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01 Allgemeines

Im Rahmen einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (Ed-Behandlung) werden in der Regel nachfolgend aufgeführte personenbezogene Daten erhoben:

  • Fingerabdrücke

  • Handflächenabdrücke

  • Dreiteiliges Täterlichtbild

  • Ganzkörperaufnahme

  • Personenbeschreibung.

Zusätzlich können auch Detailaufnahmen bzw. besondere Körpermerkmale fotografisch festgehalten und Messungen vorgenommen werden, wenn das erforderlich ist.

Auch Stimmaufzeichnungen sind auf der Grundlage von § 81b StPO (Erkennungsdienstliche Behandlung) möglich.

Die durch eine Ed-Behandlung erhobenen Daten werden in den so genannten erkennungsdienstlichen Unterlagen zusammengeführt.

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