02 Wertegebundene Ordnung
Das Grundgesetz ist wertegebunden. Indem der Verfassungsgeber die
Grundrechte an den Anfang stellt, wird deutlich, dass es sich bei diesen
Rechten um eine Werteordnung handelt, in der sich - eine soziale
Gemeinschaft vorausgesetzt - die menschliche Persönlichkeit frei
entfalten kann. Um diesem Freiheitsgedanken sowohl Ausdruck als auch
Schutz und Bestand zu verleihen, haben die Verfassungsgeber die
Organisation und den Aufbau des Staates Bundesrepublik Deutschland
(Staatsformmerkmale, Organe und Aufgaben des Staates) so konstituiert,
dass ein Leben in Sicherheit und Freiheit dauerhaft gewährleistet werden
kann. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind der Werteordnung
des Grundgesetzes in ihrer Gesamtheit im besonderen Maße verpflichtet,
siehe Artikel 20 GG. |