Datenabgleich mit Inhalten in polizeilichen Dateien Bei den polizeilichen Dateien, die für einen Datenabgleich genutzt werden können, handelt es sich nicht nur um die in den polizeilichen Verbunddateien (INPOL) vorgehaltenen Datensätzen. Zulässig ist auch ein Abgleich rechtmäßig erhobene Daten von Verhaltens- oder Zustandsstörern mit den Datensätzen, die bei anderen Behörden vorgehalten werden und auf die die Polizei im Rahmen klar definierter Rechte direkt zugreifen kann.
Ein Abgleich ist positiv, wenn die abgeglichenen Daten mit vorhandenen gespeicherten Daten übereinstimmen. Ist das der Fall, dann kann den gespeicherten Daten auch entnommen werden, welche Folgemaßnahmen zu treffen sind.
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