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Fortsetzungsfeststellungsklage

Effektiver Rechtsschutz verlangt, dass ein Betroffener ihn belastende Eingriffsmaßnahmen in einem gerichtlichen Hauptverfahren auch dann überprüfen lassen kann, wenn dieser schon längst abgeschlossen ist.

Bei unaufschiebbaren Maßnahmen der Polizei ist das der Fall.

Anders ausgedrückt: Die polizeiliche Maßnahme ist längst abgeschlossen, so dass erst später deren Rechtmäßigkeit verwaltungsgerichtlich überprüft werden kann.

Feststellungsklagen, die bereits abgeschlossene VA betreffen, werden oftmals auch als Fortsetzungsfeststellungsklagen (FFK) bezeichnet. Diese Sprachfigur kennt die Verwaltungsgerichtsordnung jedoch nicht. 

 

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