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Cockpit-Cams Einsatzanlässe

Cockpit-Cams sollten immer dann aktiviert werden, wenn es darum geht, Personen- oder Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Das bedeutet, dass auch anlässlich allgemeiner Verkehrskontrollen mit Cockpit-Cams ausgerüstete Dienstfahrzeuge so abzustellen sind, dass der Kontrollort sich im Aufnahmebereich der jeweiligen Kamera befindet.

Cockpit-Cams dienen der Eigensicherung und der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Polizei, die gefährdet ist, wenn Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte angegriffen werden.

Eine präventive Wirkung kann von diesen technischen Geräten nur dann ausgehen, wenn kontrollierte Personen wissen, dass Bildaufzeichnungen durch Videokameras gefertigt werden.

Kontrollierte Personen sind folglich entsprechend zu belehren.

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