Häusliche Gewalt - Begriffsbestimmung
Soweit Täter und Opfer in einer gemeinsamen Wohnung leben, sich die Lebensgemeinschaft bereits in der Auflösung befindet oder bereits seit einiger Zeit Beendet ist, kommt häusliche Gewalt in Betracht. Häusliche Gewalt setzt nicht die Tatbegehung in der gemeinsamen Wohnung voraus. Tatorte können auch Geschäftsräume oder sogar der öffentliche Raum sein.
In Zweifelsfällen wird die Polizei häusliche Gewalt annehmen.
Die Broschüre ist im Internet verfügbar.
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