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11 Rechtswidrigkeit der Tat

Rechtswidrig kann tatbestandliches Handeln nur dann sein, wenn Rechtfertigungsgründe nicht greifen.

Rechtswidriges Handeln kommt somit nicht in Betracht, wenn eine tatbestandlich handelnde Person sich im Sinne von § 32 StGB (Notwehr) oder auf rechtfertigenden Notstand im Sinne von § 34 StGB berufen kann.

Wichtige Rechtfertigungsgründe:

  • Notwehr

  • Rechtfertigender Notstand

  • Polizeiliche Eingriffsbefugnisse

Tatbestandliches Handeln ist ein Indiz für deren Rechtswidrigkeit.

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