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05 Person ist erkennbar hilflos

Erkennbar hilflose Personen können körperlich durchsucht werden, um entweder die Ursache der Hilflosigkeit zu finden, oder aber andere Hinweise zu finden, die dazu dienen könnten, möglichst effektiv und schnell die Gefahr abwenden zu können, die zur Hilflosigkeit geführt hat.

Die Befugnis dient primär dem Schutz hilfloser Personen.

Zweck der Befugnis ist es:

  • Gegenstände aufzufinden, mit denen sich hilflose Personen selbst verletzen können

  • Gegenstände aufzufinden, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind, die die hilflose Person bedroht

  • Unterlagen zur Identitätsfeststellung der Person oder zur Benachrichtigung von Bezugspersonen aufzufinden

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