Rechtsweg anlässlich polizeilicher Sofortmaßnahmen Diesbezüglich heißt es in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2013 wie folgt: BVerfG 2013: Effektiver Rechtsschutz verlangt, dass der Betroffene ihn belastende Eingriffsmaßnahmen in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen kann. [...]. Davon ist [auch] bei Maßnahmen auszugehen, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten. BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - BVerwG 8 C 14.12 Davon kann bei Sofortmaßnahmen der Polizei ausgegangen werden. Mit anderen Worten: Polizeilich verfügte Sofortmaßnahmen unterliegen vollumfänglich der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, wenn es sich bei den verfügten Maßnahmen um Verwaltungsakte handelt.
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