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Häusliche Gewalt - Begriffsbestimmung

Zu häuslicher Gewalt kann es kommen in:

  • Ehelichen Gemeinschaft

  • Lebenspartnerschaften

  • Wohngemeinschaften

  • Zusammenleben von Eltern mit ihren Kindern

  • Seniorenwohngemeinschaften

Soweit Täter und Opfer in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder sich die Lebensgemeinschaft bereits in der Auflösung befindet oder bereits seit einiger Zeit beendet ist, kommt häusliche Gewalt in Betracht.

Häusliche Gewalt setzt nicht die Tatbegehung in der gemeinsamen Wohnung voraus. Tatorte können auch Geschäftsräume oder sogar der öffentliche Raum sein.

In Zweifelsfällen wird die Polizei häusliche Gewalt annehmen.

Häusliche Gewalt ist als ein Komplex aus sexualisierten, körperlichen und psychischen Gewalthandlungen zu verstehen, die ineinander greifen. Im Jahr 2021 wurden von Frauen über 115.342 Fälle von Gewalt durch ihre Partner oder Ex-Partner bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

2021 wurden 113 Frauen von ihrem (Ex)Partner getötet.

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