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S+B - Bewegliche und unbewegliche Sachen

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In den weitaus meisten Fällen werden als  Beweismittel bewegliche Gegenstände sichergestellt bzw. beschlagnahmt.

Beweiserhebliche »Gegenstände«, die nicht durch Mitnehmen in amtliche Verwahrung genommen werden können, sind auf andere Art und Weise zu sichern.

In Betracht kommen:

  • Betretungsverbote von Örtlichkeiten

  • Betretungsverbote von Räumlichkeiten

  • Benutzungs- und Nutzungsverbote von Maschinen.

Das geschieht zum Beispiel durch Versiegelungen, Absperrungen oder andere Vorkehrungen, die eine Nutzung verhindern.

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