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Schlicht hoheitliches Handeln

Darunter ist ein Verwaltungshandeln zu verstehen, durch das nicht in die Rechte von Personen eingegriffen wird. Für solch ein Verwaltungshandeln reicht allein der Nachweis der sachlichen Zuständigkeit aus. Aus diesem Grunde bedarf es keiner Ermächtigung, wenn Lars und Mia zum Beispiel Streife fahren, Fußstreife gehen, den Verkehr beobachten, oder in einem Telefonbuch zu dienstlichen Zwecken nach einer Telefonnummer suchen etc.

Mit anderen Worten: Schlicht hoheitliches Handeln bezeichnet Tätigkeiten von Hoheitsträgern, die zwar öffentlich-rechtlichen Charakter haben, nicht aber in die Rechte von Personen eingreifen.

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