05 Person ist erkennbar hilflos
Erkennbar hilflose Personen können körperlich durchsucht werden, um
entweder die Ursache der Hilflosigkeit zu finden, oder aber andere
Hinweise zu finden, die dazu dienen könnten, möglichst effektiv und
schnell die Gefahr abwenden zu können, die zur Hilflosigkeit geführt
hat.
Die Befugnis dient primär dem Schutz hilfloser
Personen.
Zweck der Befugnis ist es:
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Gegenstände
aufzufinden, mit denen sich hilflose Personen selbst verletzen
können
-
Gegenstände
aufzufinden, die zur Abwehr der Gefahr geeignet sind, die die
hilflose Person bedroht
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Unterlagen zur
Identitätsfeststellung der Person oder zur Benachrichtigung von
Bezugspersonen aufzufinden
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