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06 Kommunikation mit dem Opfer

Bei der Kommunikation mit den Opfern sexueller Gewalttaten ist Wert darauf zu legen, dass notwendig werdende Maßnahmen der Spurensicherung freiwillig vom Opfer geduldet werden, denn alles, wozu das Opfer freiwillig bereit ist, ist sowohl gut für das Opfer als auch rechtlich völlig unproblematisch.

Von den Opfern sexueller Gewalttaten wird oftmals beklagt, dass die so genannte zweite Vergewaltigung, also der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit dem Opfer, gleichermaßen erniedrigend ist. Insoweit haben die Opfer sexueller Gewaltdelikte einen Anspruch auf professionelles kommunikatives Verhalten der Strafverfolgungsbehörden, wozu auch die Polizei gehört.

Es ist hilfreich, beim Bekanntwerden solcher Straftaten sofort, zumindest aber möglichst frühzeitig, Polizeibeamte in die Ermittlungen einzuschalten, die mit der Bearbeitung von sexuellen Gewalttaten vertraut sind.

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