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Auflösung durch Polizei

Laufende Versammlungen können nur durch eine Auflösungsverfügung für beendet erklärt werden. Die Auflösungsverfügung setzt eine klare und unmissverständliche Formulierung voraus, die sowohl dem Leiter der Versammlung als auch den Versammlungsteilnehmern verdeutlicht, dass sie sich nicht mehr auf die Versammlungsfreiheit berufen können.

Eine Auflösung ist ein feststellender Verwaltungsakt, der auf der Grundlage des jeweils anzuwendenden Versammlungsgesetzes ergeht.

Die feststellende Auflösungsverfügung auf der Grundlage versammlungsrechtlicher Befugnisse dient nur dem Zweck, Versammlungsteilnehmern deutlich zu machen, dass eine Versammlung aufgelöst ist und die verbleibende Ansammlung sich nicht mehr auf den Schutz des Versammlungsrechts berufen kann.

Auflösungsverfügungen sind mehrfach zu wiederholen und in einer Art und Weise zu kommunizieren, dass dafür Sorge getragen ist, dass alle Teilnehmer davon Kenntnis erhalten können.

Im Anschluss an eine Auflösungsverfügung gilt Polizeirecht.

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