01 Allgemeines Im Rahmen einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (Ed-Behandlung) werden in der Regel nachfolgend aufgeführte personenbezogene Daten erhoben:
Zusätzlich können auch Detailaufnahmen bzw. besondere Körpermerkmale fotografisch festgehalten und Messungen vorgenommen werden, wenn das erforderlich ist. Auch Stimmaufzeichnungen sind auf der Grundlage von § 81b StPO (Erkennungsdienstliche Behandlung) möglich. Die durch eine Ed-Behandlung erhobenen Daten werden in den so genannten erkennungsdienstlichen Unterlagen zusammengeführt.
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