Anwendung von Polizeirecht
Versammlungstypische Gefahren sind mit den Möglichkeiten, die das
Versammlungsgesetz bietet, abzuwehren.
Das ist der Fall, wenn eine Versammlung aufgelöst wurde oder, bezogen
auf ausgeschlossene Teilnehmer, diesen das Versammlungsrecht nicht mehr
zusteht.
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