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01 Allgemeines zur Platzverweisung

Bei der Platzverweisung handelt es sich um eine polizeiliche Sofortmaßnahme zum Zweck der Gefahrenabwehr, die mündlich oder durch Zeichen verfügt werden kann. Die Verfügung besteht entweder in einem Gebot, einen bestimmten Ortsbereich zu verlassen oder in einem Verbot, einen bestimmten Ortsbereich zu betreten.

Die Verfügung kann sich auch darauf beziehen, Tiere oder Sachen aus einem bestimmten Bereich zu entfernen.

Der Platzverweis ist ein befehlender Verwaltungsakt.

Grundsätzlich hat die Maßnahme nur kurzfristigen Charakter (vorübergehend). Denkbar ist aber auch, dass anlässlich von Katastrophen oder schweren Unfällen die Maßnahme über einen längeren Zeitraum Bestand hat.




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