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Inhaltliche Beschränkungen von VA

Inhaltsbestimmungen von VA dürfen nicht mit Nebenbestimmungen (Auflagen oder sonstigen Beschränkungen) verwechselt werden. Werden Inhaltsbestimmungen missachtet, führt das zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes.

Beispiel: Anlässlich einer allgemeinen Verkehrskontrolle händigt der Fahrer eines Pkw einem kontrollierenden Polizeibeamten einen Führerschein aus, in dem steht, dass der Führerscheininhaber nur Pkw mit einem automatischen Getriebe führen darf. Der Fahrer benutzt einen Pkw mit Schaltgetriebe. Was bedeutet das im Hinblick auf die Gültigkeit des Führerscheins, bei dem es sich bekanntermaßen um einen VA handelt?

Bei dem Verstoß gegen die im Führerschein eingetragene inhaltliche Beschränkung handelt es sich, wenn sie nicht eingehalten wird, um ein Vergehen im Sinne von § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Grund dafür ist, dass die Fahrerlaubnis auf das Führen ganz bestimmter Fahrzeuge beschränkt ist. Nur solche Fahrzeuge darf der Führerscheininhaber nutzen.

Wenn ein Führerscheininhaber nur Pkw mit automatischem Getriebe führen darf, ist das eine inhaltliche Beschränkung. Fährt diese Person einen Pkw mit normalem Schaltgetriebe, dann ist der Fahrer nicht im Besitz einer für solche Fahrzeuge gültigen Fahrerlaubnis.

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