Bedeutung der Versammlungsfreiheit Diesbezüglich heißt es im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1985 wie folgt:
BVerfG 1985: Das Recht des
Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen
Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den
unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.
Diese grundlegende Bedeutung des Freiheitsrechts ist vom Gesetzgeber
beim Erlass grundrechtsbeschränkender Vorschriften sowie bei deren
Auslegung und Anwendung durch Behörden und Gerichte zu beachten.
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