Anordnung des sofortigen Vollzuges Auflagen können von der Polizei unter dem Vorbehalt des sofortigen Vollzuges verfügt werden. Die Sprachfigur des "sofortigen Vollzuges" dient der Abwehr zukünftiger Gefahren.
Anders ausgedrückt: Wenn am Veranstaltungstag gegen
Auflagen verstoßen wird, die bereits im Vorfeld der Versammlung von der
Polizei unter "sofortigem Vollzug" gestellt wurden, weiß der
Veranstalter, dass die Polizei sofort einschreiten kann, wenn gegen
entsprechende Auflagen verstoßen wird.
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