Mündliche VA durch Polizei Typisches Verwaltungshandeln für einschreitende Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist das mündliche Verfügen von Weisungen. Beispiele:
Diese Beispiele gewähren nur einen punktuellen Einblick in die Vielfalt von Maßnahmen, die von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort mündlich verfügt werden können. Bei solchen oder vergleichbaren mündlichen Verfügungen handelt es sich um Verwaltungsakte, also um Maßnahmen, die gemäß § 35 VwVfG NRW (Begriff des Verwaltungsaktes) eine Behörde oder ein Amtswalter einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
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