Datenabgleich - Begriffsdefinition Die Befugnis des Datenabgleichs ermöglicht es der Polizei, personenbezogene Daten mit eigenen und polizeilich zugänglichen Datenbeständen abzugleichen, um so in Erfahrung zu bringen, ob die betroffene Person oder ein vorgefundener Gegenstand es erforderlich macht, weitere polizeiliche Maßnahmen zu treffen. Der Abgleich beschränkt sich somit nicht ausschließlich auf den Bereich der Personen- und Sachfahndung. Der Polizei ist es auch möglich, erhobene Daten mit anderen Dateien im Rahmen ihr zugewiesener Rechte abgleichen zu können. In Betracht kommen zum Beispiel:
Zweck des Abgleichs ist es, zu prüfen, ob Folgemaßnahmen notwendig sind:
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