Cockpit-Cams Einsatzanlässe
Cockpit-Cams sollten
immer dann aktiviert werden, wenn es darum geht, Personen- oder
Fahrzeugkontrollen durchzuführen. Das bedeutet, dass auch anlässlich
allgemeiner Verkehrskontrollen mit Cockpit-Cams ausgerüstete
Dienstfahrzeuge so abzustellen sind, dass der Kontrollort sich im
Aufnahmebereich der jeweiligen Kamera befindet.
Cockpit-Cams
dienen der Eigensicherung und der Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Polizei, die gefährdet
ist, wenn Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte angegriffen werden.
Eine
präventive Wirkung kann von diesen technischen Geräten nur dann
ausgehen, wenn kontrollierte Personen wissen, dass Bildaufzeichnungen
durch Videokameras gefertigt werden.
Kontrollierte Personen sind
folglich entsprechend zu belehren.
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