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Haftgrund Wiederholungsgefahr

Um Wiederholungsgefahr begründen zu können, sind die nachfolgend aufgeführten Tatbestandsmerkmale nachzuweisen:

  • Wiederholt und fortgesetzt

  • Schwerwiegende Straftat

  • Tatsachen im Hinblick auf die zu erstellende Gefahrenprognose

  • Haft ist zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich

  • Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ist zu erwarten.

Hinweis: Die im § 112a Abs. 1 Nr. 1 StPO aufgeführten Straftaten brauchen weder wiederholt noch fortgesetzt begangen worden zu sein. Schon eine einmalige Verfehlung kann, jedenfalls bei erwachsenen Tätern, auf schwere Persönlichkeitsmängel hinweisen, die weitere Taten ähnlicher Art befürchten lassen.

Eine Anlasstat ist als „wiederholt“ anzusehen:

  •  Wenn die gleiche Tat mehrmals begangen wurde

  • Wenn der Beschuldigte bereits wegen einer zurückliegenden Tat verurteilt wurde und es sich dabei um eine gleichartige Tat gehandelt hat.

Im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch heißt es zur Wiederholungsgefahr in einem Beschluss des OLG Bremen aus 2020 wie folgt:

OLG Bremen 2020: Die Wiederholungsgefahr nach §112a Abs. 1 StPO muss [...] durch bestimmte Tatsachen begründet sein, die eine so starke Neigung des Angeschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die naheliegende Gefahr besteht, er werde noch vor rechtskräftiger Verurteilung in der den Gegenstand des Ermittlungsverfahrens bildenden Sache weitere gleichartige Taten begehen. Diese Gefahrenprognose erfordert eine hohe Wahrscheinlichkeit der Fortsetzung des strafbaren Verhaltens. Dabei sind auch Indiztatsachen zu berücksichtigen und zu würdigen, wie die Vorstrafen des Angeschuldigten und die zeitlichen Abstände zwischen ihnen, sowie Persönlichkeitsstruktur und Lebensumstände des Angeschuldigten (...). Generell kann bei Sexualstraftaten eines Erwachsenen schon eine einmalige Begehung eines derartigen Sexualdelikts auf einen schweren Persönlichkeitsdefekt hindeuten, der weitere Taten ähnlicher Art befürchten lassen kann.

OLG Bremen, Beschluss vom 11.05.2020 - 1 Ws 44/20

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