06 Kommunikation mit dem Opfer
Bei der Kommunikation mit den Opfern sexueller Gewalttaten ist Wert
darauf zu legen, dass notwendig werdende Maßnahmen der Spurensicherung
freiwillig vom Opfer geduldet werden, denn alles, wozu das Opfer
freiwillig bereit ist, ist sowohl gut für das Opfer als auch rechtlich
völlig unproblematisch. Es ist hilfreich, beim Bekanntwerden solcher Straftaten sofort, zumindest aber möglichst frühzeitig, Polizeibeamte in die Ermittlungen einzuschalten, die mit der Bearbeitung von sexuellen Gewalttaten vertraut sind.
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