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Streifenfahrt

Streifenfahrten der Polizei dienen dem Zweck, im öffentlichen Raum Präsenz zu zeigen. Ziel von Streifenfahrten ist es, der Öffentlichkeit ein Sicherheitsgefühl zu vermitteln, deren Botschaft sich wie folgt zusammenfassen lässt: Die Polizei ist anwesend, um einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Menschen im jeweiligen Kreispolizeibezirk regelkonform verhalten (Prävention).

Darüber hinausgehend ermöglicht es diese Präsenz natürlich auch, sofort, zumindest aber zeitnah, eingreifen zu können, wenn polizeiliches Einschreiten notwendig wird.

Beim Streifefahren handelt es sich nicht um polizeiliche Tätigkeiten, durch die in Rechtspositionen anderer eingegriffen wird. Als so genanntes „schlicht hoheitliches Handeln“ reicht für diese „Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit“ der Nachweis sowohl der örtlichen als auch der sachlichen Zuständigkeit aus.

Erst dann, wenn durch polizeiliches Handeln in Rechtspositionen von Personen eingegriffen wird, muss die Polizei nicht nur zuständig, sondern auch ermächtigt sein und die ermächtigungsbegrenzenden Bestimmungen beachten.

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