ist unermesslich. Öffentliche Dienstleistungen und der Zugang zu Wohnraum wurden übermäßig unter Druck gesetzt. Unsere Wirtschaft wurde durch perverse Anreize, Arbeitskräfte zu importieren, anstatt in unsere eigenen Fähigkeiten zu investieren, verzerrt. In Sektoren wie dem Ingenieurwesen beispielsweise hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze fast halbiert, während sich die Zahl der Visa verdoppelt hat. Noch schlimmer ist jedoch die Wunde, die dieses Versagen im Hinblick auf das Vertrauen in die Politik gerissen hat. Wie ich bereits an meinem ersten Tag als Premierminister sagte, kann diese Wunde nur durch Taten, nicht durch Worte geheilt werden. Genau das will dieses White Paper [das ist eine Information der Regierung an das Volk]. Wir werden die Kontrolle über unsere Grenzen wiederherstellen. Seit dem Amtsantritt dieser Regierung sind die Visaanträge um fast 40 % zurückgegangen. Doch jetzt ist es an der Zeit, noch weiter zu gehen und schneller voranzukommen. Um der britischen Bevölkerung zu versichern, dass das Experiment vorbei ist. Und dass diese Regierung die Migrationspolitik wieder auf den gesunden Menschenverstand zurückführen wird. Im Mittelpunkt steht eine schlichte Botschaft der Fairness. Migration ist Teil der britischen Geschichte und ein wesentlicher Bestandteil einer starken Wirtschaft. Doch wenn Menschen nach Großbritannien kommen wollen, um ein neues Leben zu beginnen, müssen sie ihren Beitrag leisten, unsere Sprache lernen und sich integrieren. Und wenn Arbeitgeber Arbeitnehmer aus dem Ausland holen wollen, müssen sie auch in die Qualifikationen der bereits in Großbritannien ansässigen Arbeitnehmer investieren. Wir wissen, dass Tausende britische Unternehmen dies bereits tun – unsere Strategie wird sie dabei unterstützen. Doch dieses White Paperläutet auch eine neue Ära ein. Wir werden weiterhin wettbewerbsfähig sein und die besten Talente der Welt anziehen. Gleichzeitig werden wir unsere Volkswirtschaft von der Abhängigkeit von billigen Arbeitskräften aus dem Ausland befreien. Das Endergebnis wird ein reformiertes Einwanderungssystem sein, das die Millionen von Menschen, die sich eine Ausbildung und einen Beitrag wünschen, nicht länger ignoriert. Und das gibt unseren jungen Menschen die Hoffnung auf gute, gut bezahlte Arbeitsplätze in ihrer Gemeinde. Das ist es, was unsere Wirtschaft braucht. Das ist es, was die Menschen wollen. Und genau das wird dieses White Paperzusammen mit meinem Plan für den Wandel leisten.

Auf den letzten Seiten des White Paperes werden Konse4quenzen benannt, mit denen Migranten zu rechnen haben, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen und die selbstverständlich auch das mögliche Handeln der Sicherheitsbehörden betreffen.

Diesbezüglich heißt es zum Beispiel auf Seite 74 des White Paperes wie folgt:

  • Die Regeln müssen respektiert und durchgesetzt werden - von unserem Vorgehen gegen illegale Schwarzarbeit bis hin zur Abschiebung krimineller Ausländer.

  • Wir werden die Regeln verschärfen, die wir sowohl an den Grenzen als auch innerhalb unseres Einwanderungssystems verschärfen, um es einfacher zu machen, denjenigen Personen die Einreise oder das Asyl zu verweigern, die gegen die Regeln oder unsere Gesetze verstoßen.

  • Wir führen Maßnahmen ein, damit dort, wo Menschen gegen die Regeln oder gegen unsere Gesetze verstoßen, die Sicherheitsbehörden stärkere Befugnisse anwenden können, um diese Personen aufzuspüren, zu verhaften und aus unserem Land zu entfernen.

