05 Polizeigewalt im Rahmen von Corona-Demonstrationen
Dass Demonstrationen, die von der Polizei rechtmäßig aufgelöst wurden,
auch unter Anwendung zulässiger Zwangsmittel aufgelöst werden können,
dürfte unbestreitbar sein, denn ein Staat, der nicht dazu in der Lage
ist, die von seinen Organen angeordneten rechtlich zulässigen Maßnahmen
erzwingen bzw. durchsetzen zu können, ist ein Staat, der sich sozusagen
in der Auflösung befindet.
Eine ganz andere Frage lautet aber:
Wo beginnt Polizeigewalt?, hier zu verstehen als eine
Grenzüberschreitung, die nach unserem Rechtsverständnis nur in
„Polizeistaaten“ möglich sind und dort, sollte es dabei zu
Menschenrechtsverletzungen kommen, dort ungesühnt bleiben, weil alles,
was die Polizei in einem Polizeistaat tut, dem Willen der Staatsmacht
entspricht.
Polizeigewalt 2021:
Dass die
oben angedeutete Grenze auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in
Deutschland überschritten wurde, die, im Gegensatz zur Polizei in so
genannten „Polizeistaaten“, Menschenrechte zu achten und zu schützen
haben, macht es bedauerlicherweise unvermeidbar, auch in einem
Einführungstext zum Versammlungsrecht diesen Vorwurf zumindest kurz zu
thematisieren.
Festzustellen ist, dass der Schweizer
Rechtswissenschaftler Nils Melzer in seiner Eigenschaft als
UN-Sonderberichterstatter über Folter in Deutschland geschehene
Polizeigewalt zum Anlass genommen hat, sich in einem 20 DIN-A-4-Seiten
umfassenden Bericht bei der Bundesregierung über ein „Systemversagen“ zu
beschweren.
Wer sich für dieses Beschwerdeschreiben interessiert,
das im Originaltext im Internet vorgehalten wird, der kann diesen
Bericht über folgenden Link einsehen.
Bericht des
UN-Sonderberichterstatters über Folter
In seinem Schreiben an die
Bundesregierung beklagt sich Nils Melzer über exzessive Polizeigewalt.
Es würde zu weit führen, die Fälle, auf die sich Nils Melzer bezieht,
hier im Einzelnen zu benennen. Festzustellen ist, dass über die Fälle,
auf die Bezug genommen wird, Videoaufzeichnungen zur Verfügung stehen.
In seinem Bericht beklagt sich Nils Metzer auch darüber, dass
Polizeigewalt nicht erst seit den Corona-Demonstrationen zu einem
Problem geworden sei, unter Coronabedingungen aber zugenommen habe, weil
die Diskriminierung von Coronagegnern sogar öffentlich gerechtfertigt
worden seien. Solchermaßen stigmatisiert und dem Volkszorn ausgeliefert,
sanken offensichtlich auch die Hemmschwellen innerhalb des
Polizeiapparats, so dass sich der geschürte Frust und Hass gewalttätig
entladen konnte.
In einem Interview mit der „WELT“ diagnostiziert
Nils Metzer eine „große Diskrepanz zwischen den normativen Ambitionen
der deutschen Rechtsordnung und deren Umsetzung durch die Behörden.“
In einer Meldung auf WELT.de vom
19.04.2022 heißt es: Der Rechtsprofessor Nils Melzer hat als
UN-Sonderberichterstatter über Folter einige Fälle von brutalem Vorgehen
der Polizei bei den Berliner Querdenken-Demos untersucht. Diese stehen
aus seiner Sicht stellvertretend für eine verzerrte deutsche Wahrnehmung
beim Umgang mit Polizeigewalt. Wenn sich daran nichts ändere, so
suggeriert die Überschrift dieses Artikels, würde die Einhaltung von
Menschenrechten auch in Deutschland eine Schönwetter-Demokratie
voraussetzen.
„Andernfalls ist man bloß eine
Schönwetter-Demokratie“
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