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Datenabgleich - Begriffsdefinition

Die Befugnis des Datenabgleichs ermöglicht es der Polizei, personenbezogene Daten mit eigenen und polizeilich zugänglichen Datenbeständen abzugleichen, um so in Erfahrung zu bringen, ob die betroffene Person oder ein vorgefundener Gegenstand es erforderlich macht, weitere polizeiliche Maßnahmen zu treffen.

Der Abgleich beschränkt sich somit nicht ausschließlich auf den Bereich der Personen- und Sachfahndung. Der Polizei ist es auch möglich, erhobene Daten mit anderen Dateien im Rahmen ihr zugewiesener Rechte abgleichen zu können.

 In Betracht kommen zum Beispiel:

  • Zentralregister beim KBA
    Fahreignungsregister
    Fahrerlaubnisregister

  • Melderegister

  • Ausländerzentralregister.

Zweck des Abgleichs ist es, zu prüfen, ob Folgemaßnahmen notwendig sind:

  • Festnahme, wenn die Person zur Festnahme ausgeschrieben ist

  • Sicherstellung gestohlener Pkw etc.

  • Einleitung eines Strafverfahrens beim Fahren ohne Fahrerlaubnis u.a.

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