01 Allgemeines
Wer sich an einer Schlägerei oder an einem von mehreren verübten Angriff
beteiligt, wird gemäß § 231 StGB schon wegen dieser Beteiligung mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn
durch die Schlägerei oder den Angriff der Tod eines Menschen oder eine
schwere Körperverletzung (§ 226) verursacht worden ist.
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