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Ermächtigungsbegrenzende Bestimmungen

Dabei handelt es sich um Regelungen, die im Rahmen eines geordneten Verwaltungsverfahrens/Strafverfahrens zu beachten sind, damit sozusagen der Form genügt wird.

Es ist zum Beispiel in einem Rechtsstaat notwendig, dass Personen über die ihnen zustehenden Rechte belehrt werden und dass sie in einer deutlichen und unmissverständlichen Art und Weise davon in Kenntnis gesetzt werden, was von ihnen verlangt wird.  

Ermächtigungsbegrenzende Bestimmungen sind einzuhalten, um ein faires Verwaltungsverfahren/Strafverfahren zu ermöglichen.

Mit anderen Worten:

Verwaltungs-bzw. Strafverfahren sind so durchzuführen, wie es das jeweils anzuwendende Regelwerk von Amtswaltern erwartet, die mit der Durchführung solcher Verfahren betraut sind.

Dazu gehört auch die Einhaltung von Erlassregelungen, die das Ermessen begrenzen, zum Beispiel der Bußgeldkatalog oder der Erlass "Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen".

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