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Bedeutung der Versammlungsfreiheit

Diesbezüglich heißt es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985 wie folgt:

BVerfG 1985: Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.

BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233, 341/81
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