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Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Verwaltungsvorschriften und Erlasse sind keine Gesetze, sie haben keine Außenwirkung und binden nur nachgeordnete Behörden.

Vom Bürger brauchen Verwaltungsvorschriften nicht beachtet zu werden. Für die Verwaltung haben Verwaltungsvorschriften und Erlasse jedoch eine erhebliche Bedeutung als Auslegungs- und Ermessensrichtlinien. Mit Verwaltungsvorschriften bzw. Erlassen wird erreicht, dass geltende Gesetze gleich ausgelegt und angewendet werden. Dies ist eine Forderung des Gleichbehandlungsgebotes, siehe Artikel 3 Abs. 1 GG.

Art 3 Abs. 1 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Verstößt ein Beamter gegen Verwaltungsvorschriften, kann die Maßnahme ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig sein.

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