  • Wir werden die Regeln und Verfahren für die Ausweisung ausländischer Straftäter vereinfachen und weitere gezielte Maßnahmen gegen Neuankömmlinge ergreifen, die im Vereinigten Königreich Straftaten begehen, bevor diese eskalieren können.

Restoring Control over the Immigration System (Original)

Vergleichbare Ausführungen wie oben zitiert lassen sich im Zusammenhang mit der Migrationsgeschichte Deutschlands – formuliert durch Vertreter der AfD – nicht einmal in dem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz finden. Den Verfassungsschützern des BfV reichten für ihre Einstufung „gesichert rechtsextrem“ bereits Aussagen aus, die deutlich unterhalb der „Erkenntnisse der Regierung“ liegen, die in England einen Politikwechsel herbeiführen werden.

Auf Seite 1014 des Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt im Fazit, das die Grundposition der AfD gegenüber der Migrationsfrage betrifft, unter anderem wie folgt:

Gutachten Seite 1014: Die AfD unterscheidet unverändert zwischen ethnisch Deutschen und solchen mit Migrationsgeschichte in einer Weise, die letztere herabwürdigt. Durch die Migration drohe, so der pauschale Vorwurf, ein irreversibler Heimatverlust und eine nicht mehr korrigierbare Überfremdung. Die Partei beschränkt sich nicht auf eine zumindest in Ansätzen sachbezogene Kritik an vermeintlichen oder tatsächlichen Problemen im Zusammenhang mit Einwanderung und Integration, sondern sieht bereits in der bloßen Präsenz einer hohen Anzahl von Menschen mit Migrationsgeschichte eine nicht hinnehmbare Zumutung für einheimische Deutsche. [...]. Nicht zuletzt wird in einer Vielzahl von AfD-Aussagen in menschenwürdewidriger Weise insbesondere männlichen Migranten eine pauschale und gleichsam ethnokulturell bedingte Neigung zu Gewalt und Kriminalität unterstellt.

Fazit: Würde sich die deutsche Bundesregierung zur Migrationsfrage genauso positionieren, wie das zurzeit in England der Fall ist, hätte das sicherlich eine Revolution, zumindest aber das Ende der gerade gewählten Bundesregierung zur Folge.

Es wird wohl noch viel Wasser durch die Spree fließen müssen, bevor es der politischen Elite in Deutschland wieder gelingt, dem Verstand mehr zu vertrauen, als der Ideologie des: „Wir schaffen das ... heute etwas gemildert durch: Wir können das schaffen.“

In der Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 14.5.2025 im Deutschen Bundestag heißt es, die Migrationsfrage betreffen, wie folgt:

Bundeskanzler Friedrich Merz: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon von der Verantwortung der offenen Gesellschaft gesprochen. Verantwortung für die offene Gesellschaft bedeutet auch, dass wir anerkennen ... die in weiten Teilen ungesteuerte Migration hat unsere Gesellschaft in den letzten Jahren überfordert.

Ich sage gleichwohl in aller Deutlichkeit ... Deutschland ist ein Einwanderungsland.

Das war so, das ist so, und das bleibt auch so. Wir wollen ein freundliches und respektvolles Land bleiben, gerade gegenüber denjenigen, die zu uns gekommen sind, die bei uns leben, die bei uns arbeiten, die deutsche Staatsbürger geworden sind und die fester Teil unseres Landes und unserer Gesellschaft sind. Sie sind ein fester und unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft und unseres Landes.

Doch die Entwicklung in den letzten 10 Jahren hat auch gezeigt ... wir haben zu viel ungesteuerte Einwanderung zugelassen und zu viel geringqualifizierte Migration in unseren Arbeitsmarkt und vor allem in unsere sozialen Sicherungssysteme.

