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05 Polizeigewalt im Rahmen von Corona-Demonstrationen

Dass Demonstrationen, die von der Polizei rechtmäßig aufgelöst wurden, auch unter Anwendung zulässiger Zwangsmittel aufgelöst werden können, dürfte unbestreitbar sein, denn ein Staat, der nicht dazu in der Lage ist, die von seinen Organen angeordneten rechtlich zulässigen Maßnahmen erzwingen bzw. durchsetzen zu können, ist ein Staat, der sich sozusagen in der Auflösung befindet.

Eine ganz andere Frage lautet aber:

Wo beginnt Polizeigewalt?, hier zu verstehen als eine Grenzüberschreitung, die nach unserem Rechtsverständnis nur in „Polizeistaaten“ möglich sind und dort, sollte es dabei zu Menschenrechtsverletzungen kommen, dort ungesühnt bleiben, weil alles, was die Polizei in einem Polizeistaat tut, dem Willen der Staatsmacht entspricht.

Polizeigewalt 2021:

Dass die oben angedeutete Grenze auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Deutschland überschritten wurde, die, im Gegensatz zur Polizei in so genannten „Polizeistaaten“, Menschenrechte zu achten und zu schützen haben, macht es bedauerlicherweise unvermeidbar, auch in einem Einführungstext zum Versammlungsrecht diesen Vorwurf zumindest kurz zu thematisieren.

Festzustellen ist, dass der Schweizer Rechtswissenschaftler Nils Melzer in seiner Eigenschaft als UN-Sonderberichterstatter über Folter in Deutschland geschehene Polizeigewalt zum Anlass genommen hat, sich in einem 20 DIN-A-4-Seiten umfassenden Bericht bei der Bundesregierung über ein „Systemversagen“ zu beschweren.

Wer sich für dieses Beschwerdeschreiben interessiert, das im Originaltext im Internet vorgehalten wird, der kann diesen Bericht über folgenden Link einsehen.

Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter

In seinem Schreiben an die Bundesregierung beklagt sich Nils Melzer über exzessive Polizeigewalt. Es würde zu weit führen, die Fälle, auf die sich Nils Melzer bezieht, hier im Einzelnen zu benennen. Festzustellen ist, dass über die Fälle, auf die Bezug genommen wird, Videoaufzeichnungen zur Verfügung stehen.

In seinem Bericht beklagt sich Nils Metzer auch darüber, dass Polizeigewalt nicht erst seit den Corona-Demonstrationen zu einem Problem geworden sei, unter Coronabedingungen aber zugenommen habe, weil die Diskriminierung von Coronagegnern sogar öffentlich gerechtfertigt worden seien. Solchermaßen stigmatisiert und dem Volkszorn ausgeliefert, sanken offensichtlich auch die Hemmschwellen innerhalb des Polizeiapparats, so dass sich der geschürte Frust und Hass gewalttätig entladen konnte.

In einem Interview mit der „WELT“ diagnostiziert Nils Metzer eine „große Diskrepanz zwischen den normativen Ambitionen der deutschen Rechtsordnung und deren Umsetzung durch die Behörden.“

In einer Meldung auf WELT.de vom 19.04.2022 heißt es: Der Rechtsprofessor Nils Melzer hat als UN-Sonderberichterstatter über Folter einige Fälle von brutalem Vorgehen der Polizei bei den Berliner Querdenken-Demos untersucht. Diese stehen aus seiner Sicht stellvertretend für eine verzerrte deutsche Wahrnehmung beim Umgang mit Polizeigewalt. Wenn sich daran nichts ändere, so suggeriert die Überschrift dieses Artikels, würde die Einhaltung von Menschenrechten auch in Deutschland eine Schönwetter-Demokratie voraussetzen.

„Andernfalls ist man bloß eine Schönwetter-Demokratie“

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