Rodorf.de
ABC

02 Wertegebundene Ordnung

Das Grundgesetz ist wertegebunden. Indem der Verfassungsgeber die Grundrechte an den Anfang stellt, wird deutlich, dass es sich bei diesen Rechten um eine Werteordnung handelt, in der sich - eine soziale Gemeinschaft vorausgesetzt - die menschliche Persönlichkeit frei entfalten kann. Um diesem Freiheitsgedanken sowohl Ausdruck als auch Schutz und Bestand zu verleihen, haben die Verfassungsgeber die Organisation und den Aufbau des Staates Bundesrepublik Deutschland (Staatsformmerkmale, Organe und Aufgaben des Staates) so konstituiert, dass ein Leben in Sicherheit und Freiheit dauerhaft gewährleistet werden kann. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind der Werteordnung des Grundgesetzes in ihrer Gesamtheit im besonderen Maße verpflichtet, siehe Artikel 20 GG.

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

TOP 

Fenster schließen