Aufgaben des Versammlungsleiters
Dem Leiter stehen,
außer in den Fällen von Notwehr bzw. Nothilfe keine Zwangsbefugnisse zur
Verfügung.
Der Leiter:
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Bestimmt den Ablauf
der Versammlung
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Hat während der
Versammlung für Ordnung zu sorgen
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Kann die
Versammlung jederzeit unterbrechen oder schließen
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Kann bestimmen,
wann eine unterbrochene Versammlung fortgesetzt wird
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Kann sich bei der
Durchführung seiner Rechte der Hilfe einer angemessenen Zahl
ehrenamtlicher Ordner bedienen
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Ist verpflichtet,
die Zahl der von ihm bestellten Ordner der Polizei auf Anfordern
mitzuteilen
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Kann Teilnehmer,
welche die Ordnung gröblich stören, von der Versammlung ausschließen
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Hat Personen
auszuschließen, die Waffen oder sonstige verbotene Gegenstände mit
sich führen
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Hat Aktivitäten von
Personen zu unterbinden, die zu Straftaten auffordern oder dazu
anreizen
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Hat für den
ordnungsmäßigen Ablauf der Versammlung zu sorgen
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Kann
versammlungstypische Straftaten und:
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Versammlungstypische OWi begehen.
Vermag der Leiter sich
nicht durchzusetzen, so ist er verpflichtet, die Versammlung für beendet
zu erklären.
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