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Ausländerzentralregister

Das Ausländerzentralregister (AZR) wird beim Bundesverwaltungsamt auf der Grundlage des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) geführt. Das Bundesverwaltungsamt verarbeitet die gespeicherten Daten im Auftrag und nach Weisung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, soweit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Daten nicht selbst verarbeitet. Das Ausländerzentralregister besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei.

Welche Daten im Ausländerzentralregister gespeichert werden ist im § 3 AZRG (Allgemeiner Inhalt) geregelt.

§ 3 AZRG (Allgemeiner Inhalt)

Die im AZR gespeicherten Daten können auf Ersuchen zuständiger Behörden, zu denen auch die Polizeibehörden gehören, vom Bundesverwaltungsamt auf der Grundlage von § 15 AZRG (Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz) übermittelt werden, soweit die benötigten Daten nicht im automatisierten Verfahren auf der Grundlage von § 22 AZRG (Abruf im automatisierten Verfahren) abgerufen werden können.

§ 22 AZRG (Abruf im automatisierten Verfahren)

Das Ausmaß der im Zusammenhang mit dem Ausländerzentralregister erfolgenden Datenverarbeitung ist immens. Auf der Website der Gesellschaft für Freiheitsrechte heißt es diesbezüglich:

GFF 2022: Mit etwa 26 Millionen personenbezogenen Datensätzen ist das Ausländerzentralregister (AZR) eines der umfangreichsten automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung. Registriert wird jede Person, die ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen, in Deutschland lebt. Besonders betroffen sind Geflüchtete, von denen neben den Grundpersonalien und aufenthaltsrechtlichen Angaben auch biometrische Daten sowie Angaben zu Gesundheit, Bildung und Familie gespeichert sind.

Allein im Jahr 2020 führten Behörden im Schnitt etwa 260.000 Datenabfragen pro Arbeitstag im Ausländerzentralregister durch.

Gesellschaft für Freiheitsrechte: Das Ausländerzentralregister

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