07 Smartphones als Beweismittel
Auch bei einem Smartphone kann es sich um einen Gegenstand von
Beweiswert handeln. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die
missbräuchliche Nutzung eines Smartphones Ursache für einen
folgenschweren Verkehrsunfall gewesen sein könnte.
Da es sich
bei einem Smartphone um einen Datenträger im Sinne des § 110 StPO
(Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien) handelt und
das Recht der Durchsicht von Datenträgern nur der StA zusteht, bzw. auf
deren Weisung auch Ermittlungspersonen der StA gespeicherte Daten
einsehen können, sieht § 110 StPO (Durchsicht von Papieren und
elektronischen Speichermedien) vor, dass Papiere (dazu zählen auch
Datenträger), deren Durchsicht die Polizei für geboten hält, auf die im
§ 110 StPO bezeichnete Art und Weise in amtliche Verwahrung genommen
werden können.
BVerfG 2003:
Das Sichtungsverfahren gemäß § 110 StPO, bei dem (...)
Gegenstände auf ihre Beweiseignung und Beschlagnahmefähigkeit überprüft
werden, bewegt sich zwischen diesen Maßnahmen (gemeint sind
Beschlagnahme und Durchsuchung. Es wird als Teil der Durchsuchung
angesehen (vgl. BGHSt 44, 265 <273>). (...) Andererseits ist die
Wegnahme von Sachen aus dem Gewahrsam des Betroffenen zur Sichtung nach
§ 110 StPO in ihrer Wirkung für den Betroffenen der Beschlagnahme
angenähert“.
BVerfG, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 BvR
358/03
Handelt es sich bei den beschlagnahmten
Gegenständen um Datenträger oder Papiere, die hinsichtlich ihres
Beweiswertes einer Sichtung unterzogen werden müssen, sind die dafür
erforderlichen Voraussetzungen, § 110 StPO (Durchsicht von Papieren und
elektronischen Speichermedien) zu beachten.
Im Zweifelsfall
sollte immer eine richterliche Durchsuchungsanordnung eingeholt werden,
zumindest dann, wenn es darum geht, festzustellen, ob mit dem Smartphone
Aktivitäten durchgeführt wurden, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen
(Verbindungsdaten etc.).
Eine solche richterliche Anordnung kann
eingeholt werden, wenn das Handy bzw. das Smartphone als mögliches
Beweismittel zuvor sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurde.
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