04 Verfolgung auf frischer Tat
Verfolgung auf frischer Tat liegt vor, wenn sich der Täter bereits vom
Tatort entfernt hat, sichere Anhaltspunkte aber auf ihn als Täter
hinweisen und die Verfolgung zum Zweck seiner Ergreifung aufgenommen
wird.
Auf Sicht und Gehör braucht der Täter nicht verfolgt zu werden. Zwischen Tat, Tatort, Verfolgung und Ergreifung muss ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen.
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