05 Eine das Leben gefährdende Behandlung
Eine das Leben gefährdende Behandlung ist jede Handlung, die geeignet
ist, das Leben eines Menschen zu gefährden. Nicht erforderlich ist, dass
im Einzelfall das Leben wirklich gefährdet wird.
BGH 1996: Die Annahme einer
das Leben gefährdenden Behandlung setzt indessen nicht voraus, dass das
Opfer der Körperverletzung tatsächlich in Lebensgefahr geraten ist.
Erforderlich ist vielmehr nur, dass die nach den konkreten Umständen des
Einzelfalles als Körperverletzung zu berurteilende Handlung geeignet
war, eine Lebensgefährdung herbeizuführen.
BGH, Urteil vom 4.
September 1996 - 2 StR 320/96
Als Beispiele kommen
u.a. in Betracht:
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Starkes
Würgen am Hals
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Hinunterstoßen
von Gerüsten, Gebäudeteilen, Abhängen, in Gruben u.a.
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Hetzen eines
scharfen Hundes auf einen Menschen
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Vorsätzliches
Anfahren mit Kraftfahrzeugen
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Schlagen des
Kopfes gegen Wände, Boden, Gegenstände etc.
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