Rodorf.de
StGB

§ 247 StGB
Haus- und Familiendiebstahl


Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

TOP 

Fenster schließen