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Rechtsweg anlässlich polizeilicher Sofortmaßnahmen

Diesbezüglich heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 wie folgt:

BVerfG 2013: Effektiver Rechtsschutz verlangt, dass der Betroffene ihn belastende Eingriffsmaßnahmen in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen kann. [...]. Davon ist [auch] bei Maßnahmen auszugehen, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten.

BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - BVerwG 8 C 14.12

Davon kann bei Sofortmaßnahmen der Polizei ausgegangen werden.

Mit anderen Worten:

Polizeilich verfügte Sofortmaßnahmen unterliegen vollumfänglich der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, wenn es sich bei den verfügten Maßnahmen um Verwaltungsakte handelt.

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