Schlicht hoheitliches Handeln
Darunter ist ein Verwaltungshandeln zu verstehen, durch das nicht in die
Rechte von Personen eingegriffen wird. Für solch ein Verwaltungshandeln
reicht allein der Nachweis der sachlichen Zuständigkeit aus. Aus diesem
Grunde bedarf es keiner Ermächtigung, wenn Lars und Mia zum Beispiel
Streife fahren, Fußstreife gehen, den Verkehr beobachten, oder in einem
Telefonbuch zu dienstlichen Zwecken nach einer Telefonnummer suchen etc.
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