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10 Vorsatz

Vorsatz ist der Wille des Täters im Hinblick auf die Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale eines Straftatbestandes zu verstehen. Das setzt voraus, dass der Täter in Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale handelt. Anders ausgedrückt: Der Vorsatz umfasst das Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung.

Diesbezüglich gibt es einige Vorsatzarten, von denen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten die drei wichtigsten kennen sollten:

  • Absicht: Dem Täter kommt es gerade auf die Herbeiführung des Erfolges an

  • Direkter Vorsatz: Der Täter sieht den Erfolg als eine sicher eintretende Folge seines Handelns an

  • Bedingter Vorsatz/Eventualvorsatz: Dies ist die schwächste Form des Vorsatzes.

 Diese Vorsatzform reicht in den weitaus meisten Fällen für eine Bestrafung aus. Bedingter Vorsatz lässt sich wie folgt definieren: Der Täter strebt die Erfüllung des Tatbestands nicht an. Er hält sie auch nicht für sicher, zumindest aber für möglich.

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