Wir ordnen Migration ... mit mehr Begrenzung ... mehr Zurückweisungen ... mehr Steuerung ... mehr Rückführungen.

Wir machen dabei keinen nationalen Alleingang, im Gegenteil ... wir verhalten uns im Einklang mit europäischem Recht. Und mit den europäischen Nachbarn sind wir uns einig, die Außengrenzen konsequent zu schützen. Und bei dieser Aufgabe werden wir die Außengrenzstaaten ... zu denen wir nicht gehören ... aber wir werden die Außengrenzstaaten unterstützen. Wir setzen die EU-Asylreform konsequent um und wir wollen gemeinsam mit unseren europäischen Partnern auch die Voraussetzungen für Asylverfahren in Drittstaaten schaffen.

Meine Damen und Herren! Wir werden Integrtion ermöglichen ... aber auch einfordern. Denn auch dort, wo Menschen in Freiheit zusammenleben, braucht es einen gemeinsamen Horizont von Werten und eine gemeinsame Sprache. Wir werden es deshalb zur Priorität machen, dass die Menschen, die bei uns bleiben, schnellstmöglich in Arbeit und Beschäftigung kommen. Für gut integrierte Geduldete,  die, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und deutsch sprechen können, schaffen wir ein Bleiberecht. Unsere neue Migrationspolitik ... liebe Kolleginnen und Kollegen ... ist ein Zeichen der Verantwortung ... klar, gerecht und am Wohle unseres Landes orientiert.

Regierungserklärung des Bundeskanzlers

Ob die staatsmännischen Worte zur Migragion des Bundeskanzlers, zumindest was die unkontrollierte Zuwanderung anbelangt, die ja nicht nur die  Sozialsysteme, sondern auch den Wohnungsmarkt und erwiesenermaßen auch in bedeutendem Umfang die Kriminalitätsstatistik betrifft, ausreichen, der Wirklichkeit in Deutschland gerecht zu werden, bleibt abzuwarten. Möglicherweise sind die Erkenntnisse des britischen Premierministers, enthalten in dem oben genannten White Paper, ehrlicher.

Was die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) anbelangt, die erstmalig in der PKS 2024 ausgewiesen wird und in der verschiedene Deliktbereiche nicht nur nach Herkunft der Tatverdächtigen aufgeschlüsselt sind, sondern diese auch mit dem Kriminalitätsverhalten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gesetzt werden, spricht eine deutliche Sprache:

In der PKS 2024 heißt es:

7.5 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit:
Die 913.196 nichtdeutschen Tatverdächtigen (41,8 Prozent an allen Tatverdächtigen) hatten folgende Staatsangehörigkeiten:

  • Syrien 114.889 - 12,6 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen

  • Türkei 93.253  - 10,2 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen

  • Rumänien 65.041 - 7,1 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen

  • Ukraine 55.669  - 6,1 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen

  • Afghanistan 49.427 - 5,4 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen

  • Polen 47.771 - 5,2 % im Vergleich zu deutschen Tatverdächtigen
    Die Auflistung ist nicht abschließend.

Diese Zahlen müssen, um ihre Aussagekraft überhaupt richtig einschätzen zu können, mit den Tatverdächtigenbelastungszahl von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit verglichen werden. Erst dann wird deutlich, das Kriminalität und Migration nicht schöngeredet werden können und dürfen, denn nichtdeutsche Tatverdächtige sind statistisch gesehen, im Vergleich zu den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, als eine Minderheit anzusehen, die trotzdem so viele Straftaten begeht, wie die "gesellschaftliche Mehrheit deutscher Tatverdächtiger". Dies gilt insbesondere für die Gewaltdelikte.

