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Cockpit-Cams in Dienstfahrzeugen

Dienstfahrzeuge der Polizei in NRW verfügen sowohl über Cockpit- als auch (teilweise) über Heckpit-Cams. Diese Geräte lassen es zu, Bildaufzeichnungen von Kontrollen zu ermöglichen, die sich im Aufnahmebereich der jeweiligen Kamera befinden.

Dienstfahrzeuge sind deshalb anlässlich von Kontrollmaßnahmen so abzustellen, dass der Kontrollort sich im Aufnahmebereich der jeweiligen Kamera befindet.

Die jeweilige Kamera sollte aktiviert werden, sobald das Dienstfahrzeug zu Kontrollzwecken verlassen wird.

Betroffene Personen sind darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Kontrolle aufgezeichnet wird.

Erhobene und somit gleichzeitig aufgezeichneten Bilder werden lokal in der jeweiligen Kamera gespeichert. Die Bildaufzeichnungen sind grundsätzlich am Tage nach dem Anfertigen zu löschen, soweit sie zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden.

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