01 Tatbestandsmerkmale im Überblick
Bei dem Tatbestand des Diebstahls handelt es sich um einen
Grundtatbestand. Das bedeutet, dass alle Diebstahlsdelikte voraussetzen,
dass der Grundtatbestand von dem oder den Tätern erfüllt, zumindest aber
versucht worden ist, denn auch der Versuch eines Diebstahls ist
strafbar.
Subjektive Tatbestandsmerkmale:
Dieses Prüfschema lässt sich noch verfeinern. Darauf möchte ich aber verzichten, weil Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte weder Strafverteidiger noch Staatsanwälte und erst recht keine Richter sind. |