PKS 2024 - Seite 53

15 Quellen

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Endnote_01
Zitiert nach: Seneca. Briefe an Lucilius: Reclam Bibliothek 2014
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Endnote_02
Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die „Alternative für Deutschland“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein.
https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/
DE/2025/pressemitteilung-2025-05-02.html
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Endnote_03
Weltwoche.ch vom 5.5.2025: «Wie der Verfassungsschutz vorgeht, ist strafbar»: Prof. Dietrich Murswiek über das AfD-Gutachten und die Demokratie.
https://weltwoche.ch/daily/wie-der-verfassungsschutz-vorgeht-ist-strafbar-
prof-dietrich-murswiek-ueber-das-afd-gutachten-und-die-demokratie/
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Endnote_04
Auszug aus den Leitsätzen BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/
Entscheidungen/DE/2017/01/bs20170117_2bvb000113.html
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Endnote_05
Apollo-News.net vom 9.5.2025: Verfassungsschutz-Argumentation auf Basis des ethnischen Volksbegriffs ist „völliger Unsinn“ – Interview mit Rupert Scholz.
https://apollo-news.net/kernargumentation-auf-basis-des-
ethnischen-volksbegriffs-ist-voelliger-unsinn-interview-mit-rupert-scholz/
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Endnote_06
Rheinische Post vom 17.1.2025: Tausende demonstrieren in Berlin und Freiburg „Ganz Berlin hasst die AfD“.
https://rp-online.de/politik/deutschland/ganz-berlin-hasst-
die-afd-tausende-demonstrieren-gegen-afd_aid-105314703
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Endnote_07
Deutschlandfunk.de vom 5.5.2025: AfD-BewertungGewerkschaft der Polizei nennt Höcke-Äußerungen zum Verfassungsschutz „widerlich“.
https://www.deutschlandfunk.de/gewerkschaft-der-polizei-
nennt-hoecke-aeusserungen-zum-verfassungsschutz-widerlich-100.html
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Endnote_08
DWDS - Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen.
https://www.dwds.de/wb/mitgegangen%2C%20mitgefangen%2C%20mitgehangen
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Endnote_09
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 durch die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John Jay McCloy, Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegründet (Wikipedia).
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Endnote_10
Mathias Brodkorb: Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? – Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik, zu Klampen Verlag 2.14, Seite 204 und 205
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Endnote_11
NTV.de vom 4.5.2025: Richterbund warnt vor politischem Missbrauch der Justiz
https://www.n-tv.de/politik/Richterbund-warnt-vor-politischem-
Missbrauch-der-Justiz-article25743923.html
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Endnote_12
Zeit.de vom 4.5.2025: Richterbund fordert von neuer Regierung besseren Schutz der Justiz
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-05/richterbund-
bundesverfassungsgericht-schutz-vor-politischem-missbrauch
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Endnote_13
Süddeutsche.de vom 11.5.2025: Bundesweit Demonstrationen für ein AfD-Verbot.
https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-demonstrationen-afd-verbot-li.3250998
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Endnote_14
Apollo-News vom 12.5.2025: „Rechtliche Verpflichtung des Staates“, NGOs zu finanzieren, behauptet Mecklenburg-Vorpommern.
https://apollo-news.net/rechtliche-verpflichtung-des-staates-ngos-
zu-finanzieren-behauptet-mecklenburg-vorpommern/
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Endnote_15
Vaticannews.va vom 12.5.2025: Wortlaut: Ansprache von Papst Leo XIV. an Medienschaffende
https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2025-05/wortlaut-medien-
audienz-papst-leo-xiv-ki-journalisten-vatikan.html
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Endnote_16
Exxpress.at vom 12.5.2025: ZDF und „Zeit“ als willige Vollstrecker des Verfassungsschutzes: Wer die Regierung kritisiert, wird in Deutschland wieder verfolgt.
https://exxpress.at/news/wer-die-regierung-kritisiert-
wird-in-deutschland-wieder-verfolgt/
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Endnote_17
Marcus Tullius Cicero: Vom Staat. E-Artnow – 2018, Seite 28 und 29
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Endnote_18
Ebd. Vom Staat, Seite 64
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