08 Versuch
Hinsichtlich des Versuchs kommen zwei Alternativen in Betracht.
1. Alternative Der Täter will eine schwere
Körperverletzung begehen, hat also Vorsatz im Hinblick auf den von ihm
beabsichtigten Erfolg, der aber ausbleibt. Das ist eine so genannte
Erfolgsqualifikation.
BGH
2021: Die sogenannte versuchte Erfolgsqualifikation liegt vor,
wenn der Täter das Grunddelikt verwirklicht, der von ihm in Kauf
genommene oder sogar beabsichtigte qualifizierte Erfolg aber nicht
eintritt.
BGH, Urteil vom 12.08.2021 - 3 StR 415/20
2. Alternative Denkbar ist aber auch, dass dann,
wenn der Täter den Grundtatbestand der Körperverletzung vorsätzlich
erfüllt hat, eine schwere Folge eintritt, die von ihm aber nicht gewollt
ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Opfer der Tat den Schlägen
des Täters ausweicht, dabei zu Fall kommt und in einen Haufen Schrott
fällt und dabei ein Auge verliert.
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