Auflagen und Beschränkungen durch Polizei
Typische Auflagen der Versammlungsbehörde können folgende Bereiche
betreffen:
• Mitführen von Fahnen, Spruchbändern und
Transparenten • Verwendung von Lautsprechern und Musikinstrumenten
• Wegstreckenauflagen • Terminverlegungen etc.
Die Auflistung
ist nicht abschließend.
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