Auflösung durch Polizei
Laufende Versammlungen können nur durch eine Auflösungsverfügung für
beendet erklärt werden. Die Auflösungsverfügung setzt eine klare und
unmissverständliche Formulierung voraus, die sowohl dem Leiter der
Versammlung als auch den Versammlungsteilnehmern verdeutlicht, dass sie
sich nicht mehr auf die Versammlungsfreiheit berufen können. Die feststellende Auflösungsverfügung auf der Grundlage versammlungsrechtlicher Befugnisse dient nur dem Zweck, Versammlungsteilnehmern deutlich zu machen, dass eine Versammlung aufgelöst ist und die verbleibende Ansammlung sich nicht mehr auf den Schutz des Versammlungsrechts berufen kann.
Auflösungsverfügungen sind mehrfach zu wiederholen und in einer Art und
Weise zu kommunizieren, dass dafür Sorge getragen ist, dass alle
Teilnehmer davon Kenntnis erhalten können.
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