Cockpit-Cams in Dienstfahrzeugen
Dienstfahrzeuge
der Polizei in NRW verfügen sowohl über Cockpit- als auch (teilweise)
über Heckpit-Cams. Diese Geräte lassen es zu, Bildaufzeichnungen von
Kontrollen zu ermöglichen, die sich im Aufnahmebereich der jeweiligen
Kamera befinden.
Dienstfahrzeuge sind deshalb anlässlich von
Kontrollmaßnahmen so abzustellen, dass der Kontrollort sich im
Aufnahmebereich der jeweiligen Kamera befindet.
Die jeweilige Kamera sollte aktiviert werden, sobald das Dienstfahrzeug
zu Kontrollzwecken verlassen wird.
Betroffene Personen sind darüber in Kenntnis zu setzen, dass die
Kontrolle aufgezeichnet wird.
Erhobene und
somit gleichzeitig aufgezeichneten Bilder werden lokal in der jeweiligen Kamera
gespeichert. Die Bildaufzeichnungen sind grundsätzlich am Tage nach dem
Anfertigen zu löschen, soweit sie zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben
nicht mehr benötigt werden.
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