01 Allgemeines Zum besseren Verständnis der polizeilichen Vollzugshilfe, die nur darin besteht, ordnungsbehördliche Anordnungen durch die Anwendung unmittelbaren polizeilichen Zwangs durchzusetzen, werden zuerst einmal alle in Betracht kommenden Möglichkeiten behördlicher Zusammenarbeit aufgelistet:
Auskunftsersuchen, Datenübermittlung: Auskunftsersuchen, und das gilt auch für Datenübermittlungsersuchen, sind spezialgesetzlich geregelt. Nach der hier vertretenen Rechtsauffassung lassen sie sich nicht unter die o.g. Begrifflichkeiten subsumieren.
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