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Polizeiliche Sofortmaßnahmen - Rechtsschutz

Auch polizeilich verfügte Sofortmaßnahmen unterliegen vollumfänglich der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, wenn es sich bei den verfügten Maßnahmen um Verwaltungsakte handelt.

Da polizeiliche Sofortmaßnahmen aber bereits abgeschlossen sind, bevor sie verwaltungsgerichtlich überprüft werden können, erfolgt die Prüfung der Rechtmäßigkeit solcher Maßnahmen durch die Verwaltungsgerichte auf Antrag der davon betroffenen Personen nachträglich im Wege einer so genannten Fortsetzungsfeststellungsklage.

Sollen von der Polizei getroffene Maßnahmen auf der Grundlage der StPO von Gerichten auf Rechtmäßigkeit überprüft werden, sind dafür die Amtsgerichte zuständig.

Für die Überprüfung von polizeilichen Maßnahmen, die auf der Grundlage polizeirechtlicher Befungisse (PolG) verfügt wurden, sind die Verwaltungsgerichte zuständig.

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