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08 Versuch

Hinsichtlich des Versuchs kommen zwei Alternativen in Betracht.

1. Alternative
Der Täter will eine schwere Körperverletzung begehen, hat also Vorsatz im Hinblick auf den von ihm beabsichtigten Erfolg, der aber ausbleibt. Das ist eine so genannte Erfolgsqualifikation.

BGH 2021: Die sogenannte versuchte Erfolgsqualifikation liegt vor, wenn der Täter das Grunddelikt verwirklicht, der von ihm in Kauf genommene oder sogar beabsichtigte qualifizierte Erfolg aber nicht eintritt.

BGH, Urteil vom 12.08.2021 - 3 StR 415/20

2. Alternative
Denkbar ist aber auch, dass dann, wenn der Täter den Grundtatbestand der Körperverletzung vorsätzlich erfüllt hat, eine schwere Folge eintritt, die von ihm aber nicht gewollt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Opfer der Tat den Schlägen des Täters ausweicht, dabei zu Fall kommt und in einen Haufen Schrott fällt und dabei ein Auge verliert.

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