S+B - Bewegliche und unbewegliche Sachen In den weitaus meisten Fällen werden als Beweismittel bewegliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Beweiserhebliche »Gegenstände«, die nicht durch Mitnehmen in amtliche Verwahrung genommen werden können, sind auf andere Art und Weise zu sichern. In Betracht kommen:
Das geschieht zum Beispiel durch Versiegelungen, Absperrungen oder andere Vorkehrungen, die eine Nutzung verhindern.
|