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12 Individuelle zeitliche Begrenzung

Die Maßnahme ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung von Straftaten erforderlichen Umfang zu beschränken. Bei der Dauer handelt es sich immer um eine auf den Einzelfall abzustimmende Zeitspanne, deren Voraussetzungen zu überprüfen sind, denn polizeiliche Maßnahmen sind sofort aufzuheben, wenn das polizeiliche Ziel erreicht ist.

Insoweit ist bei langfristigen Aufenthaltsverboten wiederholt zu prüfen, ob die Voraussetzungen solch einer einschneidenden Maßnahme noch greifen.

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