Verkehrsunfall
Unter
einem Verkehrsunfall ist "jedes mit dem Straßenverkehr und seinen
Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis zu verstehen, durch das
ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden
verursacht wird (BGHSt 8, 263 ff). Der Kennzeichnung eines solchen
Geschehens als Verkehrsunfall steht nicht entgegen, dass ein daran
Beteiligter es vorsätzlich herbeigeführt hat, wenn nur einem anderen ein
von ihm ungewollter Schaden entstanden ist. Dann handelt es sich
mindestens für diesen anderen um ein ungewolltes, ihn plötzlich von
außen her treffendes Ereignis."
BGH, Urteil vom 27.07.1972 - 4 StR 287/72
TOP
Fenster schließen
|