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Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit

Die Sicherheitsgüter des Einzelnen umfassen folgende Rechtsgüter:

  • Leben

  • Körperliche Unversehrtheit

  • Freiheit

  • Eigentum

  • Ehre

  • Hausrecht und, als Folge des technischen Fortschritts, das

  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Sicherheitsgüter der Allgemeinheit bestehen aus einer überschaubaren Anzahl von Elementen.

Dazu zählen:

  • Unverletzlichkeit der Rechtsordnung

  • Bestand des Staates und seiner Einrichtungen

  • Funktionsfähigkeit der Polizei.

Die Unverletzlichkeit der Rechte und Rechtsgüter von Einzelpersonen überschneiden sich zum Teil mit den o.g. Sicherheitsgütern der Allgemeinheit.

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