Rodorf.de
ABC

04 Opfer sexueller Gewalttaten

Zur Erforschung der Wahrheit polizeibekannt gewordener sexueller Gewalttaten muss festgestellt werden, ob sich am oder im Körper des Opfers, meist sind es Frauen, sich noch Spuren oder Folgen der Tat befinden. Bei der dazu notwendig werdenden Untersuchung durch einen Gynäkologen werden medizinische Instrumente benutzt, dennoch handelt es sich nur um eine (körperliche) Untersuchung und nicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Frau. Auch die Suche nach Spuren der Tat in natürlichen Körperöffnungen sind Untersuchungen im Sinne von § 81c StPO. Solche Untersuchungen dürfen nur von Ärzten durchgeführt werden.

Bei Untersuchungen dieser Art dürfen Beamten gleichen Geschlechts im Untersuchungszimmer zugegen sein, wenn die zu untersuchende Person damit einverstanden ist.

TOP 

Fenster schließen