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Kreispolizeibehörden

In NRW gibt es insgesamt 47 Kreispolizeibehörden, 18 Polizeipräsidien und 29 Landrätinnen und Landräte. Diesen Polizeibehörden hat der Gesetzgeber Aufgaben übertragen, für deren Erledigung diese Behörden sowohl örtlich als auch sachlich zuständig sind. Da aber Behörden, und das gilt auch für Polizeibehörden, nicht selbst handeln können, sondern auf das Handeln ihrer Amtswalter angewiesen sind, nehmen die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die Polizeidienst in den jeweiligen Kreispolizeibehörden versehen, an den Zuständigkeiten der Polizeibehörde teil, in der sie ihren Beruf ausüben